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   BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96   

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BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96 (https://dejure.org/1997,195)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1997 - 2 AZR 292/96 (https://dejure.org/1997,195)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 (https://dejure.org/1997,195)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bag-urteil.com

    Fristlose Kündigung - Urkundenfälschung - Aufhebungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242, 626; BetrVG § 102 Abs. 1
    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 242, 626; BetrVG § 102 Abs. 1
    Zusammentreffen von Aufhebungsvertrag und verhaltensbedingter Kündigung - Umfang der Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung wegen strafbarer Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 114
  • NJW 1997, 2836 (Ls.)
  • NZA 1997, 813
  • BB 1997, 1420
  • DB 1997, 1411
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 373/78
    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96
    Es wäre vielmehr Sache der Beklagten gewesen, ihre gegebenenfalls einseitig vorhandenen Vorstellungen über ein allein betriebsbedingtes Ausscheiden, wenn schon nicht - wie für derartige Umstände allgemein üblich - in dem einschlägigen Interessenausgleich und Sozialplan, so doch wenigstens in dem abgeschlossenen Aufhebungsvertrag zum Gegenstand einer Vereinbarung zu machen (ähnlich Senatsurteil vom 16. Oktober 1979 - 2 AZR 373/78 - AP Nr. 20 zu § 794 ZPO, zu III der Gründe).

    bb) Im übrigen ist darauf abzustellen (vgl. dazu ebenfalls Senatsurteil vom 16. Oktober 1979 - 2 AZR 373/78 - AP, aaO., zu III der Gründe, mit Anm. von G. Hueck), daß ein Aufhebungsvertrag (im entschiedenen Fall ein gerichtlicher Vergleich über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses) einen zweiseitigen, quasi dinglichen Akt und keine einseitige Verpflichtungserklärung enthält, wenn auch das Versprechen zur Zahlung einer Abfindung obligatorisch ist.

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96
    Mit der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (u.a. BAG, Urteile vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972; vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185, 194 f. = AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 2 b cc der Gründe; vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, 45 = AP Nr. 68, aaO., zu II 1 der Gründe; zuletzt vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 181/95 - n.v., zu II 1 der Gründe; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 102 Rdn. 25; KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rdn. 106 f.; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rdn. 259 f.) ist davon auszugehen, daß die Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann wirksam ist, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat zuvor überhaupt beteiligt zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt.

    aa) Bei dem Anhörungsschreiben handelt es sich um eine Erklärung nichttypischer Art, so daß deren Auslegung grundsätzlich Sache der Tatsacheninstanz ist (Senatsurteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, 50 = AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 4 a der Gründe, m.w.N.); in diesen Fällen ist nach dieser Rechtsprechung eine Überprüfung durch das Revisionsgericht nur dahin möglich, ob das Berufungsgericht eine Auslegung völlig unterlassen hat, ob diese unzureichend ist oder wesentlicher Auslegungsstoff nicht herangezogen worden ist.

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96
    Insofern genügt es nicht, daß der Arbeitgeber die Kündigungsgründe nur pauschal, schlagwort- und stichwortartig vorträgt, vielmehr ist der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (Senatsurteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73, aaO., zu II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Davon abgesehen entsprach es ersichtlich der subjektiven Vorstellung der Beklagten ("subjektive Determinierung" der Kündigungsgründe, vgl. dazu Senatsurteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP, aaO.), völlig unabhängig von den für den Kläger bestehenden Unterhaltsverpflichtungen das Arbeitsverhältnis aus verhaltensbedingten Gründen wegen einer strafbaren Handlung zu kündigen.

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 323/82

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Anspruch auf Rückzahlung einer

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96
    Wie der Senat mehrfach entschieden hat (u.a. Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung), können die Gerichte eine Kündigung nur dann unter dem Gesichtspunkt der Verdachtskündigung beurteilen, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auch - zumindest hilfsweise - gerade auf den Verdacht stützt; dies kann sowohl vor dem Prozeß, etwa im Kündigungsschreiben, als auch später in den Tatsacheninstanzen geschehen (u.a. BAG, Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 323/82 - n.v., zu III 2 c der Gründe).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96
    Hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums, kann das Revisionsgericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen (BAG, Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - und vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 68 und 96 zu § 626 BGB, zu I 1 bzw. II 2 der Gründe).
  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95

    Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96
    Bei diesen später unstreitig gewordenen Umständen handelt es sich um eine Erläuterung und Konkretisierung der dem Betriebsrat übermittelten Sachdarstellung, ohne daß dies den Kündigungssachverhalt wesentlich ändert (vgl. BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 -, n.v.).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92

    Änderungskündigung - Chefarztvertrag

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96
    Die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom künftigen Eintritt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember 1993, auf denen ihr Geschäftswille aufbaute (vgl. dazu u.a. Senatsurteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu B III 3 a der Gründe) haben sich nicht geändert.
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96
    Mit der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (u.a. BAG, Urteile vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972; vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185, 194 f. = AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 2 b cc der Gründe; vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, 45 = AP Nr. 68, aaO., zu II 1 der Gründe; zuletzt vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 181/95 - n.v., zu II 1 der Gründe; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 102 Rdn. 25; KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rdn. 106 f.; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rdn. 259 f.) ist davon auszugehen, daß die Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann wirksam ist, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat zuvor überhaupt beteiligt zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt.
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96
    Bei diesen später unstreitig gewordenen Umständen handelt es sich um eine Erläuterung und Konkretisierung der dem Betriebsrat übermittelten Sachdarstellung, ohne daß dies den Kündigungssachverhalt wesentlich ändert (vgl. BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 -, n.v.).
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96
    Die Wiederholungsgefahr kann in der Tat nicht nur in Fällen eines erhöhten Kündigungsschutzes aufgrund längerer Vertragsbindung eine Rolle spielen (vgl. dazu BAG, Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Sodann ist eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (zweite Stufe), bei der sich das Überwiegen der Interessen des Kündigenden ergeben muss (vgl. BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - AP BGB § 626 Nr. 131; APS/Vossen § 626 BGB Rn. 30) .
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums, kann das Revisionsgericht die angegriffene Würdigung nicht durch seine eigene ersetzen (ständige Rechtsprechung, BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - BAGE 85, 114; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10).
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums, kann das Revisionsgericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen (BAG Urteile vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 -, vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - und vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - AP Nr. 68, 96 und 131 zu § 626 BGB, letzteres auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
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