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   BGH, 08.08.1979 - 2 ARs 231/79   

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https://dejure.org/1979,10947
BGH, 08.08.1979 - 2 ARs 231/79 (https://dejure.org/1979,10947)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1979 - 2 ARs 231/79 (https://dejure.org/1979,10947)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1979 - 2 ARs 231/79 (https://dejure.org/1979,10947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschließung eines Strafverteidigers von der Mitwirkung in einem Verfahren bei dringendem Verdacht der Strafvereitelung - Dringender und hinreichender Tatverdacht als Verdachtsgrade für die Ausschließung - Hinreichender Tatverdacht als ausreichendes Kriterium für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 989
  • AnwBl 1981, 115
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.05.1979 - 2 ARs 165/79

    Ausschluss eines Rechtsanwalts von der Verteidigung wegen Förderung eines

    Auszug aus BGH, 08.08.1979 - 2 ARs 231/79
    Daraus wird im Schrifttum zutreffend gefolgert, daß für die Ausschließung eines Verteidigers in erster Linie dringender Verdacht erforderlich ist und hinreichender Verdacht nur dann genügt, wenn dem Verteidiger strafbares Verhalten vorgeworfen wird und das Ermittlungsverfahren wegen dieses Verhaltens bereits bis zur Anklagereife gediehen ist (Dünnebier, a.a.O. § 138 a Rdn. 13; Kleinknecht, StPO 34. Aufl. § 138 a Rdn. 8; im Ergebnis ebenso BGH, Beschluß vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 -).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99

    Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

    Zwar ist es dem Verteidiger nicht verwehrt, eigene Ermittlungen zu führen, insbesondere Zeugen oder Mitbeschuldigte vor und außerhalb der Hauptverhandlung zu befragen (BGH AnwBl 1981, 115, 116; Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 5. Aufl. Rdn. 166 f.; Laufhütte in KK-StPO 4. Aufl. vor § 137 Rdn. 3, jeweils m. N.).
  • BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85

    Verteidigerausschluß wegen Beteiligung an der Tat; Erforderlicher Grad des

    Die auf den Verfahrensstand vor Anklagereife abstellende Umschreibung "dringend verdächtig" (BGH, Beschluß vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79 - S. 4 bis 6 = Anw.Bl. 1981, 115 = Holtz in MDR 1979, 989) setzt ebenso den Verdacht auf eine "Straftat" voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 - und vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 = LM StPO § 138 a Nr. 4; KG NJW 1978, 1538, 1539).
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