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   BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 222/05   

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https://dejure.org/2006,2072
BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 222/05 (https://dejure.org/2006,2072)
BAG, Entscheidung vom 02.02.2006 - 2 AZR 222/05 (https://dejure.org/2006,2072)
BAG, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 2 AZR 222/05 (https://dejure.org/2006,2072)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Ablehnung eines Vermittlungsangebots ; Ausübung jeder dem Arbeitnehmer übertragenen Tätigkeit in Unternehmen des DB-Konzerns beim Vorliegen betrieblicher Erfordernisse nach Art der ausgeübten Tätigkeit; Feststellung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsplatzangebot bei Arbeitsplatzwegfall - Ablehnung durch Arbeitnehmer

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; TV für die Arbeitnehmer der DB Vermit... tlung GmbH idF vom 10. September 2002 § 19 Abs. 5; ; TV für die Arbeitnehmer der DB Vermittlung GmbH idF vom 10. September 2002 § 22 Abs. 2; ; TV für die Arbeitnehmer der DB Vermittlung GmbH idF vom 10. September 2002 § 23 Abs. 1; ; TV für die Arbeitnehmer der DB Vermittlung GmbH idF vom 10. September 2002 § 23 Abs. 2; ; TV für die Arbeitnehmer der DB Vermittlung GmbH idF vom 10. September 2002 § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche Kündigung bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzangebots durch die DB-Vermittlung-GmbH - kein Verzicht auf Kündigungsrecht durch Abmahnung mit wiederholtem Angebot des abgelehnten Arbeitsplatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Verlust Unkündbarkeit durch Änderungsvertrag - Kündigung trotz Kündigungsschutzes aus vorhergehendem Arbeitsvertrag

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Kündigung trotz Kündigungsschutzes aus vorhergehendem Arbeitsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 880 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 128/02

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

    Auszug aus BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 222/05
    Ein Verzicht auf ein Kündigungsrecht muss eindeutig sein, nur dann ist auch ein entsprechendes Vertrauen des Arbeitnehmers gerechtfertigt (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 128/02 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 30 = EzA BGB 2000 § 626 Nr. 3).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 222/05
    Insofern genügt ein Umstand, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87).
  • BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 581/02

    Tarifvertrag und Senioritätsrang

    Auszug aus BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 222/05
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 - EzA TVG Luftfahrt § 4 Nr. 12; 14. Januar 2004 - 4 AZR 581/02 - BAGE 109, 153).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 222/05
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. etwa BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 222/05
    Der Arbeitgeber kann deshalb eine spätere Kündigung nicht allein auf die abgemahnten Gründe stützen, sondern hierauf nur unterstützend zurückgreifen, wenn weitere kündigungsrechtlich erhebliche Umstände eintreten oder ihm nachträglich bekannt werden (BAG 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 18).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.03.2005 - 11 Sa 665/04

    Ordentliche Kündigung bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes - Auslegung

    Auszug aus BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 222/05
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 1. März 2005 - 11 Sa 665/04 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04

    Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf Flugdienstuntauglichkeitsrente

    Auszug aus BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 222/05
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 - EzA TVG Luftfahrt § 4 Nr. 12; 14. Januar 2004 - 4 AZR 581/02 - BAGE 109, 153).
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auf das dafür maßgebliche Motiv kommt es nicht an (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 751/08 - Rn. 12, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 61 = EzA BGB 2002 § 611 Abmahnung Nr. 5; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 24, BAGE 125, 208; 2. Februar 2006 - 2 AZR 222/05 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52) .
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07

    Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht

    Hat der Arbeitgeber auf das Recht zur Kündigung aus den abgemahnten Gründen verzichtet, kann er eine spätere Kündigung nicht allein auf die abgemahnten Gründe stützen, sondern hierauf nur unterstützend zurückgreifen, wenn weitere kündigungsrechtlich erhebliche Umstände eintreten oder ihm nachträglich bekannt werden (vgl. BAG 2. Februar 2006 - 2 AZR 222/05 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52; 6. März 2003 - 2 AZR 128/02 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 30 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 3, zu B I 2 b der Gründe).
  • ArbG Bonn, 18.05.2022 - 2 Ca 2082/21

