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   BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98   

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BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98 (https://dejure.org/1999,728)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1999 - 2 A 6.98 (https://dejure.org/1999,728)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1999 - 2 A 6.98 (https://dejure.org/1999,728)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    SLV § 1a
    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der - gegenüber vorheriger Beurteilung; - Begründung der Verschlechterung einer -; - Ankündigung der sich abzeichnenden Verschlechterung einer -; Beurteilungsbeitrag zu der dienstlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Trennung zweier Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Dienstliche Beurteilung - Soldat - Geringfügige Verschlechterung - Konkrete Umstände

  • Judicialis

    SLV § 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SLV § 1a
    Soldatenrecht - Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der - gegenüber vorheriger Beurteilung; - Begründung der Verschlechterung einer -; - Ankündigung der sich abzeichnenden Verschlechterung einer -; Beurteilungsbeitrag zu der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 366
 
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Wird zitiert von ... (147)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.97

    Beurteilung, dienstliche; - der Soldaten nach der ZDv 20/6; - und

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98
    Die Klage, über die das Bundesverwaltungsgericht - ungeachtet seiner Zuständigkeit zur Entscheidung in erster und letzter Instanz gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO (stRspr; vgl. Beschluß vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 49, 50.97 - ; Urteil vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.97 - ) - aufgrund der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Truppendienstgerichts vom 25. Juni 1998 gemäß § 18 Abs. 3 WBO zu entscheiden hat, ist unbegründet.

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung (vgl. § 1 a der Soldatenlaufbahnverordnung - SLV -), und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (vgl. z.B. Urteile vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 A 2.87 - ; vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - ; vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.97 - ).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98
    Das Werturteil muß sich nicht auf derartige Anlässe, sondern kann sich auch auf eine Vielzahl von Beobachtungen und Eindrücken stützen, die sich zu einem "Gesamteindruck" verdichten (vgl. BVerwGE 60, 245 ).

    Allerdings hat der Dienstherr bei der Eröffnung und Besprechung (vgl. § 1 a Abs. 1 Satz 2 SLV) dem Soldaten gegenüber die Ergebnisse der dienstlichen Beurteilung sowie einzelne Werturteile und ihre Grundlagen näher zu erläutern und dadurch plausibel zu machen (vgl. BVerwGE 60, 245 ).

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung (vgl. § 1 a der Soldatenlaufbahnverordnung - SLV -), und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (vgl. z.B. Urteile vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 A 2.87 - ; vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - ; vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.97 - ).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98
    Insoweit ist es unerheblich, ob derartige mündliche Darstellungen schriftlich oder gedanklich festgehalten werden (vgl. BVerwGE 62, 135 ).
  • BVerwG, 27.10.1988 - 2 A 2.87

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten - Leistung und Befähigung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung (vgl. § 1 a der Soldatenlaufbahnverordnung - SLV -), und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (vgl. z.B. Urteile vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 A 2.87 - ; vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - ; vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.97 - ).
  • VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am BGH

    14 Da sich ein Werturteil nicht auf konkrete Anlässe beziehen muss, sondern sich auch auf eine Vielzahl von Beobachtungen und Eindrücke stützen kann, die sich zu einem "Gesamteindruck" verdichten können, wird es bei einer nur geringfügigen Verschlechterung der dienstlichen Beurteilung gegenüber der vorherigen nicht für notwendig erachtetet, dass es einer Begründung durch Anführen von konkreten Umständen in der dienstlichen Beurteilung selbst bedarf, die die abweichende Bewertung rechtfertigen sollen (BVerwG, Urt. vom 11.11.1999 - 2 A 6.98 -, NVwZ-RR 2000, 108).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (vgl. z.B. Urteile vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 6.98 - Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 7 S. 9 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 7.99 - Buchholz 237.8 § 18 RhPLBG Nr. 1 S. 2 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 1 A 1810/08

    Bestehen eines Rechtsschutzinteresses auf Aufhebung einer früheren dienstlichen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245 = juris Rn. 25 f., und vom 11. November 1999 - 2 A 6.98 -, DÖD 2000, 108 = juris Rn. 13; OVG NRW, Urteil vom 26. Februar 2007 - 1 A 2603/05 -, juris Rn. 45; Schnellenbach, Zur Plausibilisierung von Werturteilen in dienstlichen Beurteilungen, ZBR 2003, S. 1 ff.

    Bei einem Bewertungsunterschied im Gesamturteil um eine ganze Notenstufe liegt jedoch eine nicht nur geringfügige Abweichung vor, vgl. hingegen zu einer geringfügigen Verschlechterung der dienstlichen Beurteilung in der Bewertung von Einzelmerkmalen, die keiner besonderen Begründung bedarf: BVerwG, Urteil vom 11. November 1999 - 2 A 6.98 -, DÖD 2000, 108 = juris Rn. 13, die nach Art und Gewicht einen besonderen Begründungsbedarf auslöst.

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