Rechtsprechung
BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Kündigung - Steuerhinterziehung - Wichtiger Grund - Kündigung - Kündigungsgrund
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung - Fristlose Kündigung gegenüber einer tariflich unkündbaren Finanzamtsangestellten wegen Steuerhinterziehung; Selbstanzeige; kündigungsrechtliche Verwertung steuerlicher Informationen aus einer Selbstanzeige; Personalratsanhörung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Einem Finanzamtsangestellten ist nach Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung fristlos zu kündigen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einem Finanzamtsangestellten ist nach Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung fristlos zu kündigen
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Steuerhinterziehung - Trotz Selbstanzeige fristlose Kündigung?
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 17.11.1999 - 4 Ca 2296/99
- LAG Düsseldorf, 14.03.2000 - 3 Sa 109/00
- BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2582 (Ls.)
- NZA 2002, 1030
- JR 2002, 132
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (24)
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Deshalb erfaßt § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT, wonach sich der Angestellte so zu verhalten hat, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird, auch das außerdienstliche Verhalten des Angestellten (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26 = EzA BGB § 626 nF Nr. 160, zu II 2 der Gründe; 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 f.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Außerdienstlich begangene Straftaten sind jedenfalls dann zur Rechtfertigung einer Kündigung geeignet, wenn sie ein gewisses Gewicht haben (BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO mwN aus Rechtsprechung und Literatur).
Vielmehr kommt es, da sie als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten - abhängig von der konkreten Dienstfunktion - auch auf ihr Ansehen in der Öffentlichkeit an (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 ff.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182).
Für die arbeitsrechtliche Bewertung als schwerer Verstoß gegen § 8 Abs. 1 BAT kommt es weder, wie die Revision meint, darauf an, ob die Klägerin in dem Zeitraum, in dem sie für Steuerverkürzungen verantwortlich war, ihre Arbeitspflicht gewissenhaft verrichtet hat, noch steht es im Vordergrund, ob und in welchem Umfang das Fehlverhalten in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist; bedeutsam ist vielmehr, daß das Fehlverhalten dazu geeignet ist, einen Achtungs- und Vertrauensschaden herbeizuführen (…BAG 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - aaO; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO; vgl. auch BVerwG 9. November 1994 - 1 D 57/93 - BVerwGE 103, 184 ff. zur disziplinarrechtlichen Bewertung der Steuerhinterziehung eines Beamten).
Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG 4. Juli 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 102; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176, zu II 1 b aa der Gründe; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182).
Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. des Senats, vgl. 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - BAGE 85, 114, 125; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367, 369 f.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182, zu B I 3 der Gründe).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2000 - 12d A 4145/99
Verwendung von in einem Besteuerungsverfahren und Steuerstrafverfahren gewonnenen …
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Ein zwingendes öffentliches Interesse im Sinne des § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO ist gegeben, wenn im Falle des Unterbleibens der Mitteilung die Gefahr bestünde, daß schwere Nachteile für das allgemeine Wohl eintreten (vgl. OVG Münster 4. Mai 2000 - 12d A 4145/99.O - IÖD 2001, 53; BFH 10. Februar 1987 - VII R 77/84 - BFHE 149, 387; BVerwG 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1;… Koch/Scholtz AO 5. Aufl. § 30 Rn. 24).Es ist eine Interessenabwägung erforderlich, ob das öffentliche Interesse an der Offenbarung und Verwertung der dem Steuergeheimnis unterliegenden persönlichen Daten das Interesse des Steuerpflichtigen an der Geheimhaltung (deutlich) überwiegt (vgl. OVG Münster 4. Mai 2000 - 12d A 4145/99.O - aaO mwN; Nissen ZTR 2000, 402, 403).
Dem öffentlichen Interesse an der Reinhaltung und Aufrechterhaltung der Vertrauenswürdigkeit der Finanzverwaltung und damit deren Funktionsfähigkeit ist grundsätzlich ein hoher Stellenwert beizumessen (Nissen ZTR 2000, 402, 403; für den Fall der Steuerhinterziehung durch einen Finanzbeamten vgl. OVG Münster 4. Mai 2000 - 12d A 4145/99.O - aaO).
Davon ist hier jedenfalls angesichts der Höhe der von der Klägerin über viele Jahre hinweg hinterzogenen Steuern auszugehen (zur entsprechenden Abwägung, ob bei der Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten die Mitteilung steuerlicher Daten an die für Disziplinarmaßnahmen zuständigen Stelle von einem zwingenden öffentlichen Interesse iSv. § 30 Abs. 4 AO gedeckt ist, vgl. OVG Münster 4. Mai 2000 - 12d A 4145/99.O - aaO).
