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   BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 139/99   

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BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 139/99 (https://dejure.org/1999,1987)
BAG, Entscheidung vom 02.12.1999 - 2 AZR 139/99 (https://dejure.org/1999,1987)
BAG, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 (https://dejure.org/1999,1987)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 622 Abs. 2; BBiG § 3 Abs. 2, § 9
    Berechnung der Wartezeit für verlängerte Kündigungsfrist: Anrechnung einer vorherigen Berufsausbildung?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 622 Abs. 2; BBiG § 3 Abs. 2, § 9
    Kündigungsfristverlängerung nach Maßgabe der Beschäftigungszeit: Anrechnung einer vorausgegangenen Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1355
  • NZA 2000, 720
  • BB 2000, 725
  • DB 2000, 1469
  • JR 2001, 308
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG München, 17.11.1998 - 6 Sa 550/98

    Berechnung der Wartezeit für verlängerte Kündigungsfrist: Anrechnung einer

    Auszug aus BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 139/99
    Landesarbeitsgericht München - 6 Sa 550/98 -.

    2 AZR 139/99 6 Sa 550/98.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. November 1998 - 6 Sa 550/98 - wird auf Kosten des Beklagte zurückgewiesen.

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 89/99

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 139/99
    Anders als ein bloßer, nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses weisungsgebunden beschäftigter Praktikant (vgl. dazu Senatsurteil 18. November 1999 - 2 AZR 89/99 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) ist ein Auszubildender im Berufsausbildungsverhältnis den Weisungen des Ausbildenden unterworfen (§ 9 BBiG).
  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83

    Service Dependants als örtliche Arbeitskräfte - Anwendbarkeit des britischen

    Auszug aus BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 139/99
    Was § 1 Abs. 1 KSchG angeht, entspricht dies der nahezu einhelligen Auffassung in der Literatur (Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG, § 1 Rn. 93; HK-KSchG/ Dorndorf, 3. Aufl., § 1 Rn. 92; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rn. 117; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rn. 78 a; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Handbuch des Kündigungsrechts, 4. Aufl., 9 Rn. 20; Löwisch, KSchG, 7. Aufl., § 1 Rn. 37; Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., S 295; a. A. Friedemann, BB 1985, 1541 ff., dem zuzugeben ist, daß in den von der herrschenden Meinung angezogenen Senatsurteilen vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 1 und 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP BGB § 626 Nr. 68 die Anrechnung der Ausbildungszeit wohl noch nicht eindeutig entschieden wurde).
  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75

    Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden

    Auszug aus BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 139/99
    Was § 1 Abs. 1 KSchG angeht, entspricht dies der nahezu einhelligen Auffassung in der Literatur (Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG, § 1 Rn. 93; HK-KSchG/ Dorndorf, 3. Aufl., § 1 Rn. 92; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rn. 117; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rn. 78 a; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Handbuch des Kündigungsrechts, 4. Aufl., 9 Rn. 20; Löwisch, KSchG, 7. Aufl., § 1 Rn. 37; Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., S 295; a. A. Friedemann, BB 1985, 1541 ff., dem zuzugeben ist, daß in den von der herrschenden Meinung angezogenen Senatsurteilen vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 1 und 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP BGB § 626 Nr. 68 die Anrechnung der Ausbildungszeit wohl noch nicht eindeutig entschieden wurde).
  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

    Auszug aus BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 139/99
    Was § 1 Abs. 1 KSchG angeht, entspricht dies der nahezu einhelligen Auffassung in der Literatur (Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG, § 1 Rn. 93; HK-KSchG/ Dorndorf, 3. Aufl., § 1 Rn. 92; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rn. 117; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rn. 78 a; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Handbuch des Kündigungsrechts, 4. Aufl., 9 Rn. 20; Löwisch, KSchG, 7. Aufl., § 1 Rn. 37; Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., S 295; a. A. Friedemann, BB 1985, 1541 ff., dem zuzugeben ist, daß in den von der herrschenden Meinung angezogenen Senatsurteilen vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 1 und 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP BGB § 626 Nr. 68 die Anrechnung der Ausbildungszeit wohl noch nicht eindeutig entschieden wurde).
  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

    Die letzte der sieben Staffelungsstufen wird jetzt nicht mehr mit frühestens 45 Jahren erreicht, sondern kann theoretisch schon mit 35 Jahren erreicht sein, weil auch Zeiten der Berufsausbildung bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer zu berücksichtigen sind (BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 -) .

    Zwar ist auch die Zeit der abgebrochenen Ausbildung zu berücksichtigen (vgl. BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 -) .

