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   OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17   

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OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17 (https://dejure.org/2018,15929)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.05.2018 - 2 A 551/17 (https://dejure.org/2018,15929)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 2 A 551/17 (https://dejure.org/2018,15929)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur übertägigen Gewinnung von Quarzsand/Quarzkies ; Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs. 4 Nr. 1 BBergG beim geplanten Quarzsandabbau; Erbringung des erforderlichen Nachweises der Gewinnungsberechtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur übertägigen Gewinnung von Quarzsand/Quarzkies; Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs. 4 Nr. 1 BBergG beim geplanten Quarzsandabbau; Erbringung des erforderlichen Nachweises der Gewinnungsberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Saarland, 20.10.2011 - 2 C 510/09

    Normenkontrollantrag eines Kiesabbau-Unternehmens gegen Bebauungsplan, der

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17
    Der gegen den Bebauungsplan von der Beigeladenen am 3.12.2009 gestellte Normenkontrollantrag blieb ohne Erfolg.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 - und BVerwG, Beschluss vom 14.11.2012 - 4 BN 5.12 -).

    Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 - seien für die Frage der überörtlichen Bedeutung auch die Marktstellung der Beigeladenen sowie die Wertigkeit des Rohstoffvorkommens für die Versorgung des Marktes relevant.

    Dem entsprechend habe der Senat schon im Normenkontrollverfahren gegen die Bebauungspläne Nr. 69 "Großgarten" und Nr. 70 "Kappesheck" ausgeführt, dass die Bauleitplanung für eine privilegierte Fachplanung im Sinne des § 38 BauGB kein durchgreifendes Hindernis darstellen könne.(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 -) Er, der Beklagte, habe sich mit den städtebaulichen Belangen der Klägerin im Planfeststellungsbeschluss im Rahmen der Prüfung des § 48 Abs. 2 BBergG auseinandergesetzt und im Ergebnis fehlerfrei den Vorrang des Abbauvorhabens bejaht.

    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Senats vom 29.5.2008 - 2 C 149/07 - und vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 -.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens (4 Bände) und der Verfahren 2 C 149/07, 2 C 153/07 und 2 C 510/09 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten (6 Ordner) und der Klägerin (1 Ordner Planaufstellungsunterlagen Bebauungsplan Nr. 69) Bezug genommen.

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17
    Dieser setzt (lediglich) einen verbindlichen Rahmen für die nachfolgenden Hauptbetriebspläne und die Sonderbetriebspläne, die erst den konkreten Abbau zulassen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1/06 -, BVerwGE 127, 259).

    Das allgemeine (und drittschützende) fachplanerische Abwägungsgebot gilt für die bergrechtliche Planfeststellung nicht.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1/06 -, BVerwGE 127, 259; sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.3.2008 - OVG 11 N 59.05 -, juris).

    Das Vorhaben darf ferner von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbauen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1/06 -, BVerwGE 127, 259; sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.3.2008 - OVG 11 N 59.05 -, juris).

    Die Gemeinde unterliegt insoweit einer Situationsgebundenheit mit der Folge, dass ihr Eingriffe, die an dieses Merkmal anknüpfen, grundsätzlich zumutbar sind.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1/06 -, BVerwGE 127, 259) So liegt der Fall auch hier.

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07

    Rechtsschutz gegen Bergbauvorhaben (Steinkohle)

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17
    Der Vorschrift des § 55 Abs. 1 Nr. 5 BBergG kommt nach der Rechtsprechung des Senats keine drittschützende Wirkung zu.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 176/07 -, juris) Bei der Auslegung der bergrechtlichen Vorschriften über die Voraussetzungen für die Zulassung von Betriebsplänen unter dem Gesichtspunkt, ob in ihnen der Schutz von Belangen eines individualisierbaren Kreises von Drittbetroffenen angelegt ist, sind die besonderen Sachgesetzlichkeiten des Bergbaus angemessen zu berücksichtigen.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 6.10.2017 - 8 ZB 15.2664 -, juris (m.w.N.)) § 55 Abs. 1 Nr. 5 BBergG dient danach nicht dem Schutz individueller Interessen.

