Rechtsprechung
BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebsratsanhörung zur Kündigung - Mitteilung der Gründe - Allgemeiner Kündigungsschutz - Konkretisierbare Kündigungsgründe - Subjektive Wertung
- archive.org
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
KSchG § 1 Abs. 1; BetrVG § 102 Abs. 1
Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 31.07.1997 - 1 Ca 3451/97
- LAG Berlin, 22.01.1998 - 16 Sa 136/97
- BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98
Papierfundstellen
- NJW 1999, 1653
- NZA 1999, 477
- DB 1999, 1172
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des
Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98
Hat allerdings der Arbeitgeber keine auf Tatsachen gestützte und demgemäß durch die Mitteilung dieser Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe, so genügt es, wenn er dem Betriebsrat seine subjektiven Wertungen mitteilt, die ihn zur Kündigung veranlassen (Fortführung der ständigen Rechtsprechung des Senats, vgl. BAGE 77, 13 = AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972 und zuletzt Urteil vom 12. November 1998 - 2 AZR 687/97 - n.v.).Der Senat hält im Gegensatz zur Auffassung des Landesarbeitsgerichts daran fest, daß der Arbeitgeber auch außerhalb des Anwendungsbereichs des ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes dem Betriebsrat im Zuge der Anhörung die Gründe für die Kündigung mitzuteilen hat (vgl. BAGE 77, 13 = AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972; zuletzt Senatsurteil vom 12. November 1998 - 2 AZR 687/97 - n.v.).
Andererseits hat das Landesarbeitsgericht in seiner Zweitbegründung zutreffend erkannt, daß vorliegend die Annahme einer ausreichenden Anhörung des Betriebsrats nicht in Widerspruch zu der ständigen Senatsrechtsprechung steht, wonach die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers bei der Betriebsratsanhörung gem. § 102 BetrVG subjektiv determiniert ist (vgl. speziell für die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses BAGE 77, 13 = AP, aaO und zuletzt Senatsurteil vom 12. November 1998 - 2 AZR 687/97 -).
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 687/97
Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98
Hat allerdings der Arbeitgeber keine auf Tatsachen gestützte und demgemäß durch die Mitteilung dieser Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe, so genügt es, wenn er dem Betriebsrat seine subjektiven Wertungen mitteilt, die ihn zur Kündigung veranlassen (Fortführung der ständigen Rechtsprechung des Senats, vgl. BAGE 77, 13 = AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972 und zuletzt Urteil vom 12. November 1998 - 2 AZR 687/97 - n.v.).Der Senat hält im Gegensatz zur Auffassung des Landesarbeitsgerichts daran fest, daß der Arbeitgeber auch außerhalb des Anwendungsbereichs des ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes dem Betriebsrat im Zuge der Anhörung die Gründe für die Kündigung mitzuteilen hat (vgl. BAGE 77, 13 = AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972; zuletzt Senatsurteil vom 12. November 1998 - 2 AZR 687/97 - n.v.).
Andererseits hat das Landesarbeitsgericht in seiner Zweitbegründung zutreffend erkannt, daß vorliegend die Annahme einer ausreichenden Anhörung des Betriebsrats nicht in Widerspruch zu der ständigen Senatsrechtsprechung steht, wonach die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers bei der Betriebsratsanhörung gem. § 102 BetrVG subjektiv determiniert ist (vgl. speziell für die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses BAGE 77, 13 = AP, aaO und zuletzt Senatsurteil vom 12. November 1998 - 2 AZR 687/97 -).
- LAG Berlin, 22.01.1998 - 16 Sa 136/97
Mitteilungspflicht; Kündigungsgrund; Ablauf der Wartepflicht
Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98
Landesarbeitsgericht Berlin - 16 Sa 136/97 -.Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22. Januar 1998 - 16 Sa 136/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde - …
Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98
Zwar kann für das Tatsachengericht bei einer Formulierung im Anhörungsschreiben, wie sie vorliegend die Beklagte verwendet hat, Anlaß bestehen, gemäß § 139 ZPO aufzuklären, ob objektive Anforderungen bestanden, denen der Arbeitnehmer nicht genügt hat, und inwieweit entsprechende Tatsachen, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat hätte mitteilen müssen, den Kündigungsentschluß bestimmt haben (vgl. auch Senatsurteil vom 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - BAGE 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972).
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
Dafür muss der Betriebsrat die Gründe kennen, die den Arbeitgeber zur Kündigung veranlassen (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - zu II 1 der Gründe) .Darum genügten die Mitteilungen, die Arbeitnehmerin habe sich "während der Probezeit nicht bewährt" und sei "nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen" (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 26 f.) , "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 -) oder der Arbeitnehmer habe die "in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt" (…BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - aaO) jeweils den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats.
