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   BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94   

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BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94 (https://dejure.org/1994,24)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1994 - 2 AZR 327/94 (https://dejure.org/1994,24)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 (https://dejure.org/1994,24)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Wirksamkeit einer Anhörung des Betriebsrats im Nachhinein - Anforderungen an die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat - Zweck der Anhörung des Betriebsrates - Mitteilungspflicht ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102; KSchG § 1 Abs. 2
    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2; BetrVG § 102
    Betriebsbedingte Kündigung: Sozialwidrigkeit bei möglicher Weiterbeschäftigung auf einem in absehbarer Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist freiwerdenden Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Freier Arbeitsplatz - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit eines betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1982 (Ls.)
  • NZA 1995, 521
  • BB 1995, 732
  • DB 1995, 979
  • JR 1995, 440
 
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Wird zitiert von ... (141)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
    Der Arbeitgeber muß aber dann keine besondern Ausführungen über die Dauer der einzuhaltenden Frist machen, wenn der Betriebsrat über die tatsächlichen Umstände für die Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfrist unterrichtet ist (BAG Urteil vom 29. März 1990, aaO, zu II 2 b aa der Gründe).

    Sofern der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen kann, daß ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, z.B. aufgrund des Ausscheidens eines anderen Arbeitnehmers zur Verfügung stehen wird, ist ein derartiger Arbeitsplatz ebenfalls als frei anzusehen (BAG Urteile vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 -, BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198, 203 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Umschulung, zu B II 1 a der Gründe).

    Der Arbeitgeber ist zu anderweitiger Beschäftigung aber nur dann verpflichtet, wenn der vorhandene andere Arbeitsplatz vergleichbar (gleichwertig) ist (BAG Urteil vom 29. März 1990, aaO, zu B II 7 b aa der Gründe).

    Das Weisungsrecht und damit die Vergleichbarkeit des Arbeitsplatzes hängt von der inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitsvertrages ab (BAG Urteil vom 29. März 1990, aaO, zu B II 5 b der Gründe); nach dieser Entscheidung ist der Arbeitgeber allerdings nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Beförderungsstelle anzubieten (zu B II 7 c der Gründe).

  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates -

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
    Eine ganz exakte Kenntnis ist schon deshalb nicht erforderlich, weil in der Regel nicht sicher ist, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung zugeht (BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - AP Nr. 42 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 c aa der Gründe; vom 3. April 1987, aa0).

    Dies ist nach dem Urteil des Siebten Senats vom 29. Januar 1986 (aaO, zu I 2 c aa der Gründe) der Fall, wenn sich aus der Anhörung entnehmen läßt, daß die beabsichtigte ordentliche Kündigung unter Einhaltung der tarifvertraglich vorgeschriebenen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgesprochen werden soll.

    Der Siebte Senat hat ferner im Urteil vom 29. Januar 1986 (aaO, zu I 2 c bb der Gründe) entschieden, der Arbeitgeber habe unabhängig davon, welche Angaben im Einzelfall erforderlich seien, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Vorstellungen hinsichtlich der beabsichtigten Kündigungsfrist mitzuteilen.

  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
    Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I 1 der Gründe).

    Zur Überbrückung bis zum Freiwerden einer geeigneten Stelle ist mindestens der Zeitraum zumutbar, den ein anderer Stellenbewerber zur Einarbeitung benötigen würde, wobei je nach den Umständen eine Probezeitvereinbarung als Anhaltspunkt für die Bemessung einer Einarbeitungszeit herangezogen werden könnte (vgl. zu dem ähnlichen Problem bei der Vergleichbarkeit innerhalb der Sozialauswahl BAG Urteil vom 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 - BAGE 48, 314 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl).

  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
    Sofern der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen kann, daß ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, z.B. aufgrund des Ausscheidens eines anderen Arbeitnehmers zur Verfügung stehen wird, ist ein derartiger Arbeitsplatz ebenfalls als frei anzusehen (BAG Urteile vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 -, BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198, 203 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Umschulung, zu B II 1 a der Gründe).

    Für den Fall, daß sich ein Arbeitnehmer auf eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nach zumutbarer Umschulungs- bzw. Fortbildungsmaßnahme beruft, hat der Senat im Urteil vom 7. Februar 1991 (BAGE 67, 198, 203 f. = AP, aaO, zu B II 2 a der Gründe) angenommen, zum Zeitpunkt der Beendigung der Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme müsse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Arbeitsplatz frei sein (welche Zeitdauer dabei zumutbar ist, hat der Senat bisher ausdrücklich offen gelassen, vgl. BAG Urteil vom 7. Februar 1991, aaO, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
    Die Anhörung soll in geeigneten Fällen dazu beitragen, daß es gar nicht zum Ausspruch einer Kündigung kommt (BAG Urteil vom 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - BAGE 44, 201 = AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 b der Gründe).

