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   BGH, 22.12.2010 - 2 ARs 289/10, 2 AR 184/10   

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https://dejure.org/2010,13039
BGH, 22.12.2010 - 2 ARs 289/10, 2 AR 184/10 (https://dejure.org/2010,13039)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2010 - 2 ARs 289/10, 2 AR 184/10 (https://dejure.org/2010,13039)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 2 ARs 289/10, 2 AR 184/10 (https://dejure.org/2010,13039)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 138a StPO; § 311 Abs. 3 Satz 1 StPO
    Ausschließung als Verteidiger; sofortige Beschwerde (mangelnde Abänderungskompetenz; Grenzen der Umdeutung eines Rechtsmittels bei Anträgen eines Rechtsanwalts in eine Gegenvorstellung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138a StPO, § 138d StPO, § 311 Abs 3 S 1 StPO, § 311 Abs 3 S 2 StPO
    Sofortige Beschwerde gegen Ausschließung des Verteidigers: Feststellung der Unzulässigkeit des Rechtsmittels durch das erstinstanzliche Gericht und Umdeutung in eine Gegenvorstellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138a StPO, § 138d StPO, § 311 Abs 3 S 1 StPO, § 311 Abs 3 S 2 StPO
    Sofortige Beschwerde gegen Ausschließung des Verteidigers: Feststellung der Unzulässigkeit des Rechtsmittels durch das erstinstanzliche Gericht und Umdeutung in eine Gegenvorstellung

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis eines Rechtsanwaltes in sechs Fällen bzw. fahrlässiges Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch die Ehefrau

  • rewis.io

    Sofortige Beschwerde gegen Ausschließung des Verteidigers: Feststellung der Unzulässigkeit des Rechtsmittels durch das erstinstanzliche Gericht und Umdeutung in eine Gegenvorstellung

  • rewis.io

    Sofortige Beschwerde gegen Ausschließung des Verteidigers: Feststellung der Unzulässigkeit des Rechtsmittels durch das erstinstanzliche Gericht und Umdeutung in eine Gegenvorstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 138d Abs. 5 S. 1
    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis eines Rechtsanwaltes in sechs Fällen bzw. fahrlässiges Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch die Ehefrau

  • datenbank.nwb.de

    Sofortige Beschwerde gegen Ausschließung des Verteidigers: Feststellung der Unzulässigkeit des Rechtsmittels durch das erstinstanzliche Gericht und Umdeutung in eine Gegenvorstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 166
  • NStZ-RR 2013, 98
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95

    Anforderungen an die Ausschließung eines Strafverteidigers - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 2 ARs 289/10
    In demselben Strafverfahren kann ein Angeklagter nicht Verteidiger eines Mitangeklagten sein (vgl. Senat, BGHR StPO § 138a Anwendungsbereich 1).
  • BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 349/92

    Verfahrenseinstellung bei Verteidigerausschluß durch Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 2 ARs 289/10
    Soweit ein solcher Fall nicht vorliegt, ist die Einstellung des Verfahrens über den Verteidigerausschluss geboten (vgl. Senat, NJW 1992, 3048).
  • OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21

    Nichtigkeit richterlicher Entscheidungen nur bei schwerwiegender

    Diese Rechtsprechung bezieht sich aber entweder auf anders gelagerte Fallkonstellationen (BGH Beschl. v. 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 = BeckRS 2011, 1830: Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig durch das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wurde, trotz fehlender Verwerfungskompetenz; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 = BeckRS 20153, 3632: eigeninitiative Abänderung einer eigenen Entscheidung ohne eingelegtes Rechtsmittel) oder steht in Widerspruch zu dem oben dargestellten Ausnahmecharakter einer völligen rechtlichen Unbeachtlichkeit richterlicher Entscheidungen.
  • OLG Hamm, 22.02.2017 - 1 Ws 24/17

    Unzulässige Abänderung der durch sofortige Beschwerde angefochtenen Entscheidung;

    Ergeht gleichwohl eine abändernden Entscheidung, so ist diese unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 -, BeckRS 2011, 01830; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 -, juris; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Ws 248/07 -, juris; Frisch in SK-StPO, 5. Auflage, § 311, Rn. 16) und so zu behandeln, als ob sie nicht ergangen wäre (Saarländisches OLG, am angegebenen Ort).
  • BGH, 30.06.2016 - 2 ARs 399/15

    Weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des OLG im Beschwerdeverfahren

    Eine Umdeutung der Beschwerde (vgl. zu Grenzen der Umdeutung Senat, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 2 ARs 289/10, wistra 2011, 149 f.) in eine - gemäß § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 310 Abs. 2 StPO unzulässige - weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts kommt nicht in Betracht.
  • OLG Hamm, 20.04.2017 - 1 Ws 175/17

    Keine Befugnis zur Aufhebung des Widerrufsbeschlusses durch das erstinstanzliche

    Ergeht gleichwohl eine abändernde Entscheidung, so ist diese unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 -, BeckRS 2011, 01830; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 -, juris; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Ws 248/07 -, juris; Frisch in SK-StPO, 5. Auflage, § 311, Rn. 16) und so zu behandeln, als ob sie nicht ergangen wäre (Saarländisches OLG, am angegebenen Ort).
  • StGH Hessen, 26.01.2022 - P.St. 2867

    Beschluss über eine Grundrechtsklage gegen eine Entscheidung des unzuständigen

    - Vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 -, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.02.1996 - 3 Ws 42/96 -, juris Rn. 4; Ball , in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 572 Rn. 7 -.
  • OLG Frankfurt, 30.08.2022 - 3 Ws 319/22

    Nichtigkeit eines richterlichen Aufhebungsbeschlusses

    Der Senat folgt diesbezüglich der für die vorliegende Konstellation wohl bislang einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BGH Beschluss vom 22. Dezember 2010 BeckRS 2011, 01830 - wenn auch für eine abweichende Konstellation - OLG Hamm , Beschluss vom 22. Februar 2017 BeckRS 2017, 108088 - gleichgelagerter Fall - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Januar 2015 BeckRS 2015, 3632; zustimmend BeckOK StPO/Cirener § 311 Rn. 7; KMR/StPO/Albrecht § 311 Rn. 6).
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