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   BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82   

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BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82 (https://dejure.org/1983,16616)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1983 - 2 AZR 166/82 (https://dejure.org/1983,16616)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 (https://dejure.org/1983,16616)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
    Auf sie kann allerdings zur Konkretisierung des Zeitmoments bei der prozessualen Verwirkung zurückgegriffen werden (vgl. BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54; BAG Urtei1 vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71, beide zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Der Vertrauensschütz muß dabei so dringend sein, daß das Interesse der klagenden Partei an der sachlichen Klärung der streitigen Dauer eines ArbeitsVerhältnis ses gegenüber der Erwartung des Gegners, es werde nicht mehr zu einem Bestandsstreit kommen, zurücktreten muß (vgl. BAG 11, 353 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung; BAG Urteil vom 7. März 1980, aaO, zu I 1 c der Gründe; BAG Urteil vom 11. November 1982, aaO, zu B II 3 b der Gründe).

    a) Für die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis von mehr als sechs Monaten anzunehmen ist, kann wegen der Begründung der Befri stungskontrolle durch den Großen Senat (objektive Umgehung des Kündigungsschutzes) die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anwartschaftszeit herangezogen werden (vgl. BAG Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - aaO und BAG Urteil vom 17. Februar 1983 - 2 AZR 208/81 - EzA, § 620 BGB Nr. 62, zu B II 1 a der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Als verhältnismäßig lang angesehen hat der Senat zunächst eine Unterbrechung von mehr als vier Monaten (Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit), zuletzt aber auch bereits eine Unterbrechung von nur 2 2/3 Monaten (Urteil vom 11. November 1982, aaO) .

  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
    Auf sie kann allerdings zur Konkretisierung des Zeitmoments bei der prozessualen Verwirkung zurückgegriffen werden (vgl. BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54; BAG Urtei1 vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71, beide zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Der Vertrauensschütz muß dabei so dringend sein, daß das Interesse der klagenden Partei an der sachlichen Klärung der streitigen Dauer eines ArbeitsVerhältnis ses gegenüber der Erwartung des Gegners, es werde nicht mehr zu einem Bestandsstreit kommen, zurücktreten muß (vgl. BAG 11, 353 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung; BAG Urteil vom 7. März 1980, aaO, zu I 1 c der Gründe; BAG Urteil vom 11. November 1982, aaO, zu B II 3 b der Gründe).

  • LAG Hessen, 11.02.1982 - 12 Sa 537/81
    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
    hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündli chen Verhandlung vom 15. Dezember 1983 durch den Vor sitzenden Richter Hillebrecht, die Richter Professor Dr. Röhsler und Dr. Weller sowie die ehrenamtlichen Richter Dr. Bächle und Baerbaum für Recht erkannt: 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Februar 1982 - 12 Sa 537/81 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frank furt am Main vom 11. Februar 1982 - 12 Sa 537/81 - teilweise aufgehoben.

  • BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 208/81

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
    a) Für die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis von mehr als sechs Monaten anzunehmen ist, kann wegen der Begründung der Befri stungskontrolle durch den Großen Senat (objektive Umgehung des Kündigungsschutzes) die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anwartschaftszeit herangezogen werden (vgl. BAG Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - aaO und BAG Urteil vom 17. Februar 1983 - 2 AZR 208/81 - EzA, § 620 BGB Nr. 62, zu B II 1 a der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Soweit damit die Begründung des Senatsurteils vom 28. September 1961 (- 2 AZR 97/61 - AP Nr. 21 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), auf die sich vorliegend auch das Landesarbeitsgericht zur Begründung seines Standpunktes bezogen hat, in Widerspruch steht, hat der Senat die frühere Rechtsprechung inzwischen auch ausdrücklich aufgegeben (vgl. Urteil vom 17. Februar 1983 - aaO - zu B II 1 a der Gründe).

  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 66/61

    Verwirkung einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
    Der Vertrauensschütz muß dabei so dringend sein, daß das Interesse der klagenden Partei an der sachlichen Klärung der streitigen Dauer eines ArbeitsVerhältnis ses gegenüber der Erwartung des Gegners, es werde nicht mehr zu einem Bestandsstreit kommen, zurücktreten muß (vgl. BAG 11, 353 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung; BAG Urteil vom 7. März 1980, aaO, zu I 1 c der Gründe; BAG Urteil vom 11. November 1982, aaO, zu B II 3 b der Gründe).
  • BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77

    Rechtlich unterbrochene Arbeitsverhältnisse - Enger sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
    Als verhältnismäßig lang angesehen hat der Senat zunächst eine Unterbrechung von mehr als vier Monaten (Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit), zuletzt aber auch bereits eine Unterbrechung von nur 2 2/3 Monaten (Urteil vom 11. November 1982, aaO) .
  • BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75

    Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
    Dabei kommt es insbesondere auf Anlaß und Dauer der Unterbrechung sowie auf Art der Weiterbeschäftigung an (BAG 28, 252, 258 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 97/61

    Befristete Beschäftigung eines Studenten

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
    Soweit damit die Begründung des Senatsurteils vom 28. September 1961 (- 2 AZR 97/61 - AP Nr. 21 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), auf die sich vorliegend auch das Landesarbeitsgericht zur Begründung seines Standpunktes bezogen hat, in Widerspruch steht, hat der Senat die frühere Rechtsprechung inzwischen auch ausdrücklich aufgegeben (vgl. Urteil vom 17. Februar 1983 - aaO - zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
    Dies ergibt sich aus den vom Großen Senat entwickelten (BAG 10, 65) und in der Folgezeit vom Bundesarbeitsgericht weitergeführten Grundsätzen zur Befristungskontrolle.
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Eine feste Begrenzung für den Zeitraum, bis zu dem Unterbrechungen außer Betracht bleiben können, besteht nicht, auch wenn, wie § 4 KSchG, § 17 TzBfG, § 613a Abs. 6 BGB zeigen, der Gesetzgeber in Bestandsschutzfragen rasche Gewißheit der Parteien anstrebt (vgl. BAG 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 - ein Monat und zehn Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307 - ein Monat und 23 Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48 - zwei Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71 = EzA BGB § 620 Nr. 61 - 2 2/3 Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 - 6 Wochen: enger sachlicher Zusammenhang).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Die mit Blick auf die Einheit der Rechtsordnung gebotene Übereinstimmung der Auslegung des Begriffs der Wartezeit in § 1 Abs. 1 KSchG mit demjenigen der Dauer der Betriebszugehörigkeit in anderen Gesetzen - wie heute insbesondere in § 4 BUrlG (das Bundesarbeitsgericht befaßt sich in letztgenannter Entscheidung detailliert unter 3 c und 4 a der Gründe auch mit dem früheren § 2 AngKSchG und § 622 Abs. 2 BGB a.F.) - bewirkt, daß die Dauer eines früheren Arbeitsverhältnisses dann auf die Wartefrist anzurechnen ist, wenn zwischen beiden Arbeitsverträgen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (ständige Rechtsprechung seit beiden vorgenannten Entscheidungen, vgl. zudem BAG Urteile vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu I 2 der Gründe; vom 17. Februar 1983 - 2 AZR 208/81 - BAGE 41, 381, 386 = AP Nr. 74 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B II 1 a der Gründe; vom 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 -, unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe; vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48, 52 ff. = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c der Gründe; vom 4. April 1990 - 7 AZR 310/89 - RzK I 4 d Nr. 15, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88

    Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben

    Das Kündigungsschutzgesetz wird durch die vorliegende Befristung objektiv nicht umgangen, weil die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG nicht erfüllt ist (vgl. BAG Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 522/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 -, n. v.).

    Ein enger sachlicher Zusammenhang ist zu verneinen, wenn die Zeit der Unterbrechung verhältnismäßig lang ist (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG Urteil vom 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 -, n. v.).

    Im Fall eines mehrfach befristet eingestellten Lehramtsbewerbers hat das Bundesarbeitsgericht erkannt, bereits die Zeit von zwei Monaten beziehungsweise - unter Abzug von Schulferien - von einem Monat und zehn Tagen sei eine so lange Unterbrechung, daß ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen beiden Arbeitsverhältnissen im Sinne der Rechtsprechung zur Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ausscheide (Urteil vom 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 -, unter C II 1 b der Gründe, n. v.).

  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

    Im Streitfall war die zeitliche Unterbrechung von mehr als vier Monaten sehr beträchtlich und ging deutlich über die Unterbrechungen von 2 2/3 Monaten bzw. von einem Monat und 10 Tagen hinaus, in denen das Bundesarbeitsgericht einen sachlichen Zusammenhang bereits verneint hat (BAG 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71 = EzA BGB § 620 Nr. 61 , zu B II 2 a der Gründe; BAG 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 - nv., zu C II 1 b der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 17.10.1997 - 9 Sa 964/97

    Kündigungsschutzverfahren: Wartefrist - mehrere Arbeitsverhältnisse

    in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (BAG AP Nr. 2 zu § 1KSchG 1969 Wartezeit; BAG AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG 15.12.1983 - 2 AZR 166/82 - n. v.).

    Im Urteil vom 15.12.1983 hat der gleiche Senat (- 2 AZR 166/82 - n. v.) eine Unterbrechung von einem Monat und.

    Der 2. Senat hat in seiner Entscheidung vom 15.12.1983 - 2 AZR 166/82 - von der Gesamtzeit der Unterbrechung die Zeit der Schulferien abgezogen (unter C II 1 b der Gründe).

  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96

    Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen

    (1) Bei der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG hat zwar die Rechtsprechung derart lange Unterbrechungen für so erheblich angesehen, daß sie einen engen sachlichen Zusammenhang ausschließen (BAG Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, bei einer Unterbrechung von 2 2/3 Monaten; Urteil vom 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 - n.v., zu C II 1 b der Gründe, bei einer zweimonatigen Unterbrechung).
  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 339/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Wiedereinstellung -

    Ein solcher wurde vielmehr ua. schon bei einem Monat und zehn Tagen (BAG 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 - nv.), einem Monat und 23 Tagen (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307 = AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 10), zwei Monaten (BAG 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48 = AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 7) und 2 2/3 Monaten (BAG 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71) verneint.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2005 - 1 Sa 293/05

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung wegen Schließung eines Betriebsteils

    Ein enger sachlicher Zusammenhang ist zu verneinen, wenn die Zeit der Unterbrechung verhältnismäßig lang ist (vgl. BAG v. 18.01.1979, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG v. 15.12.1983, Az. 2 AZR 166/82, juris).
  • LAG Köln, 29.04.2002 - 2 Sa 1240/01

    Unterbrechung, Wartezeit, ethische Minderheit, Bestattungsgehilfe, Sinto

    Vorliegend überschreitet die zeitliche Unterbrechung mit einem Monat und 17 Tagen (gleich sechs Wochen und sechs Tagen) die Frist von einem Monat und zehn Tagen, bei der das Bundesarbeitsgericht einen sachlichen Zusammenhang bereits verneint hat (BAG 15.12.1983 2 AZR 166/82) bereits.
  • BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89

    Arbeitsverhältnis: Befristung, mehrmalige - Zulässigkeit nach dem BeschFG -

    In der Begründung des federführenden Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der später Gesetz gewordenen Ausschußfassung des Art. 1 § 1 BeschFG 1985 heißt es hierzu (BT-Drucks. 10/3206 vom 17. April 1985, S. 30), es werde klargestellt, daß die Regelung nicht für Kettenarbeitsverträge mit Unterbrechungen gelte; insoweit solle es beim bisherigen Recht mit seinen strengen Anforderungen bleiben; die aus dem Regierungsentwurf entnommene Formulierung, daß nur eine "einmalige Befristung" zulässig sei, besage dies bereits, ebenso der neue Begriff "Neueinstellung"; es erscheine aber im Interesse der Rechtsklarheit empfehlenswert, ausdrücklich in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 1982 - 2 AZR 166/82 -) zu regeln, wann trotz zeitlicher Unterbrechung ein Kettenarbeitsverhältnis anzunehmen sei.
  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 766/96

    Zusatzversorgung befristet beschäftigter Teilzeitkräfte - Versorgungsleistungen

  • BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95

    Zustandekommen eines befristeten Arbeitsverhältnisses i.R.e. medizinischen

  • BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 154/89

    Arbeitsverhältnis: Befristung, mehrmalige - Zulässigkeit nach dem BeschFG -

  • BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 129/89

    Arbeitsverhältnis: Befristung, mehrmalige - Zulässigkeit nach dem BeschFG -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2001 - 2 Sa 508/00

    Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes unbeschadet der Berücksichtigung der

  • BAG, 01.08.1990 - 7 AZR 22/90

    Möglichkeit der wiederholten Gebrauchmachung von der Befristungsmöglichkeit des

  • BAG, 01.08.1990 - 7 AZR 474/89

    Möglichkeit der wiederholten Gebrauchmachung von der Befristungsmöglichkeit des

  • BAG, 01.08.1990 - 7 AZR 585/89
  • BAG, 19.09.1985 - 2 AZR 539/84
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