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   BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20   

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https://dejure.org/2021,10387
BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20 (https://dejure.org/2021,10387)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2021 - 2 AZR 342/20 (https://dejure.org/2021,10387)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 (https://dejure.org/2021,10387)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 133 BGB, § ... 551 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, Art. 15 Abs. 3 DSGVO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 308 ZPO, § 322 ZPO, § 254 ZPO, Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO, Art. 30 DSGVO, Art. 30 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c DSGVO, Art. 267 AEUV, Art. 79 Abs. 1 DSGVO, Richtlinie 95/46/EG, Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG, § 888 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Überlassung einer Datenkopie

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung des Berufungsurteils nach Maßgabe des Revisionsantrags und der fristgerecht eingereichten Revisionsbegründung; Hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags im Zivilprozess; Bestimmtheitserfordernis bei Klage auf Überlassung "einer Kopie sämtlicher E-Mails"; ...

  • bag-urteil.com

    Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

  • rewis.io

    Überlassung einer Datenkopie - Bestimmtheit des Klageantrags

  • Betriebs-Berater

    Überlassung einer Datenkopie - Bestimmtheit des Klageantrags

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Klageantrag auf Kopie sämtlicher Arbeits-Mails

  • datenbank.nwb.de

    Überlassung einer Datenkopie - Bestimmtheit des Klageantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erteilung einer Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Recht auf Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Datenschutz - kein uferloser Auskunftsanspruch

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BAG lässt offen ob Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO auch die geführte E-Mail-Korrespondenz umfasst - Klageantrag zu unbestimmt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Datenkopie für den (Ex-)Arbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vom Arbeitnehmer verlangte Überlassung einer Datenkopie - und die Bestimmtheit des Klageantrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Arbeitnehmer - und sein Anspruch auf Überlassung einer "Datenkopie"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch scheidender Arbeitnehmender: Umfang des Rechts auf Kopie weiterhin ungeklärt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO: Arbeitnehmer hat kein ...

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Klage auf Erteilung einer Datenkopie wegen Unbestimmtheit abgewiesen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zum Umfang des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Erteilung einer Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

  • datenschutzrecht-praxis.de (Kurzinformation)

    Recht auf Kopie i.R.d. Auskunftsanspruchs ehemaliger Beschäftigter

  • va-ra.com (Kurzinformation)

    Der Auskunftsanspruch vor dem Bundesarbeitsgericht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung - wie weit geht das Recht auf Datenkopien?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    DSGVO-Anspruch von Arbeitnehmern auf Kopie ihres E-Mail-Verkehrs weiterhin unklar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Über DSGVO-Auskunftsanspruch muss entschieden werden

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Recht auf Datenkopie

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Umfang des Anspruchs auf E-Mail-Kopien aus DSGVO offen gelassen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klage auf Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO abgewiesen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Art. 15 III DSGVO
    Recht auf Datenkopie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Erteilung einer „Datenkopie“ nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO - Klageantrag nicht hinreichend bestimmt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Anfechtung des Berufungsurteils nach Maßgabe des Revisionsantrags und der fristgerecht eingereichten Revisionsbegründung; Hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags im Zivilprozess; Bestimmtheitserfordernis bei Klage auf Überlassung "einer Kopie sämtlicher E-Mails"; ...

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Anfechtung des Berufungsurteils nach Maßgabe des Revisionsantrags und der fristgerecht eingereichten Revisionsbegründung; Hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags im Zivilprozess; Bestimmtheitserfordernis bei Klage auf Überlassung "einer Kopie sämtlicher E-Mails"; ...

Besprechungen u.ä. (5)

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Recht auf Datenkopie: Erstes höchstrichterliches Urteil zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 15 III DSGVO

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Erteilung einer Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Datenschutz - DSGVO gewährt jedem weitreichendes Auskunftsrecht

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmer-Daten - Die DSGVO als Druckmittel für Abfindungen

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch: Tausende Mails in Kopie?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 174, 351
  • NJW 2021, 2379
  • ZIP 2022, 500
  • MDR 2021, 1214
  • MDR 2021, 1321
  • NZA 2021, 1053
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.02.2016 - 8 AZR 426/14

    Zahlungsklage - Auslegung prozessualer Willenserklärungen - Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20
    Der Umfang, in dem das Berufungsurteil mit der Revision angefochten ist, bestimmt sich nach dem Begehren des Revisionsklägers, das entsprechend § 133 BGB (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 8 AZR 426/14 - Rn. 15) unter Berücksichtigung seines Revisionsantrags und der innerhalb der Frist zur Begründung der Revision eingegangenen Revisionsbegründung (vgl. § 551 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) auszulegen ist, wenn ein Revisionsantrag - wie hier - erstmals mit der Revisionsbegründung formuliert wird (vgl. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 12) .
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20
    a) Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennbar sind, das Risiko des eventuell teilweisen Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (BGH 21. November 2017 - II ZR 180/15 - Rn. 8; 28. November 2002 - I ZR 168/00 - zu II 2 b (1) der Gründe, BGHZ 153, 69; vgl. BAG 16. November 2010 - 9 AZR 573/09 - Rn. 11, BAGE 136, 156) .
  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20
    Der Umfang, in dem das Berufungsurteil mit der Revision angefochten ist, bestimmt sich nach dem Begehren des Revisionsklägers, das entsprechend § 133 BGB (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 8 AZR 426/14 - Rn. 15) unter Berücksichtigung seines Revisionsantrags und der innerhalb der Frist zur Begründung der Revision eingegangenen Revisionsbegründung (vgl. § 551 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) auszulegen ist, wenn ein Revisionsantrag - wie hier - erstmals mit der Revisionsbegründung formuliert wird (vgl. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 12) .
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20
    a) Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennbar sind, das Risiko des eventuell teilweisen Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (BGH 21. November 2017 - II ZR 180/15 - Rn. 8; 28. November 2002 - I ZR 168/00 - zu II 2 b (1) der Gründe, BGHZ 153, 69; vgl. BAG 16. November 2010 - 9 AZR 573/09 - Rn. 11, BAGE 136, 156) .
  • EuGH, 24.10.2018 - C-234/17

    XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Loyale

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, zu regeln, wobei die betreffenden Anforderungen jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (EuGH 6. Oktober 2020 - C-511/18 ua.- [La Quadrature du Net ua.] Rn. 223; 19. Dezember 2019 - C-752/18 - [Deutsche Umwelthilfe] Rn. 33; 24. Oktober 2018 - C-234/17 - [XC ua.] Rn. 21 f. mwN; 6. Oktober 2015 - C-69/14 - [Târsia] Rn. 26 f. ) .
  • BGH, 21.11.2017 - II ZR 180/15

    Rückgewährklage eines Kapitalanlegers nach Medienfondsbeteiligung: Derselbe

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20
    a) Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennbar sind, das Risiko des eventuell teilweisen Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (BGH 21. November 2017 - II ZR 180/15 - Rn. 8; 28. November 2002 - I ZR 168/00 - zu II 2 b (1) der Gründe, BGHZ 153, 69; vgl. BAG 16. November 2010 - 9 AZR 573/09 - Rn. 11, BAGE 136, 156) .
  • EuGH, 19.12.2019 - C-752/18

    Um die Verantwortlichen des Freistaats Bayern dazu anzuhalten, in München

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, zu regeln, wobei die betreffenden Anforderungen jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (EuGH 6. Oktober 2020 - C-511/18 ua.- [La Quadrature du Net ua.] Rn. 223; 19. Dezember 2019 - C-752/18 - [Deutsche Umwelthilfe] Rn. 33; 24. Oktober 2018 - C-234/17 - [XC ua.] Rn. 21 f. mwN; 6. Oktober 2015 - C-69/14 - [Târsia] Rn. 26 f. ) .
  • EuGH, 06.10.2015 - C-69/14

    Târșia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der Äquivalenz und der

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, zu regeln, wobei die betreffenden Anforderungen jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (EuGH 6. Oktober 2020 - C-511/18 ua.- [La Quadrature du Net ua.] Rn. 223; 19. Dezember 2019 - C-752/18 - [Deutsche Umwelthilfe] Rn. 33; 24. Oktober 2018 - C-234/17 - [XC ua.] Rn. 21 f. mwN; 6. Oktober 2015 - C-69/14 - [Târsia] Rn. 26 f. ) .
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99

