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   OVG Sachsen, 31.03.2014 - 2 A 89/12   

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https://dejure.org/2014,15655
OVG Sachsen, 31.03.2014 - 2 A 89/12 (https://dejure.org/2014,15655)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31.03.2014 - 2 A 89/12 (https://dejure.org/2014,15655)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31. März 2014 - 2 A 89/12 (https://dejure.org/2014,15655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsHSG § 40
    Promotion, Doktorandenstudium, Betreuungsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 2 KN 906/06

    Entgeltliche Inanspruchnahme gewerblicher Promotionsvermittlung und

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2014 - 2 A 89/12
    Sie betreffe eine Vielzahl von Personen; die bestehende Problemlage werde etwa in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 2. Dezember 2009 - 2 KN 906/06 -, juris) beschrieben.

    Die Hochschulen sind daher grundsätzlich berechtigt, eigenständig und ohne staatliche Einwirkung die Promotionsvoraussetzungen allgemein festzulegen und hierbei die Inhalte ihrer Promotionsordnungen eigenverantwortlich zu gestalten (so NdsOVG, Urt. v. 2. Dezember 2009 - 2 KN 906/06 -, juris Rn. 39).

    Es ergibt sich hieraus indessen kein zwingender Anspruch des Promotionsbewerbers auf Zulassung zum Promotionsverfahren (vgl. NdsOVG Urt. v. 2. Dezember 2009 a. a. O. Rn. 49).

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2014 - 2 A 89/12
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung 6 bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss zu beurteilen ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).

    20 Grundsätzliche Bedeutung besitzt eine Rechtssache, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts gerichtlicher Klärung bedarf (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 394/10

    Zulassungsantrag, amtsangemessene Alimentierung

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2014 - 2 A 89/12
    Zur Darlegung des Zulassungsgrunds bedarf es der Bezeichnung konkreter Tatsachen- oder Rechtsfragen, deren Klärung besondere Schwierigkeiten begründet (vgl. Senatsbeschl. v. 30. Mai 2011 - 2 A 394/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 28.01.2014 - 2 A 315/12

    Entzug des Doktorgrades, Zulassung zur Promotion, Täuschung

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2014 - 2 A 89/12
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 A 315/12 - (zur Veröffentlichung in juris vorgesehen) zu einer einen anderen Gegenstand betreffenden Bestimmung einer Promotionsordnung wie folgt ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 03.02.2012 - 2 A 188/08

    Soldat, erstmalige Ernennung, abgesenkte Besoldung, Befähigungsvoraussetzung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2014 - 2 A 89/12
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung offensichtlich hätte aufdrängen müssen oder sonst geboten gewesen wäre (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 3. Februar 2012 - 2 A 188/08 - Beschl. v. 13. August 2012 - 2 A 587/09 -).
  • OVG Sachsen, 13.08.2012 - 2 A 587/09
    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2014 - 2 A 89/12
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung offensichtlich hätte aufdrängen müssen oder sonst geboten gewesen wäre (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 3. Februar 2012 - 2 A 188/08 - Beschl. v. 13. August 2012 - 2 A 587/09 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2014 - 9 S 1485/14

    Aufhebung der Annahme als Doktorand und der Zuweisung eines Hochschullehrers als

    Dies gilt jedenfalls für solche Gründe, die nicht im wissenschaftlichen Bereich liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.08.1966 - VII C 113.65 -, BVerwGE 24, 355; siehe auch Beschlüsse vom 25.07.1985 - 7 B 139.85 -, Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 109, und vom 05.11.1985 - 7 B 197.85 -, NVwZ 1986, 377; Senatsbeschluss vom 08.07.1980 - IX 1393/89 -, Juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.03.2014 - 2 A 89/12 -, Juris).

    Weshalb angesichts der verfassungsrechtlich verbürgten und den Hochschullehrern auch zur Abwehr unzumutbarer Doktorandenbetreuungen gewährleisteten Wissenschaftsfreiheit (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 31.03.2014 - 2 A 89/12 -, a.a.O.) gleichwohl das öffentliche Interesse an der Rücknahme nicht gegeben sein soll, legt der Antragsteller nicht dar.

  • VG Gießen, 22.08.2019 - 3 K 2499/17

    Entziehung des Doktorgrades bestätigt

    Die Hochschulen sind daher grundsätzlich berechtigt, eigenständig und ohne staatliche Einwirkung die Promotionsvoraussetzungen sowie die Modalitäten des Entzugs des Doktorgrades allgemein festzulegen und hierbei die Inhalte ihrer Promotionsordnungen eigenverantwortlich zu gestalten (Sächs. OVG, Beschluss vom 31. März 2014 - 2 A 89/12 -, juris).
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