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   BAG, 25.10.1968 - 2 AZR 23/68   

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BAG, 25.10.1968 - 2 AZR 23/68 (https://dejure.org/1968,686)
BAG, Entscheidung vom 25.10.1968 - 2 AZR 23/68 (https://dejure.org/1968,686)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 1968 - 2 AZR 23/68 (https://dejure.org/1968,686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 2254 (Ls.)
  • NJW 1969, 525
  • DB 1969, 267
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.11.1962 - VII ZR 259/61

    Verzinsung von Rückgewähransprüchen des Unternehmers

    Auszug aus BAG, 25.10.1968 - 2 AZR 23/68
    Der Beklagte hat sich.für die gegenteilige Meinung, daß nämlich die Konkurseröffnung selbst unter besonderen Umständen einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung ab geben könnte, im Verlaufe des Rechtsstreits mehrfach auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Stade (BB 63, 8 5 9 ) berufen.
  • LAG Hamm, 06.12.1967 - 1 Sa 777/67
    Auszug aus BAG, 25.10.1968 - 2 AZR 23/68
    Dezember 196? - 1 Sa 777/67 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 453/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Transfergesellschaft - Wegfall der

    c) Ein wichtiger Grund liegt nicht bereits in einer schlechten wirtschaftlichen Lage oder der (drohenden) Insolvenz des Arbeitgebers als solcher (vgl. BAG 25. Oktober 1968 - 2 AZR 23/68 - AP KO § 22 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Nr. 10; ErfK/Müller-Glöge 12. Aufl. § 113 InsO Rn. 12; KR-Weigand 10. Aufl. § 113 InsO Rn. 73) .
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam

    Die Insolvenz als solche ist kein Kündigungsgrund (vgl. bereits BAG 25.10.1968 - 2 AZR 23/68, DB 1969, 267).
  • BGH, 21.04.1975 - II ZR 2/73

    Wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung eines Dienstverhältnisses durch

    Allerdings wird im Arbeitsrecht die Auffassung vertreten, eine nicht auf das Verhalten der Arbeitnehmer zurückzuführende Betriebseinstellung oder -stockung fielen ebenso wie der Konkurs in das Betriebsrisiko des Arbeitgebers und berechtigten ihn daher grundsätzlich nicht zu einer außerordentlichen Kündigung (BAG, Urt. v. 25.10.68 - 2 AZR 23/68, NJW 1969, 525; Urt. v. 28.9.72 - 2 AZR 506/71, NJW 1973, 342; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl. § 44 IV 3 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 24, 91, 95).
  • BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 601/92

    Ausbildungsverhältnis - Kündigung im Konkurs

    c) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bisher entschieden (Urteil vom 25. Oktober 1968 - 2 AZR 23/68 - AP Nr. 1 zu § 22 KO, mit zust. Anm. von Böhle-Stamschräder), daß die Konkursordnung als solche das Arbeitsverhältnis nicht kraft Gesetzes beendet und darüber hinaus die Konkurseröffnung nicht einmal einen wichtigen Grund für eine fristlose Entlassung bildet.
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 982/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam

    Die Insolvenz als solche ist kein Kündigungsgrund (vgl. bereits BAG 25.10.1968 - 2 AZR 23/68, DB 1969, 267).
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 1164/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam

    Die Insolvenz als solche ist kein Kündigungsgrund (vgl. bereits BAG 25.10.1968 - 2 AZR 23/68 , DB 1969, 267).
  • ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 436/11

    Außerordentliche Kündigung trotz Ausschluss

    Weder die Gefahr der Insolvenz noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtfertigen die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers (BAG 25.10.1968, 2 AZR 23/68, AP KO § 22 Nr. 1; BeckOK RGKU/Rolfs, BGB § 626 Rn. 161; ErfK/Müller-Glöge, BGB § 626 Rn. 89).
  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 571/85

    Betriebsveräußerung bei Masselosigkeit im Konkurs - Geltung des Grundsatzes der

    Der Konkursantrag oder die Ablehnung der Eröffnung des Konkursverfahrens und die damit zusammenhängenden betrieblichen Maßnahmen sind kein die außerordentliche Kündigung rechtfertigender Grund (vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 1968 - 2 AZR 23/68 - AP Nr. 1 zu § 22 K0).
  • ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 376/11

    Außerordentliche Kündigung trotz Ausschluss

    Weder die Gefahr der Insolvenz noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtfertigen die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers (BAG 25.10.1968, 2 AZR 23/68, AP KO § 22 Nr. 1; BeckOK RGKU/Rolfs, BGB § 626 Rn. 161; ErfK/Müller-Glöge, BGB § 626 Rn. 89).
  • LAG Köln, 08.11.2012 - 4 Ta 316/12

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter; Außerordentliche fristlose Kündigung

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits zu § 22 KO im Urteil vom 25.10.1968 (2 AZR 23/68) entschieden, dass die Konkurseröffnung keinen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung darstellt.
  • ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 396/11

    Außerordentliche Kündigung trotz Ausschluss

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