Rechtsprechung
   BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 138/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2588
BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 138/99 (https://dejure.org/2000,2588)
BAG, Entscheidung vom 16.03.2000 - 2 AZR 138/99 (https://dejure.org/2000,2588)
BAG, Entscheidung vom 16. März 2000 - 2 AZR 138/99 (https://dejure.org/2000,2588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA) § 68 Nr. 4; ; Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA) § 67 Abs. 2; ; BPersVG § ... 108 Abs. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Probezeitkündigung; Personalratsbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 59 (Leitsatz)

    §§ 67 Abs. 2, 68 Nr. 4 PersVG LSA; § 108 Abs. 2 BPersVG; Art. 3, 28 Abs. 1 Satz 1 GG
    Kündigung/Probezeit/Angestellte mit einer der Bes.Gr. A 16 an aufwärts vergleichbaren Beamtenstelle/Nichtbeteiligung des Personalrats

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 739
  • NJ 2000, 558 (Ls.)
  • BB 2000, 1358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.12.1998 - 10 Sa 429/98

    Wirksamkeit einer außerordentlichen fristgemäßen Kündigung in der Probezeit;

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 138/99
    Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt - 10 Sa 429/98 -.

    2 AZR 138/99 10 Sa 429/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 3. Dezember 1998 - 10 Sa 429/98 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 138/99
    In der öffentlichen Verwaltung kommt hinzu, daß die Mitbestimmung der Personalvertretung nicht ihrerseits gegen Verfassungsprinzipien, etwa die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG auch für das Landesrecht maßgeblichen Prinzipien der Gewaltenteilung, des Rechtsstaats und der Demokratie verstoßen und insbesondere nicht die selbständige politische Entscheidungsgewalt der Regierung, ihre Funktionsfähigkeit zur Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben, ihre Sachverantwortung gegenüber Volk und Parlament über Gebühr einschränken darf (BVerfG 27. April 1959 - 2 BvL 2/58 - BVerfGE 9, 268, 279 ff.; vgl. BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37, 71 ff.).
  • BVerwG, 07.11.1975 - VII P 8.74

    Vergleich zwischen Angestellten und Beamten - Mitwirkung des Personalrates bei

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 138/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 9. November 1962 - VII P 13.61 - BVerwGE 15, 146, 147; 7. November 1975 -VII P 8.74 - BVerwGE 49, 337), der sich der Senat anschließt, finden derartige Ausnahmeregelungen auf Angestelle Anwendung, die zwar keine Beamtenstelle ab A 16 innehaben, dagegen eine Stellung bekleiden, die unter Berücksichtigung der Bedeutung dieser Vorschrift einer Beamtenstelle ab A 16 entspricht; ob die Ausnahmeregelung eingreift, hängt bei Angestellten in erster Linie davon ab, in welcher Besoldungsgruppe sie sich befänden, wenn sie als Beamte eingestellt worden wären; gibt es keine entsprechenden Beamtenstellen für die von dem Angestellten ausgeübte Tätigkeit, so kann in der Regel die Vergütung als Anhalt für die Funktionsgleichwertigkeit mit entsprechend besoldeten Beamtenstellen dienen; bei einem leitenden Krankenhausarzt sind dabei regelmäßig der Vergütung die aus Eigenliquidation und garantiertem Mindesteinkommen entstehenden Einkünfte nicht hinzuzurechnen.
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 138/99
    Bei Regelungen, die Personen verschieden behandeln oder sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, ist bei der Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG im einzelnen zu prüfen, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (BVerfG 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 ua. - BVerfGE 82, 126, 146).
  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 138/99
    Dies trägt der Interessenpolarität des Arbeitgebers und der Arbeitnehmerschaft dadurch Rechnung, daß die von ihrer Stellung und Funktion eher der Arbeitgeberseite zuzurechnenden Arbeitnehmer der Repräsentation durch die Arbeitnehmervertretung entzogen werden (vgl. zum Betriebsverfassungsgesetz BAG 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - BAGE 26, 36).
  • BVerwG, 09.11.1962 - VII P 13.61
    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 138/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 9. November 1962 - VII P 13.61 - BVerwGE 15, 146, 147; 7. November 1975 -VII P 8.74 - BVerwGE 49, 337), der sich der Senat anschließt, finden derartige Ausnahmeregelungen auf Angestelle Anwendung, die zwar keine Beamtenstelle ab A 16 innehaben, dagegen eine Stellung bekleiden, die unter Berücksichtigung der Bedeutung dieser Vorschrift einer Beamtenstelle ab A 16 entspricht; ob die Ausnahmeregelung eingreift, hängt bei Angestellten in erster Linie davon ab, in welcher Besoldungsgruppe sie sich befänden, wenn sie als Beamte eingestellt worden wären; gibt es keine entsprechenden Beamtenstellen für die von dem Angestellten ausgeübte Tätigkeit, so kann in der Regel die Vergütung als Anhalt für die Funktionsgleichwertigkeit mit entsprechend besoldeten Beamtenstellen dienen; bei einem leitenden Krankenhausarzt sind dabei regelmäßig der Vergütung die aus Eigenliquidation und garantiertem Mindesteinkommen entstehenden Einkünfte nicht hinzuzurechnen.
  • BVerfG - 2 BvL 2/58 (anhängig)
    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 138/99
    In der öffentlichen Verwaltung kommt hinzu, daß die Mitbestimmung der Personalvertretung nicht ihrerseits gegen Verfassungsprinzipien, etwa die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG auch für das Landesrecht maßgeblichen Prinzipien der Gewaltenteilung, des Rechtsstaats und der Demokratie verstoßen und insbesondere nicht die selbständige politische Entscheidungsgewalt der Regierung, ihre Funktionsfähigkeit zur Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben, ihre Sachverantwortung gegenüber Volk und Parlament über Gebühr einschränken darf (BVerfG 27. April 1959 - 2 BvL 2/58 - BVerfGE 9, 268, 279 ff.; vgl. BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37, 71 ff.).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 138/99
    Dem Landesgesetzgeber muß in der sachlichen Rechtsgestaltung Raum für eigene Willensentschließungen von substantiellem Gehalt bleiben (BVerfG 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 - BVerfGE 51, 43, 54).
  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95

