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   BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86   

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BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86 (https://dejure.org/1987,784)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1987 - 2 AZR 294/86 (https://dejure.org/1987,784)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 (https://dejure.org/1987,784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz - Gründe, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen - Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - VVN - Bund der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 9 Abs. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 16
  • DB 1988, 295
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75

    Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit -

    Auszug aus BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86
    Allgemeine Redewendungen etwa des Inhalts, die Vertrauensgrundlage sei weggefallen oder ein unüberbrückbares Zerwürfnis sei eingetreten, genügen nicht (vgl. Senatsurteil vom 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196 = AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 30.06.1959 - 3 AZR 111/58

    Kündigung - Unwirksamkeit - Kündigungsschreiben - Angabe von Kündigungsschreiben

    Auszug aus BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86
    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß auch das Verhalten des Prozeßbevollmächtigten des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozeß die Auflösung bedingen könnte (BAG Urteil vom 30. Juni 1959 - 3 AZR 111/58 - AP Nr. 56 zu § 1 KSchG; Senatsurteil vom 3. November 1983 - 2 AZR 104/82 - unveröffentlicht).
  • BAG, 05.11.1964 - 2 AZR 15/64

    Auflösung - Unzumutbarkeit - Weiterarbeit - Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86
    An die Auflösungsgründe sind strenge Anforderungen zu stellen, weil auch die Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers eine Ausnahme von dem vom Gesetz als Regel erstrebten Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ist (vgl. BAGE 16, 285 = AP Nr. 20 zu § 7 KSchG, zu III der Gründe; BAGE 25, 43 = AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969, zu II 4 a der Gründe).
  • BAG, 07.12.1972 - 2 AZR 235/72

    Betriebsangehöriger - Kündigungsschutzprozeß - Auflösungsantrag - Mitglied des

    Auszug aus BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86
    In diesem Sinne hat auch der Senat in seinem insoweit nicht veröffentlichten Urteil vom 7. Dezember 1972 (- 2 AZR 235/72 - zu VIII der Gründe; das Urteil ist auszugsweise zu IX der Gründe veröffentlicht in BAGE 24, 468 = AP Nr. 1 zu § 9 KSchG 1969) ausgeführt, eine in der Öffentlichkeit ausgetragene parteipolitische Polemik könne geeignet sein, eine weitere den Betriebszwecken dienliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr erwarten zu lassen, wenn diese politische Polemik durch ein dem Arbeitnehmer nachgewiesenes Verhalten oder durch seine Tätigkeit heraufbeschworen worden sei.
  • BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72

    Verschulden bei Vertragsschluß - Abfindung - Ausschluß von

    Auszug aus BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86
    An die Auflösungsgründe sind strenge Anforderungen zu stellen, weil auch die Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers eine Ausnahme von dem vom Gesetz als Regel erstrebten Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ist (vgl. BAGE 16, 285 = AP Nr. 20 zu § 7 KSchG, zu III der Gründe; BAGE 25, 43 = AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969, zu II 4 a der Gründe).
  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81

    Kündigung - Auflösungsantrag - Verzugslohn

    Auszug aus BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei der Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt hat (Senatsurteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP Nr. 10 zu § 9 KSchG 1969, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot -

    Auszug aus BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86
    Das Bundesarbeitsgericht hat auf die Revision des Klägers das Urteil des Landesarbeitsgerichts durch Urteil vom 20. Dezember 1984 (- 2 AZR 436/83 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht) aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zurückgewiesen und über die Kosten des Rechtsstreits entschieden hatte.
  • BAG, 03.11.1983 - 2 AZR 204/82
    Auszug aus BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86
    Die Erwägung, daß es insbesondere während des Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen könne, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen ließen, ist für die gesetzliche Regelung mitbestimmend, wenn auch nicht alleine maßgebend gewesen (vgl. Herschel, Anm. EZA § 9 KSchG n.F. Nr. 3, zu II 2; Senatsurteil vom 3. November 1983 - 2 AZR 204/82 - unveröffentlicht).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Es spricht insoweit keine Vermutung oder gar Lebenserfahrung dafür, dass ein Arbeitnehmer, dessen Name im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung erwähnt wird, diese Stellungnahmen bzw. Veröffentlichungen veranlasst oder auch nur gebilligt hat (siehe auch BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20).

    Eine Auflösung kommt vor allem in Betracht, wenn während eines Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen (Senat 25. September 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52).

    Soweit sie pauschal anführt, das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien sei unwiederbringlich zerstört, genügt dieser pauschale Vortrag nicht, eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG zu rechtfertigen (BAG 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20; 14. Januar 1993 - 2 AZR 399/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 30 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 39).

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei gewürdigt hat (vgl. Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52; 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20).

    Allerdings war die Erwägung, dass es insbesondere während eines Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen kann, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, für die Schaffung der gesetzlichen Regelungen mitbestimmend (Senat 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 mit Anmerkung Herschel = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20).

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei gewürdigt hat (Senat 25. September 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20).

    Da hiernach eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nur ausnahmsweise in Betracht kommt, sind an die Auflösungsgründe strenge Anforderungen zu stellen (Senat 14. Mai 1987 aaO; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 30; 14. Januar 1993 aaO; APS-Biebl § 9 KSchG Rn. 49; KR-Spilger aaO, § 9 KSchG Rn. 52; Keßler NZA-RR 2002, 1, 7).

    Allerdings war die Erwägung, daß es insbesondere während eines Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen kann, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, für die Schaffung der gesetzlichen Regelungen mitbestimmend (Senat 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 mit Anmerkung Herschel; 14. Mai 1987 aaO).

    Auch das Verhalten eines Prozeßbevollmächtigten des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozeß kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bedingen (BAG 30. Juni 1959 aaO; 25. November 1982 aaO; 3. November 1983 - 2 AZR 204/82 - nv.; 14. Mai 1987 aaO; einschränkend etwa KR-Spilger aaO § 9 KSchG Rn. 56; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 5. Aufl. § 9 KSchG Rn. 21).

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 320/13

    Änderungsschutzklage - Auflösungsantrag

    (1) Für die Schaffung der gesetzlichen Regelung war ua. die Erwägung maßgebend, dass es während eines Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen kann, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheinen lassen (BAG 10. Juli 2008 -  2 AZR 1111/06  - Rn. 4 2; 14. Mai 1987 -  2 AZR 294/86  - zu B II 1 der Gründe; 25. November 1982 -  2 AZR 21/81  - zu B I 2 a der Gründe) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 5 Sa 55/14

    Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Das Verhalten dritter Personen ist als Grund für den Auflösungsantrag des Arbeitgebers nur dann geeignet, wenn der Arbeitnehmer dieses Verhalten durch eigenes Tun entscheidend veranlasst hat und es ihm so zuzurechnen ist (vgl. BAG vom 14.05.1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei gewürdigt hat (Senat 25. September 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20).

    Allerdings war die Erwägung, dass es insbesondere während eines Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen kann, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, für die Schaffung der gesetzlichen Regelungen mitbestimmend (Senat 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 mit Anmerkung Herschel = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20).

  • ArbG Berlin, 23.09.2016 - 28 Ca 4975/16

    Auflösungsantrag - Sonderkündigungsschutz des § 9 MuSchG

    Beruht der Eindruck des Arbeitgebers, die schwangere Arbeitnehmerin habe hinsichtlich seiner Bemühungen um Vermittlung einer Anschlussbeschäftigung durch deren Negierung im Kündigungsschutzprozess "gelogen", auf einem Missverständnis, so genügt seine wegen der "Lüge" als Vertrauensverlust geltend gemachte Betroffenheit nicht ohne Weiteres, um eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung der Gerichte für Arbeitssachen (vgl. etwa BAG 3. November 1983 - 2 AZR 204/82 - n.v. ["Juris"-Rn. 25]; im Anschluss etwa BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 18 = NZA 1988, 16 = DB 1988, 295 [B.II.1.

    Dem entspricht, dass etwaige einschlägige rhetorische Fehlgriffe erst dann als Trennungsgründe Aussicht auf Anerkennung finden, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ihretwegen "sinnlos" erscheint 67 S. in diesem Sinne etwa BAG 14.5.1987 - 2 AZR 294/86 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 18 = NZA 1988, 16 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 9 = DB 1988, 295 [B.II.1.

    S. in diesem Sinne etwa BAG 14.5.1987 - 2 AZR 294/86 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 18 = NZA 1988, 16 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 9 = DB 1988, 295 [B.II.1.

    67) S. in diesem Sinne etwa BAG 14.5.1987 - 2 AZR 294/86 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 18 = NZA 1988, 16 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 9 = DB 1988, 295 [B.II.1.

