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   BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97   

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BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97 (https://dejure.org/1997,886)
BAG, Entscheidung vom 18.09.1997 - 2 AZR 36/97 (https://dejure.org/1997,886)
BAG, Entscheidung vom 18. September 1997 - 2 AZR 36/97 (https://dejure.org/1997,886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - Geschäftsschädigende Äußerungen - Gegenüberstellung mit belastenden Zeugen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, geschäftsschädigende Äußerung, Aufklärung, Verdachtskündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1508
  • NZA 1998, 95
  • BB 1997, 2536
  • DB 1998, 136
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 170/86
    Auszug aus BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97
    "Eine außerordentliche Kündigung wegen angeblich geschäftsschädigender Äußerungen ist nicht schon deshalb gemäß § 626 BGB unwirksam, weil es der Arbeitgeber unterlassen hat, vor ihrem Ausspruch dem betroffenen Arbeitnehmer ihn belastende Zeugen gegenüberzustellen (Fortsetzung der Rechtsprechung aus dem Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 170/86 - RzK I 8 c Nr. 13).«.

    Diese von der Rechtsprechung postulierten Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes - jedenfalls durch Anhörung des Arbeitnehmers -, denen übrigens vorliegend durch Anhörung des Klägers am 15. oder 16. Januar 1996, also vor Zugang der außerordentlichen Kündigung genügt wäre, erfordern es nach der Rechtsprechung aber nicht einmal im Falle der Verdachtskündigung, daß der Arbeitgeber dem betroffenen Arbeitnehmer Belastungszeugen gegenüberstellt (Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 170/86 - RzK I 8 c Nr. 13, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

    Auszug aus BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97
    Die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes des wichtigen Grundes kann vom Revisionsgericht lediglich daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhaltes unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat oder ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u. a. Senatsurteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - AP Nr. 25 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 2 der Gründe; siehe ferner Senatsurteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 1 der Gründe).

    So hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. u. a. Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 226/71 - AP Nr. 63 zu § 626 BGB , mit Anm. von Herschel und Beschluß vom 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, mit Anm. von Moritz), nicht einmal die Anhörung des Gekündigten vor dem Ausspruch einer Kündigung sei - abgesehen vom Fall der Verdachtskündigung (vgl. dazu u. a. Senatsurteile vom 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - AP Nr. 25 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26, aaO) - Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung.

  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 143/62

    Fürsorgepflicht - Kündigung - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97
    Aus demselben Grund, nämlich daß die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung nur davon abhängt, ob objektiv ein wichtiger Grund im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vorlag und im Prozeß nachgewiesen werden kann, hat das Bundesarbeitsgericht es auch abgelehnt, die Mitteilung der Kündigungsgründe zur Voraussetzung der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung zu machen (BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 2 AZR 143/62 - AP Nr. 50 zu § 626 BGB ); wenn die Rechtsprechung noch weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen aufstelle, würde dies das Gewicht des wichtigen Grundes abschwächen und außerdem zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen.
  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97
    So hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. u. a. Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 226/71 - AP Nr. 63 zu § 626 BGB , mit Anm. von Herschel und Beschluß vom 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, mit Anm. von Moritz), nicht einmal die Anhörung des Gekündigten vor dem Ausspruch einer Kündigung sei - abgesehen vom Fall der Verdachtskündigung (vgl. dazu u. a. Senatsurteile vom 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - AP Nr. 25 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26, aaO) - Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung.
  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97
    Bei dieser Sachlage kann schließlich nicht etwa davon ausgegangen werden, die Kündigung sei schon wegen mangelnder Aufklärungsbemühungen im Hinblick auf § 242 BGB als treuwidrig anzusehen (vgl. dazu BAG Urteil vom 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - BAGE 44, 201 = AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu A II 2 a und b der Gründe).
  • BAG, 23.03.1972 - 2 AZR 226/71

    Außerordentliche Kündigung - Anhörungspflicht

    Auszug aus BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97
    So hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. u. a. Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 226/71 - AP Nr. 63 zu § 626 BGB , mit Anm. von Herschel und Beschluß vom 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, mit Anm. von Moritz), nicht einmal die Anhörung des Gekündigten vor dem Ausspruch einer Kündigung sei - abgesehen vom Fall der Verdachtskündigung (vgl. dazu u. a. Senatsurteile vom 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - AP Nr. 25 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26, aaO) - Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung.
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung liegt eine Verdachtskündigung dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAGE 16, 72 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung und Senatsurteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18 = AP Nr. 24, aaO, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97
    Die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes des wichtigen Grundes kann vom Revisionsgericht lediglich daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhaltes unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat oder ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u. a. Senatsurteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - AP Nr. 25 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 2 der Gründe; siehe ferner Senatsurteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91

    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

    Auszug aus BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97
    Bei der Tatkündigung ist für den Kündigungsentschluß maßgebend, daß der Arbeitnehmer nach der Überzeugung des Arbeitgebers die strafbare Handlung bzw. Vertragsverletzung tatsächlich begangen hat und dem Arbeitgeber aus diesem Grund die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist (Senatsurteil vom 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - AP Nr. 23, aaO, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Auszug aus BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97
    So hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. u. a. Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 226/71 - AP Nr. 63 zu § 626 BGB , mit Anm. von Herschel und Beschluß vom 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, mit Anm. von Moritz), nicht einmal die Anhörung des Gekündigten vor dem Ausspruch einer Kündigung sei - abgesehen vom Fall der Verdachtskündigung (vgl. dazu u. a. Senatsurteile vom 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - AP Nr. 25 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26, aaO) - Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung.
  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Ob der behauptete Kündigungsgrund vorliegt, beurteilt sich allein danach, ob die ihn tragenden und im Prozess mitgeteilten Tatsachen bewiesen sind oder nicht (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - Rn. 57, BAGE 131, 155; 18. September 1997 - 2 AZR 36/97 - zu II 2 a der Gründe; zur Verdachtskündigung siehe demgegenüber BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 143, 244) .
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Maßgeblich für die Rechtfertigung einer Tatkündigung ist allein, ob im Kündigungszeitpunkt objektiv Tatsachen vorlagen, die dazu führen, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - im Fall der außerordentlichen Kündigung: bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - unzumutbar ist (vgl. Senat 18. September 1997 - 2 AZR 36/97 - AP BGB § 626 Nr. 138 = EzA BGB § 626 nF Nr. 169).

    Anders als bei der Verdachtskündigung berührt bei der Tatkündigung die unterbliebene Sachverhaltsaufklärung den Kündigungsgrund nicht und kann ihn auch nicht von vornherein ausschließen (vgl. Senat 18. September 1997 - 2 AZR 36/97 - aaO.).

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist, abgesehen von der Verdachtskündigung, keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung (BAG 18. September 1997 - 2 AZR 36/97 - AP BGB § 626 Nr. 138 = EzA BGB § 626 nF Nr. 169 mwN).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

    Dieses war - anders als der Kläger meint - nicht gehalten, ihn mit den Belastungszeugen zu konfrontieren oder ihm Gelegenheit zu geben, an den Befragungen teilzunehmen (vgl. Senat 18. September 1997 - 2 AZR 36/97 - AP BGB § 626 Nr. 138 = EzA BGB § 626 nF Nr. 169).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Maßgeblich ist nicht der subjektive Kenntnisstand des kündigenden Arbeitgebers, sondern die objektive Sachlage zum Kündigungszeitpunkt (Senatsurteile 23. März 1972 - 2 AZR 226/71 - AP BGB § 626 Nr. 63 = EzA BGB § 626 nF Nr. 11 und 18. September 1997 - 2 AZR 36/97 - AP BGB § 626 Nr. 138 = EzA BGB § 626 nF Nr. 169 zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Köln, 15.04.2020 - 4 Ta 55/20

    Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung;

    Soweit die außerordentliche Kündigung als Tatkündigung ausgesprochen wurde, bedarf es einer vorherigen Anhörung der Verfügungsklägerin als Kündigungsempfängerin nicht (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/04, zu III 2 b aa, NZA 2009, 1136; BAG, Urteil vom 18. September 1997 - 2 AZR 36/97, zu II 2 a, NZA 1998, 95).
  • ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10

    Anhörung des Arbeitnehmers vor Kündigung, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

    Während das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung - außer im Falle einer Verdachtskündigung - verneint (BAG 21.03.1959 - 2 AZR 375/59; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97; BAG 21.02.01 - 2 AZR 579/99) hatten sie das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (26.06.1998 - 3 Ca 3473/97; 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98; 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06) und das Arbeitsgericht Dortmund (30.10.2008 - 2 Ca 2492/08) unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, auf verfassungsrechtliche Prinzipien sowie auf Grundrechte für rechtlich erforderlich, soweit ein Betriebsrat nicht existiert und deswegen nicht angehört werden kann.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen (in einem Urteil vom 18.9.1997 - 2 AZR 36/97 - DB 98, 136 m.w.N.) eine Anhörung des Arbeitnehmers als generelle Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung verneint und dies u.a. damit begründet, dass der wichtige Grund im Sinne des § 626 BGB und die soziale Rechtfertigung einer Kündigung im Sinne von § 1 Kündigungsschutzgesetz vom objektiven Vorliegen entsprechender Tatsachen abhängt, ohne dass es auf den subjektiven Kenntnisstand des Kündigenden ankomme (siehe BAG a.a.O.).

  • ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08

    Fristlose Kündigung nur nach vorheriger Anhörung des Arbeitnehmers

    Während das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung - außer im Falle einer Verdachtskündigung - verneint (BAG 21.03.1959 - 2 AZR 375/59; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97 ; BAG 21.02.01 - 2 AZR 579/99 ) hält sie das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (26.06.1998 - 3 Ca 3473/97 ; 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98 ; 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06) unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und verfassungsrechtliche Prinzipien sowie Grundrechte für rechtlich erforderlich, soweit ein Betriebsrat nicht existiert und deswegen nicht angehört werden kann.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen (zuletzt in einem Urteil vom 18.9.1997 - 2 AZR 36/97 - DB 98, 136 m.w.N.) eine Anhörung des Arbeitnehmers als generelle Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung verneint und dies u.a. damit begründet, daß der wichtige Grund im Sinne des § 626 BGB und die soziale Rechtfertigung einer Kündigung im Sinne von § 1 Kündigungsschutzgesetz vom objektiven Vorliegen entsprechender Tatsachen abhängt, ohne daß es auf den subjektiven Kenntnisstand des Kündigenden ankomme (siehe BAG a.a.O.).

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Hierzu zählt insbesondere die Verpflichtung des Arbeitnehmers, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers zu wahren (BAG 04.04.1974 - 2 AZR 452/73 - AP BGB § 626 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Nr. 1; BAG 26.09.1990 - 2 AZR 602/89 - RzK I 8 c Nr. 20; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97 - AP BGB § 626 Nr. 138; BAG 23.10.2008 - 2 ABR 59/07 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 58; LAG Köln 02.07.2009 - 13 Sa 367/09 - KR/Fischermeier, a.a.O, § 626 BGB Rn. 457; ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rn. 154).
  • LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 381/11

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verstoß gegen

    Hierzu zählt insbesondere die Verpflichtung des Arbeitnehmers, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers zu wahren (BAG 04.04.1974 - 2 AZR 452/73 - AP BGB § 626 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Nr. 1; BAG 26.09.1990 - 2 AZR 602/89 - RzK I 8 c Nr. 20; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97 - AP BGB § 626 Nr. 138; BAG 23.10.2008 - 2 ABR 59/07 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 58; LAG Köln 02.07.2009 - 13 Sa 367/09 - KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 Rn. 457; ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rn. 154; APS/Dörner, a.a.O., § 626 Rn. 271).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 358/95

    Betriebsstillegung: außerordentliche Kündigung bei Arbeitnehmer, dessen

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Berlin, 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 101/03

    Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 bzw. § 103 BetrVG; Beleidigungen als

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 456/10

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsprüfers wegen der Forderung von

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2010 - 2 Sa 519/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung wegen Unterschlagung - Wirksamkeit als

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2011 - 9 Sa 56/11

    Fristlose Verdachtskündigung - Verstoß gegen Schmiergeldverbot -

  • LAG Hamm, 18.09.2000 - 17 Sa 551/00
  • ArbG Gelsenkirchen, 26.06.1998 - 3 Ca 3473/97

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Vorliegen einer Eigenkündigung des

  • ArbG Hamburg, 05.07.2012 - 7 Ca 235/11

    Fristlose Arbeitsnehmerkündigung wegen Arbeitszeitbetrug

  • ArbG Gelsenkirchen, 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98

    Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Anforderungen an die

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