    Von dem bergbaulichen Vorhaben betroffene Oberflächeneigentümern wird Drittschutz im Rahmen der Betriebsplanzulassung in beschränktem Umfang allein durch die §§ 48 Abs. 2, 55 Abs. 1 Nr. 3 BBergG vermittelt.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 176/07 -, juris).

    Zum einen kommt auch dieser Norm keine individuell drittschützende Wirkung zu,(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 176/07 -, juris) zum anderen sind hier keine gemeinschädlichen Auswirkungen zu erwarten.

  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 17.15

    Anteil an geeignetem Material; Eigentum; Feuerfesteignung; Gemeinde; Gewinnen;

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17
    Auf die Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht auf die mündliche Verhandlung vom 30.3.2017 - 7 C 17.15 - das Urteil des Senats vom 19.3.2014 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Das BVerwG hat hierzu in seinem Urteil vom 30.3.2017 - 7 C 17.15 - ausgeführt, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht wegen eines Fehlers im Verwaltungsverfahren aufzuheben ist.

    Die Voraussetzungen des § 38 Satz 1 Halbs. 1 BauGB hat das BVerwG in seinem Urteil vom 30.3.2017 - 7 C 17.15 - ausdrücklich bejaht.

  • VG Saarlouis, 10.10.2012 - 5 K 391/10

    Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit durch bergrechtliche

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17
    Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10. Oktober 2012 - 5 K 391/10 - wird die Klage abgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 10.10.2012 - 5 K 391/10 - den angefochtenen Planfeststellungsbeschluss aufgehoben.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10.10.2012 - 5 K 391/10 - die Klage abzuweisen.

  • OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07

    Veränderungssperre; Festlegung von Standorten für Rohstoffgewinnung

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17
    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Senats vom 29.5.2008 - 2 C 149/07 - und vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 -.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens (4 Bände) und der Verfahren 2 C 149/07, 2 C 153/07 und 2 C 510/09 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten (6 Ordner) und der Klägerin (1 Ordner Planaufstellungsunterlagen Bebauungsplan Nr. 69) Bezug genommen.

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17
    Ob die vom EuGH(Vgl. EuGH, Urteil vom 1.7.2015 - C-461/13, juris) formulierten und vom Bundesverwaltungsgericht(Vgl. BVerwG, Urteil vom 9.2.2017 - 7 A 2/15 -, juris) übernommenen Maßstäbe für das aus Art. 4 Abs. 1 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)(Richtlinie 2000/60/EG 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, Amtsbl. L 327/1) und aus § 27 Abs. 1 WHG hergeleitete wasserrechtliche Verschlechterungsverbot, wie die Klägerin meint, nicht nur für den Ausbau von Oberflächengewässern, sondern auch für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer Geltung beanspruchen, bedarf hier keiner Entscheidung.

    Eine Verschlechterung in diesem Sinne liegt vor, sobald sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente (QK) des Anhangs V der Wasserrahmenrichtlinie um eine Klasse verschlechtert.(Vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 9.2.2017 - 7 A 2/15 -, juris) Dass ein derartiger Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vorliegt, ist weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • BVerwG, 20.11.2008 - 7 C 10.08

    Grundeigener Bodenschatz; Gewinnungsberechtigung; Grundeigentum; Zulegung;

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17
    Da erst die Hauptbetriebsplanzulassung gestattende Wirkung für die Aufsuchungs- und Gewinnungstätigkeit entfaltet, verlangt eine Rahmenbetriebsplanzulassung nicht zwingend den Nachweis einer Gewinnungsberechtigung für das gesamte vom Rahmenbetriebsplan erfasste Feld, sofern zum Entscheidungszeitpunkt nicht völlig ausgeschlossen ist, dass der Unternehmer die Berechtigung noch erlangen kann.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 20.11.2008 - 7 C 10/08 -, BVerwGE 132, 261; sowie von Mäßenhausen in: Boldt/Weller/Kühne/von Mäßenhausen, BBergG, Kommentar, 2. Aufl. 2016, § 55 Rdnr. 10) Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans ist in diesen Fällen aber mit der einschränkenden Nebenbestimmung zu erteilen, dass die Gewinnungsberechtigung bei der Vorlage des Hauptbetriebsplans nachzuweisen ist.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 2.11.1995 - 4 C 14.94 -, BVerwGE 100, 1, 13) Dies ist im vorliegenden Fall geschehen.

