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   BAG, 22.08.1963 - 2 AZR 114/63   

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https://dejure.org/1963,192
BAG, 22.08.1963 - 2 AZR 114/63 (https://dejure.org/1963,192)
BAG, Entscheidung vom 22.08.1963 - 2 AZR 114/63 (https://dejure.org/1963,192)
BAG, Entscheidung vom 22. August 1963 - 2 AZR 114/63 (https://dejure.org/1963,192)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 74
  • DB 1963, 1580
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Zum einen kann dies als ein mehr oder minder zufälliger Umstand bei der Abwägung außer Betracht bleiben (vgl. bereits BAG 22. August 1963 - 2 AZR 114/63 -) .
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Dazu hat das Landesarbeitsgericht zusätzlich darauf abgestellt, im Gegensatz zu dem früher vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (Urteil vom 22. August 1963 - 2 AZR 114/63 - AP Nr. 51 zu § 626 BGB) sei vorliegend wesentlich, daß der Entzug des Führerscheins nicht wie seinerzeit bei dem Omnibusfahrer den weiteren Einsatz des Klägers unmöglich mache.
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung -

    aa) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen (BAG 22. August 1963 - 2 AZR 114/63 - AP BGB § 626 Nr. 51; 19. Juni 1967 - 2 AZR 287/66 - BAGE 19, 351; 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP BGB § 626 Nr. 62; 2. Februar 1983 - 7 AZR 732/79 - nv.; 8. Juni 1995 - 2 AZR 1037/94 - nv.; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 463).
  • LAG Hamm, 23.08.1990 - 16 Sa 293/90

    Verletzung eines Alkoholverbots - Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung

    Dafür können beispielsweise betriebliche Gepflogenheiten und branchenspezifische Besonderheiten von Bedeutung sein (BAG vom 12.01.1956 - 2 AZR 117/54 -, EzA § 123 GewO Nr. 1; BAG vom 22.08.1963 - 2 AZR 114/63 -, NJW 1964, 74 f.; LAG Düsseldorf vom 17.08.1967 - 2 Sa 254/67 -, BB 1967, 1425; LAG Mannheim vom 28.05 1954 - SA 19/54 -, BB 1954, 562; KR-Hillebrecht, aaO., § 626 BGB Rdn. 301; Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, 1986, Rdn. 232, 234 f.; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Die Kündigung, 2. Aufl. 1986, S. 228, 307; Lipke aaO.).

    Eine außerordentliche Kündigung ist schließlich nur zulässig, wenn sie die unausweislich letzte Maßnahme (Ultima ratio) für den Kündigungsberechtigten ist (BAG vom 30.05.1978, aaO., BAG vom 22.08.1963, aaO.).

    In diesem Zusammenhang ist anzumerken, daß die Rechtsprechung gerade den Alkoholgenuß von Kraftfahrern unter besonderen Umständen als Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses anerkannt hat (BAG vom 22.08.1963, aaO. und vom 12.01.1956, aaO.), obwohl die Gefahrenlage nach Überzeugung der Berufungskammer dort niedriger zu veranschlagen ist als im untertägigen Steinkohlenbergbau.

  • BDH, 03.03.1964 - I D 51/63

    Rechtsmittel

    (- Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 1963 - NJW 1964 S. 74 ff. -).

    Wie ernst Verfehlungen solcher Art auch in der Rechtsprechung anderer Gerichtszweige genommen werden, erhellt daraus, daß das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 22. August 1963 - NJW 64, S. 74 f - die fristlose Entlassung eines als Omnibusfahrer eingesetzten Postfacharbeiters bestätigt hat, der nicht einmal im Dienst, sondern im Urlaub sich in angetrunkenem Zustande an das Steuer seines Privatwagens gesetzt hatte.

  • LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89

    Erfüllung der ehelichen Pflichten; Kündigung; Versorgungsausgleich;

    Entsprechend hatte das Bundesarbeitsgericht auch schon im Urteil vom 22.08.1963 - 2 AZR 114/63 -, AP Nr. 51 zu § 626 BGB angenommen, daß die Trunkenheit am Steuer dann ein Grund zur fristlosen Entlassung eines im Postomnibusverkehr tätigen Arbeiters sein könne, wenn der Arbeiter sich in seinem Urlaub im angetrunkenen Zustand ans Steuer seines Privatwagens gesetzt habe.
  • LAG Hamm, 22.11.2001 - 17 Sa 1178/01

    Zugang einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch Aushändigung im

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  • LAG Hamm, 07.12.2000 - 17 Sa 1447/00

    Außerdienstlich versuchter schwerer Diebstahl eines Arbeiters mittels Werkzeug

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  • LAG Berlin, 11.06.1996 - 7 Sa 14/96

    Kündigung; Verkehrsunfall; Trunkenheitsfahrt; U-Bahn-Zugführer; Unzuverlässigkeit

    Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.1963 (BAG, Urteil vom 22.08.1963 - 2 AZR 114/63 -, AP Nr. 51 zu § 626 BGB ), wonach Trunkenheit am Steuer auch dann ein Grund zur fristlosen Entlassung eines im Postomnibusverkehr tätigen Arbeiters sein kann, wenn der Arbeiter sich im Urlaub in angetrunkenem Zustand an das Steuer seines Privatwagens gesetzt hat, lässt sich nichts für die Beklagte Günstiges herleiten; denn in jener Entscheidung musste über einen mit dem hier gegebenen Sachverhalt nicht ohne weiteres vergleichbaren Sachverhalt entschieden werden und es waren auch andere Gesichtspunkte, insbesondere bei der Interessenabwägung, als im vorliegenden Fall zu berücksichtigen.
  • LSG Hamburg, 11.05.2011 - L 2 AL 55/08

    Sperrzeit - Berufskraftfahrer - Verkehrsverstoß bei 16 Punkten

    Die außerordentliche Kündigung ist deshalb nur zulässig, wenn sie die unausweichlich letzte Maßnahme (ultima ratio) für den Kündigungsberechtigten ist (vgl. BAG, Urteile vom 22.8.1963 - 2 AZR 114/63, vom 30.5.1978 - 2 AZR 630/76 mit weiteren Nachweisen; vom 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 und vom 14.2.1991 - 2 AZR 525/90, alle in juris).
  • BAG, 24.09.1981 - 2 AZR 450/79
  • BAG, 02.02.1983 - 7 AZR 732/79
  • BDH, 02.03.1966 - I D 34/65

    Rechtsmittel

  • BDH, 03.12.1965 - I D 17/65

    Rechtsmittel

  • BDH, 03.09.1965 - I D 18/65

    Rechtsmittel

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