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   BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99   

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BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99 (https://dejure.org/2000,26861)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2000 - 2 AZR 369/99 (https://dejure.org/2000,26861)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 2 AZR 369/99 (https://dejure.org/2000,26861)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95

    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Sozialwidrigkeit einer Kündigung ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar; bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53, zu II 2 a der Gründe).

    Daß die Fragen nach einer MfS-Verstrickung des Klägers zulässig waren und von ihm wahrheitsgemäß beantwortet werden mußten, hat das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - und weitere BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt 2. Dezember 1999 - 2 AZR 724/98 - AP BPersVG § 79 Nr. 16).

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 902/98

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Vergangenheit und sog. Fragebogenlüge -

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99
    Auch als verhaltensbedingter Kündigungsgrund scheidet die MfS-Verstrickung aus, weil sie zum damaligen Zeitpunkt keine Verpflichtungen aus seinem heutigen Vertragsverhältnis zum beklagten Freistaat verletzten konnte (vgl. Senat vom 16. September 1999 - 2 AZR 902/98 - nv.).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96

    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Sozialwidrigkeit einer Kündigung ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar; bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99
    Daß die Fragen nach einer MfS-Verstrickung des Klägers zulässig waren und von ihm wahrheitsgemäß beantwortet werden mußten, hat das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - und weitere BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt 2. Dezember 1999 - 2 AZR 724/98 - AP BPersVG § 79 Nr. 16).
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99
    Daß die Fragen nach einer MfS-Verstrickung des Klägers zulässig waren und von ihm wahrheitsgemäß beantwortet werden mußten, hat das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - und weitere BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt 2. Dezember 1999 - 2 AZR 724/98 - AP BPersVG § 79 Nr. 16).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98

    Dienstordnungsangestellte; Fragebogenlüge; Personalfragebogen

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99
    Daß die Fragen nach einer MfS-Verstrickung des Klägers zulässig waren und von ihm wahrheitsgemäß beantwortet werden mußten, hat das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - und weitere BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt 2. Dezember 1999 - 2 AZR 724/98 - AP BPersVG § 79 Nr. 16).
  • BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 702/95

    Frühere Tätigkeit einer Studentin für Zahnmedizin für das DDR-Ministerium für

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99
    Die beharrliche Falschbeantwortung von Fragen nach einer früheren MfS-Tätigkeit kann gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber das für eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensverhältnis zerstören und sogar einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB darstellen (BAG 16. Oktober 1997 - 8 AZR 702/95 - nv.).
  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99
    Dieser bildet jedoch zusammen mit der wiederholten Unehrlichkeit des Klägers vor der Kündigung einen einheitlichen Lebensvorgang und ist geeignet, zur Aufhellung und besseren Würdigung der Haltung des Klägers vor der Kündigung beizutragen sowie dem Kündigungsgrund ein größeres Gewicht zu verleihen, was seine Berücksichtigung ausnahmsweise zulässig macht (BAG 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - BAGE 29, 195, 204).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99
    Daß die Fragen nach einer MfS-Verstrickung des Klägers zulässig waren und von ihm wahrheitsgemäß beantwortet werden mußten, hat das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - und weitere BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt 2. Dezember 1999 - 2 AZR 724/98 - AP BPersVG § 79 Nr. 16).
  • BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 762/95

    Außerordentliche Kündigung wegen Tätigkeit für das DDR-Ministerium für

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99
    Daß der Kläger, wie die Revision geltend macht, nur über dienstliche Belange und auch nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland strafbare Vorgänge berichtet hat (vgl. dazu BAG 16. Oktober 1997 - 8 AZR 762/95 - NJ 1998, 334), trifft nicht zu.
  • LAG Sachsen, 04.03.1999 - 3 Sa 1035/98
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2017 - 5 Sa 462/17

    Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit -

    Es bedarf einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Einzelfallumstände (BAG v. 18.10.2000 - 2 AZR 369/99, Rz. 33).

    Soweit danach das Ausmaß der Verstrickung erheblich ist, kommt es auch nach diesen Grundsätzen auf eine einzelfallbezogene Würdigung der Umstände der MfS Tätigkeit an (BVerfG v. 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93, Rz. 34 f; BAG v. 18.10.2000 - 2 AZR 369/99, Rz. 33).

    Diese erstreckte sich auf einen Zeitraum vor Begründung des Arbeitsverhältnisses der Parteien und konnte Verpflichtungen aus demselben nicht verletzen (vgl. BAG v. 18.10.2000 - 2 AZR 369/99, Rz. 26).

  • ArbG Potsdam, 07.02.2017 - 3 Ca 2019/16

    Arzt, der Stasi-Tätigkeit verschwieg, kann nicht gekündigt werden

    Im Ergebnis ist eine personenbedingte Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG in diesem Kontext dann gerechtfertigt, wenn die früheren Handlungen - hier die Verstrickung in das Staatssicherheits-System der DDR - bei Abwägung aller maßgeblichen Umstände, insbesondere auch der weiteren persönlichen Weiterentwicklung des Arbeitnehmers, "ein solch durchschlagendes Gewicht haben, dass sie auch heute noch die Feststellung fehlender Eignung rechtfertigen" (so: BAG vom 18.10.2000 - 2 AZR 369/99 -, a.a.O., Rdz. 26).

    Auch wenn die Auseinandersetzung des Klägers mit den vom beklagten Land im Prozess vorgelegten Unterlagen des BSTU aus Sicht des Landes unbeachtliche Ablenkungsmanöver darstellen, war die Kammer wegen der Rechtsprechungsmaßstäbe gehalten, den Vortrag des Klägers auch insofern zu würdigen, als die Frage zu beantworten war, ob die Einlassungen des Klägers zu den Vorwürfen dem Kündigungsgrund ein noch größeres Gewicht verleihen oder nicht (vgl. dazu: BAG vom 18.10.2000 - 2 AZR 369/99 - , a.a.O. Rdz. 32).

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