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   BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01   

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BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01 (https://dejure.org/2002,609)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2002 - 2 AZR 260/01 (https://dejure.org/2002,609)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 (https://dejure.org/2002,609)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz; Vorgezogene Stellenbesetzung vor dem Hintergrund sich abzeichnender betriebsbedingter Kündigungen; Betriebsbedingte Kündigung nach Betriebsübergang und Widerspruch des Arbeitnehmers; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1, 2, 3; BGB §§ 162 613a
    Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung nach Betriebsübergang und Widerspruch des Arbeitnehmers; Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsbedingte Kündigung: Besetzung neugeschaffener Stellen bei bevorstehendem Stellenabbau in anderen Bereichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung und Missbrauchskontrolle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 605
  • DB 2003, 158
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
    Die Gesamtheit der Dienststellen in dem umschriebenen Bereich entspricht dem Unternehmen im Bereich der Privatwirtschaft (Senat 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66).

    Dies setzt voraus, daß ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (allgemein zum Maßstab des § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG: Senat 21. September 2000 aaO; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - nv.; speziell zum Maßstab des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 b KSchG: Senat 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66).

    Erfolgen die Besetzung der freien Stelle und die Kündigung auf Grund eines einheitlichen Entschlusses, so sind beide Erklärungen des Arbeitgebers bei Prüfung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auch als Einheit zu würdigen (BAG 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66; 21. September 2000 und 6. Dezember 2001, aaO).

    (1) Fallen in einer Dienststelle Beschäftigungsmöglichkeiten weg, bestehen aber in anderen Bereichen der Dienststellen für einen Teil der Arbeitnehmer Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, so hat der öffentliche Arbeitgeber - soweit die Arbeitnehmer fachlich und persönlich geeignet sind - durch eine Sozialauswahl nach den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG zu entscheiden, welchen von der Organisationsmaßnahme betroffenen Arbeitnehmer er weiterbeschäftigt (Senat 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77; 15. Dezember 1994 aaO).

    Der Arbeitgeber kann eine solche Sozialauswahl nicht dadurch umgehen, daß er den freien Arbeitsplatz zunächst mit einem Arbeitnehmer seiner Wahl besetzt und andere - sozial schwächere - Arbeitnehmer später mit der Begründung kündigt, eine Sozialauswahl sei nicht (mehr) möglich, weil der (früher vorhandene) Arbeitsplatz besetzt sei (Senat 10. November und 15. Dezember 1994, aaO; KR-Etzel aaO § 1 KSchG Rn. 546).

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
    Dies setzt voraus, daß ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (allgemein zum Maßstab des § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG: Senat 21. September 2000 aaO; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - nv.; speziell zum Maßstab des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 b KSchG: Senat 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66).

    Der Arbeitgeber kann sich nämlich nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB nicht auf einen von ihm selbst treuwidrig durch eine vorgezogene Stellenbesetzung verursachten Wegfall freier Arbeitsplätze im Kündigungszeitpunkt berufen (Senat 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350 und 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - aaO).

    Erfolgen die Besetzung der freien Stelle und die Kündigung auf Grund eines einheitlichen Entschlusses, so sind beide Erklärungen des Arbeitgebers bei Prüfung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auch als Einheit zu würdigen (BAG 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66; 21. September 2000 und 6. Dezember 2001, aaO).

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
    Dies setzt voraus, daß ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (allgemein zum Maßstab des § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG: Senat 21. September 2000 aaO; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - nv.; speziell zum Maßstab des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 b KSchG: Senat 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66).

    Der Arbeitgeber kann sich nämlich nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB nicht auf einen von ihm selbst treuwidrig durch eine vorgezogene Stellenbesetzung verursachten Wegfall freier Arbeitsplätze im Kündigungszeitpunkt berufen (Senat 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350 und 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - aaO).

    Hat er insoweit keine Auswahlentscheidung nach sozialen Gesichtspunkten unter Einbeziehung des Klägers vorgenommen, so ist zu vermuten, daß er die Auswahlentscheidung allein auf Grund betrieblicher Belange getroffen hat und sie deshalb im Ergebnis sozialwidrig ist (Senat 21. September 2000 aaO; 18. Oktober 1984 - 2 AZR 61/83 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 33).

