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   BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61   

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https://dejure.org/1962,273
BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61 (https://dejure.org/1962,273)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1962 - 2 AZR 244/61 (https://dejure.org/1962,273)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1962 - 2 AZR 244/61 (https://dejure.org/1962,273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung über beantragte Zeitspanne - Berufungsbegründung - Späte Zustellung des Urteils - Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Betriebsratsvorsitzende - Betriebsratsbeschluß - Abberufung vom Vorsitzendenposten - Betriebsrat - Lohnfragen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 220
  • NJW 1962, 1413
  • MDR 1962, 607
  • DB 1962, 744
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61
    Das deckt sich mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 1, 185 /T88/1897; BAG 2, 138 /T397; BAG 2, 266 / 2 6 9 / ) .

    Andernfalls würde wiederum die Tragweite des § 23 Abs, 1 BetrVG beeinträchtigte Nur dann gilt etwas anderes, wenn die Wahrnehmung der Rechte des Betriebsrats durch ein Mitglied des Betriebsrats in einer ungehörigen Norm erfolgt, da dann hierdurch gleichzeitig gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen wird (BAG 1, 185 ZJ8i7) -.

  • BAG, 04.08.1961 - 2 AZR 482/60

    Revisionsbegründungsfrist - Verlängerung - Ausnutzung der bewilligten Frist -

    Auszug aus BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61
    1) Die Beklagte hat in der Berufungsinstanz beantragt, die Begründungsfrist um zwei Wochen, d.h, bis zum Io August I960, zu verlängern» Der Vorsitzende des Berufungsgerichts hat die Verlängerung bis zum 10, August I960 verfügt, Die Begründungsschrift ist am 2" August I960 bei Gericht eingegangen» Die eine Prozeßfortsetzungsbedingung betreffende und deshalb von Amtswegen vorzunehmende Prüfung der Rechtzeitigkeit der Berufungsbegründung ergibt, daß die diesbezügliche Frist gewahrt ist» Es kommt nicht darauf an, welche Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist beantragt wird, sondern nur darauf, welche Verlängerung vom Gericht gewährt wird» Das hat der Senat bereits in der zur Veröffentlichung in der Amtlo Sammlung des Gerichts bestimmten Entscheidung vom 4» August 1961 - 2 AZR 482/60 - für die jedenfalls sich inner halb der Monatsfrist des § 74 Abs» 1 Satz 2 ArbGG haltende Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist ausgesprochen» Da die Frage der Verlängerung Uber die beantragte Frist hinaus dieselbe ist, muß dieserhalb auch dasselbe Ergebnis gelten, wenn es sich um die Berufungsbegründungsfrist handelt, bei der im übrigen eine gesetzliche Höchstfrist überhaupt nicht vorgesehen ist».
  • BAG, 20.12.1961 - 1 AZR 404/61

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61
    1 AZR 404/61), Wenn ein Verhalten zu bewerten ist, des der Betriebsratstätigkeit entspringt und zugleich eine Amts- und eine Arbeitsvertragsverletzung sein kann, ist an die Annahme einer schweren Verletzung des Arbeitsvertrages ein besonders strenger Maßstab anzulegen.
  • BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61
    Das deckt sich mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 1, 185 /T88/1897; BAG 2, 138 /T397; BAG 2, 266 / 2 6 9 / ) .
  • BAG, 13.01.1956 - 1 AZR 167/55

    Volksabstimmung - Parteipolitisches Interesse der KPD - Amtspflichten eines

    Auszug aus BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61
    Das deckt sich mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 1, 185 /T88/1897; BAG 2, 138 /T397; BAG 2, 266 / 2 6 9 / ) .
  • BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55

    Verkündung eines Urteils - Stichtag - Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61
    H g trifft zu, daß eine Rüge der verspäteten Zustellung des angegriffenen Urteils in dem geltend gemachten Sinne beachtlich sein kann (BAG 4, 81 837; BAG AP Nr , 6 zu § 81 ArbGG; BGHZ 32, 17 £% [[) Im Streitfall liegt jedoch die Besonderheit vor, daß durch die Zustellung des Berufungsurteils die einwöchige Antragsfrist des § 320 Abs, 1 ZPO ihrerseits nur urn einen einzigen Tag verkürzt worden ist.
  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59

    Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes

    Auszug aus BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61
    H g trifft zu, daß eine Rüge der verspäteten Zustellung des angegriffenen Urteils in dem geltend gemachten Sinne beachtlich sein kann (BAG 4, 81 837; BAG AP Nr , 6 zu § 81 ArbGG; BGHZ 32, 17 £% [[) Im Streitfall liegt jedoch die Besonderheit vor, daß durch die Zustellung des Berufungsurteils die einwöchige Antragsfrist des § 320 Abs, 1 ZPO ihrerseits nur urn einen einzigen Tag verkürzt worden ist.
  • BAG, 11.02.1960 - 5 AZR 210/58

