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   BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 125/21   

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https://dejure.org/2021,22654
BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 125/21 (https://dejure.org/2021,22654)
BAG, Entscheidung vom 22.07.2021 - 2 AZR 125/21 (https://dejure.org/2021,22654)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - 2 AZR 125/21 (https://dejure.org/2021,22654)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, §§ 3, 4 EFZG, § 12 EFZG, § 4a EFZG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Stufenprüfung bei krankheitsbedingten Kündigungen; Entgeltfortzahlungskosten als kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers; Keine Kündigungsrelevanz von Leistungen des Arbeitgebers zur Belohnung der Betriebstreue des Arbeitnehmers; Unbeachtlichkeit ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Sondervergütung

  • Betriebs-Berater

    Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung - erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen - Berücksichtigung von Sondervergütungen als kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsrecht - Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung; Sondervergütung; erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen; Berücksichtigung von Sondervergütungen als kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung

  • rechtsportal.de

    Kündigungsrecht - Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung; Sondervergütung; erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen; Berücksichtigung von Sondervergütungen als kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung

  • datenbank.nwb.de

    Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Sondervergütung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sondervergütungen sind bei einer krankheitsbedingten Kündigung nicht als wirtschaftliche Belastung zu berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankheitsbedingte Kündigung - wegen der Sondervergütung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sind Sondervergütungen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit kündigungsrelevant? ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung - Sonderzahlungen als relevante wirtschaftliche Belastungen?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlungen rechtfertigen keine krankheitsbedingte Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3411
  • ZIP 2021, 2600
  • MDR 2022, 443
  • NZA 2021, 1551
  • DB 2021, 2775
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 125/21
    Ist dies der Fall, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen (dritte Stufe) (st. Rspr., zuletzt BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 19, BAGE 162, 327) .

    Ist eine Arbeitnehmervertretung gebildet, ist auf die letzten drei Jahre vor Einleitung des Beteiligungsverfahrens abzustellen (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 23, BAGE 162, 327) .

    Die berechtigte Gleichwertigkeitserwartung des Arbeitgebers muss in einem Maß unterschritten sein, dass es ihm unzumutbar ist, über die Dauer der Kündigungsfrist hinaus an dem (unveränderten) Arbeitsverhältnis festzuhalten (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 36, BAGE 162, 327) .

    Verwirklicht es sich, soll dies - in finanzieller Hinsicht - allein zu seinen Lasten gehen und regelmäßig nicht den Bestandsschutz des Arbeitnehmers mindern (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 31, BAGE 162, 327) .

    gg) Eine kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers liegt - vorbehaltlich einer Interessenabwägung auf der dritten Stufe - vor, wenn prognostisch die zulasten des Arbeitnehmers zu berücksichtigenden Kosten jährlich insgesamt den Betrag übersteigen, der gemäß §§ 3, 4 EFZG als Entgeltfortzahlung für sechs Wochen geschuldet ist (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 36, BAGE 162, 327) .

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 28/00

    13. Monatgehalt - arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 125/21
    Unter §§ 3, 4 EFZG fallen auch "arbeitsleistungsbezogene" Sondervergütungen mit reinem Entgeltcharakter (vgl. BAG 21. März 2001 - 10 AZR 28/00 - zu II der Gründe, BAGE 97, 211; ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 611a Rn. 541 ff.) .
  • LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - wirtschaftliche Beeinträchtigungen

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 125/21
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. November 2020 - 2 Sa 15/20 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 125/21
    Die Beklagte behauptet selbst nicht, im Zeitpunkt der Kündigung habe eine krankheitsbedingte dauernde Leistungsunfähigkeit der Klägerin festgestanden oder es habe doch in den nächsten 24 Monaten nicht mit ihrer - der Klägerin - Genesung gerechnet werden können (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 18) .
  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 125/21
    cc) Für die Beurteilung der zu erwartenden wirtschaftlichen Belastungen sind vor allem Entgeltfortzahlungskosten gemäß §§ 3, 4 EFZG im Referenzzeitraum beachtlich (st. Rspr., vgl. BAG 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - zu B III der Gründe, BAGE 61, 131) .
  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen

    Die Norm erlaubt dem Arbeitgeber aber keine einseitige Kürzung von Sondervergütungen, sondern eröffnet nur die Möglichkeit, derartige Kürzungen durch individualrechtliche oder kollektivrechtliche Regelungen zu vereinbaren (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 125/21 - Rn. 21, BAGE 175, 275; allgM, vgl. zB HK-ArbR/Spengler 5. Aufl. EFZG § 4a Rn. 4; ErfK/Reinhard 23. Aufl. EFZG § 4a Rn. 2; HWK/Vogelsang 10. Aufl. § 4a EFZG Rn. 12; Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG/AAG 8. Aufl. § 4a EFZG Rn. 25 f.) .

    Fehlt es an einer Kürzungsregelung, hat der Arbeitgeber das Risiko der unverminderten Zahlung zu tragen (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 125/21 - Rn. 21, BAGE 175, 275) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 Sa 115/22

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Ist dies der Fall, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen (dritte Stufe) (st. Rspr. zuletzt BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 125/21 - Rn. 11; 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 19, BAGE 162, 327; 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 27, BAGE 147, 162).

    Ist eine Arbeitnehmervertretung gebildet, ist auf die letzten drei Jahre vor Einleitung des Beteiligungsverfahrens abzustellen (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 125/21 - Rn. 16; 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 23, BAGE 162, 327).

    Die berechtigte Gleichwertigkeitserwartung des Arbeitgebers muss in einem Maß unterschritten sein, dass es ihm unzumutbar ist, über die Dauer der Kündigungsfrist hinaus an dem (unveränderten) Arbeitsverhältnis festzuhalten (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 125/21 - Rn. 17).

    Dieser Belastung können Arbeitgeber sich nicht durch abweichende Regelungen "entziehen" (§ 12 EFZG) (BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 125/21 - Rn. 18).

    Eine kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers liegt - vorbehaltlich einer Interessenabwägung auf der dritten Stufe - vor, wenn prognostisch die zulasten des Arbeitnehmers zu berücksichtigenden Kosten jährlich insgesamt den Betrag übersteigen, der gemäß §§ 3, 4 EFZG als Entgeltfortzahlung für sechs Wochen geschuldet ist (vgl. BAG vom 22. Juli 2021 - 2 AZR 125/21 - Rn. 22; 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 36, BAGE 162, 327).

  • LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21

    Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind Massenentlassungen

    Ist dies der Fall, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen (dritte Stufe) (st. Rspr., BAG 22.07.2021 - 2 AZR 125/21 - 25.04.2018 - 2 AZR 6/18, BAGE 162, 327; 16.07.2015 - 2 AZR 15/15, BAGE 152, 118 jeweils mwN.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - 12 A 3344/20

    Geltend gemachter Zulassungsgrund der ernstlichen Richtigkeitszweifel nicht

    vgl. z.B. BAG, Urteile vom 13. Januar 1982 - 7 AZR 1053/79 -, juris Rn. 30, und vom 22. Juli 2021 - 2 AZR 125/21 -, juris Rn. 18 m. w. N.
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