Rechtsprechung
BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Befristeter Arbeitsvertrag - Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - Lehrer - Dozent - Arbeitgeberangebot - Sachliche Rechtfertigung der Befristung - Voraussetzungen
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 20.04.1972 - 3 Sa 517/71
- BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72
Papierfundstellen
- BAGE 25, 125
- NJW 1973, 1719 (Ls.)
- BB 1973, 1029
- DB 1973, 1560
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 03.05.1962 - 2 AZR 451/61
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses
Auszug aus BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72
Es wird verlangt, daß die Befristung des bestimmten Vertrages mit allen seinen Besonderheiten zur Zeit seines Abschlusses gerechtfertigt war (BAG 13, 96 [loo] = AP Nr. 23 zu § 62o BGB Befristeter Arbeitsvertrag, ferner BAG AP Nr. 35 aaO sowie Urteil vom 2 5 . Januar 1973 - 2 AZR 158/72 - zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts vorgesehen). - BAG, 25.01.1973 - 2 AZR 158/72
Befristeter Arbeitsvertrag - Rundfunkanstalt - Reporter - Interviewer - …
Auszug aus BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72
Es wird verlangt, daß die Befristung des bestimmten Vertrages mit allen seinen Besonderheiten zur Zeit seines Abschlusses gerechtfertigt war (…BAG 13, 96 [loo] = AP Nr. 23 zu § 62o BGB Befristeter Arbeitsvertrag, ferner BAG AP Nr. 35 aaO sowie Urteil vom 2 5 . Januar 1973 - 2 AZR 158/72 - zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts vorgesehen).
- BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 368/81
Befristetes Arbeitsverhältnis - Lektor an einer Hochschule
Es ist unzulässig, jeden Lektor, ohne Rücksicht darauf, ob er Daueraufgaben wahrnimmt oder ob sein Beschäftigungsbereich der Natur der Sache und der Zweckbestimmung nach nicht auf Dauer angelegt ist, stets nur auf Zeit zu verwenden (Bestätigung von BAGE 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).Der Kläger hat erwidert, sämtliche Argumente des beklagten Landes seien bereits in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 1973 (- 2 AZR 274/72 - BAGE 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag - sogen. Lektorenfall) zutreffend widerlegt worden.
1. Das Landesarbeitsgericht ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen (vgl. u.a. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33; BAG vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35; BAGE 25, 125 = AP Nr. 38; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40; BAGE 31, 40 = AP Nr. 46; BAG 32, 85 = AP Nr. 50, alle zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, BAG vom 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - RdA 1981, 398 (demnächst) AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag sowie BAG vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 - (demnächst) AP Nr. 61 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 -) ausgegangen.
Bereits im Urteil vom 22. März 1973 (BAGE 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) hat der Senat grundsätzlich zur Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen mit Lektoren Stellung genommen.
Schon nach der Entscheidung des Senats vom 22. März 1973 (AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist es sachlich nicht geboten, alle ausländischen Lektoren befristet einzustellen, weil ihnen unterschiedliche Tätigkeiten übertragen werden, die zum Teil - wie beim Kläger - typische Daueraufgaben sind.
Es bedarf vielmehr - wie der Senat in BAG AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag näher ausgeführt hat - durchschaubarer Regeln, die die unterschiedliche Aufgabenstellung berücksichtigen.
Die dem Rotationsprinzip innewohnende Weiterbildungsfunktion ist als sachlicher Grund für die Befristung aber nur dann anzuerkennen und sinnvoll, wenn nach verhältnismäßig kurzer Zeit auch tatsächlich ein Austausch stattfindet (ständige Senatsrechtsprechung: vgl. u.a. BAGE 25, 125; BAG vom 12. März 1981 - 2 AZR 1147/78 und 193/79 -).
a) Der Revisionsangriff des beklagten Landes, die für die Befristung von Lektoren bereits im Urteil des Senats vom 22. März 1973 (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) dargelegten Rechtsgrundsätze könnten nicht auf ausländische Lektoren übertragen werden, ist nicht verständlich.
Das Landesarbeitsgericht befindet sich insoweit in völliger Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 1973 (a.a.O.).
- BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79
Befristeter Arbeitsvertrag
2. Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Arbeitsverträgen entwickelten Grundsätzen ausgegangen (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 4.Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 31, 40 = AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).Die Umstände des Einzelfalles gewinnen demgegenüber dann an Bedeutung, wenn die damit verbundenen konkreten Interessen so gewichtig sind, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen oder Erwägungen zu berücksichtigen (BAG 25, 125 - aaO;… BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - aaO;… BAG 32, 85 - aaO).
a) Die Feststellung einer Üblichkeit im Arbeitsleben setzt die Berücksichtigung der Verhältnisse aller einschlägigen Betriebe oder Verwaltungen, und zwar nicht nur die des beklagten Landes, voraus (BAG 25, 125 - aaO).
Es ist aber unzulässig, es ohne eine für die Beteiligten durchschaubare feste Regel einfach dem Zufall oder allein der Beurteilung des Arbeitgebers zu überlassen, welcher Lektor auf Zeit und welcher auf Dauer beschäftigt wird oder gar nur auf Zeit (BAG 25, 125 - aaO).
Aus der Annahme des Arbeitgeberangebotes auf Abschluß eines Zeitvertrages kann jedenfalls noch nicht ohne weiteres geschlossen werden, die Befristung des Arbeitsvertrages beruhe auf dem Wunsch des Arbeitnehmers (BAG 25, 125 - aaO).
Im Einzelfall mag es zwar sein, daß die Tätigkeit eines Lektors der weiteren Qualifizierung für eine inner- oder außeruniversitäre Tätigkeit dient (BAG 25, 125 - aaO).
Denn dann besteht die Möglichkeit, daß rach einer bestimmten Dauer der Abwesenheit des Lektors vom Heimatland die Fähigkeit nachläßt oder ganz entfällt, aktualitätsbezogenen Unterricht zu er teilen (BAG 25, 125 - aaO; auch BAG Urteil vom 25. Januar 1973 - 2 AZR 158/72 - AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 12.03.1981 - 2 AZR 1147/78 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vor allem BAG, Großer Senat vom 12. Oktober I960 - GS 1/59 - BAG [GS] 10, 65 [70 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 22. März 1973 - 2 AZR 274/72 - BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 2. August 1978 - 4 AZR 58/77 - AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 29. August 1979 - 4 AZR 863/77 - AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [die beiden letztgenannten Urteile sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt]) ist die im Grundsatz zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unzulässig, wenn sie als rechtliches Gestaltungsmittel objektiv funktionswidrig verwendet wird.
Die Umstände des Einzelfalles gewinnen demgegenüber nur dann an Bedeutung, wenn die damit verbundenen konkreten Interessen so gewichtig sind daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen oder Erwägungen zu berücksichtigen (BAG vom 22. März 1973 - 2 AZR 274/72 - aaO [zu II 2 der Gründe];… BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - aaO [zu II 3 der Gründe];… BAG vom 29. August 1979 - 4 AZR 863/77 - aaO [zu IV 1 der Gründe]).
Das sieht auch § 12 a des ergänzenden Runderlasses vor (vgl. dazu BAG vom 22. März 1973 - 2 AZR 274/72 - AP Nr. 38 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag [unter II 3 b der Gründe]).
Dann ist es aber, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 22. März 1973 - 2 AZR 274/72 - (…aaO [zu II 4 a der Gründe]) zum Ausdruck gebracht hat, unzulässig, ohne eine für die Beteiligten durchschaubare feste Regel es einfach dem Zufall zu überlassen, welcher Lektor auf Zeit und welcher auf längere Zeit, auf Dauer oder gar im Beamtenverhältnis beschäftigt wird.
dem Rotationsprinzip innewohnende Weiterbildungsfunktion ist als sachlicher Grund für eine Befristung aber nur dann an zuerkennen und sinnvoll, wenn nach verhältnismäßig kurzer Zeit ein ständiger akademischer Austausch zwischen den Staaten stattfindet (vgl. BAG vom 22. März 1973 - 2 AZR 274/72 - aaO).
Es genügt, wenn sich der Lektor - sei er Deutscher oder Ausländer - eine hinreichend lange Zeit im Ausland aufgehalten hat, dessen Sprache er lehrt (BAG vom 22. März 1973 - 2 AZR 274/72 - aaO [zu IV b der Gründe]).
Daraus kann jedenfalls nicht der Wunsch oder der Wille der Klägerin abgeleitet werden, sich alsbald vom beklagten Land zu lösen und sich ein anderes Arbeitsverhältnis suchen zu wollen (…BAG [GS] vom 12. Oktober I960, aaO [zu 3 C der Gründe]; BAG vom 22. März 1973 - 2 AZR 274/72 - aaO).
- BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 932/79 2. Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Arbeitsverträgen entwickelten Grundsätzen ausgegangen (BAG, Großer Senat vom 12. Oktober I960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 31, 40 = AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
Die Umstände des Einzelfalles gewinnen demgegenüber dann an Bedeutung, wenn die damit verbundenen konkreten Interessen so gewichtig sind, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen oder Erwägungen zu berücksichtigen (BAG 25, 125 - aaO;… BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - aaO;… BAG 32, 85 - aaO).
Die im Arbeitsvertrag in Bezug genommenen Vorschriften geben dafür nichts her, auch nichts dafür, daß mit Lektoren nur befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
Landes, voraus (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
Eine solche Handhabung ist zu allgemein und nicht geeignet, den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen zu genügen (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
Es ist unzulässig, es ohne eine für die Beteiligten durch schaubare feste Regel einfach dem Zufall oder allein der Beurteilung des Arbeitgebers zu überlassen, welcher Lektor auf Zeit und welcher auf Dauer beschäftigt wird oder gar jeden Lektor nur auf Zeit zu beschäftigen (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
Im Einzelfall mag es zwar sein, daß die Tätigkeit eines Lektors der weiteren Qualifizierung für eine inner- oder außeruniversitäre Tätigkeit dient (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1100/79 Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Arbeitsverträgen entwickelten Grundsätzen ausgegangen (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 31, 40 = AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
Die Umstände des Einzelfalles gewinnen demgegenüber dann an Bedeutung, wenn die damit verbundenen konkreten Interessen so gewichtig sind, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen oder Erwägungen zu berücksichtigen (BAG 25, 125 - aaO;… BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - aaO;… BAG 32, 85 - aaO).
Aus der Annahme des Arbeitgeberangebotes auf Abschluß eines Zeitvertrages kann jedenfalls noch nicht ohne weiteres geschlossen werden, die Befristung des Arbeitsvertrages benähe auf dem Wunsch des Arbeitnehmers (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
a) Die Feststellung einer Üblichkeit im Arbeitsleben setzt die Berücksichtigung der Verhältnisse aller einschlägigen Betriebe oder Verwaltungen, und zwar nicht nur die des beklagten Landes, voraus (BAG 25, 125 - aaO).
für eine inner- oder außeruniversitäre Tätigkeit dient (BAG 25, 125 - aaO).
Denn dann besteht die Möglichkeit, daß nach einer bestimmten Dauer der Abwesenheit des Lektors vom Heimatland die Fähigkeit nachläßt oder ganz entfällt, aktualitätsbezogenen Unterricht zu erteilen (BAG 25, 125 - aaO; auch BAG Urteil vom 25. Januar 1973 - 2 AZR 158/72 - AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79 Vielmehr kann die Üblichkeit im Arbeitsleben nur insoweit berücksichtigt werden, wie sie nach Auffassung verständiger und verantwortungsbewußter Vertragspartner auch als berechtigt angesehen werden kann (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) , womit die anerkannte Typologie befristeter Verträge angesprochen ist (vgl. schon BAG GS 10, 65, 70 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C der Gründe;… s. auch Wiedemann/Palenberg, Anm. zu BAG AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und Jobs/Bader, Beilage Nr. 21 zu DB 1981, S. 2).
können (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
Es hat weiter hin nicht beachtet, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) unzulässig ist, es ohne feste, für die Beteiligten durchschaubare Regel dem Zufall zu überlassen, welcher Lektor auf Zeit und welcher Lektor auf Dauer angestellt wird.
