Rechtsprechung
BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Wiedereinstellungsanspruch
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Wiedereinstellungsanspruch
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 315; ; KSchG § 1; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 894
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinstellungsanspruch
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Wiedereinstellungsanspruch wegen Wegfalls des Kündigungsgrunds während der Kündigungsfrist nach Abschluß eines Abfindungsvergleichs?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 24.04.1996 - 29 Ca 11984/95
- LAG Baden-Württemberg, 17.01.1997 - 18a Sa 42/96
- BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
Papierfundstellen
- BAGE 87, 221
- NJW 1998, 2379
- MDR 1998, 723
- NZA 1998, 701
- NZA 1998, 702
- NJ 1998, 391
- BB 1997, 2652
- BB 1998, 1108
- DB 1998, 1087
- DB 1998, 85
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (19)
- BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96
Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
Entscheidet sich der Arbeitgeber, eine Betriebsabteilung stillzulegen und kündigt deshalb den dort beschäftigten Arbeitnehmern, so ist er regelmäßig zur Wiedereinstellung entlassener Arbeitnehmer verpflichtet, wenn er sich noch während der Kündigungsfrist entschließt, die Betriebsabteilung mit einer geringeren Anzahl von Arbeitnehmern doch fortzuführen (Bestätigung des Senatsurteils vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Ist eine Kündigung im allein maßgeblichen Zeitpunkt ihres Ausspruches durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, bedingt und liegen die übrigen Voraussetzungen des § 1 KSchG vor, so wird ihre Wirksamkeit nicht dadurch in Frage gestellt, daß sich die tatsächlichen Umstände nach Ausspruch der Kündigung ändern (Senatsurteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Wiedereinstellung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
Mit der Argumentation, der Arbeitgeber könne sich unter bestimmten Umständen nicht auf die Wirksamkeit der Kündigung berufen, wird der Beurteilungszeitpunkt für die Wirksamkeit der Kündigung in unzulässiger Weise verschoben und es werden zur Beurteilung Gründe herangezogen, die erst nach Zugang der Kündigung entstanden sind (Senatsurteil vom 27. Februar 1997, aaO).
Soweit der Kläger mit dem Hilfsantrag seine Wiedereinstellung, also den Abschluß eines neuen Arbeitsvertrages zu den bisherigen Arbeitsbedingungen unter Anrechnung seiner bisherigen Betriebszugehörigkeit verlangt (§ 894 ZPO), geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß ein solcher Wiedereinstellungsanspruch gerechtfertigt sein kann, wenn sich nach Ausspruch der Kündigung noch während der Kündigungsfrist der Kündigungssachverhalt ändert (Senatsurteil vom 27. Februar 1997, aaO).
Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt bei einer Änderung des Kündigungssachverhalts noch innerhalb der Kündigungsfrist (Senatsurteil vom 27. Februar 1997, aaO).
Haben die Arbeitsvertragsparteien mit Rücksicht auf den vom Arbeitgeber angegebenen Kündigungsgrund (z.B. Stillegung einer Betriebsabteilung) und die deshalb ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung das Arbeitsverhältnis einverständlich aufgehoben, so kann dieser Aufhebungsvertrag nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage anzupassen sein, wenn sich der Arbeitgeber noch während des Laufs der Kündigungsfrist entschließt, die Abteilung doch fortzuführen (Senatsurteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - aaO, zu II 4 b und 4 d aa der Gründe).
Beim Wegfall des Kündigungsgrundes während der Kündigungsfrist stellt der Wiedereinstellungsanspruch ein notwendiges Korrektiv dafür dar, daß die Rechtsprechung allein aus Gründen der Rechtssicherheit, Verläßlichkeit und Klarheit bei der Prüfung des Kündigungsgrundes auf den Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs abstellt und schon eine Kündigung aufgrund einer Prognoseentscheidung (z.B. "wegen beabsichtigter Stillegung einer Betriebsabteilung") zuläßt, obwohl der Verlust des Arbeitsplatzes, vor dem der Arbeitnehmer durch § 1 KSchG geschützt werden soll, erst mit der Entlassung, also dem Ablauf der Kündigungsfrist eintritt (Senatsurteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - aaO).
