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   BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04   

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https://dejure.org/2004,3348
BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04 (https://dejure.org/2004,3348)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2004 - 2 ARs 33/04 (https://dejure.org/2004,3348)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04 (https://dejure.org/2004,3348)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 344 StPO; § 132 GVG; Art. 6 Abs. 1 Satz EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG
    Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Antwort auf Anfragebeschluss; Prüfung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (Sachrüge; Verfahrensrüge); Verfahrensverstoß; Aufklärungspflicht; Einstellung des Verfahrens durch Prozessurteil

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung - Zeitablauf als selbständiger Strafmilderungsgrund - Beurteilung eines Verstoßes gegen Artikel 6 MRK

  • Judicialis

    GVG § 132 Abs. 3; ; StGB §§ 56 f; ; StGB § 58; ; StPO § 153 a; ; StPO § 154; ; StPO § 154 a; ; StPO § 338; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1
    Verfahrens- oder Sachrüge bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02

    Beschleunigungsgrundsatz (angemessene Frist; Beginn; Umstände des Einzelfalles;

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04
    Der 2. Strafsenat hat in mehreren Entscheidungen eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß er für die Beanstandung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung grundsätzlich die Erhebung einer zulässigen Verfahrensrüge für erforderlich hält (vgl. u.a. Beschluß vom 17. August 2001 - 2 StR 267/01; Beschluß vom 26. April 2002 - 2 StR 55/02 und Urteil vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/02).

    In der Regel fehlen in den schriftlichen Urteilsgründen (weil ansonsten unerheblich) unter anderem folgende zur Beurteilung eines Verstoßes gegen Artikel 6 MRK erforderliche Feststellungen: Zeitpunkt der Kenntnis des Beschuldigten von den gegen ihn gerichteten Ermittlungen (= Fristbeginn), Beweisanträge im Ermittlungsverfahren, Richterablehnungen, Beschwerden an das Oberlandesgericht, Ablehnung der Eröffnung, Klageerzwingungsverfahren, ob der Angeklagte sich ins Ausland abgesetzt hatte, ob der Angeklagte geladen werden konnte, ob Zeugenermittlungen oder Zeugenladungen sich schwierig gestalteten, ob Sachverständigengutachten sich verzögert haben, ob Anklagepunkte, die umfangreiche Ermittlungen erforderlich machten, nach §§ 153 a, 154, 154 a StPO erledigt wurden (vgl. Senatsurteil vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/02), ob etwaige Verfahrensverzögerungen in anderen Verfahrensabschnitten kompensiert wurden, ob und wann ein Mittäter oder der Angeklagte geständig war, wenn ein glaubhaftes Geständnis des Angeklagten in der Hauptverhandlung vorliegt, ob und wie die Verzögerung den Angeklagten belastet hat; dies kann nur dieser selbst vortragen.

  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04
    Nach der Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. EGMR in EuGRZ 1983, 371 f., 379; EGMR in EuGRZ 2001, 299 f., 301 = auszugsweise in NJW 2002, 2856 f.; BVerfG NJW 1993, 3254, 3255; NJW 2003, 2225 f. und 2228 f.; BVerfG JZ 2003, 999 ff. und BVerfG, Beschluß vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03) sind Faktoren, die regelmäßig von Bedeutung sind, insbesondere der durch die Verzögerungen der Justizorgane verursachte Zeitraum der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstandes sowie das Ausmaß der mit der Dauer des schwebenden Verfahrens für den Betroffenen verbundenen besonderen Belastungen.

    Bei der Bestimmung des Zeitpunkts, mit dem die Frist beginnt, innerhalb welcher ein Verfahren in angemessener Dauer durchgeführt werden muß, ist für das verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot darauf abzustellen, wann eine zusätzlich fühlbare Belastung des Beschuldigten tatsächlich eintritt (vgl. u.a. BVerfG NJW 1993, 3254).

