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   BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98   

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BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98 (https://dejure.org/1999,1116)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1999 - 2 A 5.98 (https://dejure.org/1999,1116)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1999 - 2 A 5.98 (https://dejure.org/1999,1116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VwGO § 43 Abs. 1, § 113 Abs. 1 Satz 4
    Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Rehabilitationsinteresse

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Alkoholverbot im Dienst

  • Wolters Kluwer

    Alkoholverbot im Dienst - Feststellungsklage - Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellungsinteresse - Wiederholungsgefahr - Rehabilitationsinteresse

  • Judicialis

    VwGO § 43 Abs. 1; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 43 Abs. 1, § 113 Abs. 1 S. 4
    Verwaltungsprozeßrecht; Beamtenrecht - Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Rehabilitationsinteresse.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3297 (Ls.)
  • MDR 2000, 459
  • NVwZ 2000, 574
  • DVBl 2000, 502 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 1.87

    Aufhebung eines Sicherheitsbescheides - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs und

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Dabei kann auf sich beruhen, ob es sich bei diesen Maßnahmen um Verwaltungsakte oder sonstige innerdienstliche Maßnahmen handelt (vgl. hierzu Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 - ) und vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 6.96 - .

    Für den Fall, daß die Protokolle über diese Gespräche in die Personalakte des Klägers aufgenommen werden sollten, ist die Beklagte ebenfalls zu vertraulicher Behandlung verpflichtet (§ 90 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BBG), so daß die Gefahr der Herabsetzung des Klägers in der Öffentlichkeit nicht besteht (Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 - ).

  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 44.87

    Rechtfertigung einer Fortsetzungsfeststellungsklage durch das Vorliegen eines

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Ein Rehabilitationsinteresse begründet ein Feststellungsinteresse nur dann, wenn es bei vernünftiger Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls als schutzwürdig anzuerkennen ist (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N.; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).

    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme der Beklagten fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwGE 61, 164 ; Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - ; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).

  • BVerwG, 23.11.1995 - 8 C 9.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Ein Rehabilitationsinteresse begründet ein Feststellungsinteresse nur dann, wenn es bei vernünftiger Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls als schutzwürdig anzuerkennen ist (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N.; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).

    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme der Beklagten fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwGE 61, 164 ; Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - ; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).

  • BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85

    Bundesbahnbeamter - Dienstherr - Kostenbeihilfe - Alkoholentwöhnungsbehandlung -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Alkoholabhängigkeit wird heute ganz unbestritten im rechtlichen Sinne als Krankheit angesehen, die es schon im Vorfeld zu verhindern gilt (vgl. etwa Urteil vom 28. April 1988 - BVerwG 2 C 58.85 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 8 B 168.94

    Voraussetzungen für das Bestehen eines berechtigten Interesses für eine

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, daß auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahmen maßgebenden Zeitpunkt (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - ; Urteil vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - ).
  • BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 20.95

    Einberufung zum Grundwehrdienst II - Kein rechtsschutzwürdiges Interesse an der

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, daß auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahmen maßgebenden Zeitpunkt (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - ; Urteil vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - ).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, daß auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahmen maßgebenden Zeitpunkt (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - ; Urteil vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - ).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 6.96

    Entzug des Tarnkennzeichens.

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Dabei kann auf sich beruhen, ob es sich bei diesen Maßnahmen um Verwaltungsakte oder sonstige innerdienstliche Maßnahmen handelt (vgl. hierzu Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 - ) und vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 6.96 - .
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme der Beklagten fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwGE 61, 164 ; Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - ; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme der Beklagten fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwGE 61, 164 ; Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - ; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).
  • VG Karlsruhe, 10.12.2018 - 1 K 6428/16

    Freiheitsbeschränkende polizeiliche Maßnahmen gegen Versammlungsteilnehmer;

    Dies begründet eine diskriminierende Wirkung gegenüber der Klägerin, der durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwG, Urteil vom 11.11.1999 - 2 A 5.98 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten;

    Sie setzte voraus, dass auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgeblichen Zeitpunkt (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 8 Rn. 15 m.w.N.).

    Maßgebend ist vielmehr, ob bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (Urteil vom 11. November 1999 a.a.O. Rn. 16 f.).

    Ebenso wenig ist ersichtlich, dass durch die Anforderung des Fahreignungsgutachtens und den auf dessen Nichtvorlage gestützten Ablehnungsbescheid die Gefahr einer Herabsetzung des Klägers in der Öffentlichkeit besteht (vgl. zu diesem Aspekt Urteil vom 11. November 1999 a.a.O. Rn. 18).

  • VG Neustadt, 06.09.2017 - 5 K 783/16

    Berechtigtes Interesse zur Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen des erledigten Verwaltungsaktes fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1999 - 2 A 5/98 -, NVwZ 2000, 574).
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