- BAG, 20.06.1969 - 2 AZR 282/67
Gerichtlicher Vergleich - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Fortsetzung des …
Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
Macht jedoch eine Partei nach Abschluß eines rechtswirksamen gerichtlichen Vergleichs geltend, die Geschäftsgrundlage des Vergleichs sei weggefallen, so ist diese Frage nicht durch Fortsetzung des durch den Vergleich erledigten Rechtsstreits, sondern in einem neuen Prozeß zu entscheiden (BGH Urteil vom 6. Juni 1966 - II ZR 4/64 - AP Nr. 11 zu § 794 ZPO; BAG Urteil vom 20. Juni 1969 - 2 AZR 282/67 - AP Nr. 16, aaO).Der Wegfall der Geschäftsgrundlage führt bei einem Prozeßvergleich regelmäßig gerade nicht dazu, daß die prozeßbeendigende Wirkung des Vergleichs rückwirkend beseitigt wird, sonst wäre das ursprüngliche Verfahren fortzusetzen; vorrangig ist stets die Vergleichsanpassung an die geänderten Umstände (Senatsurteil vom 20. Juni 1969 - 2 AZR 282/67 - AP Nr. 16 zu § 794 ZPO).
- BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96
Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen …
Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
Unentschieden bleibt, ob ein Wiedereinstellungsanspruch auch dann entstehen kann, wenn der Arbeitgeber erst nach Ablauf der Kündigungsfrist die Unternehmerentscheidung, die zur Entlassung geführt hat, aufhebt oder ändert (Abgrenzung zu BAG Urteil vom 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).Sie gelten nicht, wenn nach Ablauf der Kündigungsfrist ein neuer Kausalverlauf in Gang gesetzt wird, also z.B. bei einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung unvorhergesehen nach Ablauf der Kündigungsfrist im Betrieb eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit entsteht (BAG Urteil vom 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten …
Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
Auf die umstrittene Frage, ob tariflich unkündbare Arbeitnehmer überhaupt nach § 1 Abs. 3 KSchG in die Sozialauswahl einbezogen werden können, was im Extremfall zu einer Umkehrung der Grundsätze der Sozialauswahl führen würde (vgl. dazu BAG Urteil vom 8. August 1985 - 2 AZR 464/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl;… Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 456;… KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 574 a), kommt es damit nicht mehr an. - BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1019/94
Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf
Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
Es ist in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, daß eine derartige Auswahlentscheidung des Arbeitgebers nicht willkürlich erfolgen darf, sondern entsprechend § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu treffen ist und, um nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu verstoßen, ohne Vorrang der betrieblichen Interessen soziale Belange angemessen berücksichtigen muß (Senatsurteile vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66 = AP Nr. 66 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 - AP Nr. 55 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; BAG Urteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 914/93 - BAGE 79, 128, 136 = AP Nr. 12 zu Art. 13 Einigungsvertrag zu II der Gründe; Urteil vom 11. September 1997 - 8 AZR 4/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 09.06.1967 - 3 AZR 352/66
Kürzung einer jederzeit widerruflichen Leistungszulage nach billigem Ermessen
Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
Der Senat kann jedoch insoweit abschließend entscheiden, weil die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen lückenlos feststehen (st. Rspr., vgl. BAG Urteil vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge; BAG Urteil vom 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - BAGE 55, 275, 281 = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, zu II 4 der Gründe, m.w.N.). - BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
Änderungskündigung - Chefarztvertrag
Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts sind Geschäftsgrundlage die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392; BAGE 52, 273, 276 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2 b der Gründe; Senatsurteile vom 12. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag und vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - AP Nr. 131 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - LAG Köln, 10.01.1989 - 2 Sa 860/88
Rechtliches Schicksal einer betriebsbedingten Kündigung nach Wegfall der …
Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
b) Berücksichtigt man, daß der in derartigen Fällen gewährte Wiedereinstellungsanspruch den in § 1 KSchG geregelten Bestandsschutz sicherstellen soll, so ist zu erwägen, ob nicht der Arbeitgeber eine soziale Auswahl entsprechend § 1 Abs. 3 KSchG vorzunehmen hat, wenn er nach Wegfall des betriebsbedingten Kündigungsgrundes während der Kündigungsfrist zur Wiedereinstellung der entlassenen Arbeitnehmer verpflichtet ist, infolge des geänderten Unternehmenskonzepts aber nur Beschäftigungsmöglichkeiten für einen Teil der gekündigten Arbeitnehmer bestehen (Preis, Anm. zu LAG Köln Urteil vom 10. Januar 1989 - 4/2 Sa 860/88 - LAGE § 611 BGB Einstellungsanspruch Nr. 1; Hambitzer, NJW 1985, 2239, 2241; Boemke, WiB 1997, 874; Zwanziger, BB 1997, 42, 43). - BAG, 15.03.1984 - 2 AZR 24/83
Grundsätze der sozialen Auswahl
Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
Der Senat hat bisher - allerdings im Fall einer Änderung des Kündigungssachverhalts nach Ablauf der Kündigungsfrist - eine analoge Anwendung des § 1 Abs. 3 KSchG auf den Wiedereinstellungsanspruch abgelehnt (Urteil vom 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu 2 b der Gründe mit insoweit zust. Anm. von Wank; ablehnend auch Mummenhoff, SAE 1985, 305, 307 f.;… Weller/Dorndorff in: Dorndorff/Weller/Hauck, KSchG, § 1 Rz 947; Brahm/Rühl, NZA 1990, 753, 757). - BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55
Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages
Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts sind Geschäftsgrundlage die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392; BAGE 52, 273, 276 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2 b der Gründe; Senatsurteile vom 12. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag und vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - AP Nr. 131 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 4/96
Kündigung wegen mangelnden Bedarfs
- BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93
Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung
- BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86
Widerruf von Lohnzulagen
- BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94
Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl
- BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85
Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier …
- BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96
Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage
- BGH, 06.06.1966 - II ZR 4/64
Unwirksamkeit eines Vergleichs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch das …
- LAG Baden-Württemberg, 17.01.1997 - 18a Sa 42/96
Weiterbeschäftigungsanspruch; Wiedereinstellungsantrag; Wegfall der …
- BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
Im übrigen ist der Streit darüber, ob nach Abschluß eines gerichtlichen Vergleichs dessen Geschäftsgrundlage weggefallen ist, nicht in dem alten, sondern in einem neuen Prozeß auszutragen (vgl. BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4, zu B I der Gründe mwN; BGH NJW 1986, 1348, 1349;… Thomas-Putzo ZPO 22. Aufl. § 794 Rn. 36 a mwN).In Rechtsprechung und Schrifttum besteht weitgehend Einigkeit, daß bei betriebsbedingten Kündigungen grundsätzlich ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers jedenfalls dann entstehen kann, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (vgl. insbesondere BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 1; BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2; BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4; BAG 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5; BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 42;… Bader/Bram/Dörner/Wenzel KSchG Stand März 2000 § 1 Rn. 73;… ErfK/Ascheid § 1 KSchG Rn. 473;… Hueck/v.Hoyningen-Huene KSchG 12. Aufl. § 1 Rn. 156a ff.;… Kiel/Koch Die betriebsbedingte Kündigung Rn. 855 ff.;… Kittner/Däubler/Zwanziger-Kittner § 1 KSchG Rn. 56a ff.;… KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 569;… Löwisch KSchG 8. Aufl. § 1 Rn. 80 ff., 263; Beckschulze DB 1998, 417 ff.; Berscheid MDR 1998, 1129 ff.; Boewer NZA 1999, 1121, 1177 ff.; Manske FA 1998, 143 ff.; Meinel/Bauer NZA 1999, 575 ff.; Nicolai/Noack ZfA 2000, 87 ff.; Oetker ZIP 2000, 643 ff.; Raab RdA 2000, 147 ff.; Zwanziger BB 1997, 42 ff.; aA Kaiser ZfA 2000, 205 ff.; Ricken NZA 1998, 460 ff. mwN zu der den Wiedereinstellungsanspruch grundsätzlich ablehnenden Auffassung, ebenda Fn. 6).
