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   BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89   

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BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 (https://dejure.org/1990,36)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 (https://dejure.org/1990,36)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 (https://dejure.org/1990,36)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1
    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 64, 34
  • MDR 1990, 953
  • NZA 1990, 729
  • BB 1990, 1207
  • BB 1990, 1274
  • DB 1990, 1335
 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89
    Dies entspricht ebenfalls der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7, aaO, zu III 1 der Gründe; Senatsurteil vom 24. März 1983, BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12, aaO, zu B II 1 der Gründe).

    aa) Zwar muß der Arbeitgeber vor einer Kündigung wegen einer Rationalisierungsmaßnahme versuchen, den Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz wegfällt, anderweitig in seinem Betrieb oder möglicherweise in einem anderen Betrieb des Unternehmens einzusetzen (vgl. BAGE 28, 131 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12, aaO).

    Erst danach muß der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Umsetzung auf einen entsprechenden freien Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (Senatsurteile vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 24. März 1983, BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Angesichts der unstreitigen Tatsache, daß die Abteilung des Klägers aufgelöst worden ist, hätte der Kläger näher aufzeigen müssen, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellte (vgl. BAGE 42, 151, 158 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe).

    In einer weiteren Entscheidung hat der Senat (BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) eine vom erkennenden Richter verwendete Punktetabelle als mit der nach § 1 Abs. 3 KSchG notwendigen Einzelfallüberprüfung nicht vereinbar angesehen.

    Er hat dazu u. a. ausgeführt, eine Rechtsgrundlage für die Schaffung von Punktesystemen durch die Gerichte sei nicht zu erkennen, vielmehr habe diese Aufgabe der Gesetzgeber laut § 95 BetrVG dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zugewiesen, die ihrerseits mit Auswahlrichtlinien durchaus einen sachgerechten Ausgleich zwischen individueller Abwägung und Rechtssicherheit bei Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse des Betriebes schaffen könnten (BAGE 42, 151, 162 f. [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP, aaO, zu IV 2 a der Gründe).

    Der Schutzzweck dieser Norm bedingt deshalb die Berücksichtigung von Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten sowie persönlicher Umstände des betreffenden Arbeitnehmers wie Erkrankung, Schwerbehinderteneigenschaft usw. (vgl. BAGE 28, 40 = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972, mit Anm. von G. Hueck; BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und BAGE 43, 357 = AP Nr. 13, aaO, mit Anm. von Hoyningen-Huene).

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89
    Erst danach muß der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Umsetzung auf einen entsprechenden freien Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (Senatsurteile vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 24. März 1983, BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Angesichts der unstreitigen Tatsache, daß die Abteilung des Klägers aufgelöst worden ist, hätte der Kläger näher aufzeigen müssen, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellte (vgl. BAGE 42, 151, 158 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe).

    In einer weiteren Entscheidung hat der Senat (BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) eine vom erkennenden Richter verwendete Punktetabelle als mit der nach § 1 Abs. 3 KSchG notwendigen Einzelfallüberprüfung nicht vereinbar angesehen.

    Der Schutzzweck dieser Norm bedingt deshalb die Berücksichtigung von Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten sowie persönlicher Umstände des betreffenden Arbeitnehmers wie Erkrankung, Schwerbehinderteneigenschaft usw. (vgl. BAGE 28, 40 = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972, mit Anm. von G. Hueck; BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und BAGE 43, 357 = AP Nr. 13, aaO, mit Anm. von Hoyningen-Huene).

  • BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 43/75

    Arbeitsverhältnis: Richtlinien für die Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89
    So hat er zunächst entschieden (BAGE 28, 40 = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972, zu II 4 der Gründe, mit Anm. von G. Hueck), bei der sozialen Auswahl seien stets das Lebensalter, etwaige Unterhaltsverpflichtungen und die Dauer der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen, ohne daß auf einen dieser Gesichtspunkte allein abgestellt werden dürfe; die Bedeutung von Auswahlrichtlinien liege darin, unter Beachtung der Besonderheiten des jeweiligen Betriebes eine Vorausplanung zuzulassen, nach welchen Auswahlkriterien bei notwendig werdenden Kündigungen zu verfahren sei; hierbei könnten auch verobjektivierte Merkmale, etwa in Form eines Punktesystems, diese Gesichtspunkte näher umschreiben und damit die arbeitsgerichtliche Überprüfung erleichtern.

    Das Punktesystem dient der Verobjektivierung sozialer Auswahlgesichtspunkte und ist jedenfalls für eine Vorauswahl zu kündigender Arbeitnehmer an sich geeignet (BAGE 28, 40 = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972, mit Anm. von G. Hueck).

