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   BAG, 27.01.1977 - 2 ABR 77/76   

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https://dejure.org/1977,288
BAG, 27.01.1977 - 2 ABR 77/76 (https://dejure.org/1977,288)
BAG, Entscheidung vom 27.01.1977 - 2 ABR 77/76 (https://dejure.org/1977,288)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 (https://dejure.org/1977,288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlußverfahren - Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Betriebsratmitglied - Außerordentliche Kündigung - Wichtiger Grund - Rechtsbeschwerdeverfahren - Gerichtliche Nachprüfung - Amtsermittlungsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1977, 544
  • DB 1977, 869
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 27.01.1977 - 2 ABR 77/76
    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt eine Kündigung wegen einer Pflichtverletzung im Leistungsbereich grundsätzlich eine Abmahnung durch den Arbeitgeber voraus (BAG 19, 351 /35it7" AP Nr. 1 zu § 124 GewO; BAG AP Nr. 28 zu § 66 BetrVG /zu II 2 der Gründe/ und AP Nr. 57 zu § 626 BGB /zu II 6 der Gründe/).
  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.01.1977 - 2 ABR 77/76
    Diese für das Eevisionsverfahren entwickelten Grundsätze (vgl. aus der ständigen Eechtsprechung des Senats BAG 9, 263 /65 t j und BAG 24, 401 /7 « AP Nr. 42 und 65 zu § 626 BGB) gelten ebenso für das Eechtsheschwerdeverfahren, das ebenfalls auf die rechtliche Überprüfung der Vorinstanzentscheidung beschränkt ist (§ 93 Abs. 1 ArbGG).
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 27.01.1977 - 2 ABR 77/76
    Diese für das Eevisionsverfahren entwickelten Grundsätze (vgl. aus der ständigen Eechtsprechung des Senats BAG 9, 263 /65 t j und BAG 24, 401 /7 « AP Nr. 42 und 65 zu § 626 BGB) gelten ebenso für das Eechtsheschwerdeverfahren, das ebenfalls auf die rechtliche Überprüfung der Vorinstanzentscheidung beschränkt ist (§ 93 Abs. 1 ArbGG).
  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BAG, 27.01.1977 - 2 ABR 77/76
    Es hat einen Pall der Verdachtskündigung angenommen und ist in Übereinstimmung mit der Eecht sprechung des Senats davon ausgegangen, daß auch der bloße Verdacht einer strafbaren Handlung oder sonstigen Verfehlung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (vgl. ausführlich BAG 16, 72 « AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05

    Stempeluhrmissbrauch

    Rechtsfehlerfrei ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass der Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber sonst kaum sinnvoll kontrollierbare Arbeitszeit korrekt zu stempeln, an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung iSv. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 255/04 - EzA SGB IX § 91 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53, zu II 3 der Gründe; 9. August 1990 - 2 AZR 127/90 - RzK I 8 c Nr. 18, zu II 5 der Gründe; 13. August 1987 - 2 AZR 629/86 - RzK I 5 i Nr. 31; 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 16; 23. Januar 1963 - 2 AZR 278/62 - BAGE 14, 42; ErfK/Müller-Glöge 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 158 mwN; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 444; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 713).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch

    Rechtsfehlerfrei ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass der Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber sonst kaum sinnvoll kontrollierbare Arbeitszeit korrekt zu stempeln, an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung iSv. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (BAG 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53, zu II 3 der Gründe; 9. August 1990 - 2 AZR 127/90 - RzK I 8c Nr. 18, zu II 5 der Gründe; 13. August 1987 - 2 AZR 629/86 - RzK I 5i Nr. 31; 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 16; 23. Januar 1963 - 2 AZR 278/62 - BAGE 14, 42; ErfK/Müller-Glöge 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 158 mwN; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 444; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 713).

    Zwar kann die Einmaligkeit eines Fehlverhaltens bei langjährig unbeanstandeter Arbeitsleistung ein milderes Licht auf den Kündigungsvorwurf werfen (BAG 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 16), worauf die Revision hinweist.

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Zwar ist in einem Zustimmungsersetzungsverfahren maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Wirksamkeit der auszusprechenden Kündigung die letzte mündliche Tatsachenverhandlung (Fischermeier, ZTR 1998, 433, 436; vgl. zum Nachschieben nachträglich bekannt gewordener Kündigungsgründe BAG Beschluß vom 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - AP Nr. 7 zu § 103 BetrVG 1972).
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