Soweit die Revision auf die Beschlüsse des OVG Münster vom 4. Mai 2000 (- 12d A 4145/99.O - IÖD 2001, 53) und vom 5. Mai 2000 (- 12d A 4813/99.O -) hinweist, die aus Anlaß vorläufig verhängter disziplinarischer Maßnahmen gegenüber Beamten der Finanzverwaltung ergangen sind, die sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht und sich durch Selbstanzeigen geoffenbart hatten, vermag dies die einzelfallbezogene Interessenabwägung des Landesarbeitsgerichts nicht in Frage zu stellen.
- BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96
Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher …
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Deshalb erfaßt § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT, wonach sich der Angestellte so zu verhalten hat, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird, auch das außerdienstliche Verhalten des Angestellten (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26 = EzA BGB § 626 nF Nr. 160, zu II 2 der Gründe; 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 f.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Vielmehr kommt es, da sie als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten - abhängig von der konkreten Dienstfunktion - auch auf ihr Ansehen in der Öffentlichkeit an (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 ff.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182).
Für die arbeitsrechtliche Bewertung als schwerer Verstoß gegen § 8 Abs. 1 BAT kommt es weder, wie die Revision meint, darauf an, ob die Klägerin in dem Zeitraum, in dem sie für Steuerverkürzungen verantwortlich war, ihre Arbeitspflicht gewissenhaft verrichtet hat, noch steht es im Vordergrund, ob und in welchem Umfang das Fehlverhalten in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist; bedeutsam ist vielmehr, daß das Fehlverhalten dazu geeignet ist, einen Achtungs- und Vertrauensschaden herbeizuführen (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - aaO;… 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO; vgl. auch BVerwG 9. November 1994 - 1 D 57/93 - BVerwGE 103, 184 ff. zur disziplinarrechtlichen Bewertung der Steuerhinterziehung eines Beamten).
- BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97
Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Es hat ferner den aufgrund der tariflichen Unkündbarkeit anzulegenden strengen Prüfungsmaßstab beachtet, indem es die verschärften Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers, eine Weiterbeschäftigung zu versuchen (BAG 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222 = AP BAT § 55 Nr. 1; 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 17.September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP § 626 BGB Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3), in seine Überlegungen einbezogen hat.Sollte die Interessenabwägung ergeben, daß nur eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist möglich war, so wird allerdings zu beachten sein, daß für eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist nach der Senatsrechtsprechung eine Beteiligung des Personalrats nach den für ordentliche Kündigungen geltenden Regelungen erforderlich ist (Senat 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10, 22).
- BVerwG, 09.11.1994 - 1 D 57.93
Disziplinarrecht: Steuerhinterziehung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei …
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Für die arbeitsrechtliche Bewertung als schwerer Verstoß gegen § 8 Abs. 1 BAT kommt es weder, wie die Revision meint, darauf an, ob die Klägerin in dem Zeitraum, in dem sie für Steuerverkürzungen verantwortlich war, ihre Arbeitspflicht gewissenhaft verrichtet hat, noch steht es im Vordergrund, ob und in welchem Umfang das Fehlverhalten in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist; bedeutsam ist vielmehr, daß das Fehlverhalten dazu geeignet ist, einen Achtungs- und Vertrauensschaden herbeizuführen (…BAG 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - aaO;… 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO; vgl. auch BVerwG 9. November 1994 - 1 D 57/93 - BVerwGE 103, 184 ff. zur disziplinarrechtlichen Bewertung der Steuerhinterziehung eines Beamten).Die Selbstanzeige stellt einen persönlichen Strafausschließungsgrund dar, der die Tat im übrigen nach Unrechtsgehalt und Schuld unberührt läßt (BVerwG 9. November 1994 - 1 D 57/93 - BVerwGE 103, 184 ff. mwN).
