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   OVG Saarland, 24.04.2018 - 2 A 505/17   

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https://dejure.org/2018,10427
OVG Saarland, 24.04.2018 - 2 A 505/17 (https://dejure.org/2018,10427)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.04.2018 - 2 A 505/17 (https://dejure.org/2018,10427)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. April 2018 - 2 A 505/17 (https://dejure.org/2018,10427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Beseitigung einer Zaunanlage auf einer öffentlichen Verkehrsfläche als Anfahrt der Feuerwehr zu einem Hydrant wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Kostenerstattung der Ersatzvornahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBO § 3 Abs. 1 Nr. 1; LBO § 82 Abs. 1; SStrG § 6
    Anordnung der Beseitigung einer Zaunanlage auf einer öffentlichen Verkehrsfläche als Anfahrt der Feuerwehr zu einem Hydrant wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Kostenerstattung der Ersatzvornahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beseitigungsanordnung erlassen: Behörde kann in "Schnellverfahren" übergehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beseitigung einer Zaunanlage als Anfahrt der Feuerwehr zu einem Hydrant

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 595
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Saarland, 21.12.2015 - 2 B 226/15

    Beseitigungsverfügung bezüglich eines Zauns auf bauplanungsrechtlich

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2018 - 2 A 505/17
    Die dagegen eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 21.12.2015 - 2 B 226/15 - zurück.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2018 - 1 S 1468/17

    Zulässigkeit einer polizeilichen Personenkontrolle im Grenzgebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2018 - 2 A 505/17
    Die Vorschrift des § 18 Abs. 2 SVwVG findet auch dann Anwendung, wenn ein Verwaltungsakt zwar ergangen ist, die Umstände des Einzelfalls aber eine Einhaltung der (übrigen) Vollstreckungsvoraussetzungen, insbesondere die Erteilung einer schriftlichen Androhung, nicht mehr erlauben.(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 13.2.2018 - 1 S 1468/17 -, juris (m.w.N.)) Kann die Behörde bei dringendem Handlungsbedarf sogar ohne vorausgehenden Verwaltungsakt im Wege des Verwaltungszwangs vorgehen, so muss es ihr - ebenso und erst recht - möglich sein, zu dem "Schnellverfahren" des § 18 Abs. 2 SVwVG überzugehen, wenn sich die Gefahrenlage nach Erlass der Beseitigungsanordnung intensiviert oder wenn diese sich nunmehr, z.B. aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse, dringlicher als zunächst angenommen darstellt.
  • OVG Saarland, 07.04.2017 - 2 A 126/16

    Abfallgebührenerhebung; Anfall von Restmüll; Gebührenmaßstab; Sachaufklärung im

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2018 - 2 A 505/17
    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.4.2017 - 2 A 126/16 - und vom 5.2.2013 - 2 A 375/13 - (jeweils bei juris)) Dasselbe gilt für das Vorbringen der Klägerin, das Verwaltungsgericht sei "weder der Frage nachgegangen, warum ein derart wichtiger Hydrant inmitten privater Grundstücke liegt, noch der Frage, ob vorliegend ein ordnungsgemäßer Brandschutzplan erstellt ist, noch der Frage, warum der angebliche Druckminderer in den Hydranten in der Straße B... nicht ausgebaut werden kann" .
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2018 - 2 A 505/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2018 - 2 A 505/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2018 - 2 A 505/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13

    Wesen einer Ausfertigung; Beseitigung nicht mehr standsicherer Gebäude im Wege

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2018 - 2 A 505/17
    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.4.2017 - 2 A 126/16 - und vom 5.2.2013 - 2 A 375/13 - (jeweils bei juris)) Dasselbe gilt für das Vorbringen der Klägerin, das Verwaltungsgericht sei "weder der Frage nachgegangen, warum ein derart wichtiger Hydrant inmitten privater Grundstücke liegt, noch der Frage, ob vorliegend ein ordnungsgemäßer Brandschutzplan erstellt ist, noch der Frage, warum der angebliche Druckminderer in den Hydranten in der Straße B... nicht ausgebaut werden kann" .
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 81/16

    Notwegerecht: Begründung durch langjährige Nutzung eines fremden Grundstücks;

