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   BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 266/97   

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BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 266/97 (https://dejure.org/1998,18558)
BAG, Entscheidung vom 22.01.1998 - 2 AZR 266/97 (https://dejure.org/1998,18558)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 2 AZR 266/97 (https://dejure.org/1998,18558)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97

    Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 266/97
    Teilweise Parallelsache zu - 2 AZR 267/97 .

    Daß der Kläger des vorliegenden Verfahrens (anders als der Kläger des am gleichen Tag vom Berufungsgericht entschiedenen Parallelverfahrens - 2 AZR 267/97 -) die Kündigung unter Hinweis auf § 174 BGB zurückgewiesen hätte, ist nicht vorgetragen, durch das Landesarbeitsgericht nicht festgestellt und in den Entscheidungsgründen fehlt auch im Gegensatz zu dem Urteil im Parallel- 7.

    Es kommt deshalb nicht mehr darauf anf daß auch eine unverzüglich Zurückweisung der Kündigung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde nach § 174 Satz 1 BGB nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung geführt hätte (vgl. das ebenfalls am 22. Januar 1998 verkündete Senatsurteil in der Parallelsache - 2 AZR 267/97 zur Veröffentlichtung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 75/88

    Betriebsbedingte Kündigung durch einen Konkursverwalter - Wirksamkeit der

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 266/97
    Der Beklagte war auch als Gesamtvollstreckungsverwalter berechtigt, sich z.B. beim Ausspruch von Kündigungen durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen (Senatsurteil vom 21. Juli 1988 - 2 AZR 75/88 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 266/97
    Nach der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - EzA § 17 KSchG Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) sind die Arbeitsgerichte, wenn das Landesarbeitsamt einer nach § 17 KSchG anzeigepflichtigen Entlassung zu einem bestimmten Zeitpunkt durch bestandskräftigen Verwaltungsakt zustimmt und damit inzident die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige feststellt, durch die Bestandskraft des Verwaltungsakts gehindert, im Kündigungsschutzprozeß die Entscheidung der 9.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.1996 - 3 Sa 254/94

    Klage eines Arbeitnehmers (Einsatzleiter und stellvertretender Leiter Diving)

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 266/97
    Fischermeier sowie den ehrenamtlichen Richter Strümper und die ehrenamtliche Richterin Hayser für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. November 1996 - 3 Sa 254/94 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    a) Es ist umstritten, ob die Arbeitsgerichtsbarkeit durch einen bestandskräftigen, nicht offensichtlich unwirksamen Verwaltungsakt der Arbeitsverwaltung, der die Zulässigkeit der Entlassungen zu einem bestimmten Zeitpunkt feststellt, gehindert ist, im Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige anzunehmen, ob also Fehler, die dem Arbeitgeber bei der Erstattung der Massenentlassungsanzeige unterlaufen sind, durch einen Verwaltungsakt der Arbeitsverwaltung nach §§ 18, 20 KSchG geheilt werden (für eine Heilung: BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 84, 267; 22. Januar 1998 - 2 AZR 266/97 - zu II 5 der Gründe; 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99; 13. April 2000 - 2 AZR 215/99 - zu B III 2 der Gründe, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 13 = EzA KSchG § 17 Nr. 9; 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 - Rn. 63, AP BGB § 613a Nr. 370 = EzA KSchG § 17 Nr. 20; KR/Weigand 9. Aufl. § 17 KSchG Rn. 92 und § 20 KSchG Rn. 72 f.; Mückl Anm. EWiR 2011, 165; offenlassend: BAG 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 107, 318; gegen eine Heilung: Reinhard RdA 2007, 207, 214; ErfK/Kiel 12. Aufl. § 20 KSchG Rn. 6; Hinrichs Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen S. 150 ff.; Niklas/Koehler NZA 2010, 913, 918; Zwanziger Kommentar zum Arbeitsrecht der Insolvenzordnung 4. Aufl. § 125 Rn. 124; differenzierend v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 18 Rn. 17: keine Heilung bei Verstößen, die nicht zur Unwirksamkeit der Anzeige führen; APS/Moll 4. Aufl. § 17 KSchG Rn. 136 ff.: Bindung der Arbeitsgerichtsbarkeit, aber Unterrichtung der Arbeitsverwaltung über aus Sicht der Arbeitsgerichtsbarkeit bestehende Rücknahmegründe und Aussetzung bis zur Bescheidung) .
  • LAG Hamm, 09.06.2016 - 15 Sa 131/16

    Außerordentliche Kündigung; Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers gem. § 3 Abs. 4

    Die Zeugin N ist die Personalleiterin der Beklagten und hatte damit Kündigungsvollmacht (vgl. BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 266/97, Rn. 11f., juris).

    Zudem war die Vollmacht durch eine Urkunde nachgewiesen, deren Echtheit der Kläger nicht eingewendet hat (vgl. BAG, 22.01.1998, a.a.O., Rn. 12, juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20

    Annahmeverzug nach langandauernder Arbeitsunfähigkeit - Nichtleistung im

    Kann der Arbeitnehmer objektiv aus gesundheitlichen Gründen nicht die vereinbarte Leistung vollständig erbringen, so kann das fehlende Leistungsvermögen nicht allein durch den Willen des Arbeitnehmers ersetzt werden, trotz objektiver Leistungsunfähigkeit einen Arbeitsversuch zu unternehmen (BAG, Urteil vom 29.10.1998 - 2 AZR 266/97 - Rn. 26).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2002 - 22 Sa 7/02

    Annahmeverzug des Arbeitgebers - Sonderzahlung

    Kann der Arbeitnehmer objektiv aus gesundheitlichen Gründen nicht die vereinbarte Leistung vollständig erbringen, so kann das fehlende Leistungsvermögen nicht allein durch den Willen des Arbeitnehmers ersetzt werden, trotz objektiver Leistungsunfähigkeit einen Arbeitsversuch zu unternehmen (BAG Urt. v. 29.10.1998 Az. 2 AZR 266/97 - AP Nr. 77 zu § 615 BGB - unt. II. 2 b) d. Gründe).
  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 36/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für anwaltlichen Insolvenzverwalter

    Es war deshalb nach bisherigem Insolvenzrecht allgemein anerkannt, dass der Konkurs bzw. Gesamtvollstreckungsverwalter zumindest in beschränktem Umfang Vollmachten erteilen und sich bei nichtinsolvenzspezifischen Geschäften -z.B. beim Ausspruch von Kündigungen- ebenso durch Bevollmächtigte vertreten lassen konnte, wie es der Gemeinschuldner ohne Eintritt seiner Verfügungsbeschränkung gekonnt hätte (so zum Konkurs BAG 21.7.1988 - 2 AZR 75/88, KTS 1989, 422 = NZA 1989, 264 = ZIP 1989, 57; so zur Gesamtvollstreckung BAG 22.1.1988 - 2 AZR 266/97, ZAP ERW 1998, 157 [Berscheid] = ZInsO 1998, 190; BAG 22.1.1998 - 2 AZR 267/97, KTS 1998, 499 = NZA 1998, 699 = ZIP 1998, 748).
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