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   BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94   

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BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94 (https://dejure.org/1995,632)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94 (https://dejure.org/1995,632)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 (https://dejure.org/1995,632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung - Auswahlentscheidung - Beteiligung der Personalvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung wegen mangelnden Bedarfs (Abs. 4 Ziff. 2 EV)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebs-/Personalratsanhörung: Benennung der Sozialdaten auch der nicht gekündigten Arbeitnehmer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Personalratsanhörung: Benennung der Sozialdaten auch der nicht gekündigten Arbeitnehmer?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 81, 199
  • NZA 1996, 703
  • BB 1995, 2376
  • BB 1996, 1222
  • DB 1995, 2276
  • DB 1996, 992
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsratsanhörung zur

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94
    Zu diesen für den Kündigungsentschluß maßgebenden und deshalb auch dem Personalrat mitzuteilenden Gründen zählen auch die bei einer Kündigung herangezogenen Auswahlgesichtspunkte (Senatsurteile vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - BAGE 45, 277, 288 f. = AP Nr. 31, aaO, zu III 5 b der Gründe und vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 -, aaO; BAG Urteil vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48, zu 2 der Gründe), denn erst damit wird der allgemeine Kündigungsentschluß personalisiert (Senatsurteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Richtig daran ist, daß soziale Auswahlgesichtspunkte nur mitzuteilen sind, wenn tatsächlich eine Sozialauswahl stattgefunden hat (BAG Urteil vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48, zu 2 der Gründe).

    d) Demnach bleibt festzuhalten, daß sich die vorliegende Fallkonstellation wesentlich von derjenigen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Januar 1987 (- 7 AZR 495/85 - EzA, aaO) unterscheidet, indem der Arbeitgeber dort dem Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung mitteilte, eine soziale Auswahl sei nicht vorzunehmen, weil kein mit dem betroffenen Arbeitnehmer vergleichbarer anderer Arbeitnehmer vorhanden sei.

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1019/94

    Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94
    Beruft er sich auf eine Auswahl nach sozialen Kriterien, hat er der Personalvertretung auch die von ihm herangezogenen Sozialdaten der aufgrund der Auswahl nicht betroffenen Arbeitnehmer anzugeben (Fortsetzung der Rechtsprechung im Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).«.

    Dabei ist vorliegend zunächst zu beachten, daß es nicht um die Darlegung von sozialen Auswahlgesichtspunkten nach § 1 Abs. 3 KSchG gehen kann, denn diese Bestimmung ist bei einer auf Abs. 4 Ziff. 2 EV gestützten Kündigung nicht anwendbar; vielmehr hat der Arbeitgeber lediglich bei der Auswahl zu kündigender Arbeitnehmer Billigkeitsgesichtspunkte im Sinne der §§ 315, 242 BGB zu berücksichtigen (BAG Urteile vom 24. September 1992 - 8 AZR 557/91 - BAGE 71, 221 = AP Nr. 3 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX und vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 914/93 - EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, bestimmt zu B II 1 der Gründe).

    Zu diesen für den Kündigungsentschluß maßgebenden und deshalb auch dem Personalrat mitzuteilenden Gründen zählen auch die bei einer Kündigung herangezogenen Auswahlgesichtspunkte (Senatsurteile vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - BAGE 45, 277, 288 f. = AP Nr. 31, aaO, zu III 5 b der Gründe und vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 -, aaO; BAG Urteil vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48, zu 2 der Gründe), denn erst damit wird der allgemeine Kündigungsentschluß personalisiert (Senatsurteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94
    Zu diesen für den Kündigungsentschluß maßgebenden und deshalb auch dem Personalrat mitzuteilenden Gründen zählen auch die bei einer Kündigung herangezogenen Auswahlgesichtspunkte (Senatsurteile vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - BAGE 45, 277, 288 f. = AP Nr. 31, aaO, zu III 5 b der Gründe und vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 -, aaO; BAG Urteil vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48, zu 2 der Gründe), denn erst damit wird der allgemeine Kündigungsentschluß personalisiert (Senatsurteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat bzw. dem Personalrat lediglich die Gründe mitzuteilen, die nach seiner Auffassung die Auswahl rechtfertigen (Senatsurteil vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - BAGE 45, 277 = AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972, mit Anm. von Hoyningen-Huene; siehe auch Bitter, NZA Beilage 3/1991, S. 16 f., 20; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 488, 489; KR-Etzel, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 62 e).