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2018 - 2 A 505/17
    Soweit die Klägerin dies in der Zulassungsbegründung unter Hinweis darauf bestreitet, die M...-Fabrik existiere seit Jahren nicht mehr und sie habe, bevor ihr Nachbar W... die Fläche unrechtmäßigerweise als private Zufahrt zu nutzen begonnen habe, keine Kenntnis davon gehabt, "dass ihr privates Grundstück aus welchen Gründen auch immer überfahren wurde oder überfahren hätte müssen" , geht aus dem Urteil des Saarländischen Oberlandesgericht vom 3.5.2017 - 1 U 81/16 -, in dem ein Notwegerecht der Gemeindewasserwerke angenommen wurde, hervor, dass der Weg seit längerem als Durchfahrtsweg genutzt wird und dies von der Klägerin über Jahre geduldet wurde.
  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2018 - 2 A 505/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 815/17

    Richtigkeit im Sinne von VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; Verwirkung von Nachbarrechten im

    Das Verwaltungsgericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund des Beteiligtenvorbringens und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt hält und von einer - gegebenenfalls weiteren - Beweiserhebung absieht.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.2.2018 - 2 A 50/17 -, vom 24.4.2018 - 2 A 505/17 -, und vom 14.5.2018 - 2 A 382/17 -, SKZ 2018, 131, Leitsatz Nr. 7, st. Rspr.) Auch das bedarf hier keiner Vertiefung.
  • OVG Saarland, 10.08.2022 - 2 A 209/21

    Erschließungssicherung bei Bauvorhaben; Wohnhauserweiterung

    [vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 26.4.2017 - 5 K 52/16 -, und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.4.2018 - 2 A 505/17 -, NVwZ-RR 2018, 595] In dieser Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts heißt es unter anderem, dem Einwand der Klägerin, bei der in ihrem Eigentum stehenden asphaltierten Fläche handele es sich weder um einen Verkehrsweg noch um eine Verkehrsfläche, stehe der Bebauungsplan "B Mühle" aus dem Jahr 1998 entgegen.
  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes;

    Dabei entspricht es gesicherter ständiger Rechtsprechung, dass ein Gericht seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nicht verletzt, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund des Beteiligtenvorbringens und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt hält und von einer - gegebenenfalls weiteren - Beweiserhebung absieht.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.2.2018 - 2 A 50/17 -, vom 24.4.2018 - 2 A 505/17 -, und vom 14.5.2018 - 2 A 382/17 -, SKZ 2018, 131, Leitsatz Nr. 7, st. Rspr.) Wenn die Klägerin dazu ergänzend - sogar - vorträgt, das Verwaltungsgericht habe ihr "keine Möglichkeit gegeben, sich zu den Sachverhaltsfeststellungen .
  • OVG Bremen, 12.05.2021 - 1 LA 80/19

    Kostenbescheide - Einziehung von Alttextilbehältern - Zulassungsantrag -

    Zwar kann sich die Behörde zur Überzeugung des Senats nicht nachträglich - nach Abschluss des Vollstreckungsverfahrens - auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Sofortvollzugs im Sinne des § 11 Abs. 2 BremVwVG berufen; zulässig bleibt es allenfalls, im Laufe eines gestreckten Verfahrens auf den Sofortvollzug nach § 11 Abs. 2 BremVwVG überzuwechseln (OVG Bremen, Urt. v. 04.12.2019 - 1 LB 47/15, juris Rn. 70; so auch OVG Saarland, Beschl. v. 24.04.2018 - 2 A 505/17, juris Rn. 21).
  • OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 301/18

    Asylrechtsstreit; Grundsatz- und Gehörsrüge; Verfolgungsprognose;

    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung in einem Berufungszulassungsverfahren stellt kein geeignetes Mittel dar, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 24.4.2018 - 2 A 505/17 -, NVwZ-RR 2018, 595, zuletzt vom 26.9.2019 - 2 A 354/18 -, m.w.N.) Von daher erübrigt sich hier auch ein Eingehen auf den im Zulassungsantrag formulierten "Beweisantrag" auf Einholung einer Stellungnahme des Auswärtigen Amts hinsichtlich legaler Ausreisemöglichkeiten von Personen, gegen die in der Türkei ein Ermittlungsverfahren geführt wird.
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