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   BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 335/13, 2 AR 209/13   

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https://dejure.org/2013,32394
BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 335/13, 2 AR 209/13 (https://dejure.org/2013,32394)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2013 - 2 ARs 335/13, 2 AR 209/13 (https://dejure.org/2013,32394)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 335/13, 2 AR 209/13 (https://dejure.org/2013,32394)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bezüglich einer Führungsaufsicht mit der Aufnahme eines Verurteilten in eine Justizvollzugsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bezüglich einer Führungsaufsicht mit der Aufnahme eines Verurteilten in eine Justizvollzugsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Führungsaufsicht und die zwischenzeitliche Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.07.2000 - 2 ARs 196/00

    Zuständigkeit für Führungsaufsicht

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 335/13
    Ob dort überhaupt Nachtragsentscheidungen notwendig werden, ist entgegen der 2 3 4 Ansicht des Landgerichts Kleve ohne Belang (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 2 ARs 196/00; Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 2 ARs 376/03, NStZ-RR 2004, 124).
  • BGH, 03.12.2003 - 2 ARs 376/03

    Zuständigkeitsbestimmung; Führungsaufsicht; tatsächliche Befassung

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 335/13
    Ob dort überhaupt Nachtragsentscheidungen notwendig werden, ist entgegen der 2 3 4 Ansicht des Landgerichts Kleve ohne Belang (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 2 ARs 196/00; Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 2 ARs 376/03, NStZ-RR 2004, 124).
  • BGH, 22.11.2000 - 2 ARs 328/00

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 335/13
    Auch die zwischenzeitliche Entlassung aus dem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe lässt die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, in deren Bezirk die Justizvollzugsanstalt liegt, nicht entfallen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2000 - 2 ARs 328/00, NStZ 2001, 165).
  • BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 167/12

    Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen zu Führungsaufsicht

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 335/13
    Das Befasstsein mit einer bestimmten Frage hindert den Zuständigkeitswechsel infolge der Verlegung in eine Justizvollzugsanstalt in einem anderen Landgerichtsbezirk nur, solange über diese Frage noch nicht abschließend entschieden wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 167/12, NStZ-RR 2013, 59; KK/Appl aaO, § 462a Rn. 23; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 56. Aufl., § 462a Rn. 12).
  • BGH, 21.07.1989 - 2 ARs 381/89

    Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 335/13
    Dies gilt grundsätzlich - vom Fall einer vorübergehenden Verschubung abgesehen - auch im Fall der Verlegung aus einer Justizvollzugsanstalt in eine andere (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 1989 - 2 ARs 381/89, BGHSt 36, 229, 230 f.; KK/Appl, StPO, 7. Aufl., § 462a Rn. 15).
  • BGH, 08.12.2016 - 2 ARs 5/16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts im Verfahren über die

    b) Die Zuständigkeit des Gerichts durch Befasstsein mit der Frage der bedingten Entlassung wirkt bei einer Verlegung des Verurteilten in eine Justizvollzugsanstalt in einem anderen Landgerichtsbezirk fort, solange über diese Frage nicht abschließend entschieden wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 167/12, NStZ-RR 2013, 59; Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 335/13).
  • BGH, 23.05.2023 - 2 ARs 148/23

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die

    Die mit der Aufnahme in die Justizvollzugsanstalt P.       begründete Zuständigkeit des Landgerichts Berlin wirkt gemäß § 462a Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 463 Abs. 7 StPO auch über die Entlassung des Verurteilten aus dem Strafvollzug hinaus fort (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 2 ARs 196/00 -, juris, Rn. 2 ff.; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 ARs 334/03 -, juris, Rn. 6 f.; Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 2 ARs 376/03 -, juris, Rn. 3 f.; Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 335/13 -, juris, Rn. 3 ff.; Appl, in: KK-StPO, 9. Aufl., § 462a Rn. 7, 12 f. und § 463 Rn. 7).".
  • BGH, 05.11.2013 - 2 ARs 345/13

    Zuständigkeitsbegründung durch Befassung mit der Sache (Bewährungsüberwachung)

    Die vorgreifliche Befassung des Landgerichts Bonn mit der Sache endete nämlich mit dessen abschließender Entscheidung (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 2 ARs 335/13).
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