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   BGH, 31.01.1961 - 2 ARs 1/61   

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https://dejure.org/1961,1153
BGH, 31.01.1961 - 2 ARs 1/61 (https://dejure.org/1961,1153)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1961 - 2 ARs 1/61 (https://dejure.org/1961,1153)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1961 - 2 ARs 1/61 (https://dejure.org/1961,1153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übernahme eines anhängigen Strafverfahrens durch ein anderes Gericht - Zulässigkeit einer Übertragung nach endgültiger Bindung der Staatsanwaltschaft - Endgültige Bindung im beschleunigten Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 314
  • NJW 1961, 789
  • MDR 1961, 338
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.11.1957 - 2 ARs 143/57
    Auszug aus BGH, 31.01.1961 - 2 ARs 1/61
    Es kennt nur die Übertragung der Untersuchung und Entscheidung durch das gemeinschaftliche obere Gericht an eines von mehreren zuständigen Gerichten nach § 12 Abs. 2 StPO, das Jugendstrafverfahren außerdem die Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 2 JGG bei einem nachträglichen Aufenthaltswechsel des Beschuldigten (BGHSt 11, 56, 61 [BGH 07.11.1957 - 2 ARs 143/57]; 13, 186, 188) [BGH 10.07.1959 - 2 ARs 86/59].
  • BGH, 14.11.1958 - 2 ARs 182/58

    Zulässigkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit durch Abgabe nach § 42 Abs.

    Auszug aus BGH, 31.01.1961 - 2 ARs 1/61
    Hierzu hat es der Senat bereits in seinem Beschlüsse vom 14. November 1958 (BGHSt 12, 180, 184) [BGH 14.11.1958 - 2 ARs 182/58] für unerheblich erklärt, welches Ereignis des vereinfachten Verfahrens - Terminsbestimmung, Beginn der Hauptverhandlung oder Beginn der Vernehmung des Beschuldigten - in anderer Hinsicht der Eröffnung der gerichtlichen Untersuchung gleichzustellen ist, da jedenfalls durch keines dieser Ereignisse eine endgültige Bindung der Staatsanwaltschaft geschaffen wird.
  • BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
    Auszug aus BGH, 31.01.1961 - 2 ARs 1/61
    Es kennt nur die Übertragung der Untersuchung und Entscheidung durch das gemeinschaftliche obere Gericht an eines von mehreren zuständigen Gerichten nach § 12 Abs. 2 StPO, das Jugendstrafverfahren außerdem die Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 2 JGG bei einem nachträglichen Aufenthaltswechsel des Beschuldigten (BGHSt 11, 56, 61 [BGH 07.11.1957 - 2 ARs 143/57]; 13, 186, 188) [BGH 10.07.1959 - 2 ARs 86/59].
  • BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57

    Zulässigkeit einer Abgabe eines Verfahrens in Jugendstrafsachen bei einem

    Auszug aus BGH, 31.01.1961 - 2 ARs 1/61
    Die Übertragung ist daher erst nach der endgültigen Bindung der Staatsanwaltschaft zulässig (RGSt 45, 174, BGHSt 10, 391).
  • RG, 05.10.1911 - TB 122/11

    Kann die Vorschrift des § 12 Abs. 2 St.P.O. schon angewendet werden, ehe eines

    Auszug aus BGH, 31.01.1961 - 2 ARs 1/61
    Die Übertragung ist daher erst nach der endgültigen Bindung der Staatsanwaltschaft zulässig (RGSt 45, 174, BGHSt 10, 391).
  • BGH, 04.06.2019 - 2 ARs 80/19

    Örtliche Zuständigkeit im Jugendgerichtsgesetz (Aufenthaltswechsel des

    Die Vorschrift ist in diesem Sonderverfahren nicht anwendbar (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. November 1958 - 2 ARs 182/58, BGHSt 12, 180, 182; vom 31. Januar 1961 - 2 ARs 1/61, BGHSt 15, 314, 316; Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 42 Rn. 20; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 42 Rn. 13; BeckOK-JGG/Wellershoff, 13. Ed., § 42 Rn. 27; BeckOK-JGG/Gertler, 13. Ed., § 77 Rn. 8; MüKo-StPO/Höffler, § 42 Rn. 11; MüKo-StPO/Kaspar, § 77 JGG Rn. 4; Schatz in Diemer/ Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 42 Rn. 24; a. A. NKJGG/Schady, 10. Aufl., § 42 Rn. 12 mwN).

    Eine solche endgültige Bindung der Staatsanwaltschaft, wie sie der Eröffnungsbeschluss bewirkt, ist aber im vereinfachten Jugendverfahren gerade nicht vorgesehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. November 1958 - 2 ARs 182/58 - BGHSt 12, 180; vom 31. Januar 1961 - 2 ARs 1/61 - BGHSt 15, 314 (...)).

  • BGH, 18.01.1974 - 2 ARs 369/73

    Bußgeldverfahren - Jugendlicher - Heranwachsender - Örtliche Zuständigkeit -

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  • BayObLG, 18.12.1997 - 5St RR 147/96

    Zeitpunkt der Rücknahme des Antrags auf beschleunigtes Verfahren

    Mit einem Teil der Rechtsprechung der Obergerichte zum beschleunigten Verfahren nach §§ 212 ff. a. F. bzw. nach §§ 76 ff. JGG (BGHSt 12, 180/184; 15, 314/316; OLG Celle NSU 1983, 233) und der Literatur (KK/Pfeiffer StPO 3. Aufl. § 12 Rn. 2; Heidelberger Kommentar/Krehl StPO 1997 § 417 Rn. 5; SK/Paeffgen StPO 1997 § 417 Rn. 11) geht der Senat davon aus, daß - jedenfalls in dem durch die §§ 417 ff. StPO neugestalteten beschleunigten Verfahren - die Staatsanwaltschaft ihre Befugnis nicht verliert, den Antrag nach § 417 StPO zurückzunehmen und über die Sache anderweitig zu befinden, sie insbesondere dem Regelverfahren durch Einreichung einer Anklageschrift zuzuführen.
  • BGH, 14.03.1979 - 2 ARs 75/79

    Abgabe eines Verfahrens gegen einen Erwachsenen nach dessen Abtrennung von einem

    Eine Verweisung durch den Strafrichter scheidet aus, weil dem Strafverfahren gegen Erwachsene bei der örtlichen Zuständigkeit die Verweisung von einem Gericht an ein anderes fremd ist (vgl. BGHSt 15, 314, 315 m.w. Nachw.).
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