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BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 106/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkleinerung eines Kulturorchesters - Kündigung - Unkündbarer Musiker - Auflösung eines Kulturorchesters - Operettenorchester - Umstellung eines Kulturorchesters - Operettenbetrieb - Öffentliche Verwaltung
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 06.12.1967 - 9 Sa 659/67
- BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 106/68
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10
Betriebsbedingte Kündigung - Kulturorchester - Orchestervorstand
Bei der in § 42 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TVK geregelten Kündigung handelt es sich nicht um eine außerordentliche, sondern um eine ordentliche Kündigung (so schon für die Vorgängerregelung: Senat 20. März 1969 - 2 AZR 106/68 - AP TOK § 23 Nr. 2) .Dieses Ziel ist rechtlich nur dann erreichbar, wenn die Vorschrift des § 42 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TVK nicht als Fall des § 626 Abs. 1 BGB, sondern als Rückausnahme vom Verbot der ordentlichen Kündigung angesehen, die Kündigung nach dieser Vorschrift also als ordentliche Kündigung unter erschwerten Voraussetzungen eingestuft wird (so schon für die Vorgängerregelung: Senat 20. März 1969 - 2 AZR 106/68 - AP TOK § 23 Nr. 2).
- BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 127/75
Ausschlußfrist - Änderungskündigung - Öffentlicher Dienst - Ordentliche Kündigung …
Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 20. März 1969 (2 AZR 106/68 = AP Nr. 2 zu § 23 TOK) festgestellt, daß das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 22. November 1966 nicht aufgelöst worden ist, sondern zu den alten Bedingungen weiter fortbesteht.