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   BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92   

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BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92 (https://dejure.org/1992,789)
BAG, Entscheidung vom 13.08.1992 - 2 AZR 22/92 (https://dejure.org/1992,789)
BAG, Entscheidung vom 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 (https://dejure.org/1992,789)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Kündigung einer Betriebsratsmitglieds wegen Betriebsstillegung - Unwirksamkeit einer Kündigung bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auch im Rahmen des § 15 Abs. 4 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) Schutz von Betriebsratsmitgliedern - Teleologische Reduktion ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG §§ 1, 15 Abs. 4; BetrVG § 103
    Kündigung von Betriebsratsmitgliedern bei Betriebsstillegung - Angebot einer Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb vor Beendigungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1095 (Ls.)
  • ZIP 1993, 224
  • NZA 1993, 224
  • BB 1992, 2295
  • DB 1993, 1424
  • JR 1993, 176
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92
    Auf diesem Hintergrund hat das Landesarbeitsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969 mit Anm. von von Hoyningen-Huene) zutreffend geprüft, ob der Klägerin vor der Beendigungskündigung - statt einer ordentlichen Änderungskündigung - ein Angebot zu geänderten Arbeitsbedingungen, nämlich in ... zu arbeiten, gemacht worden ist und ob dabei klar gestellt worden ist, bei Ablehnung des Änderungsangebotes sei eine Beendigungskündigung beabsichtigt.

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 27. September 1984 (aaO) ausgeführt, ebenso wie es vor der in den §§ 2, 8 KSchG getroffenen Regelung nach vertragsrechtlichen Grundsätzen möglich gewesen sei, dem Vertragspartner das Recht einzuräumen, das mit einer Kündigung verbundene Änderungsangebot unter der auflösenden Bedingung der Feststellung der Sozialwidrigkeit der neuen Bedingungen anzunehmen, könne dem Vertragspartner gestattet werden, vor Ausspruch der Änderungskündigung das Änderungsangebot neben dem Vorbehalt nach § 2 KSchG unter der aufschiebenden Bedingung des Ausspruches dieser Kündigung anzunehmen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 27. September 1984 (aaO) wird nicht gefordert, der Arbeitgeber müsse den Arbeitnehmer über die Möglichkeit der Vorbehaltsannahme aufklären, sondern er schulde nur den deutlichen Hinweis, die Ablehnung des Angebots werde die Beendigungskündigung zur Folge haben.

  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92
    Rechtlich unbestritten ist im Grundsatz, daß unabhängig von dem fehlenden Widerspruch des stellvertretenden Betriebsobmanns, der die Kündigungsabsicht bezüglich der Klägerin nur "zur Kenntnis genommen" hat, die eventuelle Weiterbeschäftigungsmöglichkeit der Klägerin in ... schon aufgrund der Generalklausel des § 1 Abs. 2 KSchG zu berücksichtigen wäre (BAGE 25, 278 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 mit Anm. von G. Hueck; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung mit insoweit zustimmender Anm. von von Hoyningen-Huene; ebenso Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11, Aufl., § 1 Rz 500, 503; KR-Becker, 3. Aufl., § 1 Rz 136, 380 ff., 389a; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl. Rz 758).
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92
    Eine Beendigungskündigung muß deshalb nach § 15 Abs. 4 KSchG ausscheiden, wenn eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb des Unternehmens möglich ist (ebenso im Ergebnis schon BAG Urteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 - BAGE 41, 72 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern mit Anm. von Wiedemann; Herschel in Anm. zur Entscheidung Nr. 233 in AR-Blattei -D- Kündigungsschutz; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 103 Rz 12a; Gamillscheg, ZFA 1977, 276; Hueck/von Hoyningen-Huene, aaO, § 15 Rz 156; KR-Etzel, aaO, Rz 93 - 94; G. Müller, ZFA 1990, 623; Windbichler, SAE 1984, 139).
  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 255/91

    Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung im Konzern

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92
    Die Frage einer etwaigen Konzernbezogenheit des Kündigungsschutzgesetzes (vgl. dazu neuerdings Senatsurteil vom 27. November 1991 - 2 AZR 255/91 - zur Veröffentlichung bestimmt) braucht deshalb nicht erörtert zu werden.
  • BAG, 27.01.1970 - 1 AZR 211/69

    Tatsachenrichter - Entscheidungsgründe - Beweisergebnis - Freie richterliche

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92
    Jedenfalls wäre es Sache der Klägerin gewesen, gemäß § 554 Abs. 3 Nr. 3b ZPO im einzelnen darzustellen, inwiefern die Beweiswürdigung des Landesarbeitsgerichts widersprüchlich sein soll (BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; BAG Urteil vom 27. Januar 1970 - 1 AZR 211/69 - AP Nr. 2 zu § 286 ZPO).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92
    In der vorliegenden allgemeinen Form genügt das Revisionsvorbringen nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Prozeßrüge (Senatsurteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu V 1 der Gründe).
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92
    In der vorliegenden allgemeinen Form genügt das Revisionsvorbringen nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Prozeßrüge (Senatsurteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu V 1 der Gründe).
  • BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66

    Verfahrensrüge - Verfahrensverletzung - Andere Entscheidung

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92
    Jedenfalls wäre es Sache der Klägerin gewesen, gemäß § 554 Abs. 3 Nr. 3b ZPO im einzelnen darzustellen, inwiefern die Beweiswürdigung des Landesarbeitsgerichts widersprüchlich sein soll (BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; BAG Urteil vom 27. Januar 1970 - 1 AZR 211/69 - AP Nr. 2 zu § 286 ZPO).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92
    Rechtlich unbestritten ist im Grundsatz, daß unabhängig von dem fehlenden Widerspruch des stellvertretenden Betriebsobmanns, der die Kündigungsabsicht bezüglich der Klägerin nur "zur Kenntnis genommen" hat, die eventuelle Weiterbeschäftigungsmöglichkeit der Klägerin in ... schon aufgrund der Generalklausel des § 1 Abs. 2 KSchG zu berücksichtigen wäre (BAGE 25, 278 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 mit Anm. von G. Hueck; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung mit insoweit zustimmender Anm. von von Hoyningen-Huene; ebenso Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11, Aufl., § 1 Rz 500, 503; KR-Becker, 3. Aufl., § 1 Rz 136, 380 ff., 389a; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl. Rz 758).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Diese Feststellungen sind für den Senat gemäß § 559 ZPO bindend, die Revisionsklägerin hat insoweit keine formellen Rügen vorgebracht (vgl. BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 39).
  • BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 15/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 BetrVG

    Sowohl nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1b KSchG wie auch nach der zu § 15 Abs. 4 KSchG ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 32, zu II 3 a der Gründe) sei eine Kündigung unwirksam, wenn der Gekündigte ua. auf einem anderen Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden könne.
  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes;

    Deswegen kann daraus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über den Wortlaut des § 15 Abs. 4 KSchG hinaus die betriebsbedingte Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen Stilllegung des Betriebes nur gerechtfertigt ist, wenn keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens besteht (vgl. Urteil vom 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP Nr. 32 zu § 15 KSchG 1969 Bl. 218) für den Weiterbeschäftigungsanspruch des Jugendvertreters nach § 9 BPersVG nichts hergeleitet werden.
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

    Dies spricht dafür, dass stets schon bei einer Betriebsstilllegung bzw. einer Abteilungsstilllegung und fehlender Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einer anderen Betriebsabteilung desselben Betriebs die Kündigungsmöglichkeit gegenüber dem Betriebsratsmitglied nach § 15 KSchG eröffnet ist (Senat 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 39).

    Deshalb ist die - betriebsbedingte - Kündigung wegen Stilllegung einer Betriebsabteilung auch dann sozial ungerechtfertigt, wenn eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb des Unternehmens besteht (Senat 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 39; KR-Etzel 7. Aufl. § 15 KSchG Rn. 93; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 15 Rn. 156, 156a; APS-Linck 2. Aufl. § 15 KSchG Rn. 171).