Sodann wird es zu beachten haben, daß ein sachlicher Grund für die Befristung des ArbeitsVerhältnisses eines Lektors insbesondere dann angenommen werden kann, wenn er aktualitätsbezogenen Unterricht in seiner Heimatsprache speziell hinsichtlich moderner Sprachentwicklung und unter Einbeziehung aktueller landeskundlicher Bezüge zu erteilen hat (BAG vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG vom 30. September 1981 - 7 AZR 443/79 -, unveröffentlicht ; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) oder wenn die konkrete Stelle dem internationalen Austausch von Wissenschaftlern dient (vgl. BAG vom 19. August 1981 …und vom 30. September 1981, aaO, sowie Jobs/Bader, Beilage Nr. 21 zu DB 1981, S. 7).
Darüber hinaus kann die Tätigkeit eines Lektors im Einzelfall, nicht aber generell (…vgl. Jobs/Bader, aaO), der weiteren Qualifizierung für eine inner- oder außeruniversitäre Teiltätigkeit dienen (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag $ BAG vom 30. September 1981 - 7 AZR 443/79 unveröffentlicht ; BAG vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
- BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80
Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von …
Nach den vom Großen Senat (Beschluß vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33; BAG vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35; BAG 25, 125 = AP Nr. 38; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40; BAG 31, 40 = AP Nr. 46; BAG 32, 85 = AP Nr. 50, alle zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, sowie BAG vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 - (demnächst) AP Nr. 61 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 -) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt.Die Umstände des Einzelfalles gewinnen Bedeutung, wenn die damit verbundenen Interessen ein solches Gewicht haben, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen zu berücksichtigen (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81
Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer - …
Nach den vom Großen Senat (Beschluß vom 12.10.1960 GS 1/59 BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG vom 03.07.1970 2 AZR 380/69 AP Nr. 33; BAG vom 04.02.1971 2 AZR 144/70 AP Nr. 35; BAG 25, 125 = AP Nr. 38; BAG vom 16.06.1976 2 AZR 630/74 AP Nr. 40; BAG 31, 40 = AP Nr. 46; BAG 32, 85 = AP Nr. 50, alle zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, sowie BAG vom 30.09.1981 7 AZR 789/78 [demnächst] AP Nr. 61 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG vom 30.09.1981 7 AZR 602/79 ) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt.Die Umstände des Einzelfalles gewinnen Bedeutung, wenn die damit verbundenen Interessen ein solches Gewicht haben, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen zu berücksichtigen (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 12.03.1981 - 2 AZR 167/79 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeite- gerichts (vor allem BAG, Großer Senat vom 12. Oktober I960 - GS 1/59 - BAG [GS] 10, 65 [70 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 3.Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 22. März 1973 - 2 AZR 274/72 - BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 2. August 1978 - 4 AZR 58/77 - AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 29. August 1979 - 4 AZR 863/77 - AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [die beiden letztgenannten Urteile sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt])ist die im Grundsatz zu lässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unzulässig, wenn sie als rechtliches Gestaltungsmittel objektiv funktions widrig verwendet wird.
Die Umstände des Einzelfalles gewinnen demgegenüber nur dann an Bedeutung, wenn die damit verbundenen konkreten Interessen so gewichtig sind, daß es geboten ist, sie vor den ge nerellen Umständen oder Erwägungen zu berücksichtigen (BAG vom 22. März 1973 - 2 AZR 274/72 -aaO [zu II 2 der Gründe];… BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - aaO [zu II 3 der Gründe];… BAG vom 29. August 1979 - 4 AZR 863/77 - aaO [zu IV 1 der Gründe]).
Es hat ferner festgestellt, daß das beklagte Land weder zu der Lektoren ordnung vom 6. Dezember 1966 (GV.NW, 1967 S. 2) und den diese ergänzenden Bestimmungen Stellung genommen, noch eine für alle Beteiligten durchschaubare feste Regelung, anhand derer befristete oder unbefristete Arbeitsverträge mit Lektoren abgeschlossen werden, schlüssig dargelegt habe (BAG vom 22. März 1973 - 2 AZR 274/72 - aaO [zu II 3 b und II 4 a der Gründe]).
Aus der Annahme des Arbeitgeberangebotes auf Abschluß eines Zeitvertrages kann demnach noch nicht ohne weiteres geschlossen werden, die Befristung des Arbeitsvertrages beruhe auf dem Wunsch des Arbeitnehmers (BAG vom 22. März 1973 - 2 AZR 274/72 - aaO [zu I der Gründe]).