    Personalratsanhörung

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 138/99
    Dem Landesgesetzgeber ist es nicht verwehrt, von einer Mitwirkung der Personalvertretung bei Kündigungen in bestimmten Fällen ganz abzusehen oder andere Formen der Beteiligung zu entwickeln, als sie im Bundesgesetz vorgesehen sind (BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 1).
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 138/99
    In der öffentlichen Verwaltung kommt hinzu, daß die Mitbestimmung der Personalvertretung nicht ihrerseits gegen Verfassungsprinzipien, etwa die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG auch für das Landesrecht maßgeblichen Prinzipien der Gewaltenteilung, des Rechtsstaats und der Demokratie verstoßen und insbesondere nicht die selbständige politische Entscheidungsgewalt der Regierung, ihre Funktionsfähigkeit zur Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben, ihre Sachverantwortung gegenüber Volk und Parlament über Gebühr einschränken darf (BVerfG 27. April 1959 - 2 BvL 2/58 - BVerfGE 9, 268, 279 ff.; vgl. BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37, 71 ff.).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Zwar findet die Ausnahmeregelung des Art. 78 Abs. 1 Buchst. a BayPVG auch auf Angestellte Anwendung, die eine Stellung bekleiden, die als Beamtenstelle nach A 16 BBesO oder höher bewertet wäre (vgl. BAG 16. März 2000 - 2 AZR 138/99 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 68 Nr. 1 = EzA BPersVG § 108 Nr. 1).

    Eine Arbeitgeberkündigung in der Wartezeit vor Einräumung einer Stellung iSv. Art. 78 Abs. 1 Buchst. a BayPVG zielt gerade nicht darauf ab, dem Arbeitnehmer eine Stelle zu verschaffen, die es rechtfertigt, wegen seiner Nähe zum Arbeitgeber, der daraus erwachsenden Interessenpolarität (zu diesem Zweck der vergleichbaren Vorschrift des § 68 PersVG LSA vgl. BAG 16. März 2000 - 2 AZR 138/99 - aaO) und zur Sicherung unabhängiger Personalentscheidungen (zu diesem Zweck des § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG iVm. § 79 Abs. 1 Satz 2 BPersVG BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 532/99 - AP BPersVG § 77 Nr. 9 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 21) von einer Beteiligung der Personalvertretung abzusehen.

  • BVerwG, 12.01.2006 - 6 P 6.05

    Mitbestimmung des Personalrats in Personalangelegenheiten; leitender Angestellter

    Diesem Sinngehalt der Vorschrift kann nur durch einen Stellenvergleich Rechnung getragen werden, der Aufgaben und Funktionen der in Rede stehenden Angestelltenstelle in Beziehung zu Inhalt und Bedeutung des Amtes eines Beamten der Besoldungsgruppe A 16 setzt (vgl. Beschluss vom 7. November 1975 - BVerwG 7 P 8.74 - BVerwGE 49, 337, 339; Beschluss vom 2. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 11.78 - BVerwGE 56, 291, 294 ff.; BAG, Urteil vom 16. März 2000 - 2 AZR 138/99 - AP Nr. 1 zu § 68 LPVG Sachsen-Anhalt Bl. 1374 R, 1375; Urteil vom 7. Dezember 2000 - 2 AZR 532/99 - AP Nr. 9 zu § 77 BPersVG Bl. 969 R).