    Kein Beschäftigungsverbot im Krankenhaus trotz fehlender Corona-Impfung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes verzichtet der Arbeitgeber konkludent auf sein Kündigungsrecht, wenn er wegen eines abgeschlossenen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers diesem gegenüber eine Abmahnung ausspricht (vgl. BAG, Urteil vom 02.02.2006 - 2 AZR 222/05, juris, Rn. 22).

    Der Arbeitgeber bringt mit dem Ausspruch der Abmahnung regelmäßig zum Ausdruck, dass wegen des gerügten Verhaltens keine Kündigung erfolgen werde (BAG, Urteil vom 02.02.2006 - 2 AZR 222/05, juris, Rn. 22).

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, dass der Arbeitgeber auf das Recht zum Ausspruch einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung durch eine entsprechende Willenserklärung einseitig verzichten kann (Senat 2. Februar 2006 - 2 AZR 222/05 - Rn. 22 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52; 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - zu II 2 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 18; BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 24, BAGE 125, 208; KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 280).

    Der Arbeitgeber gibt mit einer Abmahnung zu erkennen, dass er das Arbeitsverhältnis noch nicht als so gestört ansieht, als dass er es nicht mehr fortsetzen könnte (Senat 2. Februar 2006 - 2 AZR 222/05 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52; 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - zu II 2 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 18; BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 24, BAGE 125, 208).

    Der Arbeitgeber kann sie zur Begründung einer Kündigung heranziehen und dabei auf die schon abgemahnten Gründe unterstützend zurückgreifen (Senat 2. Februar 2006 - 2 AZR 222/05 - Rn. 22 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52; BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 24, BAGE 125, 208).

  • ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12

    Grobe Beleidigung bei "facebook" kann fristlose Kündigung rechtfertigen

    Nur ein Verhalten, dass einen solchen Arbeitgeber zur einer Kündigung bestimmen könnte, kann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen (BAG vom 02.02.2006 - 2 AZR 222/05, AP KSchG 1969 § 1 verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52).
  • LAG Hamburg, 20.05.2015 - 6 Sa 83/14

    Kündigungsverzicht bei Vertragsrüge durch nicht kündigungsberechtigten

    a) Der Arbeitgeber kann sowohl bei einer außerordentlichen als auch bei einer ordentlichen Kündigung auf ein auf bestimmte Gründe gestütztes und konkret bestehendes Kündigungsrecht durch eine entsprechende Willenserklärung einseitig verzichten (BAG v. 26. November 2009 - 2 AZR 751/08, Rn. 11 - juris; BAG v. 2. Februar 2006 - 2 AZR 222/05, Rn. 22 - juris).

    Der Arbeitgeber gibt mit einer Abmahnung zu erkennen, dass er das Arbeitsverhältnis noch nicht als so gestört ansieht, als dass er es nicht mehr fortsetzen könnte (BAG v. 26. November 2009 - 2 AZR 751/08, Rn. 12 - juris; BAG v. 2. Februar 2006 - 2 AZR 222/05, Rn. 22 - juris).

    Ein Verzicht kann allerdings nur dann angenommen werden, wenn die Vertragsrüge deutlich und unzweifelhaft zu erkennen gibt, dass der Arbeitgeber den Pflichtverstoß hiermit als ausreichend sanktioniert und die Sache als erledigt ansieht (BAG v. 6. März 2003 - 2 AZR 128/02, Rn. 23 - juris; BAG v. 2. Februar 2006 - 2 AZR 222/05, Rn. 22 - juris).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 26. November 2009 - 2 AZR 751/08, Rn. 12 - juris; BAG v. 2. Februar 2006 - 2 AZR 222/05, Rn. 22 - juris).