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
    Erfolgen die Besetzung der freien Stelle und die Kündigung auf Grund eines einheitlichen Entschlusses, so sind beide Erklärungen des Arbeitgebers bei Prüfung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auch als Einheit zu würdigen (BAG 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66; 21. September 2000 und 6. Dezember 2001, aaO).

    (1) Fallen in einer Dienststelle Beschäftigungsmöglichkeiten weg, bestehen aber in anderen Bereichen der Dienststellen für einen Teil der Arbeitnehmer Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, so hat der öffentliche Arbeitgeber - soweit die Arbeitnehmer fachlich und persönlich geeignet sind - durch eine Sozialauswahl nach den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG zu entscheiden, welchen von der Organisationsmaßnahme betroffenen Arbeitnehmer er weiterbeschäftigt (Senat 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77; 15. Dezember 1994 aaO).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
    Bei der Frage, ob eine Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, geht es um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden können, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. Senat 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209, 212; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (Senat 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

  • BAG, 07.04.1993 - 2 AZR 449/91

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es dem Arbeitnehmer, dem ohne seinen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses der Arbeitsplatz bei einem Übernehmer erhalten geblieben wäre, grundsätzlich nicht verwehrt, sich auf eine mangelhafte Sozialauswahl zu berufen (18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - BAGE 91, 129; 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 - BAGE 70, 238; 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
    Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG liegen vor, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (st. Rspr. Senat ua. 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 21. September 2000 - 2 AZR 385/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 107).
  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

    Auszug aus BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
    aa) Die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung setzt das Vorhandensein eines "freien" Arbeitsplatzes voraus (st. Rspr. Senat seit 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
    Als "frei" sind solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, dem maßgeblichen Überprüfungszeitpunkt für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung, unbesetzt sind (st. Rspr. Senat, siehe ua. 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75).
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es dem Arbeitnehmer, dem ohne seinen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses der Arbeitsplatz bei einem Übernehmer erhalten geblieben wäre, grundsätzlich nicht verwehrt, sich auf eine mangelhafte Sozialauswahl zu berufen (18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - BAGE 91, 129; 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 - BAGE 70, 238; 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

  • LAG Sachsen, 14.11.2000 - 10 Sa 2/00

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung ; Soziale Rechtfertigung einer Kündigung

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 190/98

    Betriebsteilübergang - Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch des

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

  • LAG Berlin, 29.08.1988 - 12 Sa 40/88

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - maßgeblicher

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 61/83

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 449/91

    Betriebsübergang (§ 613 a BGB ) und Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

    Vor allem aber kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung auf den Zeitpunkt des Kündigungszugangs an (vgl. nur 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 - BAGE 114, 258; 22. September 2005 - 2 AZR 365/04 - 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 64 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Es ist dem Arbeitgeber nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB verwehrt, sich auf den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im Kündigungszeitpunkt zu berufen, wenn dieser Wegfall treuwidrig herbeigeführt wurde (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - aaO; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - zu B III 2 b bb der Gründe) .

    Ein treuwidriges, weil rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt einer Stellenbesetzung das Auslaufen der Beschäftigungsmöglichkeiten für den später gekündigten Arbeitnehmer bereits absehbar war (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - aaO; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - aaO) .

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Arbeitgeber zur Rechtfertigung einer Kündigung nicht auf einen von ihm selbst treuwidrig herbeigeführten, etwa durch eine vorgezogene Stellenbesetzung verursachten Wegfall freier Arbeitsplätze im Kündigungszeitpunkt berufen (Rechtsgedanke des § 162 BGB; vgl. Senat 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - zu III 2 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - zu III 2 d ee der Gründe, BAGE 95, 350).

    Ein treuwidriges, weil rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn für den Arbeitgeber bereits zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für den später gekündigten Arbeitnehmer absehbar war (Senat 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).

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