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83
Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines …
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Es hat ferner den aufgrund der tariflichen Unkündbarkeit anzulegenden strengen Prüfungsmaßstab beachtet, indem es die verschärften Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers, eine Weiterbeschäftigung zu versuchen (BAG 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222 = AP BAT § 55 Nr. 1; 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 17.September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP § 626 BGB Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3), in seine Überlegungen einbezogen hat. - BAG, 23.03.1972 - 2 AZR 216/71
NS-Vergangenheit - Dienststelle des Bundes - Unkündbarer Angestellter - Grund zur …
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Es hat ferner den aufgrund der tariflichen Unkündbarkeit anzulegenden strengen Prüfungsmaßstab beachtet, indem es die verschärften Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers, eine Weiterbeschäftigung zu versuchen (BAG 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222 = AP BAT § 55 Nr. 1; 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 17.September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP § 626 BGB Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3), in seine Überlegungen einbezogen hat. - BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG 4. Juli 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 102; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176, zu II 1 b aa der Gründe; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2000 - 12d A 4813/99
Förmliches Disziplinarverfahren gegen einen Beamten; Durchbrechung des …
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Soweit die Revision auf die Beschlüsse des OVG Münster vom 4. Mai 2000 (- 12d A 4145/99.O - IÖD 2001, 53) und vom 5. Mai 2000 (- 12d A 4813/99.O -) hinweist, die aus Anlaß vorläufig verhängter disziplinarischer Maßnahmen gegenüber Beamten der Finanzverwaltung ergangen sind, die sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht und sich durch Selbstanzeigen geoffenbart hatten, vermag dies die einzelfallbezogene Interessenabwägung des Landesarbeitsgerichts nicht in Frage zu stellen. - BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. des Senats, vgl. 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - BAGE 85, 114, 125; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367, 369 f.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182, zu B I 3 der Gründe). - BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)
- BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem" …
- BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96
Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
- BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 778/75
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach § 54 BAT
- LAG Düsseldorf, 14.03.2000 - 3 Sa 109/00
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Steuerhinterziehung eines Angestellten …
- BAG, 24.09.1987 - 2 AZR 26/87
Fristgerechte Kündigung wegen entgeltlicher Vermittlung der Einstellung eines …
- BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 233/83
Ordentliche Kündigung wegen Diebstahls
- BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98
Zollbeamter a.D.; Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von 14 Handfeuerwaffen zu …
- BFH, 10.02.1987 - VII R 77/84
Befugnis der Finanzbehörde zur Auskunftserteilung im gewerberechtlichen …
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter
- BAG, 26.03.1981 - 2 AZN 410/80
Nichtzulassungsbeschwerde
- LAG Düsseldorf, 20.05.1980 - 19 Sa 624/79
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 21. Juni 2000 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 nF Nr. 149 = EzA BGB § 626 Nr. 176; 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95).Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. Senat, vgl. 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 29. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367).
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06
Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers
Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht regelmäßig nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. Senat 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189, zu B I 3 a der Gründe;… neuerlich Senat 19. April 2007 - 2 AZR 78/06 - Rn. 34, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 71). - BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09
Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer- …
Eine außerdienstlich begangene Straftat von einigem Gewicht oder verbunden mit einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konnte auf dieser Grundlage die Kündigung eines Mitarbeiters des öffentlichen Dienstes grundsätzlich rechtfertigen (Senat 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - zu B I 2 a der Gründe, AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 95, 78) .
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06
Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht
Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht regelmäßig nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. Senat vgl. 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367). - BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12
Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat
Eine außerdienstlich begangene Straftat von einigem Gewicht vermochte auf dieser tariflichen Grundlage die verhaltensbedingte Kündigung eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu rechtfertigen (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 16, BAGE 132, 72; 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - zu B I 2 a der Gründe) . - BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03
Fristlose Kündigung
Nach der ständigen Senatsrechtsprechung ist bei schweren Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers eine Abmahnung nur dann nicht entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten werde nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (Senat 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5). - BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08
Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
Eine außerdienstlich begangene Straftat von einigem Gewicht vermochte auf dieser tariflichen Grundlage die verhaltensbedingte Kündigung eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu rechtfertigen (vgl. Senat 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - zu B I 2 a der Gründe mwN, AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 95, 78). - BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 33.17
Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zu steuerlichen Daten
Bereits zu der bis zum 24. Mai 2018 geltenden Fassung von § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO ist die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte übereinstimmend davon ausgegangen, dass ein zwingendes öffentliches Interesse an der Offenbarung vom Steuergeheimnis geschützter Daten in solchen Fällen, die nicht den Regelbeispielen des § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO unterfallen, nur dann anzunehmen ist, wenn ohne eine Offenbarung der Daten die Gefahr bestünde, dass schwere Nachteile für das allgemeine Wohl eintreten (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 m.w.N.; BFH…, Urteil vom 10. Februar 1987 - VII R 77.84 - BFHE 149, 387 Rn. 19 m.w.N.; BAG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 2 AZR 325.00 - NZA 2002, 1030 m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 10. August 2001 - RiSt (R) 1.00 - juris Rn. 28). Voraussetzung dafür ist nach der ständigen Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, dass im Falle des Unterbleibens der Offenbarung die Gefahr bestünde, dass schwere Nachteile für das allgemeine Wohl eintreten (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 m.w.N.; BFH…, Urteil vom 10. Februar 1987 - VII R 77.84 - BFHE 149, 387 Rn. 19 m.w.N.; BAG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 2 AZR 325.00 - NZA 2002, 1030 m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 10. August 2001 - RiSt (R) 1.00 - juris Rn. 28
). - BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04
Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter …
Im Rahmen der für § 626 Abs. 1 BGB notwendigen Interessenabwägung sind insbesondere das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf zu berücksichtigen (Senat 21. Januar 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BAT § 54 Unkündbare Angestellte Nr. 11). - LAG Köln, 16.10.2001 - 1 (2) Sa 501/01
Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Angestellten der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit
- BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 952/06
Verdachtskündigung - Nachrichtensprecher
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2016 - 4 Sa 350/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei groben Beleidigungen …
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist
- LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 Sa 1075/08
Kündigung wegen Buchens von Bonuspunkten Dritter auf eigene Kundenkarte
- LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15
Fristlose Kündigung des ordentlich nicht kündbaren Arbeitsverhältnisses eines …
- LAG Hessen, 29.06.2007 - 3 Sa 1550/06
Kündigung eines Umschülers
- LAG Köln, 13.02.2006 - 14 (12) Sa 1338/05
Fristlose Kündigung eines städtischen Bediensteten wegen Drogenhandels mit …
- LAG Hessen, 01.02.2010 - 17 Sa 1340/09
Keine fristlose Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat im Ausland
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - versicherungswidriges …
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06
Kündigung wegen Verdachts außerdienstlichen Drogenkonsums einer Wachpolizistin
- LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Erstatttung einer Strafanzeige …
- LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 157/08
außerdienstliches Verhalten; außerordentliche Kündigung; Rechtsextremismus
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2008 - 10 TaBV 885/08
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Meinungsäußerungen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2008 - 10 Sa 731/07
Zur Anfechtung einer Eigenkündigung wegen widerrechtlicher Drohung mit …
- ArbG Düsseldorf, 10.11.2010 - 8 Ca 4900/10
Außerordentliche Kündigung wegen bewusst wahrheitswidrig aufgestellter …
- LAG Köln, 03.06.2003 - 13 (3) Sa 1283/02
Verhaltensbedingte Kündigung, Verhaltens- und Leistungsmängel, Darlegungs- und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 4 Sa 509/15
Weiterer Gütetermin - fehlendes Einverständnis - Unzulässigkeit einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2014 - 4 Sa 245/13
Kündigung wegen Beleidigung einer Arbeitskollegin
- ArbG Berlin, 29.03.2011 - 50 Ca 13388/10
Kündigung eines Polizeiangestellten wegen des Verdachts eines außerdienstlichen …
- LAG Nürnberg, 15.08.2006 - 7 Sa 857/05
Verhaltensbedingte Kündigung - Wegnahme - Zahlungsabsicht - Zahlung vor …
- LAG Düsseldorf, 29.01.2003 - 12 Sa 693/01
Verhaltensbedingte Kündigung eines leitenden Angestellten wegen Entgegennahme von …
- ArbG Mainz, 19.01.2009 - 4 Ca 1795/08
Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten
- LAG Hamm, 28.03.2011 - 17 Sa 1845/10
Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung des Hauswarts eines Berufskollegs …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - 13 Sa 1766/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen …
- LAG Düsseldorf, 26.06.2008 - 13 Sa 506/08
Zulässigkeit einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2004 - 4 Sa 328/04
Fristlose Kündigung wegen Diebstahl geringwertiger Sachen ( hier Verzehr von …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2010 - 9 Sa 150/10
Kündigung wegen intimer Beziehung zu Kollegin
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2010 - 8 Sa 762/09
Kündigung - Verkauf von Fleischwaren mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum
- ArbG Frankfurt/Main, 30.11.2004 - 2 Ca 4896/03
Arbeitszeiten - betrügerischen Manipulation - Kündigung
- VG Berlin, 21.03.2007 - 80 A 33.06
Entfernung des Beamten aus dem Dienst wegen Unterschlagung von …
- LG Bonn, 28.05.2003 - 1 O 517/02
Voraussetzungen einer Tatkündigung; Wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung bei …
- ArbG Dortmund, 16.01.2003 - 6 Ca 5736/02
Feststellung des Bestandes eines Arbeitsverhältnisses; Kopftuchtragen einer …
- ArbG Frankfurt/Main, 13.12.2005 - 18 Ca 6861/05
Manipuliertes Attest - fristlose Kündigung!
- ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2005 - 8 Ca 5937/04