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   BAG, 27.10.1956 - 2 AZR 297/54   

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https://dejure.org/1956,468
BAG, 27.10.1956 - 2 AZR 297/54 (https://dejure.org/1956,468)
BAG, Entscheidung vom 27.10.1956 - 2 AZR 297/54 (https://dejure.org/1956,468)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 1956 - 2 AZR 297/54 (https://dejure.org/1956,468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strenge Auslegung der Vorschrift - Revision - Parteiabreden - Tatsachenvortrag in zweiter Instanz - Begriff des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 2
    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1956, 1063
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.1954 - IV ZR 67/54

    Rückwirkung der Gleichberechtigung

    Auszug aus BAG, 27.10.1956 - 2 AZR 297/54
    Pie Bestimmung;, die auf eine Entlastung der Revisionsgerichte abzielt, muß dem Zweck entsprechend streng ausgelegt werden (vgl. Baumbach-lauterbach, ZPO, 24pAuflo, § 554 Anm.4 Dj Rosenberg, Lehrbuch, ö.Aufl., § 141 II 2 b; Stein-Uonas-SchÖnke, ZPO, 18 Aufl., § 554 Arm. III 3 b; RGZ.87,5; 117, 168 ff. ,170; 126, 245 ff. ,249} - OGHZ 2, 235; BGH 14, 205)" Bie allgemeine Angabe der Revision, der Beklagte habe eine Vielzahl von Parteiabreden und Tatsachen vorgetragen, die, ihre Wahrheit unterstellt, den Schluß begründen, daß ein beiderseits freigestaltetes Mitarbeiteiverhältnis von den Vertragschließenden gewollt und entsprechend gehandhabt worden sei, kann als hinreichend nicht angesehen werden; die Revision hätte vielmehr im einzelnen angeben müssen, welche Parteiabreden und Tatsachen in der zweiten Instanz vorgetragen und vom Gericht bei der Fällung des Urteils nicht berücksichtigt worden sind.
  • BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73

    Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille -

    Hierzu hätte nach § 554 Abs. 3 Hr. 2 b ZPO die Revision im einzelnen angeben müssen, welche Parteiabreden und Tatsachen die Beklagte im Berufungsrechtszug vorgetragen und welche Beweise sie angetreten hatte (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 554 ZPO [zu I der Gründe]; BAG AP Nr. 8 zu § 322 ZPO [zu I der Gründel).
  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 444/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

    Diese Prozeßtatsachen müssen in den wesentlichen Punkten genau und bestimmt angegeben werden (BAG Urteil vom 27. Oktober 1956 - 2 AZR 297/54 - AP Nr. 3 zu § 554 ZPO, zu I der Gründe).
  • BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90

    Möglichkeit einer Zustimmungsersetzung des Betriebsrates zur Kündigung einer

    Wenn darin auch ohne Nennung der Gesetzesbestimmung (§ 554 Abs. 3 Nr. 3 ZPO) eine Rüge nach § 286 ZPO gesehen werden kann, so fehlt doch eine genaue Angabe, welchen Beweisantritten hätte nachgegangen werden sollen und was diese erbracht hätten (BAG Urteil vom 27. Oktober 1956 - 2 AZR 297/54 - AP Nr. 3 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 23.02.1961 - 5 AZR 110/60

    Zusammenfassung von Arbeitnehmern - Betriebsgruppe - Ausführung

    6 "Auf 1 ", § H I II 2 b; RGZ 117, 168 ff. /JlO/; 126, 245 ff" Z"â"¢24.9/; BC-HZ 14, 205; BAG AP Nr. 3 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 02.08.1984 - 2 AZR 26/83
    Erforderlich ist die Angabe der genauen vorinstanzlichen Fund stelle der übergangenen Beweisanträge nach Schriftsatz und - jedenfalls bei umfangreichen Schriftsätzen - nach Seitenzahl (BAG 12, 328; BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR UQ/61 - AP Mr. 8 zu ? 322 ZPO; BAG Urteil vom 19. Oktober 1059 - 2 A7R 60/59 - AP Nr. 4 zu $ 55 ZPO: BAG Urteil vom 27. Oktober 1Q56 - 2 AZR 297/54 - AP Nr. 3 zu 6 55U ZPO).
  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 347/87

    Eingruppierung eines Gruppenleiters eines öffentlich-rechtlichen

    Es fehlt bereits der für eine Verfahrensrüge unerläßliche Vortrag, in welchem Schriftsatz der Kläger die von ihm behaupteten Tatsachen vorgetragen und unter Beweis gestellt hat, ferner auch substantiierte Behauptungen zur Tätigkeit des Gruppenleiters VVH-1 (vgl. BAG Urteil vom 27. Oktober 1956 - 2 AZR 297/54 - AP Nr. 3 zu § 554 ZPO).
  • BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65

    Rechtsmittel

    Die Revision hätte gegebenenfalls unter Bezeichnung der jeweils verletzten Verfahrensnorm im einzelnen die Tatsachen angeben müssen, aus denen sie herleitet, daß das Vorbringen des Klägers nicht hätte zurückgewiesen werden dürfen, und sie hätte erkennen lassen müssen, inwiefern das Berufungsurteil auf dem angeblichen Mangel beruhen könnte (§ 554 Abs. 3 Nr. 2 a und b, § 559 ZPO; RGZ 126, 245, 249; BGHZ 14, 205, 209 [BGH 08.07.1954 - IV ZR 67/54]; BGH LM ZPO § 280 Nr. 6, BEG 1956 § 6 Nr. 16; BAG AP ZPO § 554 Nr. 3).
  • BAG, 07.02.1957 - 2 AZR 440/54
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