  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 381/02

    Untreue (Vermögensgefährdung: Nachteil; verschleiernde Buchführung,

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04
    Allein auf die Sachrüge ist einzugreifen, wenn nur die Höhe der Kompensation (rechtsfehlerhaft) nicht exakt bestimmt wurde (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 381/02 und vom 19. März 2003 - 2 StR 23/03).
  • BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03

    Zu den von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04
    Nach der Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. EGMR in EuGRZ 1983, 371 f., 379; EGMR in EuGRZ 2001, 299 f., 301 = auszugsweise in NJW 2002, 2856 f.; BVerfG NJW 1993, 3254, 3255; NJW 2003, 2225 f. und 2228 f.; BVerfG JZ 2003, 999 ff. und BVerfG, Beschluß vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03) sind Faktoren, die regelmäßig von Bedeutung sind, insbesondere der durch die Verzögerungen der Justizorgane verursachte Zeitraum der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstandes sowie das Ausmaß der mit der Dauer des schwebenden Verfahrens für den Betroffenen verbundenen besonderen Belastungen.
  • BGH, 06.03.2002 - 2 StR 530/01

    Aufhebung eines Einstellungsurteils wegen rechtsstaatswidriger

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04
    Auch ein Prozeßurteil, durch welches ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz eingestellt wurde (vgl. hierzu Senatsurteil vom 6. März 2002 - 2 StR 530/01), kann von der Staatsanwaltschaft (allein) mit der Sachrüge angegriffen werden.
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 29/03

    Ausreichende Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04
    Dabei beginnt die "angemessene Frist" im Sinne der Konvention, wenn der Beschuldigte von den Ermittlungen in Kenntnis gesetzt wird (vgl. u.a. BVerfG NJW 2003, 2228; BGH wistra 2004, 140, 143).
  • BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04
    Dies gilt auch für die seltenen Fälle, in denen das Revisionsgericht von Amts wegen einen Verstoß gegen Artikel 6 MRK zu berücksichtigen hat, der nach Verkündung des angefochtenen Urteils eingetreten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 1995 - 2 StR 219 und 220/94; vom 16. Juli 1997 - 2 StR 286/97; 18. Dezember 1998 - 2 StR 193/98 und vom 19. Januar 2000 - 2 StR 627/99).
  • EGMR, 31.05.2001 - 37591/97

    Deutschland verurteilt: Verstoß gegen Recht auf faires Verfahren wegen zu langer

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04
    Nach der Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. EGMR in EuGRZ 1983, 371 f., 379; EGMR in EuGRZ 2001, 299 f., 301 = auszugsweise in NJW 2002, 2856 f.; BVerfG NJW 1993, 3254, 3255; NJW 2003, 2225 f. und 2228 f.; BVerfG JZ 2003, 999 ff. und BVerfG, Beschluß vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03) sind Faktoren, die regelmäßig von Bedeutung sind, insbesondere der durch die Verzögerungen der Justizorgane verursachte Zeitraum der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstandes sowie das Ausmaß der mit der Dauer des schwebenden Verfahrens für den Betroffenen verbundenen besonderen Belastungen.
  • BGH, 16.07.1997 - 2 StR 286/97

    Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren - Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04
    Dies gilt auch für die seltenen Fälle, in denen das Revisionsgericht von Amts wegen einen Verstoß gegen Artikel 6 MRK zu berücksichtigen hat, der nach Verkündung des angefochtenen Urteils eingetreten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 1995 - 2 StR 219 und 220/94; vom 16. Juli 1997 - 2 StR 286/97; 18. Dezember 1998 - 2 StR 193/98 und vom 19. Januar 2000 - 2 StR 627/99).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04
    Der Umstand, daß eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Extremfall ein Verfahrenshindernis zu begründen vermag (vgl. Senatsurteil BGHSt 46, 159 ff.), rechtfertigt nicht in den Regelfällen die allgemeine Rechtsdogmatik zu durchbrechen.
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

  • BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02

    Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf gerichtliche Entscheidung in angemessener

  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 267/01

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Ausdrückliche Berücksichtigung bei der

  • BGH, 19.03.2003 - 2 StR 23/03

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Strafzumessung; ausdrückliche

  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr;

  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

  • BGH, 19.01.2000 - 2 StR 627/99

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Verstoß gegen das Recht auf ein faires

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    aa) Im Antwortbeschluß des 2. Strafsenats vom 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04 - (vgl. StraFo 2004, 356) wird ebenfalls Raum für eine revisionsgerichtliche Prüfung zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK auf Sachrüge gesehen.
  • BGH, 21.10.2014 - 1 StR 78/14

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Sollen - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen ersichtliche Umstände eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation begründen, bedarf es der Erhebung einer den Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2000 - 3 StR 245/00, NStZ 2001, 53; vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, NStZ-RR 2010, 89; siehe auch Beschluss vom 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04, StraFo 2004, 356 mwN).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    So hat zum Beispiel der 2. Strafsenat des BGH in seiner am 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04 - beschlossenen Antwort auf den Anfragebeschluss des 5. Strafsenats vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 - an dieser Rechtsansicht festgehalten und sie näher begründet.

