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   BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61   

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BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61 (https://dejure.org/1961,208)
BAG, Entscheidung vom 02.11.1961 - 2 AZR 241/61 (https://dejure.org/1961,208)
BAG, Entscheidung vom 02. November 1961 - 2 AZR 241/61 (https://dejure.org/1961,208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Persönlich haftende Gesellschafterin - Kommanditgesellschaft - Verwaltung der Beteiligung - Nutznießung der Beteiligung - Übertragung der Vertretungsbefugnis - Nicht-Gesellschafter - Kündigungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 11, 357
  • NJW 1962, 556
  • MDR 1962, 337
  • BB 1980, 1269
  • DB 1962, 332
  • DB 1962, 644
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.12.1955 - 1 AZR 531/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen für eine Tatbestandsberichtigung;

    Auszug aus BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61
    Da insoweit Entscheidungsreife besteht, konnte das Revisionsgericht selbst entscheiden (BAG AP Nr. 2 zu § 7 KSchG).

    daß der Kläger im Kündigungsrechtsstreit, für den der Senat unter Zusammenfassung beider miteinander verbundenen Kündigungsschutzprozesse einen Gesamt-Streitwert von 5=000,-- DM angenommen hat, zum überwiegenden Teil, nämlich zu 5/ obsiegt zu V 4 dagegen unterliegt (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 7 KSchG).

  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 72/53

    Nachzahlungsanspruch des Vorzugsaktionärs

    Auszug aus BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61
    Die Überlegungen, die für die unbeschränkte Revisibilität (RGZ 156, 129 [133]i 159, 321 ff.; BGHZ 9, 279 [281]), gelten nicht auch für Gesellschaftsverträge von Personalgesell schaften.
  • BAG, 30.06.1959 - 3 AZR 111/58

    Kündigung - Unwirksamkeit - Kündigungsschreiben - Angabe von Kündigungsschreiben

    Auszug aus BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61
    Eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit ist nicht zu erwarten, und zwar deshalb nicht, weil im Prozeß selbst scharf gegensätzliche Auffassungen über die Handlungsweise der Frau E V/ zwischen dem Kläger einerseits und dem jetzigen Geschäftsführer FM E W zutage getreten sind (siehe BAG AP Nr. 56 zu § 1 KSchG).
  • RG, 22.10.1937 - II 58/37

    1. Gilt für die stille Gesellschaft § 723 BGB. nur, soweit er das Verbot des

    Auszug aus BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61
    Die Überlegungen, die für die unbeschränkte Revisibilität (RGZ 156, 129 [133]i 159, 321 ff.; BGHZ 9, 279 [281]), gelten nicht auch für Gesellschaftsverträge von Personalgesell schaften.
  • BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57

    Landesarbeitsgericht - Vorschriftsmäßige Besetzung - Mitwirkender Richter -

    Auszug aus BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61
    Bereits diese Tatsache verbot es die Interessen der Frau W gleichzusetzen mit den Interessen des Arbeitgebers (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 164 HGB).
  • BAG, 29.06.1959 - 2 AZR 566/56

    Bindung des Revisionsgerichts - Neu festgesetzter Streitwert - Gesamtstreitwert -

    Auszug aus BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61
    Einer weiteren Aufgliederung des Streitwertes bedarf es nicht (vgl, BAG 8, 52;,.
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

    Entscheidend ist, ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen (vgl. BAG 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - BAGE 11, 357; 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - DB 1987, 1494; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 398).
  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

    Ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen (vgl. BAG Urteil vom 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - BAGE 11, 357 = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung), ist unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände durch eine umfassende Abwägung der gegenseitigen Interessen zu ermitteln (vgl. KR-Becker, aaO, Rz 230 m.w.N.).
  • ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09

    Codex juris canonici, Annulierungsverfahren, verhaltensbedingte Kündigung, zweite

    Als verhaltensbedingter Kündigungsgrund kommt daher nur ein solcher Umstand in Betracht, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (BAG 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 3; BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - DB 1992, 2446; BAG 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - RzK I 5 i Nr. 81).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    Entscheidend ist, ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen (vgl. BAG 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - BAGE 11, 357; 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - DB 1987, 1494; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 398).
  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

    Es kommt daher nur ein solcher Umstand in Betracht, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (BAG Urteil vom 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 229 ff.).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

    d) Nicht zu folgen ist dem Landesarbeitsgericht schließlich darin, daß es bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen (Berufungsurteil S. 14) unmittelbar auf die in den Grundrechten zum Ausdruck kommenden Wertentscheidungen der Verfassung abstellt, und zwar auf das umfassende Freiheitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG, obwohl § 1 Abs. 2 KSchG insofern eine abschließende gesetzliche Regelung über die wechselseitig zu beachtenden Interessen enthält (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u.a. Urteile vom 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - BAGE 11, 357 = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung mit Anm. A. Hueck; vom 12. März 1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit mit Anm. A. Hueck; vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; ausdrücklich auch BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 73 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 7 a der Gründe; vgl. ferner die Rechtsprechungsnachweise bei Bitter/Kiel, RdA 1994, 333, 336 f. sowie RdA 1995, 26, 32 f.; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 221, 269 f., 395 f., 514 f.).
  • LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 Sa 875/09

    Unwirksame Kündigung wegen qualitativer Schlechtleistung; abgestufte

    Ob das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zu einer Kündigung zu bestimmen (BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61 - AP KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 3; BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 - AP KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 29), ist durch Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände durch eine umfassende Abwägung der gegenseitigen Interessen zu ermitteln (BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 18; KR/Griebeling, 9. Aufl., § 1 KSchG Rn. 201 ff., 209 f. m.w.N.).
  • LAG Hessen, 25.11.2004 - 5 Sa 1299/04

    Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers

    Nach der langjährigen, zutreffenden Rechtsprechung des BAG (vgl. Urt. v. 02.11.1961 - 2 AZR 241/61, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG -Verhaltensbsdingte Kündigung) ist als zureichender Kündigungsgrund im Sinne der genannten Vorschrift eine schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten anzusehen, die auch einen verständigen, die Interessen der Beteiligten abwägenden Arbeitgeber zum Ausspruch einer fristgemäßen Kündigung bestimmt hätte.
  • ArbG Wuppertal, 13.12.2007 - 1 Ca 1469/07

    Fristlose Kündigung; Druckkündigung

    Es muss demzufolge ein Umstand vorliegen, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (BAG v. 02.11.1961 - 2 AZR 241/61 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 13.03.1987 - 7 AZR 601/85 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 17.06.2003 - 2 AZR 62/02 - EzA § 1 KSchG verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 398).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 15 Sa 21/03

    Verhaltensbedingte Kündigung: Tätlicher Angriff

    Ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen, ist unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände durch eine umfassende Abwägung der gegenseitigen Interessen zu ermitteln (vgl. BAG, Urt. v. 02. Nov. 1961 - 2 AZR 241/61, BAGE 11, 357 = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; Urt. v. 13. März 1987 - 7 AZR 601/85, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; Urt. v. 07.Dezember 1988 - 7 AZR 122/88, AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung;

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2008 - 13 Sa 506/08

    Zulässigkeit einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers

  • LAG Niedersachsen, 29.10.2001 - 11 Sa 807/01

    Annahme einer Erbschaft ohne Zustimmung des Arbeitgebers durch einen in der

  • LAG Hamm, 24.05.1985 - 16 (11) Sa 1985/84

    Kündigungsschutz; Außerordentliche Kündigung; Umdeutung einer Kündigung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2011 - 3 Sa 458/10

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Monteurs - Störung des Vertrauensverhältnisses

  • ArbG Solingen, 23.04.2008 - 5 Ca 179/08

    Verhaltensbedingte Kündigung, Schlechtleistung, fehlerhafte Abmahnungen

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZN 88/84
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 266/80
  • ArbG Siegburg, 27.01.2005 - 1 Ca 3288/04
  • LAG Nürnberg, 30.06.1992 - 4 Sa 176/91

    Klage eines Arbeitnehmers gegen eine vom Arbeitgeber erklärte außerordentliche

  • BAG, 04.11.1981 - 7 AZR 371/79
  • LAG Hessen, 12.12.2002 - 5 Sa 688/02

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von Berufung und Anschlussberufung im

  • LAG Hessen, 29.01.1987 - 12 Sa 1013/86

    Sozialwidrigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Nichterfüllung einer

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