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 627/05

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Der Zweite Senat hat mit Urteil vom 2. Februar 2006 (- 2 AZR 222/05 - zur Veröffentlichung vorgesehen) eine ordentliche - verhaltensbedingte - Kündigung wegen Ablehnung der Vermittlung oder der Übernahme einer zumutbaren Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen nach § 26 Abs. 1 Satz 1 TV als wirksam angesehen.

    Es liegt insoweit eine fortdauernde beharrliche Ablehnung des Angebots vor mit der Folge, dass die Kündigungserklärungsfrist täglich neu beginnt (vgl. BAG 2. Februar 2006 - 2 AZR 222/05 - aaO, zu B II 2 der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2015 - 6 Sa 30/15

    Außerordentliche Kündigung - Weigerung, den Betrieb zu verlassen - Hausverbot -

    Es kann dahinstehen, ob in der erfolgten Freistellung bereits ein Verzicht auf ein Kündigungsrecht insgesamt zu sehen sein könnte, der eindeutig sein muss, um ein entsprechendes Vertrauen des Arbeitnehmers zu rechtfertigen (vgl. zur Abmahnung: BAG 02. Februar 2006 - 2 AZR 222/05 - Rn. 22, auch: 26. November 2009 - 2 AZR 751/08 - Rn. 11, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 414/07

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Schließlich wird das Landesarbeitsgericht auch Bedacht darauf zu nehmen haben, dass der Senat eine tarifliche Verpflichtung des Arbeitnehmers von Vermittlungsgesellschaften, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, nicht ausgeschlossen hat (BAG 2. Februar 2006 - 2 AZR 222/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52).
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1818/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen vertragswidriger privater

    Ein Verzicht kann allerdings nur dann angenommen werden, wenn die Vertragsrüge deutlich und unzweifelhaft zu erkennen gibt, dass der Arbeitgeber den Pflichtverstoß hiermit als ausreichend sanktioniert und die Sache als "erledigt" ansieht (BAG 06. März 2003 - 2 AZR 128/02 - aaO; BAG 02. Februar 2006 - 2 AZR 222/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52) .
  • LAG Hamm, 07.08.2009 - 10 TaBV 31/09

    Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 1 A 2632/04

    Anspruch eines Beamten auf Zahlung einer Leistungsprämie nach Priviatisierung des

  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 4/06

    Zumutbarer Ersatzarbeitsplatz

  • LAG Hamm, 27.09.2013 - 10 Sa 629/13

    Abfindung für Verlust des Arbeitsplatzes

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2014 - 21 Sa 1689/13

    Bildschirmarbeitsplatz - gesundheitliche Eignung - Verletzung der

  • LAG Hamm, 17.05.2013 - 10 Sa 13/13

    Änderungsvertrag durch Angebot und Annahme

  • LAG Düsseldorf, 01.04.2008 - 3 Sa 80/08

    Ordentliche Kündigung nach Abmahnung bei wiederholt verspäteter Krankmeldung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 3 Sa 295/18

    Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach wiederholter Abmahnung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - 60 PV 1.09

    Einigungsstelle; außerordentliche Kündigung; Letztentscheidungsrecht bei nicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2018 - 4 Sa 243/17

    Verzicht auf Kündigungsschutz - Zugang einer Kündigungserklärung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 575/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Weigerung, das

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2007 - 2 Sa 341/06

    Kündigung auf Grund des TV Ratio bei der Deutschen Telekom AG - Ablehnung eines

  • LAG Hamm, 05.05.2010 - 10 Sa 964/09

    Kündigung einer Niederlassungsleiterin bei Aufforderung an Mitarbeiterin zur

  • LAG Hessen, 20.08.2007 - 17 Sa 1339/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Dienst unter Alkoholeinfluss - Rückfall -

  • LAG Hamm, 23.08.2012 - 15 Sa 586/12

    Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses wegen

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