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   BGH, 24.05.2006 - 2 ARs 199/06, 2 AR 102/06   

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https://dejure.org/2006,1504
BGH, 24.05.2006 - 2 ARs 199/06, 2 AR 102/06 (https://dejure.org/2006,1504)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2006 - 2 ARs 199/06, 2 AR 102/06 (https://dejure.org/2006,1504)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 2 ARs 199/06, 2 AR 102/06 (https://dejure.org/2006,1504)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 138 c StPO; § 138 a Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 258 StGB; Art. 12 GG; Art. 6 EMRK
    Ausschluss eines Verteidigers (versuchte Strafvereitelung); Strafvereitelung durch Strafverteidiger (effektives Verteidigungsverhalten; Leugnen des Holocaust); Fall Zündel

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Verteidigers von der Mitwirkung an einem Strafverfahren - Strafvereitelung durch einen Rechtsanwalt - Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verteidigerverhalten

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 138 c Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 138 c Abs. 2; ; StPO § 138 d Abs. 6 Satz 1; ; StPO § 257 a; ; StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 258

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Ausschließung des Verteidigers bei "Konfliktverteidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 258 Abs. 1
    Strafvereitelung durch Strafverteidiger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwirft sofortige Beschwerden gegen Verteidigerausschluss in der Strafsache Zündel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2421
  • NStZ 2006, 510
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01

    Volksverhetzung durch Strafverteidiger

    Auszug aus BGH, 24.05.2006 - 2 ARs 199/06
    Die Achtung der rechtsstaatlich notwendigen effektiven Strafverteidigung - auch im Blick auf Art. 12 GG - gebietet erhebliche Zurückhaltung bei gerichtlicher Inhaltskontrolle von Verteidigerverhalten; dies muss gerade auch für die Abgrenzung von erlaubtem und unerlaubtem Verteidigerverhalten gelten (vgl. BGHSt 47, 278, 282).

    Liegt - wie hier - zum Beispiel ein Leugnen des gesamten Holocaust vor, drängt sich die Annahme verteidigungsfremden Verhaltens bei Äußerungen auch im Rahmen von Beweisanträgen oder sonstigen Prozesserklärungen auf, da diese zur Sachaufklärung oder rechtlichen Beurteilung im konkreten Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt etwas beizutragen vermögen (vgl. BGHSt 47, 278, 283).

  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 502/99

    Volksverhetzung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 24.05.2006 - 2 ARs 199/06
    Hierbei wird im Zweifel davon auszugehen sein, dass es sich um wirksame Verteidigung handelt (vgl. BGHSt 46, 36, 46).

    Ein Fall effektiver Strafverteidigung liegt nicht vor, wenn die zu beurteilenden Handlungen eines Verteidigers sich als verteidigungsfremdes Verhalten erweisen, die sich nur den äußeren Anschein der Verteidigung geben, tatsächlich aber nach den Maßstäben des Strafverfahrensrechts und des materiellen Strafrechts nichts zu solcher beizutragen vermögen (vgl. BGHSt 46, 36, 45).

  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

    Auszug aus BGH, 24.05.2006 - 2 ARs 199/06
    Die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozess und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen Organstellung und Beistandsfunktion macht eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten in Bezug auf den Straftatbestand der Strafvereitelung, § 258 StGB, erforderlich (vgl. BGHSt 38, 345, 347 ff.).
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08

    Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin

    Der Versuch der Strafvereitelung scheiterte erst, als die Angeklagte als Verteidigerin durch Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 31. März 2006 (JZ 2006, 1129) und des Bundesgerichtshofes vom 24. Mai 2006 (NJW 2006, 2421) rechtskräftig aus dem Verfahren ausgeschlossen wurde.
  • OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15

    Verteidigerausschluss wegen versuchter Strafvereitelung

    (1) Dabei ist sich der Senat bewusst, dass die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozess und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen seiner Stellung als unabhängiges, der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtetes Organ der Rechtspflege und seiner Beistandsfunktion und Treuepflicht gegenüber dem Angeklagten eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten im Hinblick auf den Straftatbestand der Strafvereitelung erforderlich macht (BGHSt 38, 345; 46, 53; BGH NJW 2006, 2421; BGH NJW 2009, 2690; OLG Bamberg a. a. O.; OLG Nürnberg NJW 2012, 1895) und dass vor diesem Hintergrund nach der Rspr. des BGH der Nachweis des subjektiven Tatbestandes bei einem Verteidigerverhalten erhöhten Anforderungen unterliegt (BGH NJW 2000, 2433, 2434 = BGHSt 46, 53ff; OLG Karlsruhe a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06

    Ausschließung des Strafverteidigers: Notwendiger Inhalt einer Antragsschrift der

    Eine andere Beurteilung des Verteidigerhandelns kann allerdings geboten sein, wenn es sich als verteidigungsfremdes Verhalten erweist, das trotz des äußeren Anscheins der Verteidigung nach den Maßstäben des Strafverfahrensrechts und des materiellen Strafrechts nichts zu solcher beizutragen vermag (BGH NJW 2006, 2421).
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