    Der Schutzzweck dieser Norm bedingt deshalb die Berücksichtigung von Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten sowie persönlicher Umstände des betreffenden Arbeitnehmers wie Erkrankung, Schwerbehinderteneigenschaft usw. (vgl. BAGE 28, 40 = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972, mit Anm. von G. Hueck; BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und BAGE 43, 357 = AP Nr. 13, aaO, mit Anm. von Hoyningen-Huene).

  • BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 211/82

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89
    Zur Vermeidung von unbilligen Härten, die die Anwendung jeden Schemas mit sich bringen kann, muß im Anschluß an die Vorauswahl aufgrund der Punktetabelle eine individuelle Abschlußprüfung der Auswahl stattfinden (im Anschluß an das Urteil des Senats BAGE 43, 357 = AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    bb) In einer weiteren Entscheidung vom 20. Oktober 1983 (BAGE 43, 357, 363 = AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, mit Anm. von Hoyningen-Huene) hat der Senat ausgeführt (zu B II 1 der Gründe), die Regelung der Betriebspartner müsse der Wertung des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG entsprechen und es müsse für eine abschließende Berücksichtigung individueller Besonderheiten des Einzelfalles Raum bleiben; auch bei einem Interessenausgleich bestünden keine Bedenken, den Betriebspartnern einen Ermessensspielraum unter den gleichen Voraussetzungen wie bei den Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG einzuräumen (ebenso neuerdings Senatsurteil vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Schutzzweck dieser Norm bedingt deshalb die Berücksichtigung von Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten sowie persönlicher Umstände des betreffenden Arbeitnehmers wie Erkrankung, Schwerbehinderteneigenschaft usw. (vgl. BAGE 28, 40 = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972, mit Anm. von G. Hueck; BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und BAGE 43, 357 = AP Nr. 13, aaO, mit Anm. von Hoyningen-Huene).

  • BAG, 12.10.1979 - 7 AZR 959/77

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89
    Dies entspricht ebenfalls der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7, aaO, zu III 1 der Gründe; Senatsurteil vom 24. März 1983, BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12, aaO, zu B II 1 der Gründe).

    Auch die Vergabe bislang im Betrieb erledigter Aufgaben an Drittfirmen ist nicht auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen (BAGE 30, 272 = AP Nr. 5, aaO sowie Urteile vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - und vom 7. März 1980 - 7 AZR 1093/77 - AP Nr. 7 und 9, aaO).

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zu der Frage, ob die Kündigung rechtsunwirksam ist, weil die Beklagte bei der Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt hat (§ 1 Abs. 3 KSchG), unterliegen nur einer beschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung, weil der Begriff der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte ebenso wie der der Sozialwidrigkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff ist (vgl. BAGE 142, 151, 159 = AP, aaO, zu III der Gründe; BAGE 16, 149, 151 = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 284/86

    Betriebsvereinbarung über Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89
    cc) Mit dieser Gewichtung wird zwar der Betriebszugehörigkeit ein hoher Stellenwert eingeräumt, es läßt sich aber nicht generell (vgl. zu diesem Maßstab BAGE 57, 30 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB Altersgrenze) sagen, dieser sei durchweg doppelt so hoch wie das Lebensalter bemessen.

    Diese Einzelfallbetrachtung entspricht der gesetzlichen Wertung in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG und gleichzeitig auch einer bei einer generellen betrieblichen Regelung (§ 75 BetrVG) stets vorzunehmenden Billigkeitskontrolle (vgl. dazu Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 77 Rz 96, 97, mit weiteren Nachweisen; siehe auch BAGE 42, 217 = AP Nr. 124 zu Art. 3 GG, mit Anm. von Kraft; BAGE 57, 30, 43, 44 f. = AP Nr. 2 zu § 620 BGB Altersgrenze, zu VI und VII der Gründe).

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89
    Dies hat der Senat in einer weiteren Entscheidung vom 18. Oktober 1984 (BAGE 47, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) dahin präzisiert, hierbei handele es sich um einen Bewertungsspielraum, zumal der Senat auch bisher hervorgehoben habe, es gebe keinen allgemein verbindlichen Bewertungsmaßstab dafür, wie die einzelnen Sozialdaten zueinander ins Verhältnis zu setzen seien; insofern lasse sich aus § 10 KSchG entnehmen, daß der Gesetzgeber der Betriebszugehörigkeit noch vor dem Lebensalter Priorität einräume; demgemäß habe der Arbeitgeber bei der sozialen Auswahl zunächst die Betriebszugehörigkeit und dann - neben den Unterhaltspflichten - das Lebensalter zu berücksichtigen.

    Dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats in der Entscheidung vom 18. Oktober 1984 (BAGE 47, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; ebenso Senatsurteil vom 9. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 - RzK 5 d Nr. 16), in der unter Hinweis auf die Regelung in § 10 KSchG angemerkt wird, der Gesetzgeber räume der Betriebszugehörigkeit noch vor dem Lebensalter Priorität ein.

  • BAG, 19.04.1983 - 1 AZR 498/81

    Einigungsstelle - Gleichheitssatz - Sonderabfindung - Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89
    Diese Einzelfallbetrachtung entspricht der gesetzlichen Wertung in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG und gleichzeitig auch einer bei einer generellen betrieblichen Regelung (§ 75 BetrVG) stets vorzunehmenden Billigkeitskontrolle (vgl. dazu Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 77 Rz 96, 97, mit weiteren Nachweisen; siehe auch BAGE 42, 217 = AP Nr. 124 zu Art. 3 GG, mit Anm. von Kraft; BAGE 57, 30, 43, 44 f. = AP Nr. 2 zu § 620 BGB Altersgrenze, zu VI und VII der Gründe).
  • BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85

    Auf fehlerhaftem Anhörungsverfahren beruhende Kündigung - Heilung eines

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89
    Dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats in der Entscheidung vom 18. Oktober 1984 (BAGE 47, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; ebenso Senatsurteil vom 9. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 - RzK 5 d Nr. 16), in der unter Hinweis auf die Regelung in § 10 KSchG angemerkt wird, der Gesetzgeber räume der Betriebszugehörigkeit noch vor dem Lebensalter Priorität ein.
  • BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Rationalisierung - Schließung einer

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89
    aa) Zwar muß der Arbeitgeber vor einer Kündigung wegen einer Rationalisierungsmaßnahme versuchen, den Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz wegfällt, anderweitig in seinem Betrieb oder möglicherweise in einem anderen Betrieb des Unternehmens einzusetzen (vgl. BAGE 28, 131 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12, aaO).
  • BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 1093/77

    Reinigungsarbeiten - Stationierungsstreitkräfte - Privatunternehmen - Kündigung -

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

  • BAG, 26.06.1964 - 2 AZR 373/63

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Sachfremde

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe -

  • BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74

    Arbeitsverhältnis: Rationalisierungskündigung

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 31.01.1956 - 3 AZR 67/54

    Zweckbestimmung des Arbeitgebers - Fristgemäße Kündigung - Widerspruch zur

  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

    Nimmt der Arbeitgeber die Sozialauswahl allein durch Vollzug eines zulässigen Punktesystems vor, so kann er auf die Rüge nicht ordnungsgemäßer Sozialauswahl mit Erfolg einwenden, der gerügte Auswahlfehler habe sich auf die Kündigungsentscheidung nicht ausgewirkt, weil der Arbeitnehmer nach der Punktetabelle ungeachtet des Auswahlfehlers zur Kündigung angestanden hätte (Aufgabe der bisherigen gegenteiligen Rechtsprechung, vgl. BAG 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34).

    Soweit der Senat bisher eine gegenteilige Auffassung vertreten hat (18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 -BAGE 47, 80; 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34), hält er daran nicht fest.

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats, die das Landesarbeitsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, können dann, wenn auch nur ein vergleichbarer sozial stärkerer Arbeitnehmer von der betriebsbedingten Kündigung ausgenommen worden ist, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG vorliegen, sich beliebig viele sozial schwächere zur gleichen Zeit gekündigte Arbeitnehmer auf den Auswahlfehler berufen (18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34).

    Diesem Maßstab genügt das von der Beklagten verwendete Schema, das einem vom Senat in den Entscheidungen vom 18. Januar 1990 (- 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34) und 5. Dezember 2002 (- 2 AZR 549/01 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 49) unbeanstandet gelassenen System entspricht.

    (2) Der Anwendbarkeit des Punkteschemas steht nicht entgegen, dass es keine abschließende Einzelfallbetrachtung der Beklagten vorsieht (vgl. zu diesem Erfordernis Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1117; APS/Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 728; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. Rn. 475 alle unter Bezugnahme auf die zur früheren Rechtslage ergangenen Entscheidungen des Senats 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 49 und 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34).

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Der dem Arbeitgeber vom Gesetz eingeräumte Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer mit Erfolg die Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl rügen können (Senat 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 49, zu B III 1 der Gründe; 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34; 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80, zu B II 4 der Gründe; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1116).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Der dem Arbeitgeber vom Gesetz eingeräumte Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer mit Erfolg die Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl rügen können (BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34; 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 -aaO; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1161).
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