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Das ist im Allgemeinen nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer dieses Verhalten entscheidend veranlasst hat (Senat 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

    Das wird im allgemeinen nur dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer dieses Verhalten entscheidend veranlasst hat (BAG 10.0.2010, a.a.O.; 14.05.1987 AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18).
  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92

    Kündigung: Kündigung infolge krankheitsbedingter Fehlzeiten - Kurzerkrankungen -

    Zwar können auch solche Umstände für eine Auflösung sprechen, die eine Kündigung selbst nicht rechtfertigen; Voraussetzung ist aber immer, daß diese Gründe einer den Betriebszwecken dienlichen Zusammenarbeit entgegenstehen, wobei allgemeine Redewendungen etwa des Inhalts, die Vertrauensgrundlage sei weggefallen oder ein Zerwürfnis sei eingetreten, nicht ausreichen; vielmehr sind an die Auflösungsgründe strenge Anforderungen zu stellen (BAGE 37, 135 = AP Nr. 8 zu § 9 KSchG 1969 und Urteil vom 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP Nr. 18 zu § 9 KSchG 1969, zu B II 1 der Gründe).
  • LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2001 - 18 Sa 65/00

    Auflösungsantrag nach § 9 Abs 1 S 2 KSchG

  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

  • LAG Hamm, 03.05.1996 - 10 Sa 1762/95

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedinten Kündigung eines Redakteurs und

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.04.2007 - 2 Sa 442/06

    Kündigung, Gleichstellung, Schwerbehinderter , Sonderkündigungsschutz, Beginn,

  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02

    Verhaltensbedingte Kündigung - Sozialwidrigkeit - Auflösungsantrag des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 183/15

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

  • LAG Sachsen, 25.06.1997 - 10 Sa 832/96

    Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung ;

  • BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 26/92

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses des Leiters der Innenverwaltung einer

  • LAG Hamm, 31.03.2016 - 17 Sa 1619/15

    Nachwirkung einer vom Betriebsrat gekündigten Betriebsvereinbarung zur

  • LAG Hamm, 24.02.2006 - 10 Sa 1956/05

    ordentliche verhaltensbedingte Kündigungversuchter Lohnbetrug, Unregelmäßigkeit

  • LAG München, 13.12.2000 - 5 Sa 429/00

    Antrag auf Auflösung eines Arbietsverhältnisses durch Urteil bei Unwirksamkeit

  • LAG München, 01.08.2000 - 5 Sa 429/00

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht

  • LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Streitgegenständen

  • LAG Hamm, 30.01.1995 - 10 (19) Sa 1931/93

    Abmahnung: Vorrang vor Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15

    Arbeitgebermodell - außerordentliche Kündigung - widerrechtliche Drohung -

  • LAG Hamburg, 03.04.2009 - 6 Sa 47/08

    Druckkündigung durch Arbeitgeber

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 2245/96

    Fortsetzung einer Kündigungsschutzklage nach Betriebsübergang; Titelumschreibung

  • LAG Thüringen, 27.08.1996 - 5 Sa 515/94

    Kündigung: Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde fachliche Qualifikation

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2003 - 2 Sa 982/03

    Fehlerhafte Sozialauswahl bei ordentlicher betriebsbedingter Kündigung

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.05.2012 - 2 Ca 2565/11

    Skandal in Bremer Kinderklinik: Kündigung von Chefarzt ist unwirksam

  • LAG Hamburg, 08.12.1999 - 3 Sa 17/97

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung wegen Krankheit;

  • LAG Düsseldorf, 23.11.1995 - 5 Sa 947/95

    Kündigungsschutz im Tendenzunternehmen, Kündigung eines Redakteurs

  • LAG Baden-Württemberg, 13.12.2004 - 15 Sa 77/04

    Unzulässiges Nachschieben von Kündigungsgründen - wenn die dem Betriebsrat

  • ArbG Bremen, 23.05.2012 - 2 Ca 2565/11
  • LAG Hamm, 18.02.1992 - 7 Sa 1607/91

    Wirksamkeit; Fristlose Kündigung; Arbeitsverhältnis; Kirchenrecht; Diözese;

  • LAG Hessen, 24.08.2001 - 14 Sa 1396/00

    Wirksamkeit einer Kündigung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses;

  • LAG München, 09.03.1988 - 7 Sa 295/87

    Streitigkeit über einen Auflösungsantrag nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG);

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.08.2004 - 2 Sa 196/04
  • LAG Nürnberg, 13.03.1990 - 6 Sa 612/89

    Soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung; Zugehörigkeit zu einer

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