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   BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 367/57   

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https://dejure.org/1958,472
BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 367/57 (https://dejure.org/1958,472)
BAG, Entscheidung vom 27.03.1958 - 2 AZR 367/57 (https://dejure.org/1958,472)
BAG, Entscheidung vom 27. März 1958 - 2 AZR 367/57 (https://dejure.org/1958,472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnsteuer - Haftung des Arbeitgebers - Erstattung vom Arbeitnehmer - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - Ordnungsgemäße Berechnung - Erstattungsanspruch des Arbeitgebers - Tarifliche Ausschlußfristen

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.04.1958 - 2 AZR 469/56

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattung der Arbeitnehmeranteile -

    Auszug aus BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 367/57
    Sie kennt auch deswegen keine Sperr vorschriften, die den Arbeitgeber in seinem Verhältnis zura Arbeitnehmer in seinen Erstattungsmöglichkeiten ein schränken, wie das z. Bo in der Sozialversicherungsgesetz gebung in §§ 394, 395 RVO der Pall ist (vglo dazu Urteil des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 27» März 1 9 5 8 - 2 AZR 469/56; LAG Leipzig, ARS 38 L 64 /b7/697).
  • BAG, 10.10.1957 - 2 AZR 48/55

    Verhandlungsprotokolle der Tarifpartner - Auslegung des Tarifvertrages -

    Auszug aus BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 367/57
    Da tarifliche Ausschlußklauseln grund- 11 sätzlich eng auszulegen sind (RAG 17, 229 /2327 = ARS 28, 56 7597; BAG in AP Ir. 1 zu § 14 TO.B und Urteil des Zweiten Senats vom 10. Oktober 1957 - 2 AZR 48/55 - in AP Nr. 12 zu § 1 TVG Auslegung), genügt der Umstand, daß derartige besondere Erstattungsansprüche eines Arbeitgebers regelmäßig in einem inneren Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen, ohne aber selbst in ihm den rechtlichen Grund zu finden, nicht, um sie in den Geltungsbereich des § 11 Abs. 2 des Melkertarifs einzubeziehen.
  • BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 647/90

    Ausschlußfristen

    Dabei ist jedoch der allgemein anerkannte Grundsatz zu berücksichtigen, daß Ausschlußfristen wegen der Schwere der mit ihrer Versäumung verbundenen Folgen (Anspruchsverlust) eng auszulegen sind (BAG Urteil vom 17. Mai 1958 - 2 AZR 312/57 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lohnanspruch; Urteile vom 27. März 1958 - 2 AZR 367/57 - und - 2 AZR 221/56 - AP Nr. 4, 5 zu § 670 BGB; vgl. auch RAG 17, 229, 232 = ARS 28, 56, 59).
  • BAG, 17.03.1960 - 5 AZR 395/58

    Erstattungsanspruch - Lohnsteuer - Fürsorgepflicht - Nachversteuerung

    2c a) Was den von der Klägerin verfolgten Lohnsteuererstattungsanspruch in Höhe von 5»698,73 DM angeht, hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 27« März 1958 - 2 AZR 188/56 - AP Kr. 1 zu § 670 BGB, vom 27. März 1958 - 2 AZR 291/57 - AP Kr. 2 zu § 670 BGB, vom 27o März 1958 - 2 AZR 367/57 - AP Nr. 4 zu § 670 BGB, vom 27o März 1958 - 2 AZR 221/56 - BAG 6, 52 ff. = AP Kr. 5 zu § 670 BGB - im einzelnen näher ausgeführt, ein Lohnsteuererstattungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer ergebe sich aus einem zwischen beiden bestehen den auftragsähnlichen Legalschuldverhältnis in entsprechen der Anwendung von § 670 BGB in Verbindung mit § 426 Abs.l Satz 1 BGB.
  • LAG Hamm, 16.06.1988 - 17 Sa 2204/87

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vergütung; Voraussetzungen des

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  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 291/57

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - Lohnsteuer - Ordnungsgemäße Berechnung -

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 27.März 1958 in Sachen 2 AZR 188/56, 2 AZR 221/56 und 2 AZR 367/57 ebenfalls ausgeführt hat, läßt sich durchaus in Betracht ziehen, daß die richtige Einbehaltung und Abführung der Arbeitnehmersteuern durch den Arbeitgeber nicht nur eine Pflicht des Arbeitgebers aus dem durch das Steuerrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründeten auf auch eine solche aus dem Arbeitsverhältnis ist, ähnlich wie es dem Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag obliegt, den Lohn seines Arbeitnehmers bei Vermeidung von Verzugs folgen und der Verletzung der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht richtig zu berechnen (vgl. statt aller: Hueck- Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, ö.Aufl., Bd. 1 § 48 III 4 3.376 mit Nachweisen).
  • LAG Düsseldorf, 20.10.1960 - 2 Sa 284/60
    Der Arbeitgeber kann Lohnsteuerbeträge, die er an das FA abführt, nach BGB §§ 426, 670 zurückverlangen, wenn keine Vereinbarung eines Nettolohnes vorliegt.Dieser Rückforderungsanspruch steht jedoch mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang, so daß er unter die erweiterte Ausschlußklausel des BauRTV § 9 fällt (Ergänzung zu BAG 1958-03-27 2 AZR 367/57 = AP Nr. 4 zu § 670 BGB).
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