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   OLG Köln, 31.01.2006 - 2 ARs 14/06   

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https://dejure.org/2006,17459
OLG Köln, 31.01.2006 - 2 ARs 14/06 (https://dejure.org/2006,17459)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.2006 - 2 ARs 14/06 (https://dejure.org/2006,17459)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 2 ARs 14/06 (https://dejure.org/2006,17459)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung einer über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Pauschalvergütung für einen Pflichtbeistand; Berücksichtigung des erhöhten Besprechungsaufwandes und Betreuungsaufwandes in langwierigen Auslieferungsverfahren

  • Burhoff online

    Gewährung einer Pauschgebühr im Auslieferungsverfahren; Überschreiten der Wahlverteidigerhöchstgebühr;

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51
    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für den Pflichtbeistand im Auslieferungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2006 - 2 ARs 14/06
    Die deswegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2005 (NJW 2005, 3483) zurückgewiesen.
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    cc) Demgegenüber betrachten Teile der Rechtsprechung und die wohl überwiegende Kommentarliteratur die Wahlverteidigergebühren allenfalls als Anhaltspunkt und gehen davon aus, die Pauschvergütung dürfe die gesetzlichen Höchstbeträge der Wahlverteidigervergütung ohne Weiteres übersteigen (OLG Köln RVGreport 2006, 147 Rdn. 4 nach juris; Burhoff, RVG aaO. § 51 Rdn. 60 ff.; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG aaO. § 51 Rdn. 40; Rehberg, in: Göttlich/Mümmler, RVG 5. Aufl. "Pflichtverteidiger" Anm. 13.3.1; Schneider, in: Schneider/Wolf RVG 7. Aufl. § 51 Rdn. 113) bzw. gewähren eine solche, ohne dies zu problematisieren (vgl. OLG Celle JurBüro 2013, 301 Rdn. 11 nach juris).

    Das OLG Köln hat in einer sehr zeitaufwändigen und schwierigen Auslieferungssache eine Pauschvergütung bewilligt, welche bei einer Vervielfachung der gesetzlichen Gebühren deutlich über der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers lag (OLG Köln RVGreport 2006, 147 Rdn. 4 nach juris).

  • OLG Köln, 26.01.2009 - 2 ARs 2/08

    Festsetzung einer Pauschgebühr für Beistandstätigkeit in Auslieferungssachen

    Den hieraus erwachsenden Anforderungen kann durch eine bloße Verfahrensgebühr nach Nr. 6100 nicht hinreichend Rechnung getragen werden ( ständige Rechtsprechung des Senats , u.a. Beschlüsse vom 31.01.2006 - 2 ARs 14/06 : 3.000,- EUR ; 12.01.2007 - 2 ARs 05/07 -, 27.02.2007 - 2 ARs 16/07 - und 20.09.2007 - 2 ARs 27/07 : 1.000,- EUR ; 5.12.2008 - 2 ARs 3/08 - : 800,- EUR; 14.03.2006 - 2 ARs 35/06 : 700,-EUR ).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 ARs 21/08

    Pauschgebühr: Begrenzung auf das Doppelte der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers

    Gleichwohl ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte anerkannt, dass die Zubilligung einer Pauschgebühr deutlich über der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers von § 51 RVG gedeckt ist (OLG Hamm a.a.O.; OLG Köln Beschluss vom 31. Januar 2006 - 2 ARs 14/06 - juris).
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