Gleichwohl vermitteln diese Umstände in ihrer Gesamtheit dem Arbeitgeber bzw. dem zuständigen Vorgesetzten das Gefühl, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht sinnvoll erscheint, sondern der Arbeitgeber von seiner Kündigungsfreiheit Gebrauch machen will (auf dieses Gefühl abstellend bereits BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - zu II 1 der Gründe) .
Es bleibt ihm unbenommen, im Rahmen der abgestuften Darlegungslast zu der Betriebsratsanhörung Indizien darzulegen, die dafür sprechen, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat bewusst falsch bzw. unvollständig informiert hat und in Wirklichkeit doch wegen konkreter Tatsachen gekündigt hat (zu dieser Möglichkeit der Rechtsverteidigung des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess bereits BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - zu II 2 der Gründe) .
Gerade eine solche Kündigung ist Teil der in der Wartezeit grundsätzlich bestehenden Kündigungsfreiheit, die dem Arbeitgeber das Recht gibt, von dieser Freiheit Gebrauch zu machen und sich dabei von seinem "Bauchgefühl" leiten zu lassen (vgl. BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - zu II 1 der Gründe) .
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02
Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass ein Arbeitgeber dem Betriebsrat die Kündigungsgründe auch dann im Einzelnen mitzuteilen hat, wenn das Arbeitsverhältnis nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 17; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 100). - BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04
Kündigung vor Ablauf der Wartezeit; Betriebsratsanhörung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt es dann, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat seine subjektiven Wertungen mitteilt (vgl. zB 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 100).
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03
Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während …
Es kann deshalb bei einer solchen Kündigung ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützte und durch Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe benennen kann, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen, mitteilt (…Senat 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - aaO; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 100;… zuletzt 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - aaO;… KR-Etzel 7. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 62b). - BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02
Betriebsratsanhörung
Hat bei einer derartigen Kündigung der Arbeitgeber keine auf Tatsachen gestützte und sinngemäß durch die Mitteilung dieser Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe, so genügt es, wenn er dem Betriebsrat seine subjektiven Wertungen mitteilt, die ihn zur Kündigung veranlassen (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 100; 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13). - BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98
Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des …
Hat der Arbeitgeber keine auf Tatsachen gestützte und demgemäß durch die Mitteilung dieser Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe, genügt es, wenn er der Arbeitnehmervertretung seine subjektiven Wertungen mitteilt, die ihn zur Kündigung veranlassen (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 17 ff.; BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 100 zu II 2 der Gründe; BAG 1. Juli 1999 - 2 AZR 926/98 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 10 = EzA BGB § 242 Nr. 42 zu III 2 c der Gründe). - BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)
Im übrigen entspricht es dem Grundsatz der subjektiven Determination der Kündigungsgründe im Rahmen des § 102 Abs. 1 BetrVG (vgl. dazu zuletzt BAG Urteile vom 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - zur in der Fachpresse vorgesehen und vom 12. November 1998 - 2 AZR 687/97 - n.v.), daß der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur die Gründe mitzuteilen hat, auf die er die auszusprechende Kündigung zu stützen gedenkt. - BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 926/98
Probezeitkündigung; Personalratsbeteiligung
Hat der Arbeitgeber keine auf Tatsachen gestützte und demgemäß durch die Mitteilung dieser Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe, so genügt es, wenn er dem Betriebsrat/Personalrat seine subjektiven Wertungen mitteilt, die ihn zur Kündigung veranlassen (zu § 102 BetrVG vgl. BAGE 77, 13 = AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP Nr. 99 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 12. November 1998 - 2 AZR 687/97 - RzK III 1 a Nr. 101).Auch die Klägerin hat nichts dafür vorgetragen, daß etwa für die Tätigkeit in der Kindertagesstätte objektive Anforderungen bestanden hätten, denen die Klägerin nicht genügt habe und daß insoweit entsprechende Tatsachen, die die Beklagte dem Personalrat hätte mitteilen müssen, den Kündigungsentschluß bestimmt hätten (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 1998, aaO).