- BAG, 29.01.1987 - 2 AZR 109/86
Arbeitsverhältnis: Saisonarbeit, Befristung, Anspruch auf Wiedereinstellung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen (vgl. u.a. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65 f. = AP Nr. 16; BAG Urteil vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33; BAG Urteil vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35; BAGE 25, 125 [BAG 22.03.1973 - 2 AZR 274/72] = AP Nr. 38; BAGE 31, 40 = AP Nr. 46; BAGE 32, 85 = AP Nr. 50; BAGE 36, 229 = AP Nr. 54; BAG Urteil vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 254/81 - BAGE 37, 305 = AP Nr. 64; BAG Urteil vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 254/81 - BAGE 37, 324 = AP Nr. 65 sowie BAGE 39, 38 = AP Nr. 68, alle zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) sind Befristungen dann unzulässig, wenn sie als Gestaltungsmittel objektiv funktionswidrig verwendet werden. - BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78
Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung
- BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 91/80
Befristungsgründe im Arbeitsverhältnis
- BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78
Einstellung mit befristeten Normalverträgen für Bühnenpersonal - Rechtfertigung …
- BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84
Befristung des Arbeitsvertrages bei Daueraufgaben
- BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80
Befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84
Altersgrenze in einem Tarifvertrag
- BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76
Arbeitnehmer - Erprobung der Eignung - Abschluß eines befristeten …
- BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 490/87
Mittelbare Frauendiskriminierung in der Altersversorgung
- BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 570/85
Befristung eines Sporttrainervertrages auf Vereinsebene oder Verbandsebene - …
- BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81
Befristete Arbeitsverträge mit Lektoren an Hochschulen
- LAG Hessen, 13.03.1980 - 7 Sa 147/79
- BAG, 22.09.1983 - 2 AZR 178/82
- BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 614/86
Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages mit einer Mentorin der …
- LAG Hamm, 10.07.2003 - 17 Sa 514/03
Unwirksame Vereinbarung eines auflösend bedingten Arbeitsverhältnisses
- BAG, 08.09.1983 - 2 AZR 162/83
- BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79
- BAG, 20.01.1983 - 2 AZR 439/80
- BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 50/80
- BAG, 14.05.1981 - 2 AZR 1179/78
- BAG, 24.07.1980 - 2 AZR 685/78
- BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 303/75
Kündigungsschutz eines Wahlvorstandsmitglieds - Voraussetzungen einer …
- BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79
Befristeter Arbeitsvertrag
- LAG Hamm, 04.05.1998 - 5 Sa 1836/97
Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vorübergehender Mehrbedarf und Vertretung; …
- BAG, 18.12.1979 - 2 AZR 129/78
Befristung des Arbeitsverhältnisses - Auslegung des Prozessvergleichs - Klage auf …
- BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82
- BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 203/81
- BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 502/75
Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer - Unzulässiger Kettenarbeitsvertrag
- BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 435/83
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Fehlen eines sachlichen …
- BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 377/72
Betriebliche Ruhegelaltsregelung - Gerichtliche Inhaltskontrolle - …
- BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 400/81
- LAG Hamm, 30.05.1996 - 4 Sa 1975/95
Rechtswirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages; Fehlen sachlichen …
- BAG, 18.09.1987 - 7 AZR 481/86
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Lektors für englische …
- BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 434/81
- BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 223/81
- ArbG Köln, 01.02.2001 - 1 Ca 1860/00
Feststellungsklage betreffend das Bestehen eines unbefristetes Arbeitsverhältnis; …
- BAG, 29.10.1986 - 7 AZR 204/85
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages bei Wahrnehmung ständiger …
- BAG, 13.03.1983 - 7 AZR 42/84
- BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 511/80
- BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 420/79
- LAG Hamm, 08.08.1991 - 4 Sa 1961/91
- BAG, 24.06.1982 - 2 AZR 344/81
- BAG, 15.09.1977 - 2 AZR 348/76
- BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 263/81
- LAG Hessen, 08.01.1981 - 12 Sa 446/80
- BAG, 24.06.1982 - 2 AZR 303/81
- BAG, 06.12.1979 - 2 AZR 1064/77