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   BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90   

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https://dejure.org/1991,253
BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90 (https://dejure.org/1991,253)
BAG, Entscheidung vom 07.02.1991 - 2 AZR 205/90 (https://dejure.org/1991,253)
BAG, Entscheidung vom 07. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 (https://dejure.org/1991,253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung - Weiterbeschäftigung nach zumutbarer Umschulungsmaßnahme - Pflicht des Arbeitgebers zur Umschulung nur bei Vorhandensein eines geeigneten freien Arbeitsplatzes im Beschäftigungsbetrieb oder in einem anderen Betrieb - ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

  • archive.org
  • bag-urteil.com

    Krankheitsbedingte Kündigung - anderweitige Weiterbeschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1
    Umfang der einer personenbedingten Kündigung vorgehenden Umschulung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 198
  • NZA 1991, 806
  • BB 1991, 1419
  • BB 1991, 412
  • BB 1992, 214
  • DB 1991, 1730
  • DB 1991, 445
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Sofern der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen kann, daß ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, zum Beispiel aufgrund des Ausscheidens eines anderen Arbeitnehmers, zur Verfügung stehen wird, ist ein derartiger Arbeitsplatz ebenfalls als "frei" anzusehen (so BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Allerdings hat der Senat bereits im Urteil vom 29. März 1990 (- 2 AZR 369/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden, der Arbeitgeber sei bei Wegfall des bisherigen Arbeitsgebiets eines Arbeitnehmers nicht gehalten, ihm zur Vermeidung einer Beendigungskündigung eine freie Beförderungsstelle anzubieten.

  • BAG, 07.05.1968 - 1 AZR 407/67

    Pilot - Kündigung - Einschulung - Umschulung

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Für die rechtliche Bedeutsamkeit dieser sprachlichen Unterschiede könnte sprechen, daß der Gesetzgeber die Neuregelung im Anschluß an die Senatsentscheidung vom 7. Mai 1968 (BAGE 21, 6 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; Anm. zu vorstehender Entscheidung von Herschel, AR-Blattei (D) Kündigungsschutz, Entsch.
  • BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Bezüglich der Initiativlast hat der Arbeitnehmer nach ständiger Rechtsprechung - wie der Betriebsrat nach § 102 Abs. 2 BetrVG - im Zusammenhang mit der Kündigung darzutun, wie er sich eine andere Beschäftigungsmöglichkeit vorstellt (vgl. BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; vgl. auch BAGE 47, 26, 32 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Bezüglich der Initiativlast hat der Arbeitnehmer nach ständiger Rechtsprechung - wie der Betriebsrat nach § 102 Abs. 2 BetrVG - im Zusammenhang mit der Kündigung darzutun, wie er sich eine andere Beschäftigungsmöglichkeit vorstellt (vgl. BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; vgl. auch BAGE 47, 26, 32 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 668/84 - NZA 1987, 555, 556; vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 5) kann eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein, sofern der Arbeitnehmer auf Dauer die geschuldete Leistung nicht mehr erbringen kann.
  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung das Vorhandensein eines anderen freien Arbeitsplatzes voraus (vgl. BAGE 25, 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes -

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Dies gilt auch bei einer Kündigung, die auf einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund gestützt wird (BAGE 29, 49, 53; 33, 1, 10 f. = AP Nr. 4 und 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, jeweils zu III 2 a bzw. II 2 c der Gründe).
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 668/84 - NZA 1987, 555, 556; vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 5) kann eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein, sofern der Arbeitnehmer auf Dauer die geschuldete Leistung nicht mehr erbringen kann.
  • BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78

    Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten -

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Dies gilt auch bei einer Kündigung, die auf einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund gestützt wird (BAGE 29, 49, 53; 33, 1, 10 f. = AP Nr. 4 und 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, jeweils zu III 2 a bzw. II 2 c der Gründe).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Dieses mildere Mittel kann in einer zumutbaren Beschäftigung zu geänderten Vertragsbedingungen liegen (BAG 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198; 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 -BAGE 85, 107), uU auch in einer Vergütungsreduzierung.
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Eine Kündigung ist aber entsprechend dem das ganze Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unverhältnismäßig und damit rechtsunwirksam, wenn sie durch andere mildere Mittel vermieden werden kann, dh., wenn die Kündigung nicht zur Beseitigung der betrieblichen Beeinträchtigungen bzw. der eingetretenen Vertragsstörung geeignet oder nicht erforderlich ist (BAG 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - BAGE 40, 361; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26; 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107; 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271; zuletzt 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 51; v. Hoyningen-Huene/Linck § 1 Rn. 338; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1229).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06

    Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit

    (1) Die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz - ggf. auch zu geänderten Bedingungen (Senat 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26) - schließt eine krankheitsbedingte Kündigung aus (Senat 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 51; BAG 22. Februar 1980 - 7 AZR 295/78 - BAGE 33, 1; 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198, 204 f.; 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5).

    Das hat der Senat nicht nur im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen bei Wegfall der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit (23. November 2004 - 2 AZR 38/04 -BAGE 112, 361; 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77), sondern auch bei krankheitsbedingten Kündigungen angenommen (7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198 am Ende).

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Bislang hat das Bundesarbeitsgericht, soweit ersichtlich, nur entschieden, die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung auf einem freien leidensgerechten Arbeitsplatz schließe nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine krankheitsbedingte Kündigung aus (so auch Senatsurteil vom 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198, 204 f. = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Umschulung; aus der Formulierung in B II 2 b des genannten Urteils, daß "Bildungsmaßnahmen zum Zwecke einer späteren anderweitigen Beschäftigung ... stärker in die Rechtsstellung des Arbeitgebers" eingreifen, "als umgehend zu vollziehende Umsetzungen oder Versetzungen", kann, wie die Revision mit Recht geltend macht, nicht entnommen werden, letztere müßten ggf. zur Vermeidung einer Kündigung auch auf bislang von anderen Arbeitnehmern besetzte Arbeitsplätze vorgenommen werden).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Sofern der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen kann, daß ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, z.B. aufgrund des Ausscheidens eines anderen Arbeitnehmers zur Verfügung stehen wird, ist ein derartiger Arbeitsplatz ebenfalls als frei anzusehen (BAG Urteile vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 -, BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198, 203 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Umschulung, zu B II 1 a der Gründe).

    Für den Fall, daß sich ein Arbeitnehmer auf eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nach zumutbarer Umschulungs- bzw. Fortbildungsmaßnahme beruft, hat der Senat im Urteil vom 7. Februar 1991 (BAGE 67, 198, 203 f. = AP, aaO, zu B II 2 a der Gründe) angenommen, zum Zeitpunkt der Beendigung der Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme müsse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Arbeitsplatz frei sein (welche Zeitdauer dabei zumutbar ist, hat der Senat bisher ausdrücklich offen gelassen, vgl. BAG Urteil vom 7. Februar 1991, aaO, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

    (1) Im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung eine Beförderungsstelle anzubieten (Senat 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - zu III 2 d cc der Gründe, BAGE 95, 350; 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - zu B II 3 d der Gründe, BAGE 67, 198).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz - ggf. auch zu geänderten Bedingungen (Senat 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26) - schließt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine krankheitsbedingte Kündigung aus (BAG 22. Februar 1980 - 7 AZR 295/78 - BAGE 33, 1; Senat 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198, 204 f.; 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5).
  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

    Es reicht nicht aus, dass die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nur mit gewisser Wahrscheinlichkeit gesichert ist (BAG 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 67, 198) .
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Eine Weiterbeschäftigung hat auch dann vorrangig zu erfolgen, wenn sie erst nach einer Einarbeitung des Arbeitnehmers auf einer freien Stelle, gegebenenfalls erst nach einer dem Arbeitnehmer anzubietenden zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme möglich ist (vgl. Senat 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198).
  • ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16

    Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM

    Klageerwiderungsschrift a.a.O. unter Hinweis auf BAG 7, 2.1991 - 2 AZR 205/90 [BAGE 67, 198 = AP § 1 KSchG 1969 Umschulung Nr. 1 = EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 9 = NZA 1991, 806 = DB 1991, 1730 = BB 2991, 214] ("Juris") [Leitsatz 1.], wo es heißt: "Auf die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen (§ 1 Abs. 2 Satz 3 KSchG) kann der Arbeitgeber jedenfalls dann nicht verwiesen werden, wenn bei Ausspruch der Kündigung kein entsprechender anderweitiger Arbeitsplatz frei ist und auch nicht mit hinreichender Sicherheit voraussehbar ist, dass nach Abschluss der Maßnahmen eine Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund der durch die Fortbildung oder Umschulung erworbenen Qualifikation besteht".S. Klageerwiderungsschrift a.a.O. unter Hinweis auf BAG 7, 2.1991 - 2 AZR 205/90 [BAGE 67, 198 = AP § 1 KSchG 1969 Umschulung Nr. 1 = EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 9 = NZA 1991, 806 = DB 1991, 1730 = BB 2991, 214] ("Juris") [Leitsatz 1.], wo es heißt: "Auf die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen (§ 1 Abs. 2 Satz 3 KSchG) kann der Arbeitgeber jedenfalls dann nicht verwiesen werden, wenn bei Ausspruch der Kündigung kein entsprechender anderweitiger Arbeitsplatz frei ist und auch nicht mit hinreichender Sicherheit voraussehbar ist, dass nach Abschluss der Maßnahmen eine Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund der durch die Fortbildung oder Umschulung erworbenen Qualifikation besteht".

    76) S. Klageerwiderungsschrift a.a.O. unter Hinweis auf BAG 7, 2.1991 - 2 AZR 205/90 [BAGE 67, 198 = AP § 1 KSchG 1969 Umschulung Nr. 1 = EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 9 = NZA 1991, 806 = DB 1991, 1730 = BB 2991, 214] ("Juris") [Leitsatz 1.], wo es heißt: "Auf die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen (§ 1 Abs. 2 Satz 3 KSchG) kann der Arbeitgeber jedenfalls dann nicht verwiesen werden, wenn bei Ausspruch der Kündigung kein entsprechender anderweitiger Arbeitsplatz frei ist und auch nicht mit hinreichender Sicherheit voraussehbar ist, dass nach Abschluss der Maßnahmen eine Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund der durch die Fortbildung oder Umschulung erworbenen Qualifikation besteht".

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04

    Kündigungsschutz; Schwerbehinderte

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 666/97

    Annahmeverzug; Krankheit

  • ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07

    Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1001/12

    Interne Qualifizierungs- und Vermittlungsgesellschaft - (kein) Vorrang der

  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95

    Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch

  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen

  • LAG Hamm, 24.01.2007 - 2 Sa 991/06

    Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement

  • LAG Sachsen, 07.05.2015 - 6 Sa 103/14

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch auflösende Bedingung

  • LAG Hamm, 05.06.2009 - 19 Sa 358/09

    Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz

  • LAG Hamm, 03.11.2023 - 13 Sa 453/23

    Krankheitsbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Wirksamkeit

  • BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 644/96

    Kündigung einer Arztsekretärin wegen dringender betrieblicher Erfordernisse -

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 113/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete

  • LAG Hamm, 11.01.2007 - 17 Sa 79/06

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst; Sozialauswahl;

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG Hamm, 04.02.2005 - 10 Sa 1326/04

    Ordentliche Kündigung wegen Krankheit dauerhafte Leistungsunmöglichkeit

  • LAG Nürnberg, 17.08.2004 - 6 Sa 439/04

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 BetrVG;

  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 14 Sa 79/96

    Anspruch auf Feststellung der Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung;

  • LAG Sachsen, 12.11.2009 - 6 Sa 322/09

    Personalübergang vom Freistaat Sachsen auf Landkreise, Kreisfreie Städte und den

  • LAG Hamm, 27.11.2008 - 15 Sa 1081/08

    Betriebsbedingte Kündigung; unternehmerische Entscheidung zur Fremdvergabe

  • LAG Hessen, 15.09.2000 - 2 Sa 1833/99

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 29/16

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen Schließung des Betriebes

  • LAG München, 27.02.2009 - 6 Sa 457/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Unterrichtungsschreiben -

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 506/96

    Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 578/15

    Betriebsbedingte Kündigung - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit -

  • LAG Hamm, 28.07.1997 - 17 (6) Sa 156/97

    Einzelvertragliche Vereinbarung der Gewährung von Ruhegehalt und

  • LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Beschäftigung als Kraftfahrer;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 14 Sa 1507/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 25 Sa 1672/10

    Grundsätze bei Betriebs- und Betriebsteilstilllegungen -

  • LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 17 Sa 1453/08

    Verzugslohnansprüche gegen Betriebsveräußerin bei Widerspruch gegen Übergang des

  • LAG Hamm, 09.01.1995 - 17 Sa 623/94

    Stationierungsstreitkräfte: Auflösung der Beschäftigungsdienststelle - dringende

  • LAG Sachsen, 21.09.2000 - 6 Sa 153/00

    Betriebsbedingte Kündigung - hier: fehlerhafte Sozialauswahl

  • LAG Berlin, 11.04.2000 - 12 Sa 244/00

    Betriebsübergang: Ausschluss von § 613a BGB in der Gesamtvollstreckung

  • ArbG Bochum, 16.12.2022 - 5 Ca 1032/22
  • LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91

    Arbeitsverhältnis: Kündigung bei Unkenntnis eines Antrags auf Anerkennung als

  • LAG Hessen, 10.02.1999 - 2 Sa 185/98

    Prüfungsgegenstand derÄnderungskündigung; Entgegenstehen der krankheitsbedingten

  • LAG Hessen, 26.11.1999 - 2 Sa 1177/99

    Betriebsbedingte Kündigung; Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

  • LAG Hessen, 27.10.1998 - 9 Sa 2487/97

    Vergütungsanspruch aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs; Unmöglichkeit die

  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 55/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

  • ArbG Cottbus, 07.03.2007 - 7 Ca 1814/06

    Kündigungsschutzverfahren

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