    Aufgrund des Anhörungsschreibens konnte der Betriebsrat die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe prüfen und sich ein Bild machen, weil sie nicht nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschrieben sind (vgl. allgemein BAG Urteil vom 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - BAGE 44, 201, 206 = AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu A I 2 b der Gründe).

  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
    Eine Kündigung ist nicht betriebsbedingt (§ 1 Abs. 2 KSchG), wenn der Arbeitnehmer bei Auslaufen der Kündigungsfrist in demselben Betrieb auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung seit BAG Urteil vom 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 der Gründe).

    Die Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung setzt aber das Vorhandensein eines "freien" Arbeitsplatzes voraus (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Urteil vom 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 a der Gründe).

  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86

    Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung - Stillegung einer Betriebsabteilung -

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
    Dennoch darf der Arbeitgeber nicht gänzlich offen lassen, wann, unter Einhaltung welcher Frist und zu welchem Zeitpunkt Kündigungen ausgesprochen werden sollen (vgl. ausdrücklich die unveröffentlichte Entscheidung vom 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - RzK III 1 d Nr. 3, zu II 2 a der Gründe; vgl. ferner Urteil vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27, 30 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 1 der Gründe; vom 4. März 1981 - 7 AZR 104/79 - BAGE 35, 118, 123 = AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden-Württemberg und zuletzt vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 423/93 -, n.v., zu II 3 der Gründe).

    Von ihr kann auf die Stichhaltigkeit der vom Arbeitgeber behaupteten Kündigungsgründe geschlossen werden (BAG Urteil vom 3. April 1987, aaO).

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
    Eine Anhörung des Betriebsrats im Nachhinein ist unwirksam (vgl. BAG Urteil vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 4 der Gründe).

    Dennoch darf der Arbeitgeber nicht gänzlich offen lassen, wann, unter Einhaltung welcher Frist und zu welchem Zeitpunkt Kündigungen ausgesprochen werden sollen (vgl. ausdrücklich die unveröffentlichte Entscheidung vom 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - RzK III 1 d Nr. 3, zu II 2 a der Gründe; vgl. ferner Urteil vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27, 30 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 1 der Gründe; vom 4. März 1981 - 7 AZR 104/79 - BAGE 35, 118, 123 = AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden-Württemberg und zuletzt vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 423/93 -, n.v., zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
    Der Umfang der Darlegungslast ist jedoch nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. Urteile vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; vom 27. September 1984, aao, zu B II 3 d bb der Gründe; vom 29. März 1990, aao, zu B II 4 der Gründe; vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 (B) -, zu B 4 b der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) davon abhängig, wie sich der Arbeitnehmer auf die Begründung der Kündigung einläßt.
  • LAG München, 25.04.1975 - 5 Sa 722/74
    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
    Einigkeit besteht darüber, daß es entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts München (Urteil vom 25. April 1975 - 5 Sa 722/74 - DB 1975, 1803) nicht genügt, wenn lediglich nach den Erfahrungen des Betriebs mit einiger Sicherheit in absehbarer Zeit mit dem Freiwerden einer Stelle gerechnet werden kann.
  • BAG, 07.04.1993 - 2 AZR 449/91

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89

    Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter Kündigung aus demselben Grund

  • BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 423/93

    Änderungskündigung - ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des

  • BAG, 04.03.1981 - 7 AZR 104/79

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkungsverfahren - Ordnungsgemäße Einleitung -

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92

    Internationales Privatrecht - Flugpersonal - Betriebsübergang

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 08.11.1956 - 2 AZR 302/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen Arbeitsmangels

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    Zum einen bedarf es hinsichtlich betriebsratsseitig bereits bekannter Tatsachen keiner Information seitens des Arbeitgebers (vgl. BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - zu B I 3 a (2) der Gründe) .
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    Dies bedeutet ua., dass im Allgemeinen das Lebensalter und die Betriebszugehörigkeit sowie ein eventueller Sonderkündigungsschutz für die Beurteilung durch die Arbeitnehmervertretung unverzichtbare, mitzuteilende Daten sind (BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Bei einer Aufklärungsrüge muss der Revisionsführer darlegen, dass für das Gericht eine Aufklärungspflicht bestanden hat, dass diese verletzt worden ist, was die Partei vorgetragen hätte, wenn das Gericht seiner Aufklärungspflicht genügt hätte und dass danach die Entscheidung dann anders ausgefallen wäre (BAG 13. Dezember 2006 - 10 AZR 792/05 - EzA BGB 2002 § 611 Personalrabatt Nr. 2; 9. Februar 2006 - 6 AZR 281/05 - Senat 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75; ErfK/Koch 7. Aufl. § 74 ArbGG Rn. 15).
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