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   BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91   

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BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91 (https://dejure.org/1991,316)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1991 - 2 AZR 34/91 (https://dejure.org/1991,316)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1991 - 2 AZR 34/91 (https://dejure.org/1991,316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfallen von Vergütungsforderungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Tarifliche Ausschlußfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen - Unterbrechung der Verfallsklauseln - Fristwahrung durch Kündigungsschutzklage - Einwand der Klagerücknahmefiktion im ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 4; BGB §§ 209, 211, 212, 615; ArbGG § 54 Abs. 5 Satz 4; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 1; MTV für die Arbeitnehmer der Papierindustrie in der BRD einschließlich West-Berlin § 27
    Tarifliche Ausschlußfrist: Auswirkungen einer Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 521
  • BB 1992, 360
  • DB 1992, 1146
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89

    Tarifliche Ausschlußfrist; Klagerücknahme

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91
    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Wirkungen von Klage und Klagerücknahme bei zweistufigen tariflichen Ausschlußfristen (vgl. Urteil vom 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - AP Nr. 52 zu § 4 TV 6 Ausschlußfristen, zu 2 der Gründe; Urteil vom 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 84, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu II und III der Gründe) nicht entgegen.

    Einschränkungen ergeben sich dann nur aus dem Sinn und Zweck dieser Regelung, wie der Fünfte Senat in dem Urteil vom 11. Juli 1990 (aaO) zur Frage der Anwendung des § 212 Abs. 2 Satz 1 BGB dargelegt hat.

  • BAG, 12.01.1977 - 5 AZR 593/75

    Kündigungsschutzklage - Rechtskraft - Urteil - Berufung des Arbeitgebers auf das

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91
    Stellt das Gericht im Kündigungsschutzprozeß rechtskräftig fest, daß die Kündigung unwirksam ist, können im Folgeprozeß keine Einwände mehr erhoben werden, die die Wirksamkeit der Kündigung nach der Behauptung der unterlegenen Partei doch bestätigten sollen (vgl. BAG Urteil vom 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969 mit zust. Anm. von Grunsky, zu 1 c; ebenso Zöller/Vollkommer, ZPO, 16. Aufl., vor § 322 Rz 27).
  • BAG, 24.05.1973 - 5 AZR 21/73

    Ausschlußfristen - Lohnfortzahlungsanspruch - Tarifliche Ausschlußfristen -

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91
    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Wirkungen von Klage und Klagerücknahme bei zweistufigen tariflichen Ausschlußfristen (vgl. Urteil vom 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - AP Nr. 52 zu § 4 TV 6 Ausschlußfristen, zu 2 der Gründe; Urteil vom 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 84, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu II und III der Gründe) nicht entgegen.
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91
    Der Arbeitgeber gerät nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht - im Fall der ordentlichen Kündigung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist - aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen (vgl. BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Senatsurteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB sowie vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - AP Nr. 45 zu § 615 BGB, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91
    Der Arbeitgeber gerät nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht - im Fall der ordentlichen Kündigung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist - aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen (vgl. BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Senatsurteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB sowie vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - AP Nr. 45 zu § 615 BGB, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91
    Der Arbeitgeber gerät nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht - im Fall der ordentlichen Kündigung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist - aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen (vgl. BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Senatsurteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB sowie vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - AP Nr. 45 zu § 615 BGB, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91
    Damit ist er ausreichend von dem Willen des Arbeitnehmers unterrichtet, die durch die Kündigung bedrohten Einzelansprüche aus dem Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten (so BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/74 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; zuletzt Senatsurteil vom 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - AP, aaO, zu B II 2 a der Gründe).
  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 176/87

    Begriff der Schadenseinheit

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91
    Im übrigen beziehe sich § 209 BGB nur auf den Streitgegenstand der erhobenen Klage (so auch BGH Urteil vom 3. November 1987 - VI ZR 176/87 - NJW 1988, 965 [BGH 03.11.1987 - VI ZR 176/87]); dagegen seien die Verzugslohnansprüche gerade nicht Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage.
  • BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 68/70

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91
    Bestimmt eine tarifliche Verfallklausel, wie hier, alle Ansprüche seien im Falle des Ausscheidens innerhalb einer gegenüber der allgemeinen Ausschlußfrist kürzeren Frist "nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses" - hier gerichtlich - geltend zu machen, so greift diese kürzere Frist nicht ein, wenn wegen Schwebens eines Kündigungsschutzprozesses noch gar nicht feststeht, ob ein Fall der "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" gegeben ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BAGE 23, 110, 115 = AP Nr. 45 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 04.05.1977 - 5 AZR 187/76