b) Des weiteren folgt aus der methodischen Begründung des Wiedereinstellungsanspruchs als einer vertraglichen Nebenpflicht, daß der Arbeitnehmer jedenfalls für den Bereich der betriebsbedingten Kündigung eine Wiedereinstellung grundsätzlich nicht verlangen kann, wenn die Änderung der maßgeblichen Umstände erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist (BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2, zu II 1 c der Gründe;… ebenso ErfK/Ascheid § 1 KSchG Rn. 473; Annuß BB 1998, 1582, 1587; Boewer NZA 1999, 1177, 1178; Oetker ZIP 2000, 643, 647, 648;… aA KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 569; Raab RdA 2000, 147, 154; Zwanziger BB 1997, 42, 45; offengelassen in BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4, zu B II 2 der Gründe und BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613 a Nr. 185, zu B III 1 der Gründe; für den (Sonder-) Fall des erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses überraschend erfolgten Betriebsübergangs bejaht der Achte Senat aufgrund europarechtlicher Vorgaben den Wiedereinstellungsanspruch, BAG 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613 a Nr. 169, zu II 3 c der Gründe und BAG 12. November 1998 - 2 AZR 265/97 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5, zu C III 1 der Gründe).
Wenn es für einen frei gewordenen Arbeitsplatz mehrere Bewerber gibt, darf der Arbeitgeber unter diesen nicht willkürlich auswählen, sondern hat anhand betrieblicher Belange und sozialer Gesichtspunkte eine den §§ 242, 315 BGB genügende Auswahlentscheidung zu treffen (ebenso BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4, zu B II 5 b und c der Gründe; BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 42, zu V 2 der Gründe).
Die Grundsätze des § 1 Abs. 3 KSchG lassen sich dabei nicht ohne weiteres übertragen (offen gelassen in BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4, zu B II 5 b und c der Gründe).
Geschäftsgrundlage sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs die bei Abschluß des Vertrags zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP BGB § 611 Arzt-Krankenhaus-Vertrag Nr. 27 = EzA BGB § 315 Nr. 40, zu B III 3 a der Gründe; BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4, zu B II 3 a der Gründe; BGHZ 25, 390, 392).
- BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98
Krankheitsbedingte Kündigung
Würde der Senat an der Rechtsprechung im Urteil vom 10. November 1983 festhalten, stünde dies auch in unlösbarem Widerspruch zu der neueren Rechtsprechung seit dem Urteil vom 27. Februar 1997 (- 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung und vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - AP Nr. 4, aaO, zu II 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, siehe auch schon Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 2 der Gründe). - BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97
Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang
Gerade hiervon geht aber die Entscheidung des Zweiten Senats vom 4. Dezember 1997 (- 2 AZR 140/97 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) aus.
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des …
Außerdem scheidet ein Wiedereinstellungsanspruch dann aus, wenn die neu eintretenden Umstände auf einem neuen Kausalverlauf beruhen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221). - BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03
Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang
c) Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung/Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erwerber kommt grundsätzlich in Betracht, wenn es trotz einer ursprünglich vorgesehenen Stilllegung des Betriebes oder eines Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aus anderen Gründen und einer infolge dessen wirksam ausgesprochenen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen im Sinne des § 1 KSchG nachträglich zu einem Betriebsübergang und damit zur Fortführung des Betriebes oder der Entstehung einer anderen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer kommt (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 3; 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 2; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5; 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154; 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175; 16. Mai 2002 - 8 AZR 320/01 - AP InsO § 113 Nr. 9).Offen gelassen hat der Zweite Senat jedoch ausdrücklich in dieser Entscheidung die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen bei einer Aufhebung oder Änderung der Unternehmerentscheidung nach Ablauf der Kündigungsfrist ein Wiedereinstellungsanspruch des betroffenen Arbeitnehmers entstehen kann (4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 3; ähnlich auch JbArbR/Rost Bd. 39 S. 92).
- BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Widerspruch gegen den …
Dass diese im Falle des Übergangs des ganzen Betriebs praktisch uU an der fehlenden Vergleichbarkeit der Sozialdaten scheitert (vgl zur Stilllegung BAGE 87, 221 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung; C. Meyer NJW 2002, 1615, 1618), ändert nichts an ihrem Erfordernis bei Teilbetriebsübergängen der vorliegenden Art. Überdies werden nach der Rechtsprechung des BAG die Gründe für den Widerspruch auch bei der Prüfung der sozialen Auswahlgesichtspunkte nicht berücksichtigt, der Verdrängungswettbewerb zwischen den Arbeitnehmern des übergegangenen Betriebsteils und des restlichen, vom Übergang nicht betroffenen Betriebs aus Gründen der Rechtssicherheit stattdessen in Kauf genommen (BAGE 123, 1 = AP Nr. 94 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl). - BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07
Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die …
In diesem Falle hätte der Kläger einen Anspruch auf Vertragsanpassung und damit ggf. auf Wiedereinstellung, soweit die Beklagte über vorhandene freie Arbeitsplätze noch keine Dispositionen getroffen hätte und die nach §§ 242, 315 BGB zu treffende Auswahlentscheidung zugunsten des Klägers ausfiele (vgl. dazu BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171, 180; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221, 230). - BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung
Dieser Wiedereinstellungsanspruch richtet sich, wie der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erneut hat klarstellen lassen, auf die Abgabe einer Willenserklärung (§ 894 ZPO), also auf den Abschluß eines neuen Arbeitsvertrages zu den bisherigen Arbeitsbedingungen unter Anrechnung der bisherigen Betriebszugehörigkeit (vgl. BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4, zu II 2).Bei der Auswahl der wiedereinzustellenden Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber auch nach der Rechtsprechung soziale Gesichtspunkte (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten der Arbeitnehmer) zu berücksichtigen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - AP, aaO).
Da der von der Rechtsprechung und der von den Betriebspartnern in dem Interessenausgleich gewährte Wiedereinstellungseinspruch den in § 1 KSchG geregelten Bestandsschutz sicherstellen sollen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - AP, aaO), kann der Schutz des Klägers durch den Wiedereinstellungsanspruch jedenfalls nicht weitergehen, als wenn die beiden Arbeitsplätze schon vor Ausspruch der Kündigung freigeworden wären.
- BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe
Der Anspruch ist zeitlich begrenzt (zum Umfang dieser Begrenzung vgl. BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 einerseits und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 andererseits) und setzt voraus, daß der Arbeitgeber keine anderweitigen Dispositionen in gutem Glauben getroffen hat (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194), soziale Gesichtspunkte sind nur im Rahmen des § 315 BGB zu berücksichtigen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - aaO) und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitnehmer (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96). - BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05
Wiedereinstellungsanspruch
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171) kann dem betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein Wiedereinstellungsanspruch zustehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt.Allerdings ist dabei auch zu beachten, dass dem durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes das ebenfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Interesse des Arbeitgebers gegenübersteht, nicht zu einem Vertrag mit einem Arbeitnehmer gezwungen zu werden, den er nicht weiterbeschäftigen will (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171).
- BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00
Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch
- BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der …
- BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 199/04
Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz
- LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz
- LAG Hamm, 11.01.2007 - 17 Sa 79/06
Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst; Sozialauswahl; …
- LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 9 Sa 447/07
Aufhebungsvertrag, Wiedereinstellungsanspruch
- LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1289/14
- LAG Hamm, 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98
Arbeitsverhältnis - Kündigung durch den Konkursverwalter - …
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02
Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung, …
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …
- LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1288/14
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiedereinstellung nach einem Betriebsübergang
- BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 709/07
Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung
- LAG Hessen, 08.02.2000 - 9 Sa 1077/99
Wirksamkeit einer Kündigung bei falscher Prognose; Anspruch eines Arbeitnehmers …
- LAG Hessen, 07.03.2000 - 9 Sa 1077/99
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei nachträglichem Wegfall des die …
- LAG Hessen, 24.01.2000 - 6 Sa 943/99
Kündigung: Wirksamkeit trotz Unterlassen der Mitteilung der sozialen Daten des zu …
- LAG Köln, 21.10.1998 - 7 Sa 396/98
Wiedereinstellungsanspruch aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage eines …
- LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
- LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17
Grenzen des Wertungsspielraums des Arbeitgebers bei der Gewichtung der vier …
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99
Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von …
- LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
Verspätete Geltendmachung eines Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruchs; …
- OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 147/10
Schadensersatzpflicht des Prozessanwalts im Kündigungsschutzprozess
- LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 767/03
Betriebsbedingte Kündigung bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit …
- LAG Hamm, 27.03.2003 - 4 Sa 189/02
Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsveräußerung in der Insolvenz
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02
Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz; …
- LAG Nürnberg, 25.08.2015 - 6 Sa 159/15
Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Wegfall der Geschäftsgrundlage - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2009 - 11 Sa 692/08
Kleinbetriebsklausel - Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses mit Beginn im …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01
Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung ; Voraussetzung für den Übergang in …
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99
Verbrauch der Anhörung mit Zugang der Kündigung und Pflicht zur erneuten Anhörung …
- LAG Köln, 13.11.2006 - 2 Sa 671/06
Wiedereinstellungsanspruch nach Ablauf der Kündigungsfrist
- LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; …
- OLG Hamm, 13.12.2016 - 28 U 202/15
Wiedereinstellungsanspruch, Arbeitgeber, Gekündigter
- LAG Köln, 24.05.2013 - 4 Sa 9/13
Auswirkungen eines Kalkulationsirrtums auf einen gerichtlichen Vergleich
- LAG Baden-Württemberg, 19.07.2000 - 20 Sa 177/99
Abfindungsanspruch auf Grund eines Vergleichs nach betriebsbedingter Kündigung …
- LAG Düsseldorf, 26.09.2011 - 14 Sa 886/11
Wiedereinstellungsanspruch wegen veränderter Tatsachenlage nach Abschluss eines …
- LAG Hamm, 24.07.1998 - 5 Sa 2140/97
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Unbilligkeit der Berufung des Landes auf …
- LAG Hamm, 04.05.1998 - 17 Sa 2270/97
Einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Verpflichtung zur …
- LAG Köln, 11.05.2012 - 5 Sa 1009/10
Kriterien für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern; Vorliegen einer …
- ArbG Mönchengladbach, 15.02.2007 - 3 Ca 3841/06
Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages und Wiedereinstellungsanspruch
- BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 255/01
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Prognose - …
- LAG Bremen, 10.05.1999 - 1 Sa 291/98
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses trotz eines Aufhebungsvertrages; …
- LAG Düsseldorf, 07.08.1998 - 11 Sa 713/98
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsänderung mit Interessenausgleich und …
- LAG Baden-Württemberg, 30.09.1998 - 22 (11) Sa 178/97
Sozialauswahl bei Kündigungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 6 Sa 624/11
Wiedereinstellungsanspruch nach Abschluss eines gerichtlichen …
- LAG Hessen, 26.03.2001 - 13 Sa 335/99
Anspruch auf Zuweisung einer neu zu besetzenden Stelle; Beschäftigung als …
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.2000 - 4 Sa 95/99
Auslegung eines auf "Wiedereinstellung" gerichteten Klageantrags; Voraussetzungen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2022 - 7 Sa 178/22
Betriebsbedingte Kündigung - Prozessvergleich - Wegfall der Geschäftsgrundlage - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2022 - 7 Sa 19/22
Betriebsbedingte Kündigung - Prozessvergleich - Wiedereinstellung
- LAG Hessen, 27.05.2004 - 9 Sa 387/03
- ArbG Siegburg, 25.11.2003 - 5 Ca 1362/03
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung nach Eröffnung des …
- LAG Bremen, 18.02.1998 - 2 Sa 178/97
Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 20.04.2009 - KGH.EKD I-0124/P59