    Deswegen ist für Zwecke des § 77 Abs. 1 Satz 2 Alternative 2 BPersVG letztlich die Prüfung unvermeidlich, ob mit Blick auf die dem Vorstand vorbehaltenen Aufgaben den Angestellten der zweiten Führungsebene noch so viel an eigenverantwortlicher Tätigkeit verbleibt, wie sie für herausgehobene Funktionen in § 77 Abs. 1 Satz 2 Alternative 2 BPersVG vorausgesetzt wird (vgl. BAG, Urteil vom 16. März 2000 a.a.O. Bl. 1375; Urteil vom 7. Dezember 2000 a.a.O. Bl. 971 R).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Bei Regelungen, die Personen verschieden behandeln, ist bei der Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG im Einzelnen zu prüfen, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (BVerfG 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83, 9, 10/84, 3/85, 11, 12, 13/89, 4/90 - und - 1 BvR 764/86 - BVerfGE 82, 126, 146; BAG 16. März 2000 - 2 AZR 138/99 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 68 Nr. 1 = EzA BPersVG § 108 Nr. 1).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 207/03

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Bei Regelungen, die Personen verschieden behandeln, ist bei der Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG im Einzelnen zu prüfen, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (BVerfG 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83, 9, 10/84, 3/85, 11, 12, 13/89, 4/90 - und - 1 BvR 764/86 - BVerfGE 82, 126, 146; BAG 16. März 2000 - 2 AZR 138/99 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 68 Nr. 1 = EzA BPersVG § 108 Nr. 1).
  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 532/99

    Ordentliche Kündigung; Personalratsbeteiligung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 9. November 1962 - VII P 13.61 - BVerwGE 15, 146; 7. November 1975 - VII P 8.74 - BVerwGE 49, 337; 2. Oktober 1978 - 6 P 11/78 - BVerwGE 56, 291; zustimmend Fischer/Goeres Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder Stand September 2000 § 77 BPersVG Rn. 13 ff.; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmeier BPersVG 8. Aufl. § 77 Rn. 13; Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold/Schlatzmann/Rehak BPersVG § 77 Rn. 28; Dietz/Richardi BPersVG 2. Aufl. § 77 Rn. 31; Altvater/Bacher/Hörter/Peiseler/Sabottig/Schneider/Vohs BPersVG 4. Aufl. § 77 Rn. 10), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat 16. März 2000 - 2 AZR 138/99 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 68 Nr. 1 = EzA BPersVG § 108 Nr. 1), kommt es danach für die Frage, ob es sich um eine entsprechende Angestelltenstelle iSd. § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG handelt, auf die Funktionsgleichwertigkeit mit von der Mitbestimmung ausgenommenen Beamtenstellen an.
  • BVerwG, 16.05.2006 - 6 P 8.05

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Besetzung der vom Universitätsklinikum

    Gibt es wie hier keine entsprechenden Beamtenstellen für die von dem Angestellten ausgeübte Tätigkeit, so ist in der Regel die Vergütung maßgeblich, falls ihr eine am öffentlichen Dienst und seinen Funktionen und ihrer Wertigkeit orientierte Vergütungsordnung zugrunde liegt (Beschlüsse vom 7. November 1975 BVerwG 7 P 8.74 BVerwGE 49, 337 = Buchholz 238.36 § 79 NdsPersVG Nr. 1, vom 2. Oktober 1978 BVerwG 6 P 11.78 BVerwGE 56, 291 und vom 12. Januar 2006 BVerwG 6 P 6.05 PersR 2006, S. 164 ff.; juris ; BAG, Urteile vom 16. März 2000 2 AZR 138/99 AP Nr. 1 zu § 68 LPVG Sachsen-Anhalt und vom 7. Dezember 2000 2 AZR 532/99 AP Nr. 9 zu § 77 BPersVG).
  • VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 1403/11

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Einstellung einer persönlichen

    Zu den sich im Wortlaut eher an § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG orientierenden Regelungen habe das Bundesverwaltungsgericht seine vom Hess. VGH im obengenannten Beschluss angegebene Rechtsprechung fortgeführt und es sei zur Beschränkung derartiger Ausnahmeregelungen bei einer am Funktionsvergleich ausgerichteten Auslegung geblieben (Beschlüsse vom 16. Mai 2006 - 6 P 8.05 -, juris, und vom 12. Januar 2006 - 6 P 6.05 - PersR 2006, 164 = PersV 2006, 220; ebenso BAG, Urteil vom 16. März 2000 - 2 AZR 138/99 -, PersR 2000, 338 = PersV 2000, 564).
  • VG Frankfurt/Main, 09.05.2011 - 23 K 4747/10

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Einstellung einer persönlichen Referentin des

    Zu den sich im Wortlaut eher an § 77 Abs. 1 S. 2 BPersVG orientierenden Regelungen hat das BVerwG seine vom HessVGH angegebene Rechtsprechung fortgeführt und ist zur Beschränkung derartiger Ausnahmeregelungen bei einer am Funktionsvergleich ausgerichteten Auslegung geblieben (B. v. 16.5.2006 - 6 P 8.05 - juris; 12.1.2006 - 6 P 6.05 - ZTR 2006, 222 = PersR 2006, 164 = PersV 2006, 164; dazu Bier jurisPR-BVerwG 15/2006 Anm. 2; ebenso BAG U. v. 16.3.2000 - 2 AZR 138/99 - PersR 2000, 338 = PersV 2000, 564).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - 5 L 1/23

    Zur Mitbestimmungspflicht des Personalrats bei der Einstellung von

    Jedenfalls ergebe sich dies aus den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichtes im Urteil vom 16. März 2000 (Az. 2 AZR 138/99, juris Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht