Rechtsprechung
   BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,358
BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 (https://dejure.org/2004,358)
BAG, Entscheidung vom 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 (https://dejure.org/2004,358)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 (https://dejure.org/2004,358)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,358) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Verpflichtung des Arbeitgebers den Betriebsrat über Familienstand und Unterhaltspflichten der zu kündigenden Arbeitnehmer zu unterrichten im Fall der ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Eingeschränkte Betriebsratsanhörung bei Stilllegung

  • Judicialis

    BetrVG § 102; ; InsO § 113; ; KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102; InsO § 113; KSchG § 1
    Kündigungsschutz; Betriebsratsanhörung - Ordentliche betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung; Kündigung mit einer nach § 113 InsO abgekürzten Kündigungsfrist nach vorangegangener, nicht angegriffener Kündigung durch Schuldner zu späterem Zeitpunkt; Anhörung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Betriebsstillegung: Umfang der Anhörung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anhörung des Betriebsrats bei Betriebsstillegung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 110, 331
  • ZIP 2004, 1773
  • NZA 2004, 1037
  • BB 2004, 2190
  • DB 2004, 2190
  • DB 2004, 2327
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (181)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
    Wenn eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebes nicht vorzunehmen ist, braucht der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht nach § 102 BetrVG über Familienstand und Unterhaltspflichten der zu kündigenden Arbeitnehmer unterrichten (Teilweise Aufgabe von BAG 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185).

    aa) Die Revision stützt ihre Auffassung, die Sozialdaten Unterhaltspflicht und Familienstand seien dem Betriebsrat stets mitzuteilen, auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 1993 (- 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185).

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 27. September 2001 im Fall einer Änderungskündigung ausgeführt, wenn nach Auffassung des Arbeitgebers eine Sozialauswahl überhaupt nicht durchzuführen sei, brauche er dem Betriebsrat auch keine sozialen Auswahlgesichtspunkte mitzuteilen, weil diese für den Kündigungsentschluss nicht maßgeblich waren (27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - BAGE 99, 167; vgl. auch 21. September 2000 - 2 AZR 385/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 107).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02

    Kündigung - Insolvenz

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
    Der dadurch entstehende Druck auf den Schuldner und den vorläufigen Insolvenzverwalter, notwendige Kündigungen möglichst bis zur Insolvenzeröffnung hinauszuzögern, um nicht die Insolvenzmasse unnötig zu schmälern, ließe sich mit dem Ziel des § 113 InsO nicht vereinbaren (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 255/02 - AP InsO § 113 Nr. 12 = EzA InsO § 113 Nr. 12).
  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
    Der Arbeitgeber kommt dagegen seiner Unterrichtungspflicht nicht nach, wenn er aus seiner Sicht dem Betriebsrat bewusst unrichtige oder unvollständige Sachdarstellungen unterbreitet (st. Rspr., vgl. zB BAG 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295; KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 63a).
  • LAG Hamburg, 26.03.2003 - 5 Sa 8/03

    Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung aller Beschäftigten

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. März 2003 - 5 Sa 8/03 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
    Sie wären in eine etwaige Sozialauswahl nur dann einzubeziehen gewesen, wenn eine erforderliche Zustimmung einer Behörde vorgelegen hätte (BAG 8. August 1985 - 2 AZR 464/84 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 21; APS-Kiel § 1 KSchG Rn. 691 f.; ErfK-Ascheid 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 471, 472; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG § 1 Rn. 453, 454, alle mwN).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
    Der Arbeitgeber kommt dagegen seiner Unterrichtungspflicht nicht nach, wenn er aus seiner Sicht dem Betriebsrat bewusst unrichtige oder unvollständige Sachdarstellungen unterbreitet (st. Rspr., vgl. zB BAG 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295; KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 63a).
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
    Diese Auffassung des Senats steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Achten Senats und dem überwiegenden Teil des Schrifttums (vgl. BAG 24. Februar 2000 - 8 AZR 167/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 47 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 104; KR-Etzel 6. Aufl. Rn. 62i; Stahlhacke/Preis 8. Aufl. Rn. 413; APS/Koch § 102 BetrVG Rn. 111; ErfK-Hanau/Kania 3. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 9, zT mwN; Hako-Griebeling 2. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 112; Fitting BetrVG 21. Aufl. § 102 Rn. 31; aA: KDZ-Kittner KSchR 5. Aufl. Rn. 93).
  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95

    Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
    Im gleichen Sinn hat der Senat bei einer Beendigungskündigung die Unterrichtung über soziale Auswahlgesichtspunkte für entbehrlich gehalten, weil der Arbeitgeber den gekündigten Arbeitnehmer nicht für vergleichbar mit dem Arbeitnehmer hielt, auf den sich der Kläger im Rahmen der Rüge der Sozialauswahl berief (7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - RzK III 1b Nr. 26).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 27. September 2001 im Fall einer Änderungskündigung ausgeführt, wenn nach Auffassung des Arbeitgebers eine Sozialauswahl überhaupt nicht durchzuführen sei, brauche er dem Betriebsrat auch keine sozialen Auswahlgesichtspunkte mitzuteilen, weil diese für den Kündigungsentschluss nicht maßgeblich waren (27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - BAGE 99, 167; vgl. auch 21. September 2000 - 2 AZR 385/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 107).
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08

    Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung

    Ist eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebs nicht vorzunehmen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über Familienstand und Unterhaltspflichten des zu kündigenden Arbeitnehmers unterrichten (Senat 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 335 mwN).

    dd) Die Annahme, der Arbeitgeber brauche Sozialdaten, die bei vernünftiger Betrachtung weder aus seiner Sicht noch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung eine Rolle spielen können, im Rahmen der Anhörung der Arbeitnehmervertretung vor der Kündung nicht mitzuteilen, liegt letztlich auch der Senatsrechtsprechung sowie der Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Entbehrlichkeit der Mitteilung des Familienstands und etwaiger Unterhaltspflichten im Falle einer Kündigung wegen Betriebsstilllegung zugrunde (20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 335 mwN).

    Der Zweite Senat hat offengelassen, ob die Angabe erforderlich ist, wenn hiervon die Berechnung der Kündigungsfrist abhängt (13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - aaO.).

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Ergibt sich aus seiner Auskunft, dass er nicht alle nach dem Gesetz maßgeblichen Sozialdaten oder ungeeignete Kriterien berücksichtigt hat oder dass die von ihm beachteten Kriterien im Kündigungsschutzprozess bei objektiver Würdigung noch einer weiteren Konkretisierung bedürfen (Senat 30. Juni 1988 - 2 AZR 49/88 - zu II 2 b der Gründe, RzK III 1 b Nr. 12) , kann die Unterrichtung gleichwohl ausreichend sein, wenn für den Betriebsrat erkennbar ist, dass der Arbeitgeber eine Sozialauswahl für überflüssig gehalten hat, etwa weil nach dessen Ansicht kein mit dem zu kündigenden Arbeitnehmer vergleichbarer Mitarbeiter (mehr) vorhanden sein soll oder weil er allen Arbeitnehmern kündigen will (vgl. Senat 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - zu II 4 b bb der Gründe, BAGE 110, 331; Senat 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 99, 167; KR-Etzel 9. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 62j mwN).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Dagegen führt eine aus Sicht des Arbeitgebers bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung zu einer fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats (Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 150 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 16; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, 47 f.; 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 334).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht