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   BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01   

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https://dejure.org/2002,190
BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01 (https://dejure.org/2002,190)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2002 - 2 AZR 367/01 (https://dejure.org/2002,190)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 2 AZR 367/01 (https://dejure.org/2002,190)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Tarifliche Unkündbarkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Tarifliche Unkündbarkeit und außerordentliche Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 626; ; BAT § 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Tarifrecht öffentl. Dienst - Tarifliche Unkündbarkeit; Ausschluß der außerordentlichen betriebsbedingten Beendigungskündigung; außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist; Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers, auch außerhalb der Behörde oder Verwaltung nach ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifliche Unkündbarkeit: Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung trotz ausdrücklichen Ausschlusses im Tarifvertrag (hier: BAT)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Außerordentliche betriebsbedingte Beendigungskündigung trotz Unkündbarkeit nach § 55 BAT?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung im öffentlichen Dienst

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Tarifliche Unkündbarkeit - Nur in Extremfällen ist die Kündigung "unkündbarer" Mitarbeiter möglich

  • prot-in.de (Leitsatz)

    Nur in Extremfällen ist die Kündigung "unkündbarer" Mitarbeiter möglich

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung trotz Unkündbarkeit

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    "Unkündbare" Arbeitnehmer in Einzelfällen doch kündbar // Kündigung im Öffentlichen Dienst

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen im öffentlichen Dienst bei tariflicher Unkündbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 40
  • MDR 2003, 220
  • BB 2003, 314
  • DB 2003, 102
  • DB 2003, 210
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01
    Der Senat hat jedoch schon mehrfach darauf hingewiesen, daß die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund in einem Dauerschuldverhältnis nicht völlig beseitigt werden kann und deshalb Fälle denkbar sind, in denen auch im Rahmen des § 55 BAT eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit notwendiger Auslauffrist nach § 626 BGB in Betracht kommen kann (BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10, 15; 25. Oktober 2001 - 2 AZR 216/00 - ZMV 2002, 198; vgl. Dassau/Wiesend-Rothbrust BAT § 55 Rn. 4; Oetker ZfA 2001, 287, 332 ff.; ErfK/Müller-Glöge 2. Aufl. § 626 BGB Rn. 239; Kania/Kramer RdA 1995, 287, 288 ff.; APS/Dörner § 626 BGB Rn. 7; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 57 ff.; aA wohl Conze ZTR 1987, 99).

    Diese Rechtsprechung darf nicht dahin mißverstanden werden, daß bei ordentlicher Unkündbarkeit auf Grund eines Tarifvertrages eine betriebsbedingte Kündigung stets unter etwas verschärften Voraussetzungen nunmehr als außerordentliche Kündigung möglich wäre (BAG 5. Februar 1998 aaO; 13. Juni 2002 - 2 AZR 391/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 09.07.1992 - 6 AZR 507/90

    Beschäftigungszeit - Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01
    Der Begriff des Arbeitsverhältnisses ist im Sinne dieser Norm auch dann erfüllt, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber vom Geltungsbereich des BAT nach § 3 ausgenommen war (BAG 9. Juli 1992 - 6 AZR 507/90 - AP BAT § 19 Nr. 3; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr BAT Stand Juni 2002 § 19 Rn. 7).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01
    Angesichts des völlig unzureichenden Sachvortrags der Beklagten kann dahinstehen, ob auch in Betracht zu ziehen war, durch Kündigung etwa eines Arbeitnehmers ohne Kündigungsschutz einen Arbeitsplatz für den Kläger zu schaffen (vgl. zu § 15 KSchG BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 494/99 - BAGE 96, 78).
  • LAG Niedersachsen, 27.04.2001 - 16 Sa 2125/00

    Möglichkeit der Kündigung mit Ausfallfrist eines unkündbaren Angestellten

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. April 2001 - 16 Sa 2125/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 216/00

    Außerordentliche Änderungskündigung zur Tarifanpassung - Arbeitnehmer einer

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01
    Der Senat hat jedoch schon mehrfach darauf hingewiesen, daß die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund in einem Dauerschuldverhältnis nicht völlig beseitigt werden kann und deshalb Fälle denkbar sind, in denen auch im Rahmen des § 55 BAT eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit notwendiger Auslauffrist nach § 626 BGB in Betracht kommen kann (BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10, 15; 25. Oktober 2001 - 2 AZR 216/00 - ZMV 2002, 198; vgl. Dassau/Wiesend-Rothbrust BAT § 55 Rn. 4; Oetker ZfA 2001, 287, 332 ff.; ErfK/Müller-Glöge 2. Aufl. § 626 BGB Rn. 239; Kania/Kramer RdA 1995, 287, 288 ff.; APS/Dörner § 626 BGB Rn. 7; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 57 ff.; aA wohl Conze ZTR 1987, 99).
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

    (aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der (öffentliche) Arbeitgeber verpflichtet sein, eine Weiterbeschäftigung im Wege der Personalgestellung - ggf. mit einer Differenzzahlung - in seine Überlegungen einzubeziehen, wenn der Arbeitnehmer einen Sonderkündigungsschutz genießt, der - wie etwa § 55 BAT - das Arbeitsverhältnis in "garantieähnlicher" Weise einem Beamtenverhältnis annähert (vgl. BAG 29. März 2007 - 8 AZR 538/06 - Rn. 36 ff.; 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - zu B V 3 b cc der Gründe; 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - zu B II 3 der Gründe; 27. Juni 2002 - 2 AZR 367/01 - zu II 5 c der Gründe, BAGE 102, 40) .
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 207/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Diese Kündigung ist durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2002 (- 2 AZR 367/01 - BAGE 102, 40) rechtskräftig für unwirksam erklärt worden.
  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Nach der Rechtsprechung des Zweiten Senats ist bei der Abgrenzung, unter welchen Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist aus betriebsbedingten Gründen gegenüber einem tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer zulässig ist, stets die besondere Ausgestaltung des tariflichen Sonderkündigungsschutzes zu berücksichtigen (vgl. zu § 55 BAT: 27. Juni 2002 - 2 AZR 367/01 - BAGE 102, 40 = AP BAT § 55 Nr. 4 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 8; 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2 mwN).

    Den gesteigerten Anforderungen bei der Prüfung des wichtigen Grundes iSv. § 626 Abs. 1 BGB entspricht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch eine gesteigerte Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers (8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - aaO; 13. Juni 2002 - 2 AZR 391/01 - BAGE 101, 328 = AP BGB § 615 Nr. 97 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 55; 27. Juni 2002 - 2 AZR 367/01 - aaO).

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