    Klage auf ordnungsgemäße Abrechnung

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20
    Es genügt nicht, sich auf gesetzliche Vorschriften zu berufen, die den erhobenen Anspruch vorsehen, vielmehr müssen die sich aus den Normen ergebenden Konsequenzen im Einzelfall von der klagenden Partei bei der Formulierung ihres Klageantrags berücksichtigt werden (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 395/99 - zu II der Gründe) .
  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/16

    Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20
    Personenbezogene Daten iSv. Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG seien nur Informationen "über" die in Rede stehende Person (EuGH 20. Dezember 2017 - C-434/16 - [Nowak] Rn. 34) , was nicht ohne Weiteres auch für E-Mails zutreffen muss, die personenbezogene Daten der betroffenen Person enthalten.
  • LAG Niedersachsen, 09.06.2020 - 9 Sa 608/19

    Benennung eines Datenschutzbeauftragten; Erteilung einer Kopie der gespeicherten

  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    Rechtsangleichung

  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/12

    Y.S. - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz natürlicher Personen bei der

  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    aa) Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 Abs. 1 ZPO) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 Abs. 1 ZPO) erkennbar sind, das Risiko des eventuell teilweisen Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 19; BGH 21. November 2017 - II ZR 180/15 - Rn. 8; 28. November 2002 - I ZR 168/00 - zu II 2 b (1) der Gründe, BGHZ 153, 69) .

    Dabei ist - anders als beim Anspruch auf Zurverfügungstellung einer Kopie nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO - in besonderer Weise zu beachten, dass der Anspruchsteller durch sein Auskunftsbegehren erst die Informationen erlangen will, die eine genauere Bezeichnung dessen, was über ihn an personenbezogenen Daten gespeichert ist, ermöglichen (vgl. BGH 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15 - Rn. 9; vgl. zum Vorrang der "Auskunft" vor dem Anspruch auf eine "Kopie" auch BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 25) .

    Bei einer Verurteilung wäre unklar, auf welche personenbezogenen Daten sich die Verurteilung konkret bezöge und wann der Anspruch erfüllt wäre (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 20) .

    (a) Das Begehren, eine "Kopie" zur Verfügung gestellt zu bekommen, ist mangels näherer Bestimmung dahin zu verstehen, dass die Beklagte dem Kläger nach ihrer Wahl entweder einen Papierausdruck oder eine elektronische Datenkopie zu überlassen habe (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 17) .

    Eine daraufhin ergehende Verurteilung wäre nicht vollstreckbar (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 21; ebenso Schulte/Welge NZA 2019, 1110, 1112) .

    Die personenbezogenen Daten sind nicht in einer Weise bezeichnet, dass im Vollstreckungsverfahren unzweifelhaft wäre, worauf sich die Verurteilung zur Überlassung einer Kopie konkret bezöge und damit, wann mit einer Überlassung von in diese Kategorie fallenden Daten der Anspruch erfüllt wäre (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 18) .

    Diese ist zunächst auf Erteilung einer Auskunft zu richten, welche personenbezogenen Daten die Beklagte verarbeitet, auf der zweiten Stufe ggf. auf Versicherung an Eides statt, dass die Auskunft zutreffend und vollständig ist, und schließlich auf Überlassung einer Kopie der sich aus der Auskunft ergebenden Daten (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 20) .

    Dies hat der Senat bereits in seiner auch den Parteien bekannten Entscheidung vom 27. April 2021 ausführlich begründet, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 22 ff.) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21

    Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit Scan der Unterschrift

    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 Abs. 1 ZPO ) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 Abs. 1 ZPO ) erkennbar sind, das Risiko des eventuell teilweisen Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 19; BGH 21. November 2017 - II ZR 180/15 - Rn. 8; 28. November 2002 - I ZR 168/00 - Rn. 46).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2023 - 3 Sa 33/22

    Auskunftsanspruch - Geldentschädigung - immaterieller Schaden -

    Es genügt nicht, sich auf gesetzliche Vorschriften zu berufen, die den erhobenen Anspruch vorsehen, vielmehr müssen die sich aus den Normen ergebenden Konsequenzen im Einzelfall von der klagenden Partei bei der Formulierung ihres Klageantrags berücksichtigt werden (BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - BAGE 174, 351).
  • BGH, 05.03.2024 - VI ZR 330/21