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94
    Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich - und das sieht wohl auch die Revision nicht anders - in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Betriebs- bzw. Personalrat auch bei solchen Kündigungen zu beteiligen ist, die nicht unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen (Urteile vom 13. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 und 798/77 - BAGE 30, 386 und 31, 1 = AP Nr. 17 und 18 zu § 102 BetrVG 1972; zuletzt Senatsurteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - AP Nr. 64, aaO, zu II 3 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), wobei hier im übrigen nach der genannten Rechtsprechung nur § 1 Abs. 2 und Abs. 3 KSchG durch die Sonderbestimmungen des Einigungsvertrages ersetzt wird.
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94
    Dabei ist vorliegend zunächst zu beachten, daß es nicht um die Darlegung von sozialen Auswahlgesichtspunkten nach § 1 Abs. 3 KSchG gehen kann, denn diese Bestimmung ist bei einer auf Abs. 4 Ziff. 2 EV gestützten Kündigung nicht anwendbar; vielmehr hat der Arbeitgeber lediglich bei der Auswahl zu kündigender Arbeitnehmer Billigkeitsgesichtspunkte im Sinne der §§ 315, 242 BGB zu berücksichtigen (BAG Urteile vom 24. September 1992 - 8 AZR 557/91 - BAGE 71, 221 = AP Nr. 3 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX und vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 914/93 - EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, bestimmt zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94
    Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich - und das sieht wohl auch die Revision nicht anders - in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Betriebs- bzw. Personalrat auch bei solchen Kündigungen zu beteiligen ist, die nicht unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen (Urteile vom 13. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 und 798/77 - BAGE 30, 386 und 31, 1 = AP Nr. 17 und 18 zu § 102 BetrVG 1972; zuletzt Senatsurteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - AP Nr. 64, aaO, zu II 3 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), wobei hier im übrigen nach der genannten Rechtsprechung nur § 1 Abs. 2 und Abs. 3 KSchG durch die Sonderbestimmungen des Einigungsvertrages ersetzt wird.
  • BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85

    Auf fehlerhaftem Anhörungsverfahren beruhende Kündigung - Heilung eines

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94
    Dieser Mangel wurde auch nicht etwa dadurch geheilt, daß der Personalrat der Kündigung der Klägerin zustimmte, denn es läßt sich nicht ausschließen, daß dessen Stellungnahme - insbesondere im Hinblick auf § 78 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SächsPersVG - anders ausgefallen wäre, wenn die Beklagte ihn ordnungsgemäß über die von ihr herangezogenen Sozialdaten vergleichbarer Arbeitskolleginnen der Klägerin informiert hätte (vgl. BAG Urteile vom 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - BAGE 27, 209 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972; vom 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - BAGE 31, 83, 89 = AP Nr. 19, aaO, zu III 2 a der Gründe und vom 9. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 - RzK I 5 d Nr. 16; vgl. ferner KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 139; KR-Etzel, aaO, § 102 BetrVG Rz 112).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93

    Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94
    Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich - und das sieht wohl auch die Revision nicht anders - in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Betriebs- bzw. Personalrat auch bei solchen Kündigungen zu beteiligen ist, die nicht unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen (Urteile vom 13. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 und 798/77 - BAGE 30, 386 und 31, 1 = AP Nr. 17 und 18 zu § 102 BetrVG 1972; zuletzt Senatsurteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - AP Nr. 64, aaO, zu II 3 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), wobei hier im übrigen nach der genannten Rechtsprechung nur § 1 Abs. 2 und Abs. 3 KSchG durch die Sonderbestimmungen des Einigungsvertrages ersetzt wird.
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94
    An diesem Grundsatz der subjektiv bestimmten Kündigungsgründe hat der Senat auch in der Folgezeit festgehalten (Senatsurteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - AP Nr. 68, aaO).
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94
    Dieser Mangel wurde auch nicht etwa dadurch geheilt, daß der Personalrat der Kündigung der Klägerin zustimmte, denn es läßt sich nicht ausschließen, daß dessen Stellungnahme - insbesondere im Hinblick auf § 78 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SächsPersVG - anders ausgefallen wäre, wenn die Beklagte ihn ordnungsgemäß über die von ihr herangezogenen Sozialdaten vergleichbarer Arbeitskolleginnen der Klägerin informiert hätte (vgl. BAG Urteile vom 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - BAGE 27, 209 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972; vom 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - BAGE 31, 83, 89 = AP Nr. 19, aaO, zu III 2 a der Gründe und vom 9. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 - RzK I 5 d Nr. 16; vgl. ferner KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 139; KR-Etzel, aaO, § 102 BetrVG Rz 112).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 262/92

    Einigungsvertrag; Personalratsanhörung

  • BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Nicht ausreichend sind pauschale, schlag- oder stichwortartige Angaben (Senat 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 81, 199).

    Lediglich wenn und soweit sie dies zum Gegenstand ihres Kündigungsentschlusses gemacht hätte, könnte sich etwas anderes ergeben (vgl. Senat 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 81, 199).

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

    Denn bei sozialen Auswahlentscheidungen muß der Arbeitgeber die maßgeblichen Sozialdaten der Personalvertretung mitteilen (vgl. BAG 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 31 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 55; 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - BAGE 81, 199).
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

    Hält der Arbeitgeber eine Sozialauswahl vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung wegen des Widerspruchs des Arbeitnehmers gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses für überflüssig, so hat er die sozialen Gesichtspunkte vergleichbarer Arbeitnehmer auch nicht vorsorglich dem Betriebsrat mitzuteilen (im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des BAG zur "subjektiven Determinierung" der Betriebsratsanhörung, vgl. nur Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - BAGE 81, 199, 203 f.).

    Das ist auch der Fall, wenn der Arbeitgeber annimmt, ein Auswahltatbestand zur personellen Konkretisierung der dringenden betrieblichen Erfordernisse liege überhaupt nicht vor, diese träfen einen bestimmten Arbeitnehmer unmittelbar (vgl. BAG 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48; 30. Juni 1988 - 2 AZR 49/88 - RzK III 1 b Nr. 12; 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 128 f.; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 70 f.; 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - BAGE 81, 199, 203 f.; 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - RzK III 1 b Nr. 26; KR-Etzel aaO § 102 BetrVG Rn. 62 f, 62 g).

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 104/09

    Änderungskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Nicht ausreichend sind pauschale, schlag- oder stichwortartige Angaben (Senat 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 81, 199) .

    Lediglich wenn und soweit sie dies zum Gegenstand ihres Kündigungsentschlusses gemacht hätte, könnte sich etwas anderes ergeben (vgl. Senat 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 81, 199) .

  • BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 268/94

    Betriebsratsanhörung vor Kündigung von Heimarbeitern

    Das gilt auch, wenn keine Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG vorzunehmen ist, sondern der Arbeitgeber ausschließlich Billigkeitsgesichtspunkte berücksichtigt (BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nur dann kann der Betriebsrat überprüfen, ob der Arbeitgeber tatsächlich auch seinen eigenen Auswahlkriterien Rechnung getragen hat (BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 -).