    Fürsorgepflicht - Drucksituation

    Auszug aus BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber erfolglos versucht hat, die Belegschaft von ihrer Forderung abzubringen- Wird gleichwohl ernsthaft etwa mit einem Streik oder mit Massenkündigungen gedroht und drohen schwere wirtschaftliche Schäden für den Arbeitgeber, etwa sogar die Vernichtung seiner Existenz, so kann die Kündigung sozial gerecht fertigt, des näheren betriebsbedingt sein« Voraussetzung ist jedoch, daß die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden- Zunächst muß alles Zumutbare versucht werden, um die Belegschaft auf andere Weise von ihrer Drohung abzubringen (BAG 9, 53 / 5 A / ; EAG AP Nr- 1 zu § 626 BGB Druckkündigung)- Alle 'dings ist von Bedeutung auch das Verhalten des Arbeitnehmers selbst, besonders dessen etwaiges Verschulden Denn auch der Arbeitnehmer muß sich entsprechend, verhalten, sich etwa an einen zumutbaren anderen Arbeitsplatz versetzen lassen (BAG 9, 53 5 'r / 55j) Br muß nämlich nach Möglichkeit Nachteile für den /irbeitgeber vermeiden und vermeiden helfen (BAG 9 53 / 5 / 5 5 j ) Liegt auf seiner Seite kein Verschulden vor, so fällt das aber zu seinen, des Arbeitnehmers, Gunsten ins Gewicht (Hueck, Kündigungsschutzgesetzf, 4- Auf 1 , § 1 Anm . 35s.) Es ist auch zu beachten, daß ein Arbeitgeber sieb nicht auf eine Drucksituation berufen kann, die er selbst verschuldet, also in vorwerfbarer Weise herbeigeführt hat - Anderenfalls läge ein Verstoß gegen freu und Glauben vor, und die Fürsorgen!"licht würde auch in besonders schwerer Weise verletzt.
  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15

    Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung

    Auch er muss aufgrund der ihn treffenden Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) nach Möglichkeit Nachteile für den Arbeitgeber vermeiden und vermeiden helfen (BAG 26. Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 12, 220) .
  • LAG Bremen, 17.06.2015 - 3 Sa 129/14

    Unwirksame außerordentliche Druckkündigung eines Hafenfacharbeiters wegen des

    a) Eine sogenannte Druckkündigung kann aus betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein (BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - zu B II 2 a der Gründe; 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - zu IV 1. der Gründe; BAG 12, 220, 231 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 27, 263, 268 = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken, zu II 4 der Gründe).

    Dabei ist jedoch Voraussetzung, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG 11. Februar 1960 - 5 AZR 210/58 - BAGE 9, 53, 54 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 26. Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - BAGE 12, 220, 231 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7, 15 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972; BAG, BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 a der Gründe, m.w.N; BAG, 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 -, juris, BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 aaO.; LAG Bremen 24. April 2014 - 3 Sa 81/13).

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine als Kündigungsgrund angeführte Drucksituation alternativ unter den Gesichtspunkten verhaltens- bzw. personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung geprüft (vgl. etwa BAG Urteile vom 10. Oktober 1957 - 2 AZR 32/56 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Druckkündigung; vom 26. Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - AP Nr. 8, aaO, zu II 4 der Gründe; vom 18. September 1975 - 2 AZR 311/74 - AP Nr. 10, aaO; grundlegend Urteile vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe und vom 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - AP Nr. 12 zu § 626 BGB Druckkündigung, zu II 1 der Gründe) und hat dazu ausgeführt, eine Druckkündigung liege vor, wenn Dritte unter Androhung von Nachteilen für den Arbeitgeber von diesem die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers verlangten; dabei seien zwei Fallgruppen zu unterscheiden: Das Verlangen des Dritten könne gegenüber dem Arbeitgeber durch ein Verhalten des Arbeitnehmers oder einen in dessen Person liegenden Grund objektiv gerechtfertigt sein.
  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

    Auch eine sogenannte Druckkündigung kann aus betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein (BAG 12, 220, 231 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 27, 263, 268 = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken, zu II 4 der Gründe; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 207).

    Dabei sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden: Das Verlangen des Dritten kann gegenüber dem Arbeitgeber durch ein Verhalten des Arbeitnehmers oder einen personenbedingten Grund objektiv gerechtfertigt sein, in diesem Falle liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er eine personen- oder eine verhaltensbedingte Kündigung ausspricht (BAG 12, 220, 231 und BAG 27, 263, 268 = AP Nr. 8 und 10 zu § 626 BGB Druckkündigung).