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91
    Die in der zweiten Stufe vorgeschriebene gerichtliche Geltendmachung von Lohnansprüchen erfordert dann die Erhebung einer fristgerechten Zahlungsklage (ebenfalls ständige Rechtsprechung; vgl. BAGE 29, 152 [BAG 04.05.1977 - 5 AZR 187/76] = AP Nr. 60 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, sowie Senatsurteil vom 9. August 1990, aaO, zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

    Schreibe ein Tarifvertrag jedoch ausdrücklich eine gerichtliche Geltendmachung vor und nehme damit auf den gesetzlichen Sprachgebrauch des Verjährungsrechts Bezug, sei "im Grundsatz Raum für eine entsprechende Anwendung der betreffenden gesetzlichen Vorschriften" (BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 735/00 - zu B I 3 b bb der Gründe; 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - zu B II 2 b dd der Gründe) .
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

    Damit ist der Arbeitgeber ausreichend von dem Willen des Arbeitnehmers unterrichtet, die durch die Kündigung bedrohten Einzelansprüche aus dem Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten (BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 93).
  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Dabei wird nicht zwischen formlosem und schriftlichem Verlangen unterschieden (BAG 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - AP BGB § 615 Nr. 46 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 88, zu B II 2 a der Gründe; 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 93, zu B II 2 a aa der Gründe; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 145, zu II 1 a der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168, zu 6 der Gründe).

    Mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist der Arbeitgeber ausreichend vom Willen des Arbeitnehmers unterrichtet, die durch die Kündigung bedrohten Einzelansprüche aus dem Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten (BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - aaO; 13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - AP BGB § 613a Nr. 244 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 162, zu II 1 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - aaO).

  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98

    Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen

    Anlaß für derartige Vereinbarungen ist die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 22. Februar 1978 - 5 AZR 805/76 - BAGE 30, 135; 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 93), nach der die Erhebung einer Bestandsklage zwar regelmäßig als geeignet angesehen wird, eine Ausschlußfrist hinsichtlich der vom Ausgang des Rechtsstreits abhängigen Ansprüche des Arbeitnehmers auf Annahmeverzugslohn zu wahren.
  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 735/00

    Annahmeverzug - Ausschlußfrist - Verfassungsbeschwerde

    Mit der Erhebung der Klage ist dem Schriftformerfordernis des § 16 Abs. 1 MTV Genüge getan (vgl. BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 92, zu B II 2 b dd der Gründe; 24. Juni 1960 - 1 AZR 29/58 - BAGE 9, 256).

    c) Auf die Wahrung der ersten Stufe der Ausschlußfrist (§ 16 Abs. 1 MTV) hat die Klagerücknahme im Vorprozeß keinen Einfluß (vgl. BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 92, zu B II 2 b dd der Gründe).

    aa) Soweit sie gegen die Firma EWI Klage erhoben hatte, ist die zunächst für die Monate Februar 1994 bis Januar 1997 fristwahrende Wirkung der rechtzeitigen Klageerhebung allerdings durch die Rücknahme der Klage nach § 212 Abs. 1 BGB wieder entfallen (BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 92; 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - BAGE 65, 64; 24. März 1973 - 5 AZR 21/73 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 52 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 15).

    Schreibt ein Tarifvertrag jedoch ausdrücklich die gerichtliche Geltendmachung vor und nimmt damit auf den gesetzlichen Sprachgebrauch des Verjährungsrechts Bezug, ist im Grundsatz Raum für eine entsprechende Anwendung der betreffenden gesetzlichen Vorschriften (BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 92).

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen

    Denn § 204 BGB bezieht sich unmittelbar nur auf Verjährungsfristen und für eine entsprechende Anwendung auf die tarifvertraglichen Ausschlussfristen nach § 70 BAT-O und § 37 TVöD besteht bereits deshalb kein Raum, weil nach Wortlaut und Sinn der Vorschriften die einmalige schriftliche Geltendmachung des Anspruchs erforderlich, aber auch ausreichend ist (BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - zu II 2 b dd der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 93; ähnlich Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 4 Rn. 689) .
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

    Mit einem am gleichen Tage beim Landesarbeitsgericht eingegangenen Schriftsatz vom 27. Dezember 2000 wies der Kläger ohne weiteren Zusatz "ergänzend zur Begründung der Berufung" auf die dem Schriftsatz im Leitsatz beigefügte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. November 1991 (- 2 AZR 34/91 -) hin.