    Auch der 1., 3. und 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes halten im übrigen grundsätzlich eine Verfahrensrüge für erforderlich, wenn eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung geltend gemacht werden soll (1. Strafsenat: Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04; 3. Strafsenat: Beschluss vom 12. August 2004 - 3 ARs 5/04; 4. Strafsenat: Beschluss vom 25. März 2004 - 4 ARs 6/04) Nur im Ausnahmefall ist die Erhebung allein der Sachrüge als Grundlage für die Prüfung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung ausreichend (vgl. BGH Beschluss vom 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04), nämlich dann wenn sich aus den Urteilsgründen alles zur Beurteilung eines Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK entnehmen lässt und es nur um die Überprüfung der Wertung des Tatrichters geht.

  • BGH, 12.08.2004 - 3 ARs 5/04

    Antwort auf Anfragebeschluss; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Sachrüge

    Ein solcher liegt jedoch nur dann vor, wenn ein nach den sonstigen Urteilsgründen nahe liegender wesentlicher Gesichtspunkt vom Tatrichter nicht erörtert wird, das heißt, wenn die Umstände zu einer Auseinandersetzung drängen (vgl. Beschlüsse des 4. Strafsenats vom 25. März 2004 - 4 ARs 6/04 und des 2. Strafsenats vom 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04).
  • BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verzögerung in einzelnen

    Insbesondere hinsichtlich des Angeklagten G. erschiene die Annahme nicht so nahe liegend, als dass auf entsprechenden Revisionsvortrag verzichtet werden könnte (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH StraFo 2004, 356).
  • BGH, 25.11.2004 - 2 StR 274/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Rügeanforderungen; Sachrüge; Verfahrensrüge;

    Auch in seiner am 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04 - beschlossenen Antwort auf den Anfragebeschluß des 5. Strafsenats vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 - hat der Senat an dieser Rechtsansicht festgehalten und sie näher begründet.

    Nur in wenigen Ausnahmefällen erachtet der Senat die Erhebung allein der Sachrüge als Grundlage für die Prüfung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung als ausreichend (vgl. Beschl. vom 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04).

  • BGH, 21.06.2007 - 5 StR 83/07

    Unzulässige Tatprovokation (Recht auf ein faires Verfahren; Tatgeneigtheit zum

    Der Senat kann dabei offenlassen, ob es für die Beanstandung der Bewertung eines Lockspitzeleinsatzes grundsätzlich der Erhebung einer Verfahrensrüge bedurft hätte (vgl. BGHSt 45, 321, 323; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04, insoweit in StraFo 2004, 356 nicht abgedruckt).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 53 Ss 42/10

    Revisionsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Beanstandung

    6 b) Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass für die Beanstandung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge gem. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderlich ist (vgl. BGH 1. Strafsenat: Beschl. vom 18. November 2008 - 1 StR 568/08; Beschl. vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04; BGH 2. Strafsenat: Beschl. vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07; Beschl. vom 17. August 2001 - 2 StR 267/01, Beschluss vom 26. April 2002 - 2 StR 55/02; Urteil vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/03; Urteil vom 25. November 2004, 2 StR 274/04; BGH 3. Strafsenat: Beschl. vom 12. August 2004 - 3 ARs 5/04; Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98; Beschl. vom 4. Januar 1999 - 3 StR 597/98; BGH 4. Strafsenat: Urteil vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 139/05; Beschl. vom 25. März 2004 - 4 ARs 6/04; in seiner am 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04 - beschlossenen Antwort auf den Anfragebeschluss des 5. Strafsenats des BGH vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 - hat beispielsweise der 2. Strafsenat des BGH an dieser Rechtsansicht festgehalten und sie näher begründet, zit. jeweils nach juris).
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