    Der Unternehmer kann den Nachweis durch Vorlage einer vertraglichen Vereinbarung (wie z.B. einen Pachtvertrag) erbringen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 20.11.2008 - 7 C 10.08 -, juris) Auch im Hinblick auf die mit dem Erwerb der Berechtigung verbundenen erheblichen finanziellen Investitionen ist es gerechtfertigt, den (vollständigen) Nachweis der Gewinnungsberechtigung von dem Unternehmer erst im Zusammenhang mit dem Hauptbetriebsplan zu verlangen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05

    Bergrechtliche Planfeststellung und kommunale Selbstverwaltung

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17
    Das allgemeine (und drittschützende) fachplanerische Abwägungsgebot gilt für die bergrechtliche Planfeststellung nicht.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1/06 -, BVerwGE 127, 259; sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.3.2008 - OVG 11 N 59.05 -, juris).

    Das Vorhaben darf ferner von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbauen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1/06 -, BVerwGE 127, 259; sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.3.2008 - OVG 11 N 59.05 -, juris).

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17
    Liegen bereits bei der Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans Umstände vor, die der Bergbehörde Anlass geben, die Aufsuchung oder Gewinnung gemäß § 48 Abs. 2 BBergG zu beschränken oder zu untersagen, hat sie dies bei ihrer Entscheidung durch Beschränkung oder Versagung der Zulassung zu berücksichtigen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 4.7.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315) Zu diesen geschützten Rechtsgütern gehört auch die durch Art. 28 Abs. 2 GG garantierte kommunale Selbstverwaltung, auf die sich die Klägerin hier - neben ihrer Rechtsposition als Eigentümerin - stützt.

    Diese - auch Rohstoffsicherungsklausel genannte - Vorschrift räumt dem Interesse an der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen wegen deren Standortgebundenheit und wegen eines Interesses der Allgemeinheit an deren Verwirklichung einen Vorrang ein.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 4.7.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315) Ausgehend hiervon kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg darauf berufen, die standortnahe Versorgung der heimischen Industrie mit Rohstoffen könne unabhängig von einer weiteren Abbautätigkeit der Beigeladenen durch andere Lagerstätten im Saarland (beispielsweise im benachbarten Püttlingen, in Saarwellingen oder Niederlosheim) sowie durch solche im benachbarten und als sand- und kiesreich geltenden Rheinland-Pfalz erfolgen.

  • OVG Saarland, 19.03.2014 - 2 A 330/12
  • VGH Bayern, 06.10.2017 - 8 ZB 15.2664

    Nachweis der Bergbauberechtigung bei zivilrechtlichen Streitigkeiten

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung

  • OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 153/07

    Normenkontrollverfahren - Veränderungssperre - Anpassungspflicht nach § 1 Abs 4

  • BVerwG, 02.11.1995 - 4 C 14.94

    Erkundungsbergwerk Salzstock Gorleben; Verlängerung des Rahmenbetriebsplans;

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 14.11.2012 - 4 BN 5.12

    Zum Verhältnis von Planfeststellungsbeschluss und Bebauungsplan; zum Verhältnis

  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 9 N 17.937

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Diese - auch Rohstoffsicherungsklausel genannte - Vorschrift räumt dem Interesse an der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen wegen deren Standortgebundenheit und wegen eines Interesses der Allgemeinheit an deren Verwirklichung einen Vorrang gegenüber anderen Belangen ein, der abwägungserheblich ist (vgl. OVG Saarl, U.v. 24.5.2018 - 2 A 551/17 - juris Rn. 42 m.w.N.; Kullmann in Weller/Kullmann, BBergG, 1. Aufl. 2012, § 48 Rn. 1; vgl. auch BVerwG, U.v. 4.7.1986 - 4 C 31.84 - juris Rn. 17).