    Dabei ist jedoch Voraussetzung, daß die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG 9, 53, 54 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 12, 220, 231 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 29, 7, 15 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

    Es kann dahinstehen, ob der auf zu später Abfassung des Urteils beruhende Verlust der Berichtigungsmöglichkeit ausnahmsweise zur Aufhebung des Urteils führen kann, soweit das Vorbringen, das den nicht mehr möglichen Berichtigungsantrag stützen soll, eine andere Entscheidung gerechtfertigt haben würde (so BAG 14. November 1958 - 1 ABR 4/58 - zu II 2 der Gründe; BGH 25. Januar 1960 - II ZR 22/59 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 32, 17) , und ob dies auch dann gilt, wenn, wie vorliegend, das in vollständiger Form abgefasste Urteil des Landesarbeitsgerichts zwar noch rechtzeitig, aber doch so kurz vor Ablauf der Drei-Monats-Frist des § 320 Abs. 2 Satz 3 ZPO zugestellt wird, dass der Partei, die einen Tatbestandsberichtigungsantrag stellen will, die Zwei-Wochen-Frist des § 320 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht mehr in voller Länge zur Verfügung steht (vgl. zur Verkürzung der Frist um einen Tag BAG 26. Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - BAGE 12, 220) .
  • BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90

    Außerordentliche Druck(Änderungs-)kündigung

    Zu berücksichtigen ist hierbei auch, inwieweit der Arbeitgeber die Drucksituation selbst in vorwerfbarer Weise herbeigeführt hat (Senatsurteil vom 26. Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung).
  • LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 275/10

    Außerordentliche Änderungskündigung - personenbedingte Druckkündigung -

    Fehlt es an einer objektiven Rechtfertigung der Drohung, kommt eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen in Betracht (BAG 26.Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - BAGE 12, 220, 231 = AP Nr. 6 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 18. September 1975 - 2 AZR 311/74 - BAGE 27, 263, 268 = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung.; BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - AP Nr. 13 zu § 626 BGB Druckkündigung, unter II. 5. a) der Gründe) .
  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74

    Arbeitsverhältnis: Druckkündigung, Verfristung, Umdeutung

    Verlangt die Belegschaft oder ein Teil davon unter der Androhung der Arbeitsniederlegung vom Arbeitgeber die Entlassung eines Arbeitnehmers und gibt der Arbeitgeber diesem Druck nach, dann ist eine auf einen solchen Sachverhalt gegründete außerordentliche Kündigung rechtsunwirksam, wenn der Arbeitgeber nichts getan hat, die Belegschaft von ihrer Drohung abzubringen (Bestätigung von BAGE 9, 53 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAGE 12, 220 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BAGE 9, 53 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAGE 12, 220 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung) kann der Streit eines Arbeitnehmers mit anderen Arbeitnehmern für den Arbeitgeber einen Grund zur fristlosen Entlassung bilden.

  • LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89

    Erfüllung der ehelichen Pflichten; Kündigung; Versorgungsausgleich;

    In diesem Falle liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er eine personen- oder eine verhaltensbedingte Kündigung ausspricht (BAG, Urteil vom 26.01.1962 - 2 AZR 244/61 -, BAG 12, 220 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG, Urteil vom 18.09.1975 - 2 AZR 311/74 -, AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung).

    Dabei ist jedoch Voraussetzung, daß die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG, Urteil vom 11.02.1960 - 5 AZR 210/58 -, BAG 9, 53, 54 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG Urteil vom 26.01.1962 - 2 AZR 244/61 -, aaO.).

  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

    Nur wenn durch die Amtspflichtverletzung zugleich das konkrete Arbeitsverhältnis unmittelbar und erheblich beeinträchtigt wird, ist eine außerordentliche Kündigung zulässig (BAG, 20.12.1961 - 1 AZR 404/61 - AP KSchG § 13 Nr. 16; BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61 - AP BGB § 626 Druckkündigung Nr. 8; BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85 - AP BGB § 626 Nr. 95; Fitting a. a. O., § 103 Rn. 30; DKK/Kittner, a. a. O. § 103 Rn. 27; ErfK/Kania, a. a. O., § 103 BetrVG Rn. 12; ErfK/Ascheid, a. a. O., § 15 KSchG Rn. 27 f., 30 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung

  • BAG, 08.02.1978 - 4 AZR 557/76

    Spezialaufgaben - Selbständige tarifliche Fallgruppen - Gesamttätigkeit -

  • ArbG Berlin, 16.06.1987 - 24 Ca 319/86

    Kündigung; AIDS; Krankheit; Immunschwäche

  • ArbG Magdeburg, 25.01.2012 - 3 Ca 1917/11

    Druckkündigung - Weigerung der Belegschaft zur Zusammenarbeit aufgrund der

  • LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 TaBV 117/07

    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines

  • LAG Hamm, 20.01.2011 - 15 Sa 20/10

    Unwirksame außerordentliche verhaltensbedingte Druckkündigung wegen falscher

  • LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung;

  • BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70

    Gerichtliche Nachprüfbarkeit eines Beruhens des Beschlusses über Abberufung als

  • LAG Hamm, 01.06.1994 - 10 (5) Sa 1154/93

    Berufungsbegründung; Arbeitsgericht; Berufungsbegründungsfrist; Frist; Berufung;

  • LAG Hessen, 08.12.2009 - 1 Sa 394/09

    Führungsverhalten einer Kindergartenleiterin - Vertragsverstoß - mangelnde

  • BAG, 21.02.1967 - 1 ABR 9/66

    Tarifüblichkeit - Bestimmter geographischer Raum - Materielle Arbeitsbedingungen

  • BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 18/65

    Gewerkschaft - Betriebsratswahl - Anfechtungsberechtigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.04.1998 - 4 Sa 60/95
  • BAG, 08.10.1981 - 2 AZR 226/79
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