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   OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10   

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OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10 (https://dejure.org/2012,59177)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.09.2012 - 2 A 524/10 (https://dejure.org/2012,59177)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. September 2012 - 2 A 524/10 (https://dejure.org/2012,59177)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10
    Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG aufgrund der vom übrigen Bundesgebiet unterschiedlichen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse im Beitrittsgebiet zum Zeitpunkt der Entscheidung verneint habe, sei aber gleichzeitig darauf hingewiesen worden, dass dies nur ein vorübergehender Zustand sein sollte.

    Die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts in dessen Urteil vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - zur Verfassungsmäßigkeit der abgesenkten Besoldung in den neuen Bundesländern nach § 2 der 2. BesÜV sei auch für die hier streitgegenständliche Entscheidung maßgeblich heranzuziehen.

    Darüber hinaus sei die Absenkung der Dienstbezüge für die Besoldungsgruppe ab A 10 ebenso wie zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - auch bis zum 31. Dezember 2009 im Hinblick auf die allgemeinen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse im Beitrittsgebiet und speziell im Freistaat Sachsen noch gerechtfertigt.

    Den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 -, dass mit einer Angleichung der Dienstbezüge in den neuen Ländern nicht beliebig lang bis zu einer völligen Angleichung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse zugewartet werden dürfe, habe der Besoldungsgesetzgeber berücksichtigt, indem die Absenkung des Bemessungssatzes im BBVAnpG 2003/2004 verringert und vom sächsischen Besoldungsgesetzgeber zeitlich endgültig bis zum 31. Dezember 2009 beschränkt worden sei.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber im Besoldungsrecht einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfG, Beschl. v. 4. Juni 1969, BVerfGE 26, 141, 158; Beschl. v. 30. September 1987, BVerfGE 76, 256, 330; Beschl. v. 31. Januar 1996, BVerfGE 93, 386, 397; Beschl. v. 4. April 2001, BVerfGE 103, 310, 318; Beschl. v. 12. Februar 2003, a. a. O. Rn. 85; vgl. auch Sachs-AnhVerfG, Beschl. v. 25. August 2008 - LVG 5/08 -, zitiert nach der Entscheidungsdatenbank in www.lverfg.justiz. sachsen-anhalt.de, Rn. 23).

    Dass der Landesgesetzgeber im Hinblick darauf für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren (2008 und 2009) einen weiteren Beitrag zur haushaltsmäßigen Konsolidierung der noch vereinigungsbedingt angespannten Finanzkraft des Landes verlangte und damit im Interesse eines nachhaltig und dauerhaft finanzierbaren öffentlichen Dienstes die Regelung auch als Mittel zur vorübergehenden Begrenzung der Personalkosten im öffentlichen Dienst verstand, liegt innerhalb seines Entscheidungsspielraums (vgl. BVerfG, Urt. v. 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 -, juris; Urt. v. 14. Februar 2012 a. a. O.; SächsOVG, Urt. v. 3. Februar 2011 a. a. O.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.08.2008 - LVG 5/08

    Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Besoldung von Angehörigen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber im Besoldungsrecht einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfG, Beschl. v. 4. Juni 1969, BVerfGE 26, 141, 158; Beschl. v. 30. September 1987, BVerfGE 76, 256, 330; Beschl. v. 31. Januar 1996, BVerfGE 93, 386, 397; Beschl. v. 4. April 2001, BVerfGE 103, 310, 318; Beschl. v. 12. Februar 2003, a. a. O. Rn. 85; vgl. auch Sachs-AnhVerfG, Beschl. v. 25. August 2008 - LVG 5/08 -, zitiert nach der Entscheidungsdatenbank in www.lverfg.justiz. sachsen-anhalt.de, Rn. 23).