    Die "Kopie" der personenbezogenen Daten

    Die vom Antrag umfassten Dokumente sind insoweit hinreichend identifizierbar bezeichnet; dies reicht für die Bestimmtheit des Klageantrags jedenfalls hier aus (vgl. zu anderen Fallkonstellationen BAG, CR 2022, 437 Rn. 33; NJW 2021, 2379 Rn. 20).
  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22

    Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang

    Ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV ist diesbezüglich auch mit Blick auf den Äquivalenz- und den Effektivitätsgrundsatz nicht veranlasst (vgl. hierzu BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 23 mwN, BAGE 174, 351) .
  • LAG Hamm, 02.12.2022 - 19 Sa 756/22

    1. Ein am reinen Wortlaut von Art. 15 Abs. 1 Halbs. 2 DSGVO orientierter Antrag

    a) Das Begehren, eine "Kopie" zur Verfügung gestellt zu bekommen, ist bei Fehlen einer näheren Bestimmung dahin zu verstehen, dass die Beklagte der Klägerin nach ihrer Wahl entweder einen Papierausdruck oder eine elektronische Datenkopie zu überlassen habe (vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 235/21 - Rn. 32; 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 17) .

    Eine daraufhin ergehende Verurteilung wäre nicht vollstreckbar (vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 235/21 - Rn. 33; 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 21 jeweils mit näherer Begründung) .

    d) Im Übrigen enthält die Formulierung des "insbesondere"-Zusatzes ebenfalls auslegungsbedürftige Begriffe (z.B. "E-Mails, die die Klägerin namentlich im Betreff oder Text benennen", vgl. dazu BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 20; vgl. zur Bestimmtheit der Benennung von Kategorien der Kopien personenbezogener Daten auch OLG München 4. Oktober 2021 - 3 U 2906/20 - zu II 3 3) der Gründe) .

  • OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 184/22
    Nach dieser Entscheidung ist insbesondere auch kein Raum mehr für die Annahme des Bundesarbeitsgerichts, ein auf Überlassung einer Datenkopie gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO gerichteter Antrag müsse erkennen lassen, von welchen personenbezogenen Daten eine Kopie verlangt werde, und ein Anspruchsteller, der zu einer genaueren Bezeichnung außerstande sei, sei deswegen gehalten, im Wege der Stufenklage zunächst eine Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten der Anspruchsgegner verarbeite, um auf dieser Grundlage sodann einen Antrag auf Überlassung einer Kopie der sich aus der Auskunft ergebenden Daten stellen zu können (Urteile v. 16.12.2021 - 2 AZR 235/21, NJW 2022, 960 Rn. 33; v. 27.04.2021 - 2 AZR 342/20, NJW 2021, 2379 Rn. 20 f.; kritisch dazu bereits Lembke/Fischels , NZA 2022, 513, 519 f.; vgl. auch Senat vom 17.11.2022 - 15 U 159/21, n.v.).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht angenommen hat, ein auf Überlassung einer Datenkopie gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO gerichteter Antrag müsse erkennen lassen, von welchen personenbezogenen Daten eine Kopie verlangt werde (BAG v. 16.12.2021 - 2 AZR 235/21, NJW 2022, 960 Rn. 33; v. 27.04.2021 - 2 AZR 342/20, NJW 2021, 2379 Rn. 20 f.), ist dies durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.05.2023 - C-487/21, a.a.O. überholt.

  • VG Stuttgart, 30.11.2023 - 11 K 3946/21
    Namentlich das Bundesarbeitsgericht hat sich in zwei Entscheidungen (Urt. v. 27.04.2021 - 2 AZR 342/20 -, und Urt. v. 16.12.2021 - 2 AZR 235/21 -, jeweils juris) zur Frage der Antragstellung im Falle eines Rechtsstreits über einen auf Art. 15 Abs. 1 2. Hs. DS-GVO gestützten Auskunftsanspruch (dort gegen den Arbeitgeber) umfassend geäußert.

    Auch wenn die zivilgerichtliche Rechtsprechung ein solches Vorgehen nach § 254 ZPO im Rahmen der gerichtlichen Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs aus Art. 15 Abs. 1 DS-GVO ausdrücklich für geboten erachtet (BAG Urt. v. 16.12.2021 - 2 AZR 235/21 -, a.a.O. Rdnr. 33 und Urt. v. 27.04.2021 - 2 AZR 342/20 -, a.a.O., Rdnr. 20 sowie etwa OLG Koblenz, Teilurt. v. 20.07.2023 - 10 U 1633/22 -, juris, Rdnr. 41), hat der Berichterstatter vorliegend von diesem Erfordernis im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit des Klagantrages abgesehen.

  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 11/19

    Auskunftsanspruch für die gerichtliche Leistungsbestimmung - Stufenklage - Bonus

    Sie kann auch dann erhoben werden, wenn eine andere Form der geordneten Auskunft über Tatsachen begehrt wird, die für den Kläger einen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch begründen (st. Rspr., zB BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 20; 28. August 2019 - 5 AZR 425/18 - Rn. 20, BAGE 167, 349; 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 13) .
  • LAG Köln, 11.03.2022 - 10 Sa 769/20

    Auskunft; Datenschutz; Jahressonderzuwendungen

    Damit würde der Streit der Parteien in vermeidbarer Weise in die Vollstreckung verlagert werden (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.04.2021 - 2 AZR 342/20).

    In der Entscheidung von 27.04.2021 (2 AZR 342/20) hat das Bundesarbeitsgericht auf die Möglichkeit der Klage auf Erteilung einer Auskunft hingewiesen.

    Abzuweisen war das Begehren des Klägers allerdings hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Kopien, da hier kein hinreichend bestimmter und damit vollstreckbarer Klageantrag vorliegt (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.04.2021 - 2 AZR 342/20).

  • LAG Hessen, 10.06.2021 - 9 Sa 1431/19

    Verminderte Darlegungslast des Arbeitnehmers bei vollständigem Fehlen der

  • OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 149/22
  • LAG Hessen, 10.06.2021 - 9 Sa 861/20

    Verminderte Darlegungslast des Arbeitnehmers bei vollständig fehlender Auskunft

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 17 Sa 5/23

    Gleichstellungsabrede - kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Neuvertrag -

  • LAG Köln, 14.11.2023 - 4 Sa 11/23

    Fristlose Kündigung; Verdachtskündigung; Verdacht der Erstellung von

  • OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 78/22
  • OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21

    Auskunftsanspruch betreffend personenbezogene Daten gegen Arbeitgeber

  • LAG Düsseldorf, 05.11.2021 - 6 Sa 315/21

    Zuschuss zum Kurzarbeitergeld; Auslegung eines Tarifvertrages

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 5 Sa 1046/22

    Anspruch auf Zurverfügungstellung von Datenkopien nach Art 15 EUV 2016/679 -

  • BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 48/22

    Zuschuss zum Kurzarbeitergeld

  • ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19

    Betriebsveröffentlichte Gerichtsschriftsätze mit Gesundheitsdaten -

  • LAG Baden-Württemberg, 01.06.2022 - 4 Sa 65/21

    Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs 2 KSchG -

  • LAG Düsseldorf, 18.04.2023 - 3 Sa 377/22

    "Whistle-Blowing" und Kündigung im Kleinbetrieb; Maßregelungsverbot;

  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21

    Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG -

  • LAG Köln, 14.06.2022 - 4 Sa 735/21

    Schadensersatzanspruch; Maßregelungsverbot; entgangene Provision; Beschäftigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20

    Mehrarbeitsvergütung

  • OLG Köln, 17.11.2022 - 15 U 159/21
  • LG Bonn, 29.08.2022 - 9 O 158/21
  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 20/21

    Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 -

  • LAG Hessen, 11.02.2022 - 10 Sa 920/21

    Kein Einstellungsanspruch bei Verletzung der Verfahrensgrundsätze des Art. 33

  • VG Berlin, 30.03.2023 - 2 K 208.21
  • BAG, 22.09.2021 - 2 AZR 365/21

    Anhörungsrüge

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