    Das Arbeitsgericht hatte sich zur Begründung ua. auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 7. November 1991 (- 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 92) bezogen, mit der die Auffassung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - BAGE 65, 264) bestätigt wurde, daß bei einer tarifvertraglichen Klagefrist § 212 Abs. 1 BGB entsprechend anzuwenden ist, nicht aber § 212 Abs. 2 Satz 1 BGB.

    Indem der Kläger in der Berufungsbegründung demgegenüber auf eben die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vom 7. November 1991 aaO; das vom Kläger irrtümlich angegebene Aktenzeichen 5 Sa 624/90 betrifft das mit dem Revisionsurteil bestätigte Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Dezember 1990) hinweist, die das Arbeitsgericht zur Begründung der Klageabweisung herangezogen hatte, zeigte er, daß er weder den Inhalt des arbeitsgerichtlichen Urteils noch den der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch nur aufgenommen haben kann.

  • LAG Köln, 02.11.2011 - 9 Sa 1581/10

    Entgeltfortzahlung bei kurzzeitiger Tätigkeit während krankheitsbedingter

    Die Ansprüche müssen in der Kündigungsschutzklage weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden (vgl. BAG, Urteil vom 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - und vom 17. November 2009 - 9 AZR 745/08 -).

    Die fristwahrende Geltendmachung entfällt nicht nachträglich, so dass sie nicht nach rechtskräftiger bzw. bestandskräftiger Beendigung des Kündigungsrechtsstreits erneut schriftlich geltend gemacht werden müssen (vgl. BAG, Urteil vom 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 -).

  • LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97

    Annahmeverzug: Wiederaufleben von Ansprüchen nach erfolgreichem

    Anhaltspunkte für den Arbeitgeber, der Arbeitnehmer wolle im Falle seines Obsiegens das Arbeitsverhältnis fortsetzen, ohne die Vergütung für die Zwischenzeit zu verlangen, auf die er angewiesen ist, liegen regelmäßig nicht vor (vgl. nur BAG DB 1991, 498 ; BAG NZA 1992, 521).

    Fehlt diese, wie im Streitfall, dann verfallen tarifliche Ansprüche nicht, wenn sie einmal rechtzeitig geltend gemacht worden sind (BAG NZA 1991, 226 ; BAG NZA 1992, 521).

    Nach zutreffender Annahme des BAG kann damit nur eine Leistungs- oder Feststellungsklage gemeint sein, die sich auf einen Anspruch im Sinne des § 194 BGB bezieht, dessen Verjährung durch die Klageerhebung unterbrochen werden soll (BAG NZA 1992, 521; MünchArbR/Boewer § 76 Rdn. 50; a. A. Hueck, Anmerkung zu BAG AP Nr. 1 zu § 209 BGB ; KR-Friedrich, § 4 KSchG , Rdn. 30).

    In diesen Fällen verstößt die Rechtsausübung gegen Treu und Glauben und ist daher unzulässig (BAG NZA 1992, 521).

  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Dort wie auch später hat das Bundesarbeitsgericht allerdings mehrfach erkannt, daß eine fristgerecht erhobene Kündigungsschutzklage auch die vom Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses abhängigen Lohnansprüche erfaßt, wenn eine tarifvertragliche Verfallklausel die schriftliche Geltendmachung aller gegenseitigen Ansprüche innerhalb einer Ausschlußfrist verlangt (BAG in ständiger Rechtsprechung: Urteil vom 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP Nr. 114 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - AP Nr. 46 zu § 615 BGB; Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 - AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

    Dieses weitergehende Ziel ist in der Regel auch dem Arbeitgeber erkennbar, so daß er schon durch die bloße Kündigungsschutzklage hinreichend über den Willen des Arbeitnehmers unterrichtet wird, sich seine künftigen Einzelansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zu erhalten (statt vieler: BAG Urteil vom 7. November 1991, aaO, unter II 2 a aa der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 418/99