    Der vom Gesetzgeber beabsichtigte Gleichklang der Besoldungsanpassung im Bereich des Besoldungsrechts und des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes stellt einen sachlichen Grund dar, der eine Ungleichbehandlung innerhalb der Besoldung rechtfertigen kann (so auch SachsAnhVerfG, Beschl. vom 25. August 2008 a. a. O; VG Weimar, Urt. v. 1. Juni 2006 a. a. O.).

    Wenn dies der Gesetzgeber jedoch anstelle einer Ungleichbehandlung der Tarifbeschäftigten und der Beamten als nachrangig bewertet hat, so unterliegt dies seiner legislativen Einschätzung und ist hinzunehmen (vgl. SachsAnh-VerfG, Beschl. v. 25. August 2008 - LVG 5/08 -).

    Es ist zudem ein sachlich vertretbarer Grund, wenn der Gesetzgeber an den sozialen Gesichtspunkt anknüpft, dass die Bezieher von kleinen Einkommen eine vorzeitige Anhebung der Besoldung nötiger haben, als die Empfänger höherer Bezüge und damit von Empfängern höherer Bezüge einen begrenzten Sparbetrag mit der Erwägung zu fordern, dass sie von einer allgemeinen Teuerung, zu deren Ausgleich die lineare Erhöhung der Besoldung und Versorgung beitragen solle, jedenfalls teilweise weniger stark betroffen seien (vgl. BVerfG, Urt. v. 29. November 1967 - 2 BvR 668/67 -, juris; SachsAnh-VerfG, Beschl. v. 25. August 2008 a. a. O.).

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10
    Das bedeutet, dass verschiedene Laufbahnen und die Ämter innerhalb einer Laufbahn unterschiedlich besoldet werden müssen, wenn unterschiedliche Anforderungen bestehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5. Juli 1983 - 2 BvR 460/80 -, juris; Schmidt- Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG, 11. Aufl., Art. 33 Rn. 142).

    Daraus folgt indes nicht, dass ein einem Beamten einmal übertragenes Amt besoldungsrechtlich immer im gleichen Verhältnis zu anderen Ämtern stehen muss und die Besoldungsdistanz gegenüber nicht beförderten Beamten stets erhalten bleiben muss (vgl. BVerfG, Urt. v. 5. Juli 1983 a. a. O.).

    Sachgerechte Gründe erlauben es dem Gesetzgeber unter Beibehaltung der Grundsätze der Alimentationspflicht und Wahrung des Besitzstandes die Höhe der Besoldung zu verändern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 1981, 2 BvR 570/76 -, juris; Beschl. v. 5. Juli 1983 a. a. O.; BVerfG, Urt. v. 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris; Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf a. a. O. Rn. 144).

    Denn der Entscheidung des sächsischen Besoldungsgesetzgebers lagen keine offensichtlich sachwidrigen oder willkürlichen Erwägungen zugrunde (vgl. BVerfG, Urt. v. 5. Juli 1983 a. a. O.).

  • BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 571/00

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch vorübergehenden Aufschub der linearen

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10
    Mit Beschluss vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 - habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es nicht sachwidrig sei, von Empfängern höherer Bezüge bei einer allgemeinen linearen Anpassung einen begrenzten "Sparbetrag" mit der Erwägung zu fordern, dass sie von einer allgemeinen Teuerung, zu deren Ausgleich die lineare Erhöhung der Besoldung und Versorgung beitragen solle, jedenfalls teilweise weniger stark betroffen seien.

    Eine solche vorübergehende Ungleichbehandlung verschiedener Besoldungsgruppen kann auf sachlich gerechtfertigte Gründe gestützt werden und hält sich dann innerhalb der dem Gesetzgeber bei Regelungen der Besoldung und Versorgung zustehenden weiten Gestaltungsfreiheit (BVerfG, Beschl. v. 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, juris; m. w. N.; VG Weimar, Urt. v. 1. Juni 2010 a. a. O. Rn. 36 m. w. N.).

    Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 2. Juni 2001 a. a. O. Rn. 5) insbesondere nicht sachwidrig, von Empfängern höherer Bezüge bei einer allgemeinen Anpassung einen begrenzten "Sparbeitrag" zu fordern.

    Das Alimentationsprinzip umfasst gerade nicht das Recht auf eine allgemeine, stets prozentual vollkommen gleiche und gleichzeitig wirksam werdende Besoldungs- und Versorgungsanpassung für alle Besoldungs- und Versorgungsempfänger (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, juris).

  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10
    Ob der Gesetzgeber damit auch die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat, ist vor dem Hintergrund des weiten Gestaltungsspielraums des Besoldungsgesetzgebers vom Gericht gerade nicht zu prüfen (Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf a. a. O.; BVerfG, Beschl. v. 6. Mai 2004 - 2 BvL 16/02 -, juris).

    Jede Regelung des Besoldungsrechts wird zwangsläufig generalisieren und typisieren und kann in der Abgrenzung unvermeidbare Härten mit sich bringen, die dem unmittelbar Betroffenen - wie dem Kläger - vielfach fragwürdig erscheinen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6. Mai 2004 a. a. O.; BVerfG, Beschl. v. 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 -, juris).

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen daher hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung - wie hier - ein sachlicher Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6. Mai 2004 a. a. O.).

  • VG Weimar, 01.06.2010 - 4 K 1123/08

    Beamtenrecht - Absenkung der Besoldung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10
    Denn der Gleichheitsgrundsatz verpflichtet den Normgeber ausschließlich dazu, in seinem Regelungsbereich den Gleichheitssatz zu wahren; eine Gleichbehandlung durch voneinander unabhängige juristische Personen verlangt Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 18 Abs. 1 SächsVerf nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Dezember 2009 - 2 BvR 1978/09 -, juris; VG Weimar, Urt. v. 1. Juni 2010 - 4 K 1123/08 -, juris).

    Die unterschiedliche Angleichung der Besoldung verstößt auch nicht gegen das Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5 GG und das Leistungsprinzip des Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 1 SächsVerf. Aus diesen Prinzipien folgt das Gebot, die Bezüge der Beamten und Richter entsprechend ihrer unterschiedlichen Wertigkeit und der Verantwortung der Ämter abzustufen (vgl. BVerfG, Urt. v. 1. Dezember 1954, BVerfGE 4, 115, 135; BVerfG, Urt. v. 6. März 2007, BVerfGE 117, 330, 355; vgl. auch VG Weimar, Urt. v. 1. Juni 2010 a. a. O. m. w. N.), wobei unter Berücksichtigung der Bedeutung des Beamtentums für die Allgemeinheit der angemessene Lebensunterhalt entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards zu gewähren ist.

    Eine solche vorübergehende Ungleichbehandlung verschiedener Besoldungsgruppen kann auf sachlich gerechtfertigte Gründe gestützt werden und hält sich dann innerhalb der dem Gesetzgeber bei Regelungen der Besoldung und Versorgung zustehenden weiten Gestaltungsfreiheit (BVerfG, Beschl. v. 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, juris; m. w. N.; VG Weimar, Urt. v. 1. Juni 2010 a. a. O. Rn. 36 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 03.02.2011 - 2 A 54/09

    Bis zum 31. Dezember 2009 im Freistaat Sachsen vorgesehene abgesenkte Besoldung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10
    Der vom Gesetzgeber beabsichtigte Gleichklang der Besoldungsanpassung im Bereich des Besoldungsrechts und des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes stelle daher - worauf auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 3. Februar 2011 - 2 A 54/09 - ausdrücklich hingewiesen habe - einen sachlichen Grund dar, der eine Ungleichbehandlung innerhalb der Besoldung rechtfertigen könne.