- LAG Düsseldorf, 22.11.2011 - 17 Sa 961/11
Kündigung innerhalb der Wartezeit; Anhörung des Betriebsrats
b) Diese Grundätze gelten auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis, wie im vorliegenden Fall, nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt (st. Rspr. d. BAG u.a. 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - EzA-SD 2010, Nr. 12, 3 - 6; 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 161; BAG 06.11.2003 - 2 AZR 690/02 - AP TzBfG § 14 Nr. 7; 03.12.1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99). - LAG Hamburg, 23.02.2017 - 8 Sa 31/16
Anhörung des Betriebsrats - Änderungskündigung - Hausverbot durch Kunden - …
Es muss die Tatsachen, auf denen der Kündigungsentschluss beruht, substantiiert und vollständig in einer Weise darstellen, die es dem Betriebsrat ermöglicht, ohne weitere Erkundigungen dazu Stellung zu nehmen (BAGE 44, 249, 259; Urt. v. 03.12.1998 - 2 AZR 234/98 - NZA 99, 477, 478).Da der Zweck des § 102 BetrVG darin besteht, den Betriebsrat in die Lage zu versetzen, den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers zu beeinflussen (BAG v. 26.01.1995 - 2 AZR 386/94 - NZA 95, 672, 673; Urt. v. 03.12.1998 - 2 AZR 234/98 - NZA 99, 477, 478), muss der Arbeitgeber seine Kündigungsgründe vollständig und richtig mitteilen (vgl. BAG v. 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 - NZA 95, 363, 365).
Andererseits ist es unschädlich, wenn der Arbeitgeber objektiv relevante Umstände unerwähnt lässt, die seine Kündigungsentscheidung nicht beeinflusst haben (BAGE 59, 295 = NZA 89, 852; Urt. v. 03.12.1998 - 2 AZR 234/98 - NZA 99, 477, 478;… Urt. v. 07.11.2002 - 2 AZR 599/01 - DB 03, 724).
- LAG Hamburg, 20.09.2004 - 8 Sa 109/03
Betriebseinheit zweier Unternehmen mit eigenen Betriebsräten - pauschale …
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 426/03
Anschlussbefristung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2017 - 2 Sa 14/17
Unterrichtung des Personalrats vor einer Probezeitkündigung - Abgrenzung zwischen …
- LAG Schleswig-Holstein, 30.10.2002 - 5 Sa 345/02
Kündigung, Betriebsrat, Anhörung, Arbeitgeber, Mitteilungspflicht, …
- LAG Düsseldorf, 19.07.2002 - 18 Sa 451/02
Wahrung der Stellungnahmefrist des Betriebsrates
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21
Kündigung in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG
- LAG Hamm, 08.09.2023 - 13 Sa 20/23
Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG in der gesetzlichen Wartezeit des § …
- LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06
Beteiligung des Betriebsrates im Rahmen seines Restmandats im Falle der …
- LAG Berlin, 11.12.2003 - 16 Sa 1926/03
Zugang einer Kündigung durch Einwurf in den Briefkasten um 16:00 Uhr; …
- ArbG Münster, 15.12.2022 - 3 Ca 1033/22
- LAG Niedersachsen, 06.03.2006 - 17 Sa 85/06
Rechtwirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; Beteiligung des Betriebsrats vor …
- ArbG Düsseldorf, 02.06.2010 - 4 Ca 9242/09
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst
- LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01
Kündigung, fristgemäß, verhaltensbedingt, Presseabteilung, Pflichtverletzung, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2021 - 7 Sa 159/21
Kündigung in der Probezeit - Beteiligung Betriebsrat und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2013 - 6 Sa 395/12
Ordentliche Kündigung in der Wartezeit - Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten - …
- LAG Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 8 Sa 5/03
Befristete Aushilfsarbeitsverhältnisse beim selben Arbeitgeber
- LAG Baden-Württemberg, 30.10.2002 - 17 Sa 13/02
Kündigungsschutz bei unwirksamer Befristung auf 6 Monate gemäß § 14 Abs 2 Satz 2 …
- LAG Hessen, 24.04.2012 - 12 Sa 330/11
Nichterreichen der gesetzlichen Wartezeit für den Kündigungsschutz
- LAG Köln, 01.09.2016 - 7 Sa 53/16
Ordentliche Kündigung; Probezeit; Personalratsanhörung; subjektive Wertung; …
- LAG Berlin, 28.05.2002 - 3 Sa 442/02
Wirksamkeit einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung; Kündigung in der …
- ArbG Frankfurt/Main, 27.05.2002 - 9 Ca 7940/01
Klage eines Arbeitnehmers (Leiter Controlling) gegen eine ordentliche Kündigung …
- ArbG Köln, 04.12.2015 - 17 Ca 5676/15
- ArbG Hamburg, 13.12.2012 - 7 Ca 530/11