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   OVG Sachsen, 29.07.2013 - 2 A 726/11   

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OVG Sachsen, 29.07.2013 - 2 A 726/11 (https://dejure.org/2013,37391)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.07.2013 - 2 A 726/11 (https://dejure.org/2013,37391)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. Juli 2013 - 2 A 726/11 (https://dejure.org/2013,37391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    BeamtStG § 48
    Schadensersatz, Verkehrsunfall, Ausparken

  • rabüro.de

    Zur Arbeitnehmerhaftung bei Fahrzeugschaden beim Ausparken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 445/09

    Schadensersatz, Beamter, grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.07.2013 - 2 A 726/11
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat angeschlossen (Urt. v. 14. Oktober 2010 - 2 A 445/09 -, juris; Beschl. v. 28. November 2011 - 2 A 518/10 -, juris).

    Denn es handelt sich hierbei um einen atypischen Verkehrsvorgang, dem eine erhöhte Gefährlichkeit innewohnt (Senatsurt. v. 14. Oktober 2010 - 2 A 445/09 -, juris; vgl. NdsOVG, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 LA 1172/04 -, juris; Beschl. v. 15. Dezember 2004 - 2 LA 943/04 -, juris Rn. 8; VGH BW, Urt. v. 10. April 2012 - 4 S 93/12 -, juris Rn. 21).

    Das macht nicht zuletzt der Umstand deutlich, dass die Entscheidung des Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 A 445/09 - ausführlich zustimmend referiert wird.

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn dem Fahrer die örtlichen Verhältnisse aufgrund wiederholter Nutzung des Parkplatzes bekannt waren (Senatsbeschl. v. 14. Oktober 2010 - 2 A 445/09 -, juris Rn. 17; Senatsbeschl. v. 28. November 2011 - 2 A 518/10 -, juris Rn. 8; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 13. Januar 2000 - 6 A 2016/99 -, juris Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 2 LA 943/04

    Unfall mit einem Dienstfahrzeug wegen grob fahrlässigen Verhaltens beim

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.07.2013 - 2 A 726/11
    Denn es handelt sich hierbei um einen atypischen Verkehrsvorgang, dem eine erhöhte Gefährlichkeit innewohnt (Senatsurt. v. 14. Oktober 2010 - 2 A 445/09 -, juris; vgl. NdsOVG, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 LA 1172/04 -, juris; Beschl. v. 15. Dezember 2004 - 2 LA 943/04 -, juris Rn. 8; VGH BW, Urt. v. 10. April 2012 - 4 S 93/12 -, juris Rn. 21).

    Verursachen aber Größe und Bauart des Fahrzeuges mehr als nur unerhebliche Beschränkungen der Wahrnehmungsmöglichkeiten bei Ausparkvorgängen, ist es grundsätzlich geboten, die Hilfe eines Einweisers in Anspruch zu nehmen oder sich als Fahrer vor Beginn des Ausparkvorganges über die Verhältnisse im Umfeld des Fahrzeugs selbst einen Überblick zu verschaffen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2004 - 2 LA 943/04 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 28.11.2011 - 2 A 518/10

    Schadensersatz, Beamter, grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.07.2013 - 2 A 726/11
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat angeschlossen (Urt. v. 14. Oktober 2010 - 2 A 445/09 -, juris; Beschl. v. 28. November 2011 - 2 A 518/10 -, juris).

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn dem Fahrer die örtlichen Verhältnisse aufgrund wiederholter Nutzung des Parkplatzes bekannt waren (Senatsbeschl. v. 14. Oktober 2010 - 2 A 445/09 -, juris Rn. 17; Senatsbeschl. v. 28. November 2011 - 2 A 518/10 -, juris Rn. 8; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 13. Januar 2000 - 6 A 2016/99 -, juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.07.2013 - 2 A 726/11
    Die zulässige Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert die Bezeichnung einer konkreten Frage, die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit sowie einen Hinweis auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
  • BVerwG, 06.08.2009 - 2 B 9.09

    Auslösung einer besonderen Prüfungspflicht eines Beamten durch Änderung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.07.2013 - 2 A 726/11
    Welchen Grad der Fahrlässigkeitsvorwurf erreicht, hängt von einer Abwägung aller objektiven und subjektiven Tatumstände im Einzelfall ab und entzieht sich deshalb weitgehend einer Anwendung fester Regeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. September 1964, BVerwGE 19, 243, 248; Beschl. v. 6. August 2009 - 2 B 9.09 -, juris m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04