    19 Unter Berücksichtigung dessen hat der Senat in seiner Entscheidung vom 3. Februar 2011 - 2 A 54/09 -, in der es um die abgesenkte Besoldung für die Besoldungsgruppe R 1 ging, zur Verfassungsmäßigkeit der auch hier maßgeblichen besoldungsrechtlichen Vorschrift des § 17 Abs. 1 Satz 1 SächsBesG bereits Folgendes ausgeführt:.

    Dass der Landesgesetzgeber im Hinblick darauf für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren (2008 und 2009) einen weiteren Beitrag zur haushaltsmäßigen Konsolidierung der noch vereinigungsbedingt angespannten Finanzkraft des Landes verlangte und damit im Interesse eines nachhaltig und dauerhaft finanzierbaren öffentlichen Dienstes die Regelung auch als Mittel zur vorübergehenden Begrenzung der Personalkosten im öffentlichen Dienst verstand, liegt innerhalb seines Entscheidungsspielraums (vgl. BVerfG, Urt. v. 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 -, juris; Urt. v. 14. Februar 2012 a. a. O.; SächsOVG, Urt. v. 3. Februar 2011 a. a. O.).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10
    Danach sind die Bezüge der Beamten entsprechend der unterschiedlichen Wertigkeit und der Verantwortung der Ämter grundsätzlich abzustufen - so genanntes Abstufungsgebot - (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Juni 1960, BVerfGE 11, 203, 215; BVerfG, Urt. v. 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 -, juris).

    Auch wenn es sich bei dem Übergangszeitraum von zwei Jahren für die von der Besoldungsabsenkung Betroffenen um einen langen Zeitraum handelt, so rechtfertigt sich dieser ebenfalls durch die Anlehnung an die allgemeine Einkommensentwicklung in den Tarifabschlüssen für den öffentlichen Dienst, gegen die verfassungsrechtliche Bedenken grundsätzlich nicht bestehen (vgl. BVerfG, Urt. v. 27. September 2005 a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 19. Dezember 2002 - 2 C 34.01 -, juris; ThürOVG, Urt. v. 29. Oktober 2009 - 2 KO 2009 -, juris).

  • OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10

    Zugehörigkeit der einigungsvertraglichen Sonderbestimmungen zum Anwendungsbereich

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10
    Zwar ist die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 2. Juli 1997, LKV 1997, 454 m. w. N., st. Rspr.; Senatsurt. v. 2. November 2010 - 2 A 232/10 -, juris).

    Etwas anderes gilt aber, wenn die Klärung der Rechtsfrage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v 20. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996, 712 m. w. N.; Senatsurt. v. 2. November 2010 a. a. O.).

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10
    Danach sind die Bezüge der Beamten entsprechend der unterschiedlichen Wertigkeit und der Verantwortung der Ämter grundsätzlich abzustufen - so genanntes Abstufungsgebot - (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Juni 1960, BVerfGE 11, 203, 215; BVerfG, Urt. v. 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 -, juris).

    Mit einem höheren Amt müssen daher in aller Regel auch höhere Dienstbezüge verbunden sein (BVerfG, Beschl. v. 14. Juni 1960 a. a. O.).

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 7.95

    Besoldung kinderreicher Beamter

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06

    Besoldung und Versorgung; Kürzung des sog. Urlaubs- und Weihnachtsgeldes in

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09

    Zur Vereinbarkeit der Ersetzung von freier Heilfürsorge durch ein Wahlrecht

  • BVerfG, 29.11.1967 - 2 BvR 668/67
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • OVG Sachsen, 12.07.2010 - 2 A 294/10

    Berufungszulassung, abgesenkte Versorgung, Gleichheitssatz

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14

    Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische

    b) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2013 - 2 C 26.12 -, das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. September 2012 - 2 A 524/10 - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 25. Februar 2010 - 3 K 928/08 - verletzen den Beschwerdeführer zu II. in seinem Recht aus Artikel 33 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidungen mit Urteilen vom 18. September 2012 (2 A 736/10 und 2 A 524/10).

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