  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95

    Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger darauf, der Senat habe in seinem Urteil vom 26. Oktober 1995 (- 2 AZR 1026/94 - AP Nr. 35 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) in einem vergleichbaren Fall das nachträgliche Vorbringen der Auswahlüberlegungen des Arbeitgebers nach §§ 242, 315 BGB als unzulässiges Nachschieben eines neuen Kündigungssachverhalts gewertet.
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00

    Betriebsbedingte Kündigung

    Die Auswahlentscheidung darf jedoch nicht willkürlich erfolgen, sondern ist gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu treffen und muß, um nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu verstoßen, ohne Vorrang der dienstlichen Interessen soziale Belange angemessen berücksichtigen (BAG 19. Januar 1995, aaO, zu B III 2 der Gründe; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 55 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 48 und 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - BAGE 81, 199).
  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen

    Der Betriebsrat ist immer dann ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände für die Kündigung unterbreitet hat (BAG v. 11.07.1991 - 2 AZR 119/91, BuW 1991, 471 = NZA 1992, 38; BAG v. 22.09.1994 - 2 AZR 31/94, MDR 1995, 830 = NZA 1995, 363 ; BAG v. 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94, NZA 1996, 703 ).
  • BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 392/94
    Die ggf. zu treffende Auswahlentscheidung darf jedoch nicht willkürlich erfolgen, sondern ist gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu treffen und muß, um nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu verstoßen, ohne Vorrang der dienstlichen Interessen soziale Belange angemessen berücksichtigen (BAG Urteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 914/93 - EzA Art. 20 Einigungsvertrag Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; dem folgend BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 - AP Nr. 55 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX und BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - AP Nr. 35 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Ist eine Auswahlentscheidung zu treffen, sind auch die Auswahlkriterien unaufgefordert mitzuteilen (BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 - a.a.O., m.w.N.) und - beruft sich der Arbeitgeber auf eine Auswahl nach sozialen Kriterien - auch die von ihm herangezogenen Sozialdaten der aufgrund der Auswahl nicht betroffenen Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - a.a.O.).

  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 4/96

    Kündigung wegen mangelnden Bedarfs

    Die notwendige Auswahlentscheidung darf jedoch nicht willkürlich erfolgen, sondern ist gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu treffen und muß, um nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu verstoßen, ohne Vorrang der dienstlichen Interessen soziale Belange angemessen berücksichtigen (Senatsurteil vom 19. Januar 1995, aaO; dem folgend: BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 - AP Nr. 55 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - AP Nr. 35 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 251/95
  • BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 35/95

    Kündigung nach Einigungsvertrag wegen mangelnden Bedarfs (Lehrer für untere

  • BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95

    Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Trägerwechsel bei

  • BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 505/95

    Kündigung wegen Nichtübernahme als Professor

  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99

    Personalvertretung - Informationsrecht

  • LAG Hamm, 12.03.2007 - 2 Sa 1932/05

    Zur Frage der ordnungsgemäßen Unterrichtung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 829/95

    Kündigung wegen Nichtübernahme als Hochschuldozent

  • LAG Hamm, 15.06.1998 - 10 Sa 2282/96

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Statthaftigkeit der

  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 117/95

    Kündigung wegen Nichtübernahme als Professor

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringendes Erfordernis

  • BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 36/95
  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 388/95

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Verwendbarkeit

  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 677/94

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Soziale Auswahl im Rahmen einer

  • BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 844/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsvertrages

  • ArbG Berlin, 11.08.2004 - 7 Ca 6272/04

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung nach Abschluss eines

  • BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 892/94
  • BAG, 18.04.1996 - 8 AZR 907/93

    Feststellungsklage einer Lehrerin auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nach

  • LAG Köln, 16.04.1998 - 10 Sa 1535/97

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates zu einer Änderungskündigung;

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1027/94
  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 748/95
  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 907/94
  • BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 919/94
  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 77/95
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