    Ausschlußfristen bei Bestandsstreitigkeiten

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 405/97

    Rückgewähr nachvertraglich erbrachter Leistung - Ausschlußfrist

  • LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17

    Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch eine gegen eine Versetzung

  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01

    Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen - Entreicherung -

  • BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01

    Sonderzuwendung - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00

    Tarifvertragliche Ausschlußfrist - Klagefrist - schriftliche Ablehnung der

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 745/08

    Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 479/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung, Ausschlussfristen

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02

    Ausschlußfrist und Betriebsübergang

  • LAG Köln, 05.10.2007 - 11 Sa 257/07

    Widerspruch gegen Betriebsübergang; Kündigung durch Betriebserwerber

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 761/97

    Ausschlussfrist für Vergütungsansprüche, die vom Ausgang eines

  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06

    Keine analoge Anwendung des § 207 Abs 1 BGB auf eine einstufige

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 368/95

    Klage eines entlassenen Pförtners auf Zahlung rückständigen Arbeitslohns nach

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07

    Schadenersatzanspruch wegen Nichtzuweisung eines behindertengerechten

  • LAG Hamm, 15.08.2006 - 12 Sa 450/06

    Tarifliche Ausschlussfrist, gerichtliche Geltendmachung, Schadensersatz wegen

  • LAG Köln, 04.06.2007 - 14 Sa 1225/06

    Widerspruch gegen Betriebsübergang

  • LAG Köln, 12.07.2005 - 9 Sa 24/05

    Tarifvertragliche Verfallfrist bei Kündigungsschutzklage gegen einseitige

  • LAG Köln, 05.07.2002 - 11 Sa 559/01

    Verzugslohn; Annahmeverzug; böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs;

  • LAG Köln, 05.12.2007 - 8 Sa 1073/07

    Annahmeverzugsanspruch nach außerordentlicher Kündigung; Wahrung tariflicher

  • LAG Hamm, 24.06.2008 - 14 Sa 1448/07

    Verjährung; Verfallfrist

  • LAG Köln, 04.06.2007 - 14 Sa 88/07

    Widerspruch gegen Betriebsübergang

  • LAG Niedersachsen, 10.05.2001 - 14 Sa 2255/00

    Wirksame Vereinbarung einer zweistufigen Ausschlussfrist mit Fristen von jeweils

  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - 9 Sa 594/96

    Rechtsgrundlage für Rückzahlungsansprüche bei zu Unrecht bezogener

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 563/99

    Verfallsfristen - Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • LAG Niedersachsen, 09.08.2001 - 14 Sa 2255/00

    Vereinbarung zweistufiger vertraglicher Ausschlussfrist mit Fristen von jeweils

  • LAG Sachsen, 08.04.2009 - 3 Sa 254/08

    Arbeitsgerichtsprozess - Verwirkung des Klagerechts

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 621/95

    Ausschlussfrist: schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2011 - 6 Sa 160/11

    Angebot einer Teilleistung durch Arbeitnehmer - Rücksichtnahmepflicht -

  • OLG Frankfurt, 18.01.2001 - 1 U 175/99

    Entschädigung eines hessischen Grundstückseigentümers für die unterirdische

  • LAG Hessen, 22.05.1998 - 7 Sa 1263/97

    Frage der Verpflichtung zum Verzicht auf nachwirkende tarifvertragliche

  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - ) Sa 594/96
  • LAG Berlin, 18.03.2004 - 10 Sa 2540/03

    Anspruch auf Zahlung einer Vergütung nach Ausspruch der Kündigung; Bestimmung der

  • LAG Köln, 08.10.1997 - 2 Sa 587/97

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Verfallsfrist; Angemessenheit einer

  • LAG Hamm, 24.11.1994 - 16 Sa 743/94

    Anspruch auf Vergütung aus Annahmeverzug; Verfall von Vergütungsansprüchen;

  • LAG Köln, 13.02.1998 - 11 Sa 1163/97

    Zeitlohnansprüche aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs; Annahmeverzug durch

  • LAG Berlin, 08.06.2004 - 3 Sa 513/04
  • LAG Nürnberg, 07.10.2003 - 6 Sa 220/03

    Anwendbarkeit von Ausschlussfristen auf gesetzliche Zinsansprüche

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.06.2000 - 1 Sa 613/99

    Aufforderung des Arbeitnehmers zur Wiederaufnahme der Arbeit nach unwirksamer

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