    Der weitere Abbau nicht nur des Tons im Abbauabschnitt VII, dessen Gestattung durch die Zulassung des Abschlussbetriebsplans für die Fa. D* ... mit Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. April 2015 (Az. AN 9 K 12.01226, AN 9 K 12.01227) rechtskräftig aufgehoben wurde, sondern auch der in den Abschnitten I und II könnte zudem die Zulassung eines Hauptbetriebsplans erfordern (vgl. § 51 Abs. 1, § 52 Abs. 1 BBergG), der erst gestattende Wirkung zukäme (vgl. BVerwG, U.v. 2.11.1995 - 4 C 14.94 - juris Rn. 38; OVG Saarl, U.v. 24.5.2018 - 2 A 551/17 - juris Rn. 34 m.w.N).

    Die Bergbehörde wäre dabei gemäß § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG aber gehalten, die beabsichtigte Gewinnung zu beschränken oder zu untersagen, wenn nur so unverhältnismäßige Beeinträchtigungen der Selbstverwaltungsgarantie einer betroffenen Gemeinde vermieden werden können, was insbesondere in Betracht kommt, wenn durch ein zugelassenes Vorhaben eine hinreichend konkrete und verfestigte eigene Planung der Gemeinde nachhaltig gestört wird (vgl. OVG Saarl, U.v. 24.5.2018 - 2 A 551/17 - juris Rn. 39 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 30.3.2017 - 7 C 17.15 - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 9 N 17.781

    Überplanung einer Tongrube als Erholungsgebiet und Anschauungsobjekt für

    Diese - auch Rohstoffsicherungsklausel genannte - Vorschrift räumt dem Interesse an der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen wegen deren Standortgebundenheit und wegen eines Interesses der Allgemeinheit an deren Verwirklichung einen Vorrang gegenüber anderen Belangen ein, der abwägungserheblich ist (vgl. OVG Saarl, U.v. 24.5.2018 - 2 A 551/17 - juris Rn. 42 m.w.N.; Kullmann in Weller/Kullmann, BBergG, 1. Aufl. 2012, § 48 Rn. 1; vgl. auch BVerwG, U.v. 4.7.1986 - 4 C 31.84 - juris Rn. 17).

    Der weitere Abbau, nicht nur des Tons im Abbauabschnitt VII in der Gemarkung K., dessen Gestattung durch die Zulassung des Abschlussbetriebsplans für die Fa. D. mit Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. April 2015 (Az. AN 9 K 12.01226, AN 9 K 12.01227) rechtskräftig aufgehoben wurde, sondern auch der in den Abschnitten I bis VI könnte zudem die Zulassung eines Hauptbetriebsplans erfordern (vgl. § 51 Abs. 1, § 52 Abs. 1 BBergG), der erst gestattende Wirkung zukäme (vgl. BVerwG, U.v. 2.11.1995 - 4 C 14.94 - juris Rn. 38; OVG Saarl, U.v. 24.5.2018 - 2 A 551/17 - juris Rn. 34 m.w.N).

    Die Bergbehörde wäre dabei gemäß § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG aber gehalten, die beabsichtigte Gewinnung zu beschränken oder zu untersagen, wenn nur so unverhältnismäßige Beeinträchtigungen der Selbstverwaltungsgarantie einer betroffenen Gemeinde vermieden werden können, was insbesondere in Betracht kommt, wenn durch ein zugelassenes Vorhaben eine hinreichend konkrete und verfestigte eigene Planung der Gemeinde nachhaltig gestört wird (vgl. OVG Saarl, U.v. 24.5.2018 - 2 A 551/17 - juris Rn. 39 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 30.3.2017 - 7 C 17.15 - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 25.02.2020 - 22 A 18.40038

    Verletzung der kommunalen Planungshoheit durch Bahnstreckenplanung

    Das aus Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG folgende gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht umfasst auch den Schutz der Funktionsfähigkeit kommunaler Einrichtungen und das Selbstgestaltungsrecht der Gemeinde (vgl. z.B. OVG Saarlouis, U.v. 24.5.2018 - 2 A 551/17 - juris Rn. 39).
  • VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 960/13

    Aufsuchung von Kies und Kiessanden

    Von dem bergbaulichen Vorhaben betroffene Oberflächeneigentümer wird Drittschutz im Rahmen der Betriebsplanzulassung in beschränktem Umfang allein durch die §§ 48 Abs. 2, 55 Abs. 1 Nr. 3 BBergG vermittelt (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24. Mai 2018 - 2 A 551/17 - zitiert nach juris).
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