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 68/01

    Probezeitvereinbarung - Beendigung, Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses

    Schließlich ist auch in der Frage des Eingreifens der verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB ein rechtlich beendetes Arbeitsverhältnis, an das sich unmittelbar ein neues Arbeitsverhältnis anschließt, die Dauer des vorhergehenden Arbeitverhältnisses anzurechnen, soweit sie zeitlich nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegt (vgl. BAG, Urteil vom 02. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 - AP § 622 BGB Nr. 57).
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08

    Kündigungsfrist

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass Zeiten der Berufsausbildung im Rahmen von § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB zu berücksichtigen sind, soweit die Ausbildung nach Vollendung des 25. Lebensjahrs des Auszubildenden erfolgte (BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 - AP BGB § 622 Nr. 57 = EzA BGB § 622 nF Nr. 60).
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 436/02

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zählt die Zeit eines Ausbildungsverhältnisses mit, wenn der Auszubildende nach Abschluß der Ausbildung nahtlos weiterbeschäftigt worden ist (2. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 - AP BGB § 622 Nr. 57 = EzA BGB § 622 nF Nr. 60, mit Nachweisen aus dem Schrifttum).

    c) Bei der Berechnung der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist das Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß das Berufsausbildungsverhältnis einem Arbeitsverhältnis zumindest gleichzustellen ist (18. November 1999 - 2 AZR 89/99 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Nr. 52, zu II 2 a der Gründe mwN; 17. Mai 2001 - 2 AZR 10/00 - BAGE 98, 19, 23 f. = AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 14 = EzA KSchG § 1 Nr. 54, zu II 4 der Gründe; ebenso 2. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 - AP BGB § 622 Nr. 57 = EzA BGB § 622 nF Nr. 60 mwN; zustimmend KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 107; Ascheid/Preis/Schmidt/Dörner § 1 KSchG Rn. 35; ErfK/Ascheid 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 71).

  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 456/09

    Kündigungsfrist

    bb) Der Senat hat bereits entschieden, dass Zeiten der Berufsausbildung im Rahmen von § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB zu berücksichtigen sind, soweit die Ausbildung nach Vollendung des 25. Lebensjahrs des Auszubildenden erfolgte (BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 - AP BGB § 622 Nr. 57 = EzA BGB § 622 nF Nr. 60).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08

    Altersdiskriminierung - Anknüpfung an Mindestalter für Kündigungsfrist -

    Vielmehr hatte der Gesetzgeber auch die betroffenen Grundrechtspositionen der Arbeitgeber einzubeziehen, namentlich ihr Interesse, die Gesamtbelastung durch verlängerte Kündigungsfristen begrenzt zu wissen und ihr Bedürfnis nach flexibler Personalplanung und damit nur mit der Grundkündigungsfrist lösbaren Arbeitsverhältnissen." Es bleibt noch zu erwähnen, dass auch das BAG in seiner Entscheidung vom 02.12.1999 (2 AZR 139/99 - AP Nr. 57 zu § 622 BGB) die "Altersschwelle 25" nicht beanstandet hat.
  • LAG Sachsen, 12.06.2002 - 9 Sa 170/02

    Keine Wartezeit für Arbeitnehmer, die nach Abschluss ihrer Berufsausbildung vom

    Im Übrigen ist bei der Berechnung der Wartezeit nach § 1 KSchG anerkannt, dass Zeiten beruflicher Ausbildung zu berücksichtigen sind (vgl. etwa BAG vom 02.12.1999 - 2 AZR 139/99 - EZA Nr. 60 zu § 622 BGB n. F.).
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 288/07

    Tarifvertrag - Nachwirkung

    Die Zeit des Ausbildungsverhältnisses zählt für die Dauer der Kündigungsfrist mit, wenn der Auszubildende im Anschluss an die Ausbildung nahtlos weiterbeschäftigt worden ist (BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 - AP BGB § 622 Nr. 57 = EzA BGB § 622 nF Nr. 60).
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 715/08

    Kündigungsfrist

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass Zeiten der Berufsausbildung im Rahmen von § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB zu berücksichtigen sind, soweit die Ausbildung nach Vollendung des 25. Lebensjahrs des Auszubildenden erfolgte (BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 - AP BGB § 622 Nr. 57 = EzA BGB § 622 nF Nr. 60).
  • LAG Hamm, 04.04.2019 - 15 Sa 1094/18

    Berücksichtigung von Ausbildungszeiten bei Jubiläumszuwendung

    Aus § 10 Abs. 2 BBiG folgert die Rechtsprechung zudem für die Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB, der ebenfalls auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses abstellt, dass ein Ausbildungsverhältnis in diese Wartezeit mit eingerechnet wird (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 714/08, juris unter Hinweis auf BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99, AP BGB § 622 Nr. 57) .
  • OLG Brandenburg, 05.04.2016 - 6 U 145/14

    Abberufung als Geschäftsführer

  • LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 177/04

    Sozialwidrige Kündigung bei fehlerhafter Sozialauswahl infolge Berechnung der

  • ArbG Dortmund, 06.09.2018 - 4 Ca 2054/18
  • LAG Hamburg, 11.11.2009 - 5 Sa 19/09

    Kündigung bei häufiger Kurzerkrankung; unsubstantiierte Darlegungen des

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