  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

    Dies betrifft nicht die Frage, ob ein in den Anwendungsbereich des § 15 Abs. 4 und 5 KSchG fallender und damit eine Zustimmung nach § 103 BetrVG entbehrlich machender Fall der Kündigung vorliegt, sondern die Frage der Berechtigung der Kündigung, und zwar u.a. unter dem Gesichtspunkt des ultima-ratio-Grundsatzes (vgl. Senatsurteil vom 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP Nr. 32 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

    Gegen sie sind weder Rüge oder Gegenrüge erhoben worden (vgl. dazu Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - BAG 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 n. F. Nr. 39).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 394/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Diese Feststellungen sind für den Senat gemäß § 559 ZPO bindend, die Beklagte hat insoweit keine formellen Rügen vorgebracht (vgl. BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 39).
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 584/93

    Dekorateurin - §§ 615, 293, 295 BGB; unwirksame Kündigung, unterbliebene

    So hat auch der Senat in einem ähnlich gelagerten Fall (Urteil vom 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP Nr. 32 zu § 15 KSchG 1969, zu II 3 a der Gründe) entschieden, solange trotz Stillegung des Betriebes - vorliegend einer Betriebsabteilung - eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - in jenem Fall in einem anderen Betrieb des Unternehmens - bestehe, stelle sich für ein Betriebsratsmitglied die betriebsbedingte Kündigung nicht als die ultima-ratio dar, d. h. sie sei nicht durch betriebliche Erfordernisse bedingt.
  • BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04

    Wahlinitiatoren - Anwendbarkeit von § 15 Abs. 4 KSchG

    Ein freier Arbeitsplatz war, wie das Landesarbeitsgericht für den Senat bindend festgestellt hat, nicht vorhanden (vgl. zur Weiterbeschäftigungspflicht auf einem freien Arbeitsplatz auch in einem anderen Betrieb: Senat 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 39; KR-Etzel 7. Aufl. § 15 KSchG Rn. 126).
  • LAG Hamm, 25.11.2005 - 10 Sa 922/05

    Wirksame ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei

    Angesichts der Erweiterung und Verbesserung des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG ist aber die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Betriebsstilllegung nach § 15 Abs. 4 KSchG über den Wortlaut dieser Bestimmung hinaus im Wege der teleologischen Reduktion nur gerechtfertigt, wenn keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens bestehen (BAG, Urteil vom 13.08.1992 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32; KR/Etzel, a.a.O., § 15 KSchG Rz. 93; Erfk/Ascheid, a.a.O., § 15 KSchG Rz. 41; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 1629; APS/Linck, a.a.O., § 15 KSchG Rz. 171; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 22. Aufl., § 103 Rz. 16 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04

    Personalvertretungsrecht der Länder; Unzumutbarkeit des

  • LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Übersendung fristwahrender Schriftsätze per

  • LAG Baden-Württemberg, 20.05.2005 - 4 Sa 51/04

    Kündigung Betriebsratsmitglied - § 125 Abs 1 Nr 1 InsO

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
  • ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07

    Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in

  • LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 16 (3) TaBV 110/95

    Auflösung eines kraft gesetzlicher Fiktion begründeten Dauerarbeitsverhältnisses;

  • LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 16 (4) TaBV 111/95

    Auflösung eines kraft gesetzlicher Fiktion begründeten Dauerarbeitsverhältnisses;

  • LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 16 (1) TaBV 108/95

    Auflösung eines kraft gesetzlicher Fiktion begründeten Dauerarbeitsverhältnisses;

  • LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 16 (2) TaBV 109/95

    Auflösung eines kraft gesetzlicher Fiktion begründeten Dauerarbeitsverhältnisses;

  • LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 16 TaBV 107/95

    Auflösung eines kraft gesetzlicher Fiktion begründeten Dauerarbeitsverhältnisses;

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.06.1994 - 2 Sa 190/94

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines leitenden Angestellten und

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