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   BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86   

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BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86 (https://dejure.org/1987,1159)
BAG, Entscheidung vom 09.04.1987 - 2 AZR 280/86 (https://dejure.org/1987,1159)
BAG, Entscheidung vom 09. April 1987 - 2 AZR 280/86 (https://dejure.org/1987,1159)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und damit zusammenhängende Vergütungsansprüche - Beschäftigung als Montageschlosser bei einem Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Neueinstellung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 55, 206
  • ZIP 1988, 187
  • NZA 1988, 541
  • BB 1988, 207
  • DB 1988, 54
  • DB 1989, 54
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 26.11.1975 - 5 AZR 337/74

    Arbeitnehmerstatus: Berufsmusiker in einer überwiegend für eine Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
    Die wirtschaftliche Abhängigkeit der beherrschten Konzerngesellschaft begründet zwar Einflußmöglichkeiten der Konzernobergesellschaft, sie macht diese jedoch nicht zum Arbeitgeber (BAGE 27, 340 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 2 b der Gründe; Karamarias, aaO, S. 355).

    Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts erörtert, ob der Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, mit der er sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung des unmittelbaren Arbeitgebers wehre, auch die Berechtigung von Maßnahmen des mittelbaren Arbeitgebers im Hinblick auf seinen Arbeitsplatz angreifen könne (BAGE 27, 341, 348 [BAG 26.11.1975 - 5 AZR 337/74] = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 2 a der Gründe; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 57/81 - nicht veröffentlicht, zu IV der Gründe).

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 911/78

    Fernauslösung

    Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
    Das Bundesarbeitsgericht hat aus diesem Grunde entschieden, daß Fernauslösungen nach dem Bundestarifvertrag für die besonderen Arbeitsbedingungen der Montagearbeiter in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie einschließlich des Fahrleitungs-, Freileitungs- und Ortsnetzbaus und des Kabelbaus vom 9. April/18. Juli 1974 (BMTV) nicht zum Arbeitsentgelt gehören (BAG Urteile vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 - AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG und BAGE 43, 87 = AP Nr. 12 zu § 2 LohnFG).
  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 598/80

    Fernauslösung

    Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
    Das Bundesarbeitsgericht hat aus diesem Grunde entschieden, daß Fernauslösungen nach dem Bundestarifvertrag für die besonderen Arbeitsbedingungen der Montagearbeiter in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie einschließlich des Fahrleitungs-, Freileitungs- und Ortsnetzbaus und des Kabelbaus vom 9. April/18. Juli 1974 (BMTV) nicht zum Arbeitsentgelt gehören (BAG Urteile vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 - AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG und BAGE 43, 87 = AP Nr. 12 zu § 2 LohnFG).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
    Der Senat hat seine Rechtsprechung zum Annahmeverzug bei unwirksamer Arbeitgeberkündigung mit Urteil vom 9. August 1984 (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB) für die außerordentliche Kündigung sowie mit Urteil vom 21. März 1985 (- 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB) für die ordentliche Kündigung geändert.
  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
    Der Senat hat seine Rechtsprechung zum Annahmeverzug bei unwirksamer Arbeitgeberkündigung mit Urteil vom 9. August 1984 (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB) für die außerordentliche Kündigung sowie mit Urteil vom 21. März 1985 (- 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB) für die ordentliche Kündigung geändert.
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 14. Oktober 1982 (BAGE 41, 72 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B II 3 b der Gründe) und vom 22. Mai 1986 (- 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern) ausgeführt, das Kündigungsschutzgesetz sei nicht konzernbezogen.
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 14. Oktober 1982 (BAGE 41, 72 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B II 3 b der Gründe) und vom 22. Mai 1986 (- 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern) ausgeführt, das Kündigungsschutzgesetz sei nicht konzernbezogen.
  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 702/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Betriebsübergang eines

    Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 26. Februar 1987 (- 2 AZR 702/85 - nicht veröffentlicht) ausgeführt, die ehemaligen Kommanditisten einer inzwischen gelöschten GmbH & Co. könnten möglicherweise im Wege der Durchgriffshaftung für die Erfüllung der Lohnansprüche ihrer ehemaligen Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden, wenn sie den Betrieb an branchenfremde Kaufleute verpachtet hätten, ohne Erkundigungen über die Bonität der Pächter eingeholt zu haben und diese dann nicht in der Lage gewesen sind, auch nur einen geringen Teil des geschuldeten Entgelts für geleistete Arbeit zu zahlen.
  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 90/77

    Beiträge zur Unfallversicherung - Haftung - Unternehmer -

    Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bei der Behandlung von im einzelnen unterschiedlich gelagerten Durchgriffsproblemen darauf abstellt, ob die Rechtsform der Gesellschaft objektiv rechtsmißbräuchlich verwendet worden ist bzw. das Berufen auf die rechtliche Selbständigkeit der Gesellschaft gegen Treu und Glauben bzw. gegen die guten Sitten verstößt (vgl. BGHZ 68, 312, 315; 95, 330, 334 f. [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84]; vgl. auch BSG NJW 1978, 2527, 2528) [BSG 26.01.1978 - 2 RU 90/77].
  • BAG, 17.02.1981 - 1 ABR 101/78

    Betriebsaufspaltung - Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
    Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Beschluß vom 17. Februar 1982 (-1 ABR 101/78 - AP Nr. 9 zu § 111 BetrVG 1972, zu II 4 der Gründe) die Möglichkeit einer Durchgriffshaftung für den Fall erwähnt, daß ein Unternehmen in je eine rechtlich selbständige Besitz- und Produktionsgesellschaft aufgespalten wird und die Produktionsgesellschaft die Betriebsmittel von der Besitzgesellschaft pachtet und die Arbeitnehmer übernimmt.
  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

  • BGH, 14.12.1959 - II ZR 187/57

    Lufttaxi - Eigenkapitalersetzende Darlehen

  • BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 298/75

    Haftungsdurchgriff bei unterkapitalisierter GmbH

  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81

    Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag

  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 57/81
  • ArbG Oberhausen, 09.04.1985 - 2 Ca 83/85
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 215/05

    Kündigungsfrist und Klagefrist

    Die Begründetheit des Zahlungsanspruchs folgt aus §§ 615, 295, 296, 288, 291 BGB (vgl. BAG 9. April 1987 - 2 AZR 280/86 - BAGE 55, 206).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2009 - 2 Sa 132/09

    Europarechtswidrige Kündigungsfrist

    Dementsprechend muss er von diesem Zeitpunkt an bis zum Ablauf der rechtlich gebotenen Kündigungsfrist dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz einrichten und ihm Arbeit zuweisen, will er nicht in Annahmeverzug geraten (BAG - 2 AZR 280/86 -, BAG vom 28.05.1998 - 2 AZR 496/97 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.12.2003 - 3 Sa 395/03

    Annahmeverzug, Arbeitsangebot; Mitwirkungshandlung; funktionsfähiger

    Der Arbeitgeber muss mithin dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und ihm die Arbeit zuweisen (BAG v. 09.04.1987 - 2 AZR 280/86 = AP Nr. 1 zu § 9 AÜG).

    Dementsprechend muss er von diesem Zeitpunkt an bis zum Ablauf der rechtlich gebotenen Kündigungsfrist dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz einrichten und ihm Arbeit zuweisen, will er nicht in Annahmeverzug geraten (BAG v. 09.04.1987 - 2 AZR 280/86 unter B I 2).

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 496/97

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei ordentlicher Kündigung mit unzutreffender

    Im Gegensatz zur Ansicht des Landesarbeitsgerichts hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 280/86 - (AP Nr. 1 zu § 9 AÜG , zu B I 2 der Gründe) erkannt, der Arbeitgeber gerate über § 296 BGB bei Unterlassung der Zuweisung von Arbeit auch dann in Annahmeverzug, wenn seine Kündigung zwar grundsätzlich wirksam sei, er aber eine zu kurze Kündigungsfrist gewählt habe.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 15 Sa 51/04

    Kein Wechsel des Betriebsinhabers wenn die Ehefrau des Geschäftsinhabers nach

    Auch der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug, der dem Arbeitnehmer unberechtigt kündigt, indem eine zu kurze Kündigungsfrist gewählt worden ist (vgl. BAG, Urteil v. 09. April 1987 - 2 AZR 280/86, BAGE 55, 206 = AP Nr. 1 zu § 9 AÜG; LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 10. Dezember 2003 - 3 Sa 395/03, EzA - Schnelldienst Nr. 2/2004 S. 8).
  • BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 462/93

    Arbeitnehmerüberlassung und Nachversicherung - Abgrenzung selbstständiger und

    Dieser setzt ihn nach seinen Vorstellungen und Zielen in seinem Betrieb wie seine eigenen Arbeitnehmer ein (BAGE 55, 206, 211 f. = AP Nr. 1 zu § 9 AÜG, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Köln, 18.08.2010 - 9 Sa 148/10

    Kündigung- Unterschlagung - Bargeld - Organisationspflicht

    Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Kündigung des Arbeitgebers zwar grundsätzlich wirksam ist, der Arbeitgeber jedoch eine zu kurze Kündigungsfrist gewählt hat (vgl. BAG, Urteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 280/86 - HWK-Krause, Arbeitsrechtskommentar, 3. Aufl., § 615 BGB Rdn. 37).
  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 161/10
    Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Kündigung des Arbeitgebers zwar grundsätzlich wirksam ist, der Arbeitgeber jedoch eine zu kurze Kündigungsfrist gewählt hat (vgl. BAG, Urteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 280/86 - HWK-Krause, a.a.O., § 615 BGB Rdn. 37).
  • LAG Sachsen, 27.05.2004 - 5 Sa 250/03

    Rechtswirksamkeit außerordentlicher Kündigungen; Verletzung arbeitsvertraglicher

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  • LAG Köln, 17.10.1988 - 11 Sa 145/88
    BAG DB 1988 S. 54 ; 1979 S. 851; 1977 S. 1273; BAG DB 1983 S. 2420 = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG; BGH DB 1980 S. 347 = NJW 1980 S. 452; BSG EzAÜG Nr. 86; BSG BB 1988 S 183 ff.; LAG Köln EzAÜG Nr. 150; LAG Bremen EzAÜG Nr. 119; LAG.
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