    Augenblicksversagen; Einweiser; Fürsorgepflicht; grobe Fahrlässigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.07.2013 - 2 A 726/11
    Denn es handelt sich hierbei um einen atypischen Verkehrsvorgang, dem eine erhöhte Gefährlichkeit innewohnt (Senatsurt. v. 14. Oktober 2010 - 2 A 445/09 -, juris; vgl. NdsOVG, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 LA 1172/04 -, juris; Beschl. v. 15. Dezember 2004 - 2 LA 943/04 -, juris Rn. 8; VGH BW, Urt. v. 10. April 2012 - 4 S 93/12 -, juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2000 - 6 A 2016/99

    Sachschadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.07.2013 - 2 A 726/11
    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn dem Fahrer die örtlichen Verhältnisse aufgrund wiederholter Nutzung des Parkplatzes bekannt waren (Senatsbeschl. v. 14. Oktober 2010 - 2 A 445/09 -, juris Rn. 17; Senatsbeschl. v. 28. November 2011 - 2 A 518/10 -, juris Rn. 8; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 13. Januar 2000 - 6 A 2016/99 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.07.2013 - 2 A 726/11
    Welchen Grad der Fahrlässigkeitsvorwurf erreicht, hängt von einer Abwägung aller objektiven und subjektiven Tatumstände im Einzelfall ab und entzieht sich deshalb weitgehend einer Anwendung fester Regeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. September 1964, BVerwGE 19, 243, 248; Beschl. v. 6. August 2009 - 2 B 9.09 -, juris m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2012 - 4 S 93/12

    Zum Erfordernis eines triftigen Grundes für die Benutzung eines privaten

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.07.2013 - 2 A 726/11
    Denn es handelt sich hierbei um einen atypischen Verkehrsvorgang, dem eine erhöhte Gefährlichkeit innewohnt (Senatsurt. v. 14. Oktober 2010 - 2 A 445/09 -, juris; vgl. NdsOVG, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 LA 1172/04 -, juris; Beschl. v. 15. Dezember 2004 - 2 LA 943/04 -, juris Rn. 8; VGH BW, Urt. v. 10. April 2012 - 4 S 93/12 -, juris Rn. 21).
  • VG Magdeburg, 15.11.2013 - 5 A 200/12

    Haftung eines Polizeibeamten für einen beim Rückwärtsausparken entstandenen

    Welchen Grad der Fahrlässigkeitsvorwurf erreicht, hängt von einer Abwägung aller objektiven und subjektiven Tatumstände im Einzelfall ab und entzieht sich deshalb weitgehend einer Anwendung fester Regeln (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.07.2013 - 2 A 726/11 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Denn es handelt sich hierbei um einen atypischen Verkehrsvorgang, dem eine erhöhte Gefährlichkeit innewohnt (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.07.2013, a.a.O. Rn. 9 m.w.N.).

    Verursachen deshalb etwa Größe und Bauart des Fahrzeuges mehr als nur unerhebliche Beschränkungen der Wahrnehmungsmöglichkeiten bei Ausparkvorgängen, ist es grundsätzlich geboten, die Hilfe eines Einweisers in Anspruch zu nehmen oder sich als Fahrer vor Beginn des Ausparkvorganges über die Verhältnisse im Umfeld des Fahrzeugs selbst einen Überblick zu verschaffen (Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.07.2013 - 2 A 726/11 - juris).

  • VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 14.310

    Schadensersatz für die Beschädigung eines Dienstfahrzeugs

    Ein objektiv grober Pflichtenverstoß begründet deshalb nicht ohne Weiteres die Annahme grober Fahrlässigkeit, vielmehr muss das Fehlverhalten dem Beamten nach den konkreten Umständen auch in subjektiver Hinsicht in besonders hohem Maße vorwerfbar sein, d. h. es muss sich um ein schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das gemessen an den persönlichen Umständen, individuellen Kenntnissen und Erfahrungen des Handelnden über das gewöhnliche Maß an Fahrlässigkeit erheblich hinausgeht (BVerwG, a. a. O.; Sächsisches OVG, B. v. 29.7.2013 - 2 A 726/11 - juris Rn. 8; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl/Baßlsperger, a. a. O., Rn. 48).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch maßgeblich von den aus der Rechtsprechung bekannten Fällen "typischer" Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (vgl. z. B. Sächs.OVG, B. v. 29.7.2013 - 2 A 726/11 - juris; U. v. 14.10.2010 - 2 A 445/09 - juris; OVG Lüneburg, B. v. 15.7.2005 - 2 LA 1172/04 - juris; OVG LSA, B. v. 5.5.2010 - 1 L 55/10 - juris; VG Dessau, U. v. 22.3.2005 - 1 A 2266/03 - juris).

  • VG Köln, 18.06.2021 - 19 K 7161/19
    vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.07.2013 - 2 A 726/11 -, juris Rn. 9, 12 f. m.w.N.
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