Rechtsprechung
   BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5
BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88 (https://dejure.org/1989,5)
BAG, Entscheidung vom 02.03.1989 - 2 AZR 280/88 (https://dejure.org/1989,5)
BAG, Entscheidung vom 02. März 1989 - 2 AZR 280/88 (https://dejure.org/1989,5)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tatverdacht des Betruges und der Unterschlagung als Kündigungsgrund - Ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats an der fristlosen Kündigung - Anforderungen an das Mitteilungsschreiben - Abgrenzung von Tatverdacht und Beschuldigung als Kündigungsgrund - Unterrichtung ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVerfG § 102
    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; BetrVG § 102
    Außerordentliche Kündigung wegen Vermögensdelikts zu Lasten des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1884 (Ls.)
  • NZA 1989, 755
  • FamRZ 1989, 968 (Ls.)
  • BB 1989, 1127
  • BB 1989, 1553
  • DB 1989, 1679
  • JR 1990, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Dies führt aber nur dazu, daß der Tatverdacht als Kündigungsgrund im Kündigungsprozeß nicht mehr berücksichtigt werden kann (Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 der Gründe).

    Soweit der Arbeitnehmer gegenüber einer ordentlichen Kündigung den allgemeinen Kündigungsschutz des § 1 KSchG genießt oder eine außerordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund ausgesprochen werden kann, kann der Arbeitgeber aber diese Tatsachen im Kündigungsprozeß nicht mehr nachschieben (BAGE 34, 309, 316 f. = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 2, 3 der Gründe; Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP, aaO, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Dabei ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit auch dann zu berücksichtigen, wenn die Kündigung auf Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers gestützt wird (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 - AP Nr. 81 zu § 626 BGB, zu III 3 a und 4 der Gründe und vom 16. Oktober 1986 - 2 AZR 695/85 - nicht veröffentlicht).

    Anders als eine bisher insoweit tadelfrei zurückgelegte Beschäftigungszeit (vgl. dazu Senatsurteil vom 13. Dezember 1984, aaO) besteht hier regelmäßig kein konkreter Bezug zwischen dem Kündigungsgrund und den ausschließlich dem Lebensbereich des Arbeitnehmers zuzurechnenden Unterhaltspflichten (vgl. zu dieser Frage Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen, S. 232, 233).

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Das Gericht muß dem Vorbringen des Arbeitnehmers nachgehen, mit dem er sich von dem Verdacht reinigen will (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BAGE 16, 72 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Das Gericht muß dem Vorbringen des Arbeitnehmers nachgehen, mit dem er sich von dem Verdacht reinigen will (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BAGE 16, 72 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Das Revisionsgericht kann deshalb ihre Auslegung durch das Berufungsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze verletzt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAGE 27, 218, 227 = AP Nr. 1 zu § 105 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Soweit der Arbeitnehmer gegenüber einer ordentlichen Kündigung den allgemeinen Kündigungsschutz des § 1 KSchG genießt oder eine außerordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund ausgesprochen werden kann, kann der Arbeitgeber aber diese Tatsachen im Kündigungsprozeß nicht mehr nachschieben (BAGE 34, 309, 316 f. = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 2, 3 der Gründe; Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP, aaO, zu II 1 c der Gründe).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Für die Auslegung ist deshalb von ihrem Wortlaut auszugehen, so wie sie der Betriebsrat als Erklärungsempfänger unter Würdigung der ihm bekannten Umstände nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen mußte (vgl. BAGE, aaO; ferner - für die Stellungnahme des Betriebsrats nach § 102 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BetrVG - Senatsurteil vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB, zu II 2 b cc der Gründe).
  • BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Seine entgegengesetzte Rechtsprechung (BAGE 30, 370 = AP Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972) hat der Senat in dem Urteil vom 29. März 1984 (BAGE 45, 277 = AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972) aufgegeben.
  • BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74

    Betriebsrat: Beteiligung an einer Kündigung, Anhörungsfrist

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Eine schriftliche Kündigung ist in diesem Sinne ausgesprochen, wenn das Kündigungsschreiben den Machtbereich des Arbeitgebers verläßt; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitgeber vor Abschluß des Anhörungsverfahrens das Kündigungsschreiben zur Post gibt (BAGE 27, 331, 335 = AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972, zu 3 a der Gründe; Senatsurteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 176/86 - AP Nr. 47 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I 1 f der Gründe).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt ist unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluß hergeleitet wird, so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAGE 44, 249, 257; 49, 136, 142 = AP Nr. 30 und 37 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I 1 bzw. II 1 a der Gründe).
  • BAG, 16.10.1986 - 2 AZR 695/85

    Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit für die Entscheidung über die

  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86

    Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Senat 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 14 = EzA BGB § 626 nF Nr. 90; 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP BGB § 626 Nr. 101 = EzA BGB § 626 nF Nr. 118; 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18).
  • ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten

    Auf eine solche Interessenabwägung kam es im vorliegenden Fall nicht mehr an"; entsprechend etwa BAG 2, 3.1989 - 2 AZR 280/88 - AP § 626 BGB Nr. 101 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 118 = NZA 1989, 755 [I.2 b, bb.
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    Nach dem Sinn und Zweck der Anhörung dürfen dem Betriebsrat vom Arbeitgeber aber keine persönlichen Umstände des Arbeitnehmers vorenthalten werden, die sich im Rahmen der Interessenabwägung entscheidend zu seinen Gunsten auswirken können (BAG 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP BGB § 626 Nr. 101 = EzA BGB § 626 nF Nr. 118; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - aaO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht