Rechtsprechung
   BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8412
BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94 (https://dejure.org/1994,8412)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1994 - 2 AZR 251/94 (https://dejure.org/1994,8412)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 (https://dejure.org/1994,8412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Vertragslehrers ohne pädagogische Ausbildung - Ordnungsgemässe Personalratsanhörung - Berufsausbildungsverhältnis - Sozialwidrigkeit der Kündigung - Überprüfungs- und Beurteilungsspielraum des Revisionsgerichts - Substantiiertes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Baden-Württemberg, 13.10.1993 - 2 Sa 39/93

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Anstellungsverhältnisses; Gerichtliche

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13. Oktober 1993 - 2 Sa 39/93 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 04.03.1981 - 7 AZR 104/79

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkungsverfahren - Ordnungsgemäße Einleitung -

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94
    War daher der Personalrat über die besondere Vertragssituation des Klägers ausreichend unterrichtet, so kann von einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung im Sinne der §§ 68 Abs. 2, 77 LPVG Baden-Württemberg nicht die Rede sein, zumal das Landesarbeitsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise darüber hinaus festgestellt hat, der Dienstherr habe das Mitwirkungsverfahren unter Mitteilung der Person des zu kündigenden Arbeitnehmers, der Art der Kündigung und der Gründe für die Kündigung eingeleitet (vgl. BAGE 35, 118 = AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden-Württemberg).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, die der Nachprüfung grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist oder ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 Abs. 2 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 1 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 19.06.1974 - 5 AZR 299/73

    Billigkeitskontrolle - Lehrgang - Fachlehrer - Ausbildung - Verpflichtung zur

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94
    Auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) geht im Falle einer Zusatzausbildung für Aushilfslehrer (Elektromaschinenbauer zum Fachlehrer für Gestalten) davon aus, daß kein Berufsausbildungsvertrag, sondern allenfalls eine Umschulung vorliegt, für die die Vorschriften des BBiG über die Berufsausbildung - insbesondere auch § 5 Abs. 2 BBiG - nicht gelten (ebenso Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., S. 103; Herkert, BBiG, Stand: 1990, § 1 Rz 18).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 516/90

    Auflösend bedingter Umschulungsvertrag

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94
    Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach nicht einmal auf Umschulungsverhältnisse nach §§ 1 Abs. 4, 47 BBiG - im Streitfall liegt ein Arbeitsverhältnis als Lehrer mit Teilnahmeverpflichtung an einer zusätzlichen, pädagogischen Schulung vor - die Vorschriften über das Berufsausbildungsverhältnis im Sinne der §§ 3 ff. BBiG anwendbar sind (Senatsurteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 516/90 - AP Nr. 2 zu § 47 BBiG, zu II 2 c der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94
    Wenn die Revision schließlich darauf abstellt, entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts sei nicht von einer wirksamen Abmahnung auszugehen, weil dem Kläger nicht mitgeteilt worden sei, ob die beabsichtigte Abmahnung tatsächlich zu den Personalakten genommen worden sei, verkennt der Kläger zunächst, daß schon die unwirksame Kündigung vom 4. März 1992 nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) die Wirkung einer Abmahnung entfaltet, weil aufgrund des Kündigungsvorganges der Arbeitnehmer hinreichend gewarnt ist, den mit der unwirksamen Kündigung geahndeten Vertragspflichten nachzukommen.
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94
    Sie hat mündliches Parteivorbringen zum Gegenstand und gehört deshalb zum Tatbestand im Sinne des § 314 ZPO, auch wenn sie formal in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils erscheint (Senatsurteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32 [BAG 20.05.1988 - 2 AZR 682/87] = AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C I 2 a der Gründe).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94
    Im übrigen hat der Senat entschieden (Urteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung), selbst eine wegen Nichtanhörung des Arbeitnehmers nach § 13 Abs. 2 Satz 1 BAT formell unwirksame Abmahnung entfalte die regelmäßig vor einer verhaltensbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erforderliche Warnfunktion.
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94
    Wenn die Revision schließlich darauf abstellt, entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts sei nicht von einer wirksamen Abmahnung auszugehen, weil dem Kläger nicht mitgeteilt worden sei, ob die beabsichtigte Abmahnung tatsächlich zu den Personalakten genommen worden sei, verkennt der Kläger zunächst, daß schon die unwirksame Kündigung vom 4. März 1992 nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) die Wirkung einer Abmahnung entfaltet, weil aufgrund des Kündigungsvorganges der Arbeitnehmer hinreichend gewarnt ist, den mit der unwirksamen Kündigung geahndeten Vertragspflichten nachzukommen.
  • BAG, 28.06.2018 - 2 AZR 436/17

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auch formell fehlerhafte Abmahnungen entfalten regelmäßig die erforderliche Warnfunktion (vgl. BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 - zu II 3 c der Gründe; 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - zu II 3 c der Gründe) .
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Aufgrund der für den Senat - auch innerhalb der Entscheidungsgründe (vgl. BAG Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C I 2 a der Gründe und vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 - n.v.) - verbindlich gemäß § 561 ZPO getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts steht fest, daß Frau K. am 23. Mai 1996 als Ersatzmitglied an der Sitzung des HPR teilgenommen und damit Personalratstätigkeit ausgeübt hat.
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Daraus ergibt sich die oben im Tatbestand des Revisionsgerichts wiedergegebene Beurteilungsgrundlage, ohne daß noch erörtert werden muß, ob und gegebenenfalls welche punktuellen Feststellungen sich den Entscheidungsgründen des Landesarbeitsgerichts entnehmen lassen, die einen - wenn auch unvollständigen - Tatbestand im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO enthalten könnten (vgl. dazu Senatsurteile vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 38 = AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C I 2 a der Gründe und vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94

    Schadenersatz nach außerordentlicher Kündigung eines Umschulungsverhältnisses -

    Mit seiner Annahme, § 16 BBiG finde auf Umschulungsverhältnisse keine Anwendung, folgt das Landesarbeitsgericht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 - n.v., zu II 2 der Gründe, und vom 15. März 1991 - 2 AZR 516/90 - AP Nr. 2 zu § 47 BBiG, m.w.N.).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 627/98

    Recht des Arbeitgebers zur außerordentlichen fristlosen Kündigung -

    Diese Darstellung in der Revisionsbegründung steht in diametralem Gegensatz zu der in den Entscheidungsgründen getroffenen Feststellung des Landesarbeitsgerichts (vgl. zur Tatbestandswirkung auch bei dieser Art Feststellung: BAG Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 38 [BAG 20.05.1988 - 2 AZR 682/87] = AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C I 2 a der Gründe sowie Urteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 - n.v., zu II 1 der Gründe), im vorliegenden Fall habe der Kläger nie isoliert Geld dafür verlangt, Betriebsgeheimnisse der Beklagten nicht zu verkaufen; vielmehr sei sein Angebot stets dahin gegangen, von der Beklagten eine Geldzahlung dafür zu erlangen, kein Arbeitsverhältnis mit der Firma S einzugehen (Berufungsurteil, S. 9/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht