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   BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 355/84   

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BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 355/84 (https://dejure.org/1985,17708)
BAG, Entscheidung vom 09.05.1985 - 2 AZR 355/84 (https://dejure.org/1985,17708)
BAG, Entscheidung vom 09. Mai 1985 - 2 AZR 355/84 (https://dejure.org/1985,17708)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 355/84
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. grundlegend BAG 30, 176 = AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - DB 1985, 655) muß der Arbeitgeber, der eine außerordentliche Kündigung beabsichtigt, jedoch sicherstellen will, daß im Falle der Unwirksamkeit dieser Kündigung ihre Umdeutung in eine ordentliche Kündigung nicht an der fehlenden Anhörung des Betriebsrats scheitert, den Betriebsrat deutlich darauf hinweisen, die geplante außerordentliche Kündigung solle hilfsweise als ordentliche gelten.

    Wie der Senat in dem Grundsatzurteil BAG 30, 176 (zu B II 2 c, 3 der Gründe) näher ausgeführt hat, muß gewährleistet sein, daß der Betriebsrat ohne Rücksicht auf ein bestehendes Wider spruchsrecht nach § 102 Abs. 3 BetrVG ganz allgemein seine Bedenken gegen eine hilfsweise beabsichtigte ordentliche Kündigung Vorbringen kann.

    Nur dann ist der Zweck des Anhörungsverfahrens, auf den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers Einfluß zu nehmen, ausreichend gesichert (BAG 30, 176, zu B II 2 c cc der Gründe).

  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

    Auszug aus BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 355/84
    Ist sie dagegen bereits aus anderen Gründen im Sinne des § 13 Abs. 3 KSchG, wie vorliegend nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG und § 174 Satz 1 BGB, unwirksam, kann er keinen Auflösungsantrag stellen (BAG 32, 122 = AP Nr. 4 zu § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

    Auszug aus BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 355/84
    Hat der Arbeitnehmer, demgegenüber eine Kündigung ausgesprochen wird, Kenntnis davon, daß sein Erklärungsgegner eine solche Stellung inne hat, dann ist ihm zuzurechnen, daß er dessen Bevollmächti gung gekannt hat (BAG 24, 273 = AP Nr. 1 zu § 174 BGB, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 07.11.1975 - 1 AZR 74/74

    Abgrenzung der Geltungsbereiche von Betriebsverfassungsgesetz 1972 und den

    Auszug aus BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 355/84
    Dem steht nicht entgegen, daß der Betriebsrat gegen die tendenzbedingten Motive der beabsichtigten Kündigung Bedenken nur insoweit erheben kann, als soziale Gesichtspunkte in Betracht kommen (BAG 27, 316 = AP Nr. 1 zu § 130 BetrVG 1972, zu 3 9er Gründe; Urteil vom 7. November 1975 - 1 AZR 282/74 - AP Nr. 4 zu § 118 BetrVG, zu 4 und 5 der Grün de).
  • BAG, 07.11.1975 - 1 AZR 282/74

    Verfassungsrechtliche Grenzen für die Regelung des Verhältnisses zwischen dem

    Auszug aus BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 355/84
    Dem steht nicht entgegen, daß der Betriebsrat gegen die tendenzbedingten Motive der beabsichtigten Kündigung Bedenken nur insoweit erheben kann, als soziale Gesichtspunkte in Betracht kommen (BAG 27, 316 = AP Nr. 1 zu § 130 BetrVG 1972, zu 3 9er Gründe; Urteil vom 7. November 1975 - 1 AZR 282/74 - AP Nr. 4 zu § 118 BetrVG, zu 4 und 5 der Grün de).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 633/76

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigter des Arbeitgebers - Vorlage

    Auszug aus BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 355/84
    Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Bevollmächtigung zurückweisen muß, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2 zu § 174 BGB, zu II 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 10.05.1984 - 2 AZN 105/84
    Auszug aus BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 355/84
    Auf die Beschwerde des Klägers hat der Senat durch Beschluß vom 10. Mai 1984 - 2 AZN 105/84 - die Revision gegen das Berufungsurteil zum Zwecke der weiteren Verfolgung seiner Kündigungsschutzklagen zugelassen.
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 355/84
    Dagegen ist der hilfsweise gestellte Auflösungsantrag der Beklagten auch ohne Anschlußrevision in der Revisionsinstanz anhängig geworden, nachdem der Kläger gegen die Abweisung der Kündigungsschutzklagen Revision eingelegt hat (vgl. BAG 34, 309 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 355/84
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. grundlegend BAG 30, 176 = AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - DB 1985, 655) muß der Arbeitgeber, der eine außerordentliche Kündigung beabsichtigt, jedoch sicherstellen will, daß im Falle der Unwirksamkeit dieser Kündigung ihre Umdeutung in eine ordentliche Kündigung nicht an der fehlenden Anhörung des Betriebsrats scheitert, den Betriebsrat deutlich darauf hinweisen, die geplante außerordentliche Kündigung solle hilfsweise als ordentliche gelten.
  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Vielmehr ist es erforderlich, dass der Erklärungsempfänger davon in Kenntnis gesetzt wird, dass der Erklärende diese Stellung tatsächlich innehat (Senat 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 49, BAGE 119, 311; BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - zu II 2 a der Gründe, AP BGB § 174 Nr. 10 = EzA BGB § 174 Nr. 10; vgl. auch 9. Mai 1985 - 2 AZR 355/84 - zu III 5 b aa der Gründe; BGH 20. Oktober 2008 - II ZR 107/07 - Rn. 11, 14, NJW 2009, 293) .
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Die Vorschrift soll es dem Geschäftsgegner ermöglichen, die Ungewissheit, ob das ihm gegenüber vorgenommene einseitige Rechtsgeschäft wegen fehlender Vertretungsmacht nach § 180 Satz 1 BGB unzulässig ist, zu beseitigen und klare Verhältnisse zu schaffen (BAG 9. Mai 1985 - 2 AZR 355/84 -).
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 107/91

    Kündigung durch Prokuristen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde

    Der erkennende Senat hat sie, entgegen der Ansicht der Revision, in dem nicht veröffentlichten Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 355/84 - nicht abschließend beantwortet.
  • LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vollmachtsvorlage - Kenntnis des

    In der Regel wird für die Inkenntnissetzung gegenüber Betriebsangehörigen die Berufung in die Stellung genügen, weil davon auszugehen ist, dass ihnen die Übertragung der Stellung zur Kenntnis gelangt (BAG Urteil vom 09. Mai 1985 - 